Landschaftsschutzgebiet Offenland um Niedersfeld

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Der Benutzer GeorgDerReisende (Diskussion) wünscht sich an dieser Stelle ein Bild vom hier behandelten Ort.

Falls du dabei helfen möchtest, erklärt die Anleitung, wie das geht.
BW

Das Landschaftsschutzgebiet Offenland um Niedersfeld mit 86,97 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Winterberg. Das Gebiet wurde 2004 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Winterberg als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wurde als eines von sieben Landschaftsschutzgebieten vom Typ B Ortsrandlagen, Offenland- und Kulturlandschaftsschutz im Stadtgebiet von Winterberg ausgewiesen. Im Stadtgebiet gibt es auch ein LSG vom Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz und 13 vom Typ C, Wiesentäler, Schutz bedeutsamer Extensivgrünländer. Das LSG besteht aus neun Teilflächen und grenzt direkt an Siedlungsrand von Niedersfeld.

Das LSG besteht aus Offenlandbereichen mit Grünland und Äckern. Im Grünland befinden sich auch artenreiche Rotschwingelweiden und Goldhaferwiesen, die Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz zugute haben.

Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen und der alten landwirtschaftlichen Vorranggebiete durch Offenhaltung. Ferner wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das LSG dient laut Landschaftsplan auch der Aufrechterhaltung der reizvollen Sichtbeziehungen zur markanten Felskulisse der Bruchhauser Steine.

Rechtliche Vorschriften

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Winterberg besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.

Wie in allen Landschaftsplangebieten vom Typ B und Typ C im Stadtgebiet besteht das Gebot, das LSG durch landwirtschaftliche Nutzung oder durch Pflegemaßnahmen von einer Bewaldung freizuhalten.

Koordinaten: 51° 15′ 7,5″ N, 8° 31′ 51,8″ O