Lex Iunia Petronia
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Die lex Iunia Petronia (de liberalibus causis) ist ein in den Digesten erwähntes Gesetz, das anordnete, dass in Freiheitsprozessen im Zweifelsfall zugunsten der Freiheit zu entscheiden sei.[1] Keine Klarheit besteht in der Forschung, ob die lex Petronia (de servis), bei der es um die Verwendbarkeit von Sklaven zum Tierkampf im Falle hoheitlichen Richterspruchs ging, Bestandteil des gleichen Gesetzes war.
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Rudolf Leonhard: Lex Iunia Petronia. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band XII,2, Stuttgart 1925, Sp. 2393.
Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Digesten XL 1, 24.