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Liste der Bodendenkmäler im Dürnbucher Forst

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem niederbayerischen gemeindefreien Gebiet Dürnbucher Forst zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Dürnbucher Forst
(Standort)
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7236-0070[1] BW
Dürnbucher Forst
(Standort)
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7236-0071 BW
Dürnbucher Forst
(Standort)
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7236-0072 BW
Dürnbucher Forst
(Standort)
Ebenerdiger mittelalterlicher Ansitz. D-2-7236-0073 BW
Dürnbucher Forst
(Standort)
Mittelalterlicher Burgstall. D-2-7236-0074 BW
Dürnbucher Forst
(Standort)
Siedlung der Chamer Gruppe. D-2-7236-0075 BW
Dürnbucher Forst
(Standort)
Siedlung der Linearbandkeramik, der späten Bronze- und Urnenfelderzeit. D-2-7236-0089 BW
Dürnbucher Forst
(Standort)
Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7236-0115 BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Dürnbucher Forst – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. BLfD Denkmaldatenbank D-2-7236-0070. BayLfD, abgerufen am 3. Januar 2021.