Liste der Bodendenkmäler in Himmelstadt
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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Himmelstadt zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler in Himmelstadt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|
(Standort) | Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der Linearbandkeramik | D-6-6024-0020 | |
(Standort) | Bestattungsplatz der späten Bronzezeit mit Grabhügel. | D-6-6024-0045 | |
(Standort) | Burgstall des Mittelalters („Burkardstuhl“). | D-6-6024-0048 | |
(Standort) | Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Hallstattzeit | D-6-6024-0049 | |
(Standort) | Siedlung des Neolithikums und spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Wüstung | D-6-6024-0088 | |
(Standort) | Siedlung der Hallstattzeit. | D-6-6024-0116 | |
(Standort) | Siedlung wohl der Hallstattzeit. | D-6-6024-0117 | |
(Standort) | Siedlung der jüngeren Latènezeit. | D-6-6024-0118 | |
(Standort) | Siedlung der jüngeren Latènezeit. | D-6-6024-0119 | |
(Standort) | Siedlung der Linearbandkeramik, der Michelsberger Kultur, der Hallstattzeit | D-6-6024-0155 | |
(Standort) | Siedlung der Hallstattzeit. | D-6-6024-0168 | |
(Standort) | Freilandstation des Paläolithikums und des Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums | D-6-6024-0183 | |
(Standort) | Siedlung der Metallzeiten, darunter der Latènezeit. | D-6-6024-0193 | |
(Standort) | Siedlung der Latènezeit. | D-6-6024-0207 | |
(Standort) | Siedlung des Jung- bis Endneolithikums, der Bronzezeit und der jüngeren Latènezeit. | D-6-6024-0262 | |
( | )Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-6-6024-0277 | |
(Standort) | Siedlung neolithischer Zeitstellung. | D-6-6024-0294 | |
(Standort) | Siedlung des Jung- bis Endneolithikums. | D-6-6024-0295 | |
(Standort) | Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-6-6024-0296 | |
(Standort) | Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-6-6024-0297 | |
(Standort) | Befunde der frühen Neuzeit im Bereich der ehemaligen Kath. Pfarrkirche St. Jakobus d. Ä. | D-6-6024-0298 | |
(Standort) | Klosterwüstung „Himmelspforten“ des Mittelalters und der frühen Neuzeit. | D-6-6024-0356 | |
(Standort) | Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-6-6024-0357 | |
(Standort) | Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-6-6024-0358 | |
(Standort) | Brunnenstandort zur Wasserversorgung der spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen | D-6-6024-0359 | |
(Standort) | Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-6-6024-0393 | |
(Standort) | Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-6-6024-0395 |
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Denkmalliste für Himmelstadt (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege