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Liste der Bodendenkmäler in Reichenbach (Landkreis Cham)

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Reichenbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Gemeinde Reichenbach

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Gemarkung Reichenbach

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Reichenbach
(Standort)
Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich des ehemaligen Benediktinerklosters Reichenbach, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älterer Bauphasen sowie abgegangener Gebäude. Siehe auch: Kloster Reichenbach am Regen D-3-6840-0012[1] [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:49.18271,12.34818!/D:Reichenbach, Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich des ehemaligen Benediktinerklosters Reichenbach, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älterer Bauphasen sowie abgegangener Gebäude. Siehe auch: Kloster Reichenbach am Regen, Bodendenkmal D-3-6840-0012!/|BW]]


Reichenbach
(Standort)
Mesolithische Freilandstation, Siedlungen der Bronzezeit und der Spätlatènezeit. D-3-6840-0013[2] BW

Gemarkung Tiefenbach

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Tiefenbach
(Standort)
Archäologische Befunde des abgegangenen frühneuzeitlichen Adelssitzes in Windhof. D-3-6840-0127[3] BW


Tiefenbach
(Standort)
Vorgeschichtliche Siedlung. D-3-6840-0144[4] BW

Gemarkung Walderbach

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Walderbach
(Standort)
Mesolithische Freilandstation, vorgeschichtliche Siedlung. D-3-6840-0041[5] BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Einzelnachweise

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  1. BLfD Denkmaldatenbank D-3-6840-0012. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 1. August 2021.
  2. BLfD Denkmaldatenbank D-3-6840-0013. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 1. August 2021.
  3. BLfD Denkmaldatenbank D-3-6840-0127. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 1. August 2021.
  4. BLfD Denkmaldatenbank D-3-6840-0144. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 1. August 2021.
  5. BLfD Denkmaldatenbank D-3-6840-0041. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 1. August 2021.