Meintat
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Meintat ist im alten germanischen Recht ein schweres Verbrechen, das auf eine gemeine (niederträchtige) Gesinnung schließen lässt. Es handelt sich dabei um einen Sammelbegriff für schwere Verstöße gegen Recht und Sitte jeglicher Art.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Elmar Seebold: Chronologisches Wörterbuch des deutschen Wortschatzes. Der Wortschatz des 8. Jahrhunderts (und früherer Quellen). Verlag Walter de Gruyter, 2001, ISBN 978-3-11-016962-1, S. 422 (Google Books).
- Jürgen Weitzel (Hrsg.): Hoheitliches Strafen in der Spätantike und im frühen Mittelalter. Böhlau Verlag, 2002, ISBN 978-3-412-12402-1, S. 144 (Google Books).