Minister des königlichen Hauses (Preußen)

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Der Minister des königlichen Hauses war in Preußen zuständig für die Verwaltung der Krongüter und die Wahrung anderer königlicher Rechte.

Staatsrechtliche Stellung

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Das Hausministerium war bis zur Märzrevolution offiziell Teil des Staatsministeriums. Wegen seiner besonderen Aufgabe hatten die jeweiligen Amtsinhaber nur selten an den Sitzungen der Regierung teilgenommen.[1] Nach 1848 war der Hausminister formell eine mit dem Oberstkämmereramt verbundene Hofbehörde. Es war nicht mehr Teil des preußischen Staatsministeriums.[2]

Dem Ministerium untergeordnet waren unter anderem das Heroldsamt, das Archiv des königlichen Hauses, die Verwaltung der Familiengüter sowie des Familienfideikommiss. Neben dem geheimen Kabinett diente es auch zur Erledigung von Gnadensachen und war zur Durchführung königlicher Befehle zuständig, die nicht in die Verantwortung der Regierung fielen.[3]

Minister des königlichen Hauses

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Name Amtsantritt Amtsaustritt Bild
Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 1819 1851

Ludwig von Massow Alexander von Schleinitz Otto zu Stolberg-Wernigerode

Ludwig von Massow (interim) 1851 1851
Anton Graf zu Stolberg-Wernigerode 1851 1854
Ludwig von Massow (interim) 1854 1856
Ludwig von Massow 1856 1858
Alexander von Schleinitz 1861 1885
Otto zu Stolberg-Wernigerode 1885 1888
Wilhelm von Wedel 1888 1907
August zu Eulenburg 1907 1918

Lange Zeit residierte der Minister im Berliner Stadtschloss, die Verwaltung war zeitweilig auf andere königliche oder sonstige Liegenschaften verteilt. Mit dem 1858 gekauften Palais in der Wilhelmstraße 73 bekam das Ministerium erstmals ein zusammenhängendes Dienstgebäude.

Einzelnachweise

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  1. Acta Borussica 4/I S.27
  2. Acta Borussica 6/II. S. 762
  3. Caspar Bluntschli:Deutsches Staatswörterbuch 1864