Niedersächsische Bauordnung

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Begründung: Was wird hier eigentlich beschrieben, der Bauantrag, die Niedersächsische Bauordnung oder was? Ein Artikel ist das jedenfalls nicht. --enihcsamrob (Diskussion) 15:45, 23. Mai 2024 (CEST)

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt das Bauantragsverfahren für das Bundesland Niedersachsen.

Jährlich werden mehr als 200.000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Bauherren wenden sich in aller Regel zusammen mit ihren eingetragenen Architekten und Ingenieuren dazu an die Bauaufsichtsbehörden. Laut Onlinezugangsgesetz müssen diese bis Ende des Jahres 2022 in der Lage sein, digitale Bauanträge anzunehmen.In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. In seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Vor dieser Reform unterzeichnete ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser alle Bauantragsunterlagen und Formulare, während der Bauherr nur auf bestimmten Seiten eine Unterschrift leisten musste. Im digitalen Verfahren werden die gesamten Unterlagen in PDF Form online eingereicht, damit entfällt die Unterschrift auf allen online eingereichten Dokumenten. Vorab muss jedoch die vom Bauherrn unterschriebene Vollmacht für das digitale Verfahren dem Bauamt entweder zugeschickt oder per Fax zugeleitet werden.

Zur Klärung von allgemeinen Genehmigungsfragen kann vor einem kompletten Bauantrag zunächst formlos eine Bauvoranfrage gestellt werden. Dazu müssen nur Unterlagen eingereicht werden, die zur Beantwortung und Prüfung erforderlich sind.

Rechtsgrundlage

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Die Rechtsgrundlage in Niedersachsen ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Landesbauordnung Niedersachsen (NBauO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. November 2020. Der Bauantrag war früher in der Regel in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen.

Dies ist im Jahr 2024 nur noch in Einzelfällen erforderlich, sofern das Bauamt noch nicht das digitale Verfahren eingeführt haben sollte.

Historisches zu NBauO

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Zitat aus der Einführung der Fassung der NBauO 1977:

  • Die Ansiedlung von Menschen auf begrenztem Raum hat sich von Anfang an in einer bestimmten Ortung vollzogen. Schon das römische Baurecht kennt derartige Regelungen. In den 10 Büchern über Architektur hat Vitruv sehr eingehend über das geschrieben, was vom Architekten verlangt werden muss.
  • In Deutschland müssen wir vom allem in dem 1235 entstandenen Sachsenspiegel nach Bauvorschriften suchen und finden sie an mehreren Stellen.
  • Als die deutschen Städte erstarkten, sind wahrscheinlich auch die ersten gemeindlichen Bauordnungen entstanden. So gibt es die „Bauordnung der Stadt Köln“ aus dem Jahr 1478
  • In Preußen wird im Jahr 1794 das "Allgemeine Landrecht eingeführt, dass bei den Staatlichen Funktion die Gefahrenabwehr in § 66 abtrennt. "Doch soll zum Schutz oder Unsicherheit des gemeinen Wesens zur zur Verunstaltung der Städte und öffentlichen Plätze kein Bau und keine Veränderung vorgenommen werden.
  • Auch wenn nur unvollkommen, geht das sogen. Preuß. Fluchtliniengesetz vom 02. Juli 1875 auf städtebauliche Belange en. Das Städtebaurecht hatte somit sein erstes Gesetzt, während des Bauordnungsrecht weiterhin einer Regelung durch Polizeiverordnungen bedurfte. Das im im Grunde bis in unsere Zeit hinein verblieben
  • Erst nach dem zweiten Weltkrieg begann man in der Bundesrepublik Deutschland sich damit ernsthaft zu befassen, das Bauordnungsrecht aus dem Begriff der "Polizei" herauszulösen und es in Gesetzten neu zu regeln.
  • 1954 kam das Bundesverfassungsgericht in seinem Gutachten vom 16. Juni 1954 zu dem Resultat, das der Bund aufgrund des Artikels 74 GG das Recht zu konkurrierenden Gesetzgebung habe. Um eine weitere Zersplitterung des Baurechts zu verhindern, hatten die für das Bauaufsichtssrecht zuständigen Länder vereinbart, eine "Musterbauordnungskommission zu bilden, die als Ergebnis 1959 die sogenannte "Musterbauordnung (MBO)" als Empfehlung an die Länder herausgab.
  • In Niedersachsen ist es als letztem Land der BRD mit der Verabschiedung der "Niedersächsischen Bauordnung" am 4, Juli 1973 durch den Landtag geschehen. Hinzu kamen weitere Verordnungen zur BauVorlVO am 25. Juni 1976, zur Baugebührenordnung BauGO am 25. Oktober 1977 u. a.
  • Am 29. Juli 1980 wurde die NBauO geändert und 1986 kam die Prüfeinschränkungsverordnung, die zur Entlastung der Bauaufsichtsbehörden führen sollte.
  • 1995 kam es nur nächsten Änderungen der NBauO, die am 28. Mai 1996 in Kraft gesetzt wurde.
  • Am 03. April 2012 kam es zur nächsten Änderung der NBauO
  • Aktuell gilt die NBauO vom 22. September 2022