Offizialdelikt
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Ein Offizialdelikt ist eine strafbare Handlung, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Siehe dazu im Einzelnen:
Ein Offizialdelikt ist eine strafbare Handlung, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Siehe dazu im Einzelnen: