Parlamentswahl in Katalonien 1992

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1988Parlamentswahl in Katalonien 19921995
(Stimmenanteile in %)
 %
50
40
30
20
10
0
46,19
27,55
7,69
6,50
5,97
4,67
1,18
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 1992
 %p
   4
   2
   0
  −2
  −4
+0,47
−2,23
+3,55
−1,26
+0,66
−1,97
+0,55
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
h Leere Stimmzettel
     
Insgesamt 135 Sitze

Bei der Parlamentswahl 1992 in Katalonien am 15. März 1992 wurde das fünfte Parlament der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gewählt. Alle 135 Sitze im Parlament standen zur Wahl.

Das Parlament von Katalonien ist die einkammrige Legislative der Autonomen Gemeinschaft Kataloniens, die über eine legislative Befugnis in regionalen Angelegenheiten verfügt.[1] Die Wahl des Parlaments erfolgte auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts. Alle in Katalonien gemeldeten über achtzehnjährigen spanischen Staatsangehörigen waren wahlberechtigt. Die 135 Mitglieder des Parlaments von Katalonien wurden nach dem D’Hondt-Verfahren und nach einem geschlossenen Verhältniswahlsystem gewählt, wobei in jedem Wahlkreis ein Schwellenwert von 3 Prozent der gültigen Stimmen – einschließlich leerer Stimmzettel – galt. Parteien, die die Schwelle nicht erreichten, wurden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Die Sitze wurden den Wahlkreisen zugewiesen, was den Provinzen Barcelona, Girona, Lleida und Tarragona entspricht. Jedem Wahlkreis wurde eine feste Anzahl von Sitzen zugewiesen: 85 für Barcelona, 17 für Girona, 15 für Lleida und 18 für Tarragona. Das Wahlgesetz sah vor, dass Parteien, Verbände, Koalitionen und Wählergruppen Kandidatenlisten vorlegen durften. Die Zusammenschlüsse von Wählern waren jedoch verpflichtet, die Unterschriften von mindestens einem Prozent der in dem Wahlkreis, für den sie sich zur Wahl gestellt hatten, eingetragenen Wähler vorzulegen. Die Wählern durften nur auf einer Liste von Kandidaten zu unterschreiben. Gleichzeitig waren Parteien und Verbände, die beabsichtigen, eine Koalition einzugehen, um gemeinsam an der Wahl teilzunehmen, verpflichtet, die zuständige Wahlkommission innerhalb von zehn Tagen nach der Einberufung der Wahl zu informieren.

Die Amtszeit des Parlaments von Katalonien endete vier Jahre nach dem Datum seiner letzten Wahl, es sei denn, es wurde früher aufgelöst. Der Regierungspräsident war verpflichtet, fünfzehn Tage vor Ablauf des Parlaments eine Wahl einzuberufen, wobei der Wahltag innerhalb von sechzig Tagen nach der Einberufung stattfindet. Die letzte Wahl fand am 15. März 1992 statt, was bedeutet, dass die Amtszeit des Parlaments am 15. März 1996 abgelaufen wäre. Die Wahl musste spätestens am 29. Februar 1996 stattfinden, und zwar am sechzigsten Tag nach der Wahl, wobei der spätestmögliche Wahltermin für das Parlament am Montag, den 29. April 1996 festgelegt wurde. Der Regierungspräsident hatte das Vorrecht, das Parlament von Katalonien aufzulösen und eine Schnellwahl durchzuführen, sofern kein Misstrauensantrag vorliegt und die Auflösung nicht vor Ablauf eines Jahres seit einem früheren im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt ist. Sollte ein Investiturverfahren nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem ersten Wahlgang einen Regionalpräsidenten wählen, sollte das Parlament automatisch aufgelöst und eine Neuwahl durchgeführt werden.

Kartografische Darstellung des Ergebnisses:
Links: Sitzverteilung im katalanischen Parlament nach der Wahl 1992.
Rechts: Wahlergebnisse in den 4 Wahlkreisen.
Mitte: Mehrheiten nach Wahlbezirken
Partei Parteilisten-
Stimmen
Stimmen in % Sitze
Convergència i Unió (CiU) 1,221,233 46.19 70
(PSC-CPC) 728,311 27.55 40
Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) 210,366 7.96 11
Iniciativa per Catalunya Verds (ICV) 171,794 6.50 7
Partit Popular (PPC) 157,772 5.97 7
Sonst. 123342 4,67 % -
Insgesamt 2,643,910 100,0 % 135

Einzelnachweise

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  1. https://boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-1979-30178