Paul von Conradsdorf

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Paul von Conradsdorf (auch Cunersdorf; – 1467) war Hofrichter in Berlin und Landvogt der Neumark.

Er stammte aus einer adligen wahrscheinlich tschechischen (böhmischen) Familie.[1] Der Vater Czaschlaw von Conradstorf (gestorben zwischen 1414 und 1433) besaß unter anderem die Dörfer Wittbrietzen und Ficksdorf bei Potsdam. Diese verkaufte Pawel 1433 bei seiner ersten erhaltenen schriftlichen Erwähnung.[2][3] Seit 1440 war er häufig im Umfeld von Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg anwesend, bald danach als kurfürstlicher Rat. 1448 war er kurzzeitig Vogt von Boitzenburg in der Uckermark.

1450/51 wurde Paul von Cunersdorf zum ersten Hofrichter in Cöln bei Berlin berufen.[4] 1451 traf er als Hofmeister des Kurfürsten mehrere juristische Entscheidungen in Städten. 1454 wurde er als Hofmeister der Markgräfin bezeichnet. 1457 und 1458 war Paul von Conradsdorf Landvogt der Neumark, mit Sitz wahrscheinlich in Küstrin. 1458 und 1459 wurde er mehrmals als Landvogt in Cöln bezeichnet.

Im März 1467 war Paul von Conradsdorf noch einmal Landvogt der Neumark. Im April wurde sein Nachfolger eingesetzt, im Dezember wurde er als verstorben bezeichnet.

Paul von Conradsdorf besaß mehrere Güter in der Mark Brandenburg.

  • Ernst Daniel Martin Kirchner: Das Schloss Boytzenburg und seine Besitzer, insonderheit aus dem von Arnimschen Geschlechte. Aus den Quellen bearbeitet. Berlin 1860. S. 89
  • Friedrich Julius Kühns: Geschichte der Gerichtsverfassung und des Prozesses in der Mark Brandenburg vom 10. bis 15. Jahrhundert. Band 1. Berlin 1865. S. 127f., auch S. 289
  • Adolph Friedrich Riedel: Codex diplomaticus Brandenburgensis, Namensverzeichnis. Band 2. Berlin 1868. S. 226; mit über 65 Erwähnungen

Einzelnachweise

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  1. Czaschlaw ist eine abgeleitete Form von einem tschechischen Orts- und Personennamen, vgl. Czaschlaw von Ronow 1238 (Castislaus), auch zu 1268; er selber wurde in den Urkunden öfter als Pawel bezeichnet
  2. Adolph Friedrich Riedel: Codex diplomaticus Brandenburgensis, I, 10, S. 506
  3. J. Siebmachers grosses und allgemeines Wappenbuch, 7, 3 Abgestorbener preussischer Adel, 1900, S. 10; gibt den historischen Namen Conresdorf an; es ist unbekannt, von welchem Ort Konradsdorf (später wahrscheinlich zu Cunnersdorf oder Cunersdorf verändert) die Familie stammte, es gab etliche solcher Namen in der Neumark, den Lausitzen, Sachsen und im Oberbarnim
  4. Hans Spangenberg: Hof und Zentralverwaltung der Mark Brandenburg im Mittelalter, Leipzig 1908 S. 183, Anm. 1, mit historischen Quellenangaben, letztmals 1464 als Hofrichter bezeichnet; siehe auch Werner Paravicini (Hrsg.): Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Teilband 2. Residenzen. Thorbeke, Ostfildern, 2003, S. 51; das Hofgericht war vorher in Tangermünde.