Pflege- und Wohnqualitätsgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung
Kurztitel: Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
Abkürzung: PfleWoqG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Bayern
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Sozialrecht
Erlassen am: 8. Juli 2008
Inkrafttreten am: 1. August 2008
Letzte Änderung durch: 24. Juli 2023
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. August 2023
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das bayerische Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, kurz PfleWoqG) entstand im Rahmen der Föderalismusreform I und löste in einigen wesentlichen Teilen das Heimgesetz des Bundes ab. Es wurde am 8. Juli 2008 beschlossen und trat am 1. August 2008 in Kraft.

Das PfleWoqG regelt „stationäre Einrichtungen“ (Art. 2 Abs. 1), „besondere Wohnformen“ (Art. 2 Abs. 2), „ambulant betreute Wohngemeinschaften“ (Art. 2 Abs. 4) und „betreute Wohngruppen“ (Art. 2 Abs. 5).

Anders als das frühere Heimgesetz bietet das PfleWoqG eine Grundlage für ambulant betreuten Wohngemeinschaften (abWGs). Voraussetzung ist unter anderem, dass der Mietvertrag getrennt ist vom Pflege- bzw. Betreuungsvertrag (Art. 2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2), sodass die Dienstleistungsanbieter unabhängig vom Mietverhältnis frei wählbar sind und bleiben. Dadurch kann der Mieter den Pflege- und/oder Betreuungsdienst wechseln, ohne umziehen zu müssen. Pflege- und Betreuungsdienste dürfen dort nur einen Gaststatus haben; insbesondere dürfen sie keine Büroräume in oder in enger räumlichen Verbindung mit der Wohngemeinschaft haben (Art. 2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3).[1]

Seit 1. August 2023 sieht das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in Art. 2 Abs. 4 neben „selbstgesteuerten ambulanten Wohngemeinschaften“ auch „trägergesteuerte ambulante Wohngemeinschaften“ vor.[2]

Einzelnachweise

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  1. Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern / Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Informationen, rechtliche Fragen und Verträge, September 2014, abgerufen am 23. Juni 2024.
  2. Aktuelles. In: bayern-pflege-wohnen.de. Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern, 2023, abgerufen am 23. Juni 2024.