Politische Expositur

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Eine Politische Expositur ist in Österreich eine Außenstelle einer Bezirkshauptmannschaft, die für einen Teil des jeweiligen politischen Bezirks die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft wahrnimmt. Von einer einfachen Außenstelle unterscheidet sich eine politische Expositur davon, dass die Expositur (fast)[1] alle Amtsgeschäfte der Bezirkshauptmannschaft selbst erledigt und somit ähnlich einer eigenständigen Behörde auftritt.

In Österreich gibt es nur noch eine politische Expositur, und zwar die Politische Expositur Gröbming im Bezirk Liezen in der Steiermark.

Rechtsgrundlage ist § 4 des Bezirkshauptmannschaftengesetzes[2] des Landes Steiermark:

§ 4 Innere Organisation
(4) Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit kann der Landeshauptmann durch Dienstanweisung verfügen, dass in bestimmten Bezirkshauptmannschaften für Teile des politischen Bezirkes eine Politische Expositur unter der Leitung eines rechtskundigen Landesbeamten eingerichtet wird. In dieser Dienstanweisung ist der örtliche und sachliche Wirkungsbereich der Politischen Expositur festzusetzen. Die Einheit der Bezirkshauptmannschaft und das Weisungsrecht des Bezirkshauptmannes werden hiedurch nicht berührt.

Obwohl die politischen Exposituren keine eigenen Behörden sind, wurden sie bei der Vergabe der Kennzeichentafeln wie eigene Behörden behandelt: So hat Gröbming mit GB eigene Kennbuchstaben, auch gab es für die Expositur Bad Aussee, ebenso in der Steiermark, das Kennzeichen BA.

In der Gründungszeit der Bezirkshauptmannschaften gab es viele politische Exposituren, die meisten davon sind heute selbständige Bezirke.

Basis der folgenden Aufstellung in der Reihenfolge und Schreibweise von 1849 ist
Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich

In der Zeit von 1850 bis 1854 existierten im Kaiserthum Oesterreich folgende politische Exposituren:

Kronland Königreich Böhmen[3]
Kronland Erzherzogtum Österreich unter der Enns[4]
Kronland Erzherzogtum Österreich ob der Enns[5]
Kronland Markgrafschaft Mähren und Kronland Herzogtum Schlesien[6]
Kronland Gefürstete Grafschaft Tirol mit dem Lande Vorarlberg[7]
Kronland Herzogtum Steiermark[9]
Kronland Herzogtum Kärnthen[10]
Kronland Herzogtum Krain[11]
Kronland Küstenland[12]

1854 wurden mit den Bezirkshauptmannschaften auch die politischen Exposituren aufgelöst. Als 1868 die Bezirkshauptmannschaften wieder errichtet wurden, verzichtete man vorerst auf die Exposituren. Grund war, dass die eingesetzte Arbeitskraft nicht völlig ausgenutzt war und es aufgrund des allumfassenden Wirkungskreises zur Verschleppung der Arbeiten kam.

In der Zeit ab dem Jahr 1868 existierten im heutigen Österreich folgende politische Exposituren (während der Zeit des Deutschen Reiches 1938–1945 trugen die Exposituren den Titel Außendienststelle):

Einzelnachweise

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  1. Gröbming ist für alle Angelegenheiten mit Ausnahme der Sozialhilfe, der Jugendwohlfahrt, der Gemeindeprüfung, des Katastrophenschutzes und Forsttechnischen Dienstes zuständig.
  2. Steiermärkisches Bezirkshauptmannschaftengesetz (Memento des Originals vom 23. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ris.bka.gv.at, LGBl. Nr. 60/1997, im Rechtsinformationssystem des Bundes
  3. 352. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 9. August 1849, an den Herrn Landeschef des Kronlandes Böhmen …, RGBl. 1849, S. 609–620 auf alex.onb.ac.at
  4. 353. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 9. August 1849, an den Herrn Landeschef von Oesterreich unter der Enns …, RGBl. 1849, S. 620–623 auf alex.onb.ac.at
  5. 354. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 9. August 1849, an den Herrn Landeschef von Oberösterreich und Salzburg …, RGBl. 1849, S. 624–627 auf alex.onb.ac.at
  6. 355. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 9. August 1849, an den Herrn Landeschef von Mähren und Schlesien …, RGBl. 1849, S. 628–632 auf alex.onb.ac.at
  7. 356. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 9. August 1849, an den Herrn Statthalter des Kronlandes Tirol und Vorarlberg …, RGBl. 1849, S. 632–635 auf alex.onb.ac.at
  8. [1]
  9. 373. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 23. August 1849, an den Herrn Landeschef des Kronlandes Steiermark …, RGBl. 1849, S. 663–666 auf alex.onb.ac.at
  10. 374. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 23. August 1849, an den Herrn Landeschef des Kronlandes Kärnthen …, RGBl. 1849, S. 666–668 auf alex.onb.ac.at
  11. 375. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 23. August 1849, an den Herrn Landeschef des Kronlandes Krain …, RGBl. 1849, S. 668–671 auf alex.onb.ac.at
  12. 420. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 18. October 1849, an den Herrn Landeschef von Triest …, RGBl. 1849, S. 761–768 auf alex.onb.ac.at
  13. Vorarlberger Landesarchiv, Archivale des Monats Juni 2018 (Memento des Originals vom 26. Juni 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vorarlberg.at
  14. Ulrich Nachbaur, Bezirkshauptmannschaften für Vorarlberg, Referat beim Festakt „150 Jahre Bezirkshauptmannschaften“ am 22. Mai 2018 in Bludenz, S. 6 (Memento des Originals vom 26. Juni 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vorarlberg.at