Promethium(III)-bromid

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Kristallstruktur
Kristallstruktur von Promethium(III)-bromid
_ Pm3+ 0 _ Br
Kristallsystem

orthorhombisch

Raumgruppe

Ccmm (Nr. 63, Stellung 2)Vorlage:Raumgruppe/63.2[1]

Gitterparameter

a = 1265 pm
b = 408 pm
c = 912 pm[1]

Allgemeines
Name Promethium(III)-bromid
Andere Namen

Promethiumtribromid

Verhältnisformel PmBr3
Kurzbeschreibung

korallenrotes Salz[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 14325-78-1
Wikidata Q1547180
Eigenschaften
Molare Masse 386,71 g·mol−1 (147Pm)
Aggregatzustand

fest

Dichte

5,45 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

660 °C[2]

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Radioaktiv
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[3]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Promethium(III)-bromid ist eine chemische Verbindung aus den Elementen Promethium und Brom. Es besitzt die Formel PmBr3 und gehört zur Stoffklasse der Bromide.

Promethium(III)-bromid entsteht aus Promethium(III)-oxid (Pm2O3) durch Erhitzen im trockenen HBr-Strom.[1][4]

Kristallines wasserfreies Promethium(III)-bromid ist ein korallenrotes Salz[1] mit einem Schmelzpunkt von 660 °C.[2] Es kristallisiert im orthorhombischen Kristallsystem im PuBr3-Typ mit den Gitterparametern a = 1265 pm, b = 408 pm und c = 912 pm mit vier Formeleinheiten pro Elementarzelle und somit einer berechneten Dichte von 5,45 g·cm−3.[1]

Sicherheitshinweise

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Einstufungen nach der CLP-Verordnung liegen nicht vor, weil diese nur die chemische Gefährlichkeit umfassen und eine völlig untergeordnete Rolle gegenüber den auf der Radioaktivität beruhenden Gefahren spielen. Auch Letzteres gilt nur, wenn es sich um eine dafür relevante Stoffmenge handelt.

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g Weigel: Die Chemie des Promethiums, S. 590.
  2. a b A. F. Holleman, E. Wiberg, N. Wiberg: Lehrbuch der Anorganischen Chemie. 102. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-017770-1, S. 1942.
  3. Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung. In Bezug auf weitere Gefahren wurde dieser Stoff entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  4. Gmelins Handbuch der anorganischen Chemie, System Nr. 39, Teil C 6, S. 61–62.