Rehabilitierung (Begriffsklärung)
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Rehabilitierung steht für:
- immaterielle Form der Wiedergutmachung für individuell erlittenes Unrecht, siehe
- Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, für Opfer der ehemaligen DDR und der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone
- Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Gesetz zum Ausgleich des SED-Unrechts
- Berufliches Rehabilitierungsgesetz, Gesetz zum Ausgleich des SED-Unrechts
- Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege.
Rehabilitation ist dagegen eine Sozialleistung.
Die Wiedereingliederung von Strafgefangenen wird als Resozialisierung bezeichnet, siehe Resozialisierung als Vollzugsziel.