Religionsfreiheit in der Europäischen Union

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Die Europäische Union führt die Religions- und Weltanschauungsfreiheit als ein Grundrecht in ihrer Charta der Grundrechte auf.[1] Die Lage der Religionsfreiheit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird von unabhängigen Experten mit Ausnahmen überwiegend als vergleichsweise positiv bewertet.[2][3] In Diskussionen über Fragen der Religionsfreiheit zeichnet auf der Ebene der Europäischen Union allerdings zunehmend eine Polarisierung ab, die das gemeinschaftliche Engagement für das Menschenrecht beeinträchtigt.[4]

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union führt die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in Art. 10 als eines der Grundrechte der Union auf:

"Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.

(2) Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird nach den einzelstaatlichen Gesetzen anerkannt, welche die Ausübung dieses Rechts regeln."[1]

Art. 21 Abs. 1 verbietet zudem Diskriminierungen wegen der Religion oder der Weltanschauung.[1] Art. 22 garantiert darüber hinaus die Achtung der Vielfalt der Religionen durch die Europäische Union:

"Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen."[1]

Darüber hinaus befinden sich Bestimmungen zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit in den Verfassungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Alle Mitglieder der Europäischen Union haben zudem die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert,[5] in der in Art. 9 die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit festgeschrieben ist.[6]

Institutionen zur Förderung der weltweiten Religions- und Weltanschauungsfreiheit

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  • EU-Sonderbeauftragter für weltweite Religionsfreiheit[4]
  • Interfraktionelle Arbeitsgruppe Religions- und Glaubensfreiheit und religiöse Toleranz[7][4]
  • Interfraktionelle Arbeitsgruppe Christen im Nahen Osten[8][4]
  • Bernd Hirschberger, Katja Voges: Commitment to Religious Freedom at the Level of the European Union. A Victim of Polarisation? In: Bernd Hirschberger, Katja Voges (Hrsg.): Religious Freedom and Populism. The Appropriation of a Human Right and How to Counter It. transcript, Bielefeld 2024, ISBN 978-3-8376-6827-8, S. 165–180.

Einzelnachweise

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  1. a b c d CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION. Europäisches Parlament, 2000, abgerufen am 10. Juli 2024.
  2. Paul Marshall on March 19, 2024: Pew Global Survey Shows Rising Religious Restrictions - Providence. 19. März 2024, abgerufen am 10. Juli 2024 (amerikanisches Englisch).
  3. Mollie Blum: Religious Freedom Concerns in the European Union. United States Commission on International Religious Freedom, Juli 2023, abgerufen am 10. Juli 2024 (englisch).
  4. a b c d Bernd Hirschberger, Katja Voges: Commitment to Religious Freedom at the Level of the European Union. A Victim of Polarisation? In: Bernd Hirschberger, Katja Voges (Hrsg.): Religious Freedom and Populism. The Appropriation of a Human Right and How to Counter It. transcript, Bielefeld 2024, ISBN 978-3-8376-6827-8, S. 165–180.
  5. Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention – Fragen und Antworten - Portal - www.coe.int. Abgerufen am 10. Juli 2024 (deutsch).
  6. Die Europäische Menschenrechtskonvention. Europarat, abgerufen am 10. Juli 2024.
  7. Interfraktionelle Arbeitsgruppe Religions- und Glaubensfreiheit und religiöse Toleranz [IG9-14] | Mehr über die interfraktionellen Arbeitsgruppen | Abgeordnete | Europäisches Parlament. Abgerufen am 10. Juli 2024.
  8. Interfraktionelle Arbeitsgruppe Christen im Nahen Osten [IG9-07] | Mehr über die interfraktionellen Arbeitsgruppen | Abgeordnete | Europäisches Parlament. Abgerufen am 10. Juli 2024.