Gesamtrettungssystem

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Gesamtrettungssystem einer Cirrus, aufgenommen von der NASA

Ein Gesamtrettungssystem (englisch ballistic recovery system, BRS) dient in der Luftfahrt dazu, bei technischen Störungen das Überleben der im Luftfahrzeug befindlichen Personen zu ermöglichen, indem das gesamte Luftfahrzeug mit den Insassen an einem Rettungsfallschirm zu Boden schweben kann.

System und Anforderungen

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Gesamtrettungssysteme bestehen aus einer Rakete, die nötigenfalls die Luftfahrzeugwand an einer Sollbruchstelle durchschlagen kann und einen sehr großen Rundkappenfallschirm aus dem Luftfahrzeug zieht, der für das Gesamtgewicht des Luftfahrzeugs mit seinen Passagieren ausgelegt ist.[1] Die Herausforderung bei der Konstruktion eines Gesamtrettungssystems besteht darin, nach dem Auslösen das Fluggerät aus einer eventuell hohen Geschwindigkeit abzubremsen, ohne die Flugzeugzelle zu überlasten, sowie die Sinkgeschwindigkeit am Schirm so gering zu halten, dass der Aufprall keine schweren Verletzungen der Insassen nach sich zieht.

Gesamtrettungssysteme funktionieren auch in geringen Höhen, in denen ein Fallschirmabsprung aus dem Flugzeug aus zeitlichen oder physikalischen Gründen (Lastvielfaches) bis zum Aufschlag nicht mehr möglich wäre.

Einsatzbereiche und Rechtliches

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Kapsel des Gesamtrettungssystems über dem Rotorkopf eines Hubschraubers

Die Anforderungen an Gesamtrettungssysteme führen dazu, dass sie zurzeit nur für leichte und langsame Flugzeuge verfügbar sind. Dazu gehören einige einmotorige Reiseflugzeugtypen wie z. B. die Cirrus SR22, Cirrus SF50 und Segelflugzeuge. Für Ultraleichtflugzeuge (ausgenommen Ultraleicht-Tragschrauber) ist der Einbau eines zugelassenen Gesamtrettungssystems vorgeschrieben.[2]

Gesamtrettungssysteme benötigen in Deutschland eine Zulassung inklusive ausgiebiger Tests.[3]

Luftsportler mit kleineren Fluggeräten wie Hängegleiter führen für den Rettungszweck meist einen einfachen Rettungsfallschirm am Körper mit.

Einzelnachweise

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  1. Handbuch für BRS-5 / -6. (PDF; 1,2 MB) In: brs-vertrieb.de. Ballistic Recovery Systems – Sales & Service Center Europe, abgerufen am 25. Mai 2013.
  2. Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) § 3
  3. DULV, DAeC: Lufttüchtigkeitsforderungen für Rettungsgeräte für Ultraleichtflugzeuge. (PDF; 253 kB) bekannt gemacht in den NfL II – 122/99. In: dulv.de. Luftfahrt Bundesamt, 30. September 1999, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. Januar 2013; abgerufen am 25. Mai 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dulv.de