Schlagzugzähigkeit
Die Schlagzugzähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Werkstoffes, vor allem eines Kunststoffs, Stoß- und Schlagenergie zu absorbieren. Die Schlagzugzähigkeit wird berechnet als das Verhältnis aus Schlagzugarbeit und Prüfkörperquerschnitt (Maßeinheit kJ/m²).
Bestimmung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Schlagzugzähigkeit wird mit dem Schlagzugversuch bestimmt. Er wird nach (DIN 53448) häufig mit einem Pendelschlagwerk durchgeführt. Dabei wird eine Zugprobe so eingespannt, dass sie durch den Pendelhammer gestreckt oder abgerissen wird. Dabei wird die verbrauchte Schlagarbeit ermittelt.
Der Pendelhammer wird durch die Probe abgebremst und verliert dadurch Energie. Aufgrund des Auslenkwinkels, des definierten Pendelhammergewichts und der Pendellänge kann die Schlagarbeit berechnet werden. Diese wird an den verwendeten Geräten direkt angezeigt, muss aber um die elastische Schleuderarbeit des verwendeten Querjochs korrigiert werden.
Normung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- DIN EN ISO 8256 Kunststoffe – Bestimmung der Schlagzugzähigkeit (ISO 8256:2004)
- DIN EN 28256 Schlagzugversuch
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wolfgang Grellmann, Sabine Seidler: Kunststoffprüfung. 3. Auflage, Carl Hanser Verlag, München 2015, ISBN 978-3-446-44350-1.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Konventioneller Schlagzugversuch (abgerufen am 12. Februar 2016)