Stadtgericht Nordenburg

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Das Stadtgericht Nordenburg war bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Nordenburg.

Am 24. Juli 1407 wurde Nordenburg das Kulmer Stadtrecht durch Hochmeister Ulrich von Jungingen an den Schulzen Nitsche Döring verliehen, verbunden mit der niederen Gerichtsbarkeit.[1] Das Stadtgericht Nordenburg war ab 1808 ein Gericht 2. Klasse im Sprengel des Oberlandesgerichts Königsberg.

1837 umfasste der Gerichtsbezirk die Stadt Nordenburg mit Bergenthal mit 2188 Gerichtseingesessenen. Hinzu kamen eine Reihe von Patrimonialgerichten, die vom Gericht verwaltet wurden, mit 3546 Gerichtseingesessenen (zusammen also 5734 Gerichtseingesessene). Am Gericht waren ein Stadtrichter und ein Unterbeamter beschäftigt.[2]

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Nordenburg entstand die Gerichtskommission Nordenburg des Kreisgerichts Wehlau.

Einzelnachweise

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  1. Die originale Ausfertigung dieser Lokationsurkunde ist nicht überliefert. Ihr Text wurde 2004 zum ersten Mal nach 4 Abschriften aus dem 17. und 18. Jh. aus dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz mit der russischen Übersetzung und ausführlichen Kommentar ediert: Рогачевский А.Л. Очерки по истории права Пруссии XIII–XVII вв., S. 187–243.
  2. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 58, Digitalisat.