Standort-Zwischenlager Brunsbüttel

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Standort-Zwischenlager Brunsbüttel (SZL KKB)
Blick auf das Kernkraftwerk Brunsbüttel. Das Standort-Zwischenlager ist das Gebäude am linken Bildrand.
Blick auf das Kernkraftwerk Brunsbüttel. Das Standort-Zwischenlager ist das Gebäude am linken Bildrand.

Blick auf das Kernkraftwerk Brunsbüttel. Das Standort-Zwischenlager ist das Gebäude am linken Bildrand.

Lage
f1
Land: Deutschland Deutschland
Daten
Eigentümer: Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH und Co. oHG
Betreiber: Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH und Co. oHG
Projektbeginn: 30. November 1999
Kommerzieller Betrieb: November 2003
Einlagerungsbeginn: 2006
Lagerart: Zwischenlager
Lagertyp: Trockenlager
Konditionierung: nein
Stand: 23. Juni 2024
Die Datenquelle der jeweiligen Einträge findet sich in der Dokumentation.

Das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel (SZL KKB) ist ein Lager für hochradioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Brunsbüttel.

Die Genehmigung für das Zwischenlager wurde am 30. November 1999 beantragt und erfolgte im November 2003 durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Am 14. Februar 2004 klagte ein Anwohner gegen das Zwischenlager. Das zuständige Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies die Klage zunächst ab, jedoch hob das Bundesverwaltungsgericht am 10. April 2008 diese Entscheidung auf. In der Folge urteilte das OVG am 19. Juni 2013 dahingehend, dass die Aufbewahrungsgenehmigung aufgehoben ist. Das Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 8. Januar 2015 bestätigt. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage für die Zwischenlagerung erließ das als atomrechtliche Aufsichtsbehörde zuständige schleswig-holsteinische Umweltministerium am 16. Januar 2015 eine Anordnung nach § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes, die am 17. Januar 2020 auf unbestimmte Zeit verlängert wurde.[1]

Das Lager wurde 2006 mit der Einlagerung des ersten Behälters vom Typ CASTOR V/52 in Betrieb genommen.[2]

Da zum 1. Januar 2019 noch keine Genehmigung für das Zwischenlager vorlag, ist die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung die dem Genehmigungsverfahren beigetreten.[3]

In dem STEAG-Konzept[2] gebauten Lager lagern auf 24 Stellplätzen 20 Behälter vom Typ CASTOR V/52.[2]

Mit Stand vom 31. Dezember 2022 gab es im Brennelemente-Zwischenlager zwei meldepflichtige Ereignisse gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung.[4]

Einzelnachweise

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  1. Zur atomrechtlichen Situation des Zwischenlagers Brunsbüttel. Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 5. Mai 2021, abgerufen am 23. Juni 2024.
  2. a b c Zwischenlager Brunsbüttel. Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, abgerufen am 23. Mai 2024.
  3. Übersicht BGZ-Zwischenlager. In: Zwischenlager.info. BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, abgerufen am 23. Juni 2024.
  4. Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse seit Inbetriebnahme. Abgerufen am 21. Juni 2024.