Tarifautonomiestärkungsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
Kurztitel: Tarifautonomiestärkungsgesetz
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Erlassen am: 11. August 2014
(BGBl. I S. 1348)
Inkrafttreten am: 16. August 2014
GESTA: G011
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie – Tarifautonomiestärkungsgesetz ist ein deutsches Artikelgesetz, durch das nach Angaben der Bundesregierung die Tarifautonomie gestärkt und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sichergestellt werden sollen. Die Erreichung des Ziels der Stärkung der Tarifautonomie wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur und von Arbeitgeberseite überwiegend bestritten, vielmehr schwäche das Gesetz die Tarifautonomie, es sei ein „Tarifautonomieschwächungsgesetz“.[1]

Kern des Gesetzes ist das in Artikel 1 verankerte Mindestlohngesetz, durch das ein allgemeiner Mindestlohn eingeführt wird. Damit wird die Tarifautonomie dahingehend eingeschränkt, dass es den Tarifparteien untersagt wird, Tariflöhne unterhalb des Mindestlohnes zu vereinbaren.[2] Außerdem werden durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz weitere Gesetze geändert, darunter das Arbeitsgerichtsgesetz (Art. 2), das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Art. 3), das Verdienststatistikgesetz (Art. 4), das Tarifvertragsgesetz (Art. 5) und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Art. 6).

Das Mindestarbeitsbedingungengesetz wird aufgehoben (Art. 14), da es in Praxis keine Bedeutung erlangt hat und durch die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns überflüssig wird.

Am 3. Juli 2014 stimmte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Mehrheit der CDU/CSU-, SPD- und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion für die Annahme des Gesetzesentwurfs. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 11. Juli 2014. Einzig das Land Sachsen, in dem die FDP an der Regierung beteiligt war, stimmte dem Gesetz nicht zu.[3]

  • Friedrich-Wilhelm Lehmann: Koalitionsbeschluss über die Schaffung eines Gesetzes über die Tarifeinheit – ein Fall für das Bundesverfassungsgericht? In: Betriebs-Berater. 11/2014. S. 634–637.
  • Andreas Zürn, Christian Maron: Der Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode aus arbeitsrechtlicher Sicht. In: Betriebs-Berater. 11/2014. S. 629–633, 629–630.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. So geprägt von Roland Wolf, BDA 17. September 2014, 70. Deutschen Juristentag in Hannover, zustimmend: Gerrit Forst: „Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach dem sogenannten Tarifautonomiestärkungsgesetz.“ In: Recht der Arbeit 2015, S. 25f.; Martin Henssler: „Mindestlohn und Tarifrecht.“ In: Recht der Arbeit 2015, S. 43f.
  2. Patrick Zeising, Daniel Weigert: Verfassungsmäßigkeit des Mindestlohngesetzes. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) 1/2015, S. 15–22; Tristan Barczak: Mindestlohngesetz und Verfassung. In: Recht der Arbeit (RdA) 2014, S. 290
  3. Von 2015 an erstmals gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland. In: Die Zeit. 11. Juli 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Juli 2014;.