Testierfreiheit
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Testierfreiheit ist die gem. § 1937 BGB bestehende Möglichkeit, durch einseitige Verfügung von Todes wegen den oder die Erben zu bestimmen.
Rechtslage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist in Deutschland grundrechtlich in Art. 14 Abs. 1 GG abgesichert. Durch den Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilberechtigten können allerdings schuldrechtliche Ansprüche durch den Pflichtteilsberechtigten gegen den bzw. die Erben geltend gemacht werden.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Testierfreiheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen