Toga
Die Toga war ein Gewand des freien Römischen Bürgers.
Aussehen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Toga bestand aus einem einzigen, zur Kaiserzeit etwa 6 Meter langen und 2½ Meter breiten halbkreisförmigen Stück Stoff, das ohne Knoten, Bänder, Fibeln oder sonstige Befestigungen um den Körper drapiert wurde. Das Tragen einer Toga erlaubte nur gemessene Bewegungen, damit der Stoff nicht verrutschte. Um wenigstens eine gewisse Sicherheit gegen das Verrutschen zu erreichen, wurden manchmal Bleikugeln in den Saum eingenäht.[1]
Die Toga war aus naturfarbener weißer Wolle (toga alba), bei gewöhnlichen Leuten und bei der Trauer dunkel (pulla). Die höheren Magistrate (kurulische Ädile, Prätoren, Konsuln, Zensoren) sowie die Mitglieder der vier großen Priesterkollegien (Pontifices, Auguren, Epulonen und Quindecimviri) in ihrer amtlichen Funktion trugen eine mit einem etwa 75 Millimeter breiten Purpurstreifen eingefasste Toga (toga praetexta), ebenso die Knaben bis zur Volljährigkeit. Dann legten die jungen Männer in einer Zeremonie (tirocinium fori) die toga praetexta ab und trugen fortan als erwachsene Bürger die einfache, unverbrämte Toga, die toga virilis oder toga pura. Besondere Staatskleider waren die toga picta, eine purpurne Toga, mit goldenen Sternen verziert, die der Triumphator anlegte, sowie die mit eingestickten Palmzweigen geschmückte toga palmata (trabea). Angeklagte trugen eine schmutzige Toga (toga squalida). Im Sommer trug man die toga rasa, eine abgeschorene Toga aus dünnem Stoff, im Winter eine wollene (toga pinguis). Die gekalkte, rein weiße toga candida – daher der Begriff „Kandidat“ – wurde von den Bewerbern um öffentliche Ämter getragen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Toga galt als Kennzeichen des römischen Bürgers. Vergil bezeichnete die Römer als gens togata, also als Toga tragendes Volk.[2] Sklaven und Nichtrömern war es nicht erlaubt, Toga zu tragen.[3] Zur Toga trug man meist Calcei, hohe Stiefel, die ebenfalls den Bürgern vorbehalten waren. Frauen trugen nur selten eine Toga, vor allem Mädchen vor der Pubertät. Spätestens zur Zeit von Augustus galt die von einer erwachsenen Frau getragene Toga als Zeichen für eine Prostituierte.[4][5]
Der Begriff toga ist abgeleitet von tegere (bedecken, kleiden) und bedeutet wörtlich Bedeckung, Kleidung. Die Herkunft der Toga ist unbekannt. Plinius der Ältere leitete sie von der etruskischen tebenna ab,[6] einem der griechischen chlamys ähnlichen Umhang, der aber anders als diese ohne Gürtel und Spangen getragen wurde. Die tebenna war deutlich kürzer als die spätere Toga und reichte nur bis zu den Knien. Sie wurde meist als einziges Kleidungsstück getragen, unter dem der Träger nackt war. Andere antike Historiker vermuteten die Herkunft der Toga von der griechischen chlaina.[7]
Die Toga wurde nicht immer in der gleichen Weise getragen: Bei den zahlreichen römischen Statuen, bei denen die Köpfe nicht mehr erhalten sind – oder durch neue Köpfe ersetzt wurden –, kann die Datierung nicht mittels Haar- und Barttracht vorgenommen werden, sondern die Drapierung der Toga dient als wichtiges Hilfsmittel für eine ungefähre Datierung.[8] Daneben gab es individuelle Unterschiede, beispielsweise ob der rechte Arm freiblieb oder in einer Art Schlinge eng an den Körper gebunden wurde. Wurde die Toga zum Reiten getragen, wickelte man die Zipfel eng um den Körper und verknotete sie. Bei Opferhandlungen zog man sich einen Teil des Stoffs vom Rücken wie eine Kapuze über den Kopf (capite velato).
Die Toga während der römischen Republik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die republikanische Toga (toga exigua) unterschied sich von der kaiserzeitlichen. In der Republikzeit bestand die Toga aus einem Halbkreis mit einem Durchmesser von etwas unter 4 Meter.[7] Sie wurde wie ein modernes Umschlagetuch in weiten Falten um den Leib geschlungen und vom linken Arm aufgenommen. Ein Zipfel hing hinter dem linken Arm herab. Sie reichte meist nicht ganz bis zum Knöchel. Ursprünglich trug man unter der Toga nur einen Schurz (subligaculum), ab dem 2. Jahrhundert v. Chr. eine Tunika.
Die Toga während des Prinzipats
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die während der Kaiserzeit seit Augustus getragene Toga war deutlich voluminöser und länger. Bei ihr wurde ein ovales bis annähernd kreisförmiges Stoffstück mit einer Längsachse von bis zu 7 Metern an der Längsseite gefaltet,[8] bevor es um den Körper gewickelt wurde. Der Stoff lag somit doppelt. Die Toga wurde so getragen, dass man den einen Zipfel über die linke Schulter nach vorn warf, den oberen Rand über den Rücken zog, den anderen Zipfel aber unter dem rechten Arm durchzog, sodass dieser frei blieb, und dann über die linke Schulter warf. Unter dem rechten Arm bis zur linken Schulter entstand dabei ein u-förmiger Bausch, den man als Tasche (sinus) gebrauchte. Vor dem Bauch bauschte sich der festgesteckte Stoff, der sogenannte umbo. Für diese komplizierte Drapierung benötigte man mindestens eine Hilfskraft. Durch die mehr als verdoppelte Stoffmasse wurde die Toga für jegliche Form körperlicher Betätigung unbrauchbar. Schon seit der Zeit von Augustus wurde es daher langsam unüblich, die Toga im Alltag zu tragen. Nur auf ihren Grabsteinen ließen sich die römischen Bürger noch in Toga darstellen, wie Juvenal spottete.[9] Augustus, um die Wiederherstellung der alten Sitten bemüht, erließ deshalb ein Gesetz, das zum Tragen der Toga auf dem Forum, vor Gericht und bei den Spielen zwang.[10]
In der nachaugusteischen Zeit kamen weitere Tragformen dazu. Besonders auffällig ist die repräsentative toga contabulata (wörtlich "die Toga mit Tafel"), bei der der umbo wie ein steifes Brett vor der Brust lag. Diese Form war noch komplizierter zu drapieren, da der Stoff vor dem Anlegen mit Hilfe von Brettchen und Klammern steif gefaltet wurde. Zum Anlegen benötigte man vier Hilfskräfte. Der brettartige umbo wurde dabei direkt unter der rechten Achsel durchgezogen und die ganze Toga sehr eng um den Körper gewickelt. Anschließend wurden Brettchen und Klammern entfernt.[1] Das außenliegende Stoffstück wurde in der späteren Kaiserzeit häufig bestickt.[8]
212 erhielten alle freien Reichsbewohner durch die Constitutio Antoniniana das römische Bürgerrecht. Damit verlor die Toga an Bedeutung, da ihre Hauptfunktion, römische Bürger zu kennzeichnen, nun weitgehend bedeutungslos wurde. Hinzu kam, dass ab Diokletian grundsätzlich jeder, der im Dienst des Kaisers stand, als Soldat (miles) galt; auch die Tätigkeit im zivilen Bereich war nun eine militia, weshalb die Amtsträger meist Militärumhang (chlamys) und Soldatengürtel (cingulum) trugen, statt in der Toga aufzutreten.
Die Toga in der Spätantike
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Spätantike wurde die Toga daher zunehmend unüblich; Senatoren trugen sie aber bis zuletzt während der Senatssitzungen und vor Gericht, da dies gesetzlich festgelegt war.[11] Und auch die Stadtpräfekten von Rom und Konstantinopel trugen noch im 6. Jahrhundert n. Chr. bei öffentlichen Auftritten grundsätzlich die Toga. Die Konsuln trugen in dieser Zeit eine individuell gestaltete toga picta (oder die kürzere Form der Toga, die Trabea), die bunt und reich verziert war und vom Kaiser verliehen wurde.
Gabinus cinctus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der gabinus cinctus (von lat.: cingere, gürten) ist eine nach der östlich von Rom gelegenen Stadt Gabii benannte Art, die Toga mit ihrem über die linke Schulter geschlagenen Zipfel zu schürzen. Die ursprüngliche Kriegstracht wurde später bei bestimmten feierlichen Handlungen und Opfern getragen, wie dem testamentum in procinctu. Das war eine letztwillige mündliche Erklärung, die der Bürger im Felde in der Gabinischen Gürtung vor drei oder vier Zeugen vortrug.[12]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hans Rupprecht Goette: Studien zu römischen Togadarstellungen (= Beiträge zur Erschließung hellenistischer und kaiserzeitlicher Skulptur und Architektur. Band 10). Philipp von Zabern, Mainz 1990, ISBN 3-8053-1070-6.
- Walter Hatto Gross: Toga. In: Der Kleine Pauly. Band 5: Schaf bis Zythos – Nachträge. Druckenmüller, Stuttgart 1975, ISBN 3-476-02515-2, S. 879 f.
- Judith Lynn Sebesta, Larissa Bonfante (Hrsg.): The World of Roman Costume. University of Wisconsin Press, Madison WI u. a. 2001, ISBN 0-299-13854-2 (eingeschränkte Vorschau).
- Michael Tellenbach, Regine Schulz, Alfried Wieczorek (Hrsg.): Die Macht der Toga. DressCode im Römischen Weltreich (= Publikationen der Reiss-Engelhorn-Museen. 56). Begleitband zur Sonderausstellung »Die Macht der Toga – Mode im Römischen Weltreich« im Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim in Kooperation mit den Reiss-Engelhorn-Museen Mannheim 20. April 2013 bis 8. September 2013. Schnell & Steiner, Regensburg 2013, ISBN 3-7954-2590-5.
- Caroline Vout: The myth of the Toga: Understanding the history of Roman Dress. In: Greece and Rome. Bd. 43, Nr. 2, 1996, S. 204–220, doi:10.1093/gr/43.2.204.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- gens togata
- Die Evolution der römischen Toga
- Statuentypen: Togatus. Virtuelles Antikenmuseum Göttingen, auf viamus.uni-goettingen.de [1]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Hans Rupprecht Goette: Die römische ›Staatstracht‹ – toga, tunica und calcei. In: Michael Tellenbach u. a. (Hrsg.): Die Macht der Toga. 2013, S. 39–52, hier S. 43.
- ↑ Vergil: Aeneis 1, 282.
- ↑ Sueton: Claudius 15.
- ↑ Shelley Stone: The Toga: From National to Ceremonial Costume. In: Judith Lynn Sebesta, Larissa Bonfante (Hrsg.): The World of Roman Costume. University of Wisconsin Press, Madison WI u. a. 2001, S. 13–45, hier S. 13.
- ↑ Alfried Wieczorek, Regine Schulz, Michael Tellenbach (Hrsg.): Die Macht der Toga. 1. Auflage, Schnell & Steiner, Mannheim 2013, ISBN 978-3-7954-2590-6.
- ↑ Plinius: Naturalis historia 8, 195.
- ↑ a b Hans Rupprecht Goette: Die römische ›Staatstracht‹ – toga, tunica und calcei. In: Michael Tellenbach u. a. (Hrsg.): Die Macht der Toga. 2013, S. 39–52, hier S. 41.
- ↑ a b c Statuentypen (Virtuelles Antikenmuseum Göttingen)
- ↑ Juvenal: Satiren 3, 171 f.
- ↑ Sueton: Augustus 40,5.
- ↑ Cod. Theod. 14,10.
- ↑ August Mau: Cinctus Gabinus. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band III,2, Stuttgart 1899, Sp. 2558 f..