Deutsche Tscheka

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Die Angeklagten im Tscheka-Prozess werden im Februar 1925 im Auto unter schwerer Polizeibewachung zum Reichsgericht gebracht

Als Deutsche Tscheka bezeichnete die Justiz und Presse in der Zeit der Weimarer Republik eine kommunistische Untergrundorganisation, die nach dem Scheitern des Hamburger Aufstands Ende 1923 gegründet wurde und bis Herbst 1924 existiert haben soll. Ziel dieser „T-Gruppe“ war demnach, durch Verübung von terroristischen Aktionen wie Sprengstoffanschlägen und Attentaten gegen politische Gegner doch noch die deutsche Revolution auszulösen. In den folgenden Tscheka-Prozessen gelang es der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), die Distanzierung der Partei von Terrorakten glaubhaft zu machen.[1]

Nach der Anklageschrift des Anwalts beim Staatsgerichtshof in Leipzig wurde die Gruppe am 19. November 1923 durch Felix Neumann gegründet. Als Schlüsselfigur wurde jedoch der sowjetische Staatsbürger lettischer Herkunft Woldemar Rose (auch Rose-Skoblewsky genannt) angesehen. Unklar ist, ob die Gründung dieser Terror-Gruppe aus der KPD selbst heraus erfolgte oder auf Initiative der echten Tscheka, die zu diesem Zeitpunkt bereits in OGPU umbenannt worden war. Aufgrund der neueren Untersuchungen von Bernhard H. Bayerlein, Leonid G. Babicenko und anderen deutschen und russischen Historikern, die auf bislang nicht zugängliches russisches Quellenmaterial zurückgreifen konnten, steht jedoch inzwischen zweifelsfrei fest, dass sich der stellvertretende OGPU-Vorsitzende Josef Unschlicht (1879–1938) im Sommer 1923 in Deutschland aufhielt, um die deutsche Revolution (siehe Deutscher Oktober) vorzubereiten. Ob Rose-Skoblewsky aufgrund seiner Instruktionen handelte, ist bislang unklar.

Der einzige Mord, den das Reichsgericht Leipzig den Angeklagten nachweisen konnte, war die Tötung des Berliner Friseurs Johann Rausch, den Felix Neumann am 7. Januar 1924 in dessen Wohnung niederschoss und der am 17. März 1924 an den Folgen des Attentats starb. Rausch war verdächtigt worden, ein Spitzel zu sein.

Die Tscheka-Prozesse

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Zwei der zwölf Verteidiger, links Kurt Rosenfeld, rechts Georg Löwenthal, Februar 1925[2]

Die beiden Tschekaprozesse 1924/25 erregten international Aufsehen und zahlreiche ausländische Zeitungen entsandten Sonderberichterstatter. Margarete Buber-Neumann zeigte sich noch in ihren Memoiren von 1967 über die Geständnisse verblüfft:

„Die Verbrechen, die dort, vor allem von Felix Neumann, einem der Hauptangeklagten, gestanden wurden, klangen so haarsträubend, daß die Presse geneigt war, den Behauptungen der kommunistischen Zeitungen Glauben zu schenken, Felix Neumann sei geisteskrank.“

Margarete Buber-Neumann: Kriegsschauplätze der Weltrevolution. Ein Bericht aus der Praxis der Komintern 1919–1943. Stuttgart 1967.

Vor allem Neumanns Aussage, tödliche Bazillen an einem Kaninchen getestet zu haben, um diese als biologische Waffe einzusetzen, rief Aufsehen hervor. Die Prozesse wurden auch von Seiten der damaligen Staatsschutzbehörden, vor allem dem Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung, beobachtet und protokolliert. So existiert eine gut hundertseitige Dokumentation Der Tscheka-Prozeß, die z. B. im Niedersächsischen Staatsarchiv Oldenburg[3] in den Aktenbeständen des Reichskommissars erhalten geblieben ist. Es ist aber auch anzunehmen, dass über die Prozesse vom Reichskommissar schon während ihres Verlaufs ausführlich an die Polizeibehörden der Bundesstaaten berichtet wurde; diese Berichte wurden sämtlich 1979 von Ernst Ritter im Auftrag des Bundesarchivs Koblenz auf Mikrofiche ediert und stehen heute in zahlreichen öffentlichen Bibliotheken zur Einsicht zur Verfügung.

Drei der Angeklagten, darunter Neumann und Rose-Skoblewsky, wurden 1925 vom Gericht zum Tode verurteilt, jedoch bereits 1926 gegen mehrere in der Sowjetunion unter Spionageverdacht verhaftete und zu langen Freiheitsstrafen verurteilte deutsche Studenten (siehe Kindermann-Wolscht-Affäre) ausgetauscht.[4]

Obwohl vor allem Reichswehrminister Otto Geßler gegen diesen Austausch war, da er darin eine Untergrabung der Autorität der Justiz sah,[5] begrüßte offenbar die Reichswehrführung einschließlich des früheren potentiellen Opfers General Hans von Seeckt diese diplomatische Lösung, um die geheime Zusammenarbeit der Reichswehr und der Roten Armee nicht zu gefährden oder zu intensivieren, da die Reichswehr auf die Übungsmöglichkeiten für Panzer, Flugzeuge und Giftgas in der Sowjetunion angewiesen war.

1931 erschien im sozialdemokratischen Dietz-Verlag in Berlin das Werk von Walter Zeutschel: Im Dienst der kommunistischen Terror-Organisation (Tscheka-Arbeit in Deutschland).[6] Nach eigenen Angaben war der Autor Mitglied einer Tscheka-Sektion in Mecklenburg gewesen. Ob es sich bei dem Buch um eine authentische Quelle handelt, ist unklar; möglich ist auch, dass persönliche Erlebnisse mit Presseberichten vermischt wurden. Der Verlag selbst warnte mit dem Buch vor einer neuen kommunistischen Terrorwelle, die 1931 mit dem Doppelmord am Bülow-Platz in Berlin, an dem offenbar auch Erich Mielke beteiligt war, einen vorläufigen Höhepunkt gefunden hatte.

Tatsächlich scheint aber die terroristische Komponente der KPD-Militärarbeit mit den Tscheka-Prozessen ihren Abschluss gefunden zu haben. Dies ist möglicherweise auch auf die veränderte Situation in der UdSSR selbst zurückzuführen. Durch die Durchsetzung der Position von Josef Stalin, der weitere Revolutionsversuche im Ausland für irreal hielt und als reinen Putschismus ansah, gerieten die Vertreter des revolutionären Kurses um Leo Trotzki in die Defensive.

Rose-Skoblewsky war in den 1930er Jahren Divisionskommandeur (DivKom) der Roten Armee. Er wurde im Rahmen der Tschistka verhaftet und am 20. Januar 1939 an einem offensichtlich namentlich nicht bekannten Ort hingerichtet. 1956 erfolgte im Rahmen der Entstalinisierung nach dem XX. Parteitag der KPdSU seine Rehabilitierung.

Die liberale Berliner Vossische Zeitung hatte zum zweiten Prozess vom Februar bis April 1925 den Sonderberichterstatter Rudolf Brandt nach Leipzig entsandt. Dieser kommentierte das Urteil in seinem Artikel Der Leipziger Monstre-Prozeß vom 24. April 1925 folgendermaßen:

„Die Mahnung des Anklagevertreters, der Gerichtshof möge sich ‚nichts vormachen‘ lassen, ist überflüssig gewesen. Denn die KPD-Anwälte – und bei denen lag naturgemäß der Schwerpunkt der Verteidigung – haben bei ihren Bemühungen, die Partei als solche weiß zu waschen, der Gutgläubigkeit des Staatsgerichtshofes allzu viel zugemutet. Auch diejenigen, die sich gegen das Beweismaterial der Reichsanwaltschaft bis an die Zähne mit Skepsis gewappnet hatten, mußten aus den Ergebnissen der Beweisaufnahme die Ueberzeugung gewinnen, daß die Kommunistische Partei Deutschlands im Spätjahr 1923 willens gewesen ist, Deutschland gewaltsam mit den Segnungen einer bolschewistischen Herrschaft zu beglücken. Es war selbstverständlich ein etwas anfechtbarer Regiestreich, wenn als letzter der langen Zeugenreihe just der Untersuchungsrichter Landgerichtsdirektor Vogt erschien und außer dem, was er unmittelbar zum Verhandlungsgegenstande zu bekunden hatte, auch noch Material aus anderen Verfahren vor dem Gerichtshof ausbreitete. Es kann aber nicht bestritten werden, daß durch dieses Verfahren der Gesamtkomplex des kommunistischen Treibens eine Aufbesserung erfahren hat, die man unter politischen und moralischen Gesichtspunkten begrüßen muß. Angesichts der Aufschlüsse, die man da empfing, wirkte es wahrhaft grotesk, wenn die KPD-Verteidigung immer wieder versuchte, die Kommunistische Partei Deutschlands zu einer bis in den Tod getreuen Schweizergarde der demokratischen Republik umzuschminken und schlechthin alles, was der Partei nachgewiesen wurde, unter der Rubrik ‚Abwehr des Faschismus‘ zu schieben. Es bleibt schon dabei: Die KPD hat im Herbst 1923 nicht etwa aus Besorgnis um die deutsche Republik gegen den organisierten Rechtsradikalismus das Prävenite spielen wolle, sondern ganz einfach deshalb, weil sie damals unsere ganze Staatsordnung über den Haufen zu rennen hoffte“

Dr. Rudolf Brandt, Berichterstatter der Vossischen Zeitung: Der Leipziger Monstre-Prozeß, in: Vossische Zeitung v. 24.04.1925.

Egon Erwin Kisch sah den Prozessverlauf anders:

„Diener ist ein Spitzel, König ist ein Spitzel, Poege wird in der Haft zum Spitzeldienst gepresst (…) Spitzel, Spitzel, nichts als Spitzel, rechte Tschekisten.(..) Die Stimmung ist explosiv, und die Nervosität entlädt sich in rein formalistischen Anträgen der gereizten Verteidiger und ihrer Ablehnung durch den gereizten Vorsitzenden [Niedner]. (…) [D]er Prozess begann im Zeichen einer Cause célèbre mit einer dem Hauptangeklagten tagelang vorgetragenen, wirkungsvollen Anklageschrift. Und dann? Seither erfuhr man nichts Neues, nur Zweifel, Abschwächungen und Unrichtigkeiten. Von einer Gefährdung des Staates, von seiner Rettung im letzten Moment ist nicht mehr die Rede.(…) Es gibt leider ein Mittel, um den Sensationsprozess nicht als Blamage enden zu lassen, das Mittel, das bei jedem Sensationsprozess politischer Art um so sicherer angewendet zu werden pflegt, je unsicherer die Beweise sind: das höchste Strafmaß gegen die Angeklagten. (…) Sie sind vielleicht die Opfer politischer Verschwörerromantik, gewiss aber sind sie noch mehr Opfer des Spitzeltums und der Sensation und vor allem eines Rechtsrechtes, das sie verurteilt, um mit ihrer Verurteilung die Begründung für neue Prozesse und neue Verurteilungen zu schaffen.“

Egon Erwin Kisch: Die beiden Tschekas vor dem Reichsgericht. In: Das Tage-Buch, 21. März 1925, S. 417 ff.; Textarchiv – Internet Archive

Die Weltbühne schrieb:

„Indes — wie das Urteil auch ausfallen mag; in diesem Prozeß, neben dem der gegen Fechenbach als Musterbeispiel eines objektiven und korrekten Verfahrens erscheint, kommt es auf das Urteil gar nicht an. Denn welcher Wahrspruch auch immer das Ergebnis dieser Verhandlung sein wird; er wird ihrer würdig, nämlich skandalös sein. Oder wie soll man sonst einen Prozeß nennen, in dem jeder Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt, jeder Entlastungszeuge grundsätzlich als wertlos bezeichnet wurde, und in dem man einen Verteidiger mit Polizeigewalt an der Ausübung seines Amtes hinderte? In der Rechtsgeschichte der gesamten zivilisierten Welt hat der Tscheka-Prozeß nicht seinesgleichen.“

Rolf Sievers: Der Tscheka-Prozeß. In: Die Weltbühne, 21. April 1925, S. 581; Textarchiv – Internet Archive
  • Viktor Gilensen: Die Komintern und die „Organisation M.“ in Deutschland in den Jahren 1923-1925. In: Forum für osteuropäische Ideen- und Zeitgeschichte, 3, 1999, H. 1, S. 31–80. ISSN 1433-4887
  • Viktor Gilensen: Die Komintern und die "paramilitärischen Formationen" der Kommunistischen Partei Deutschlands (1926–1932). In: Forum für osteuropäische Ideen- und Zeitgeschichte, 5 (2001), H. 1, S. 9–50. ISSN 1433-4887
  • Bernhard H. Bayerlein, Leonid G. Babicenko u. a. (Hrsg.): Deutscher Oktober 1923. Ein Revolutionsplan und sein Scheitern. Berlin 2003 (Archive des Kommunismus – Pfade des XX. Jahrhunderts, 3)
  • Bernhard B. Bayerlein, Hermann Weber (Hrsg.): Deutschland, Russland, Komintern, 2.: Dokumente (1918–1943): Nach der Archivrevolution: neuerschlossene Quellen zu der Geschichte der KPD und den deutsch-russischen Beziehungen, 2 Teilbände. Berlin 2015, ISBN 978-3-11-033976-5
  • Frank Hirschinger: „Gestapoagenten, Trotzkisten, Verräter“. Kommunistische Parteisäuberungen in Sachsen-Anhalt 1918–1953. Göttingen 2005.
  • Margarete Buber-Neumann: Kriegsschauplätze der Weltrevolution. Ein Bericht aus der Praxis der Komintern 1919–1943. Stuttgart 1967.
  • Dokumentensammlung: Der Tschekaprozeß. Anklageschrift des Oberreichsanwalts, Leipzig v. 30.11.24. In: Mitteilungen des Reichskommissars für öffentliche Ordnung 1924/25, Niedersächsisches Staatsarchiv Oldenburg (Nds. StAO) 136–2898, Bl. 679ff.
  • Helmut Roewer, Stefan Schäfer, Matthias Uhl: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert. München 2003. Stichwort Neumann, Felix. S. 314 f., Stichwort Skoblewski, Peter Alexej. S. 424., Stichwort M-Apparat (= Militär[politischer]Apparat der KPD). S. 284f., Stichwort: AM-Apparat (Antimilitärischer Apparat der KPD). S. 22.
  • Walter Zeutschel: Im Dienst der kommunistischen Terror-Organisation (Tscheka-Arbeit in Deutschland). J.H.W. Dietz Nachfolger, Berlin 1931. (Mit einem Nachwort des Verfassers, eines ehemaligen Kommunisten, Augenzeuge der Vorgänge um die Tscheka, und einem Vorwort des Verlags)
  • Manfred Zeidler: Reichswehr und Rote Armee 1920–1933. Wege und Stationen einer ungewöhnlichen Zusammenarbeit. München 1993.
  • Ernst Ritter (Hrsg.): Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung und Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern. Lageberichte (1920–1929) und Meldungen (1929–1933). Bestand R 134 des Bundesarchivs, Koblenz veröffentlicht als Microfiche-Ausgabe. Einleitung und Indices. München u. a. 1979.
  • Bernhard Weiß: Polizei und Politik. Berlin 1928.
  • Heiner Möllers: Reichswehrminister Otto Geßler. Eine Studie zu „unpolitischer“ Militärpolitik in der Weimarer Republik. Frankfurt am Main 1998.
  • Rudolf Brandt: Der Leipziger Monstre-Prozeß. In: Vossische Zeitung, 24. April 1925.
  • Heraus zum Protest! Gegen den dreifachen Justizmord des Blutgerichtshofes! In: Die Rote Fahne, 23. April 1925.
  • Das Schreckensurteil von Leipzig, ein Akt des internationalen Feldzuges des weißen Terrors. In: Die Rote Fahne, 23. April 1925.
  • Die bürgerliche Presse zum Leipziger Bluturteil. Allgemeine große Verlegenheit. – Nur der Vorwärts billigt das Urteil und übertrifft an antibolschewistischer Hetze alles. – Scharfe Ablehnung dieser Rechtsprechung sogar vom offiziellen Parteiorgan der Deutschnationalen. In: Die Rote Fahne, 24. April 1925.
  • Egon Erwin Kisch: Die beiden Tschekas vor dem Reichsgericht. In: Das Tage-Buch, 21. März 1925, S. 417 ff.; Textarchiv – Internet Archive.
  • Rolf Sievers: Der Tscheka-Prozeß. In: Die Weltbühne, 21. April 1925, S. 581; Textarchiv – Internet Archive.
  • Arthur Brandt Der Tscheka-Prozeß. Die Denkschrift der Verteidigung. Attica-Verlag, Hamburg 1979, ISBN 3-88235-007-5 (= Neuausgabe des erstmals 1925 im Neuen Deutschen Verlag, Berlin, erschienenen Buchs)
  • Ingo J. Hueck: Der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Band 16), Tübingen 1996, S. S. 207 ff.
Commons: Cheka Trial – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Sabine Hering, Kurt Schilde (Hrsg.): Die Rote Hilfe. Die Geschichte der internationalen kommunistischen „Wohlfahrtsorganisation“ und ihrer sozialen Aktivitäten in Deutschland (1921 bis 1941). Mit einem Vorwort von Rudolph Bauer. Opladen 2003, ISBN 3-8100-3634-X, S. 120
  2. Arthur Brandt: Der Tscheka Prozess. Denkschrift der Verteidigung. Attica-Verlag, Hamburg 1979, ISBN 3-88235-007-5, S. 19
  3. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 180 Lüneburg ACC. 3/030 Nr. 169 (1925)
  4. Ernst Nolte: Der Europäische Bürgerkrieg 1917–1945. Nationalsozialismus und Bolschewismus. Mit einem Brief von FRANÇOIS FURET an ERNST NOLTE im Anhang. 6. Auflage. F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung, München 2000, ISBN 3-7766-9003-8, S. 155–157.
  5. Lamar Cecil: The Kindermann Wolscht Incident: An Impasse in Russo-German Relations 1924-26. In: Journal of Central European Affairs, Volume XXI, Number 2, July 1961, S. 188–199
  6. Zeutschel, Walter. In: Hermann Weber, Andreas Herbst: Deutsche Kommunisten. Biographisches Handbuch 1918 bis 1945. 2., überarbeitete und stark erweiterte Auflage. Dietz, Berlin 2008, ISBN 978-3-320-02130-6.