Unbegleiteter Minderjähriger
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Unbegleiteter Minderjähriger steht für:
- Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling im internationalen und nationalen Asylrecht
- Unbegleiteter minderjähriger Ausländer im deutschen Aufenthaltsrecht
- Unbegleiteter minderjähriger Fremder im österreichischen Aufenthaltsrecht
- ausländische Kinder und Jugendliche nach unbegleiteter Einreise im deutschen Sozialrecht