Vorlage:CCEO

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Diese Vorlage dient der Referenzierung einzelner Canones des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990 in der Fassung von 2023.

Für den Codex Iuris Canonici gibt es die analoge Vorlage:CIC.

Kopiervorlage

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{{CCEO|86}} ergibt: can. 86 CCEO

{{CCEO|86|§=1|n=2}} ergibt: can. 86, § 1, n. 2 CCEO

{{CCEO|1537|–1538}} ergibt: cann. 1537–1538 CCEO

{{CCEO|1537|bis=1538}} ergibt: cann. 1537–1538 CCEO

{{CCEO|1538|§=1|Titel=Der Eparchialbischof kann […] von Gesetzen des Partikularrechts der jeweiligen eigenberechtigten Kirche dispensieren}} ergibt: can. 1538, § 1 CCEO „Der Eparchialbischof kann […] von Gesetzen des Partikularrechts der jeweiligen eigenberechtigten Kirche dispensieren“

Parameter 1
Nummer des Canons, dieser wird automatisch verlinkt (wenn leer: CCEO).
Parameter §
(optional) Wenn der Canon aus mehreren Paragraphen besteht, kann damit der Paragraph angegeben werden.
Parameter n
(optional) Wenn der Canon aus mehreren Nummern besteht, kann damit die Nummer angegeben werden.
Parameter bis
(optional) Referenzierung multipler Canones: wird als Linktext an die Nummer des Canons aus Parameter 1 angehängt. Beispielsweise bis=730
Parameter Ausgabe
(optional) Ausgabe des CIC. Der Standardwert ist 90 für die erste und einzige promulgierte Fassung des CCEO von 1990.
Parameter Titel
(optional) Angabe eines Titels bzw. Zitat des Canons