Vorlage:Rechtliche Hinweise für die sächsischen Denkmallisten

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  • Diese Liste ist nicht geeignet, verbindliche Aussagen zum Denkmalstatus eines Objektes abzuleiten. Soweit eine rechtsverbindliche Feststellung der Denkmaleigenschaft eines Objektes gewünscht wird, kann der Eigentümer bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde einen Bescheid beantragen.
  • Die amtliche Kulturdenkmalliste ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neuaufnahmen oder Streichungen wird sie permanent verändert. Eine Übernahme solcher Änderungen in diese Liste ist nicht sichergestellt, wodurch sich Abweichungen ergeben können.
  • Die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist nicht von der Eintragung in diese oder die amtliche Liste abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein.
  • Grundsätzlich erstreckt sich die Denkmaleigenschaft auf Substanz und Erscheinungsbild insgesamt, auch des Inneren. Abweichendes gilt dann, wenn ausdrücklich nur Teile geschützt sind (z. B. die Fassade).