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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Bubo bubo in Abschnitt Bundeszentralregister
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Bundeszentralregister

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Das Bundesamt für Justiz ist nicht „Nachfolger“ des Bundeszentralregisters, das BZR als solches ist nicht „nachgeordneter Geschäftsbereich“; vgl. auch hier. --Bubo 17:11, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten