Bundestagswahl 2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird – vorbehaltlich einer vorzeitigen Auflösung des derzeitigen 20. Deutschen Bundestages oder einer Verlängerung der Wahlperiode nach Artikel 115 h GG (Verteidigungsfall) – am 28. September 2025 stattfinden.
Erstmals kommt das Bundestagswahlrecht von 2023 zur Anwendung, welches die Größe des Parlaments auf genau 630 Abgeordnete festschreibt und Überhangs- sowie Ausgleichsmandate ausschließt. Davon abweichend schrieb das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 30. Juli 2024[1] per Vollstreckungsanordung die Beibehaltung der Grundmandatsklausel fest.[2]; demnach ist eine Partei, die drei Direktmandate gewinnt, im Verhältnis ihres erzielten Zweitstimmenanteils im Bundestag vertreten, selbst wenn die Sperrklausel (5 %) verfehlt wird.
Termin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt; er tut dies in der Regel im Einvernehmen mit Bundes- und Landesregierungen.
Nach Artikel 39 des Grundgesetzes findet die Wahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des 20. Deutschen Bundestages statt. Da dessen konstituierende Sitzung am 26. Oktober 2021 abgehalten wurde, wird die Wahl, die an einem Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden muss (§ 16 Bundeswahlgesetz), grundsätzlich frühestens am 31. August oder spätestens am 26. Oktober 2025 stattfinden. Seit der Bundestagswahl 1998 wurde sieben Male Ende September der Bundestag gewählt. Am 24. Juli 2024 empfahl das Kabinett Scholz den 28. September 2025 als Termin.[3] Der Bundespräsident folgte dieser Empfehlung und fertigte am 23. August 2024 die Anordnung über die Bundestagswahl aus.[4]
Zu einem Wahltermin vor Herbst 2025 käme es, wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst. Dies kann er nur dann, wenn
- der Bundestag nach Rücktritt, Tod oder Feststellung der Amtsunfähigkeit des amtierenden Bundeskanzlers nicht spätestens in der dritten Wahlphase mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt (Artikel 63 GG) oder
- für eine vom Bundeskanzler gestellte Vertrauensfrage nicht die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags stimmt und der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestags vorschlägt (Artikel 68 GG); in diesem Fall erlischt die Möglichkeit zur Auflösung, wenn der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt.
In beiden Fällen ist der Bundespräsident nicht verpflichtet, den Bundestag aufzulösen. Löst er ihn auf, muss die Neuwahl binnen 60 Tagen nach der Auflösung stattfinden (Artikel 39 GG).
Eine Verschiebung des Wahltermins ist auch aus anderen Gründen möglich, zum Beispiel im Verteidigungsfall nach Artikel 115 h des Grundgesetzes.
Wahlen für Vertreterversammlungen dürfen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode stattfinden, somit seit dem 27. März 2024; die eigentliche Wahl von Bewerbern[5] erfolgt frühestens nach 32 Monaten, ab dem 27. Juni 2024.[6]
Wahlrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 17. März 2023 verabschiedete der Bundestag eine Novelle des Bundestagswahlrechts, die am 14. Juni 2023 in Kraft getreten ist.[7] Die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bundestagswahlrechts ist juristisch umstritten.[8] Gegen die Novellierung haben die Bayerische Staatsregierung, die Bundestagsfraktion von CDU/CSU, die damalige Bundestagsfraktion Die Linke und über 4000 Einzelpersonen Klage eingereicht.[9]
Im Zuge der Wahlrechtsreform wurde die Größe des Bundestages auf 630 Mitglieder festgelegt.[10] Die bisher mögliche Zuteilung von Überhangs- und Ausgleichsmandaten aus Landeslisten der Parteien zuzüglich zu einstmals sicheren Direktmandaten aus jedem der 299 Bundestagswahlkreise wurde verändert, sodass nicht mehr per Direktmandat sichergestellt wird, dass aus jedem Bundestagswahlkreis auch mindestens ein Abgeordneter stammt. Die Verteilung der Mandate erfolgt rein nach Anteil der Zweitstimmen.
Dabei sollte laut der Wahlrechtsreform zudem eine konsequentere Sperrklausel von fünf Prozent („5-%-Hürde“) der Stimmen gelten. Hiervon ausgenommen sind Parteien anerkannter[11] nationaler Minderheiten (bislang nur der dänische SSW). Die bisherige Grundmandatsklausel, die zweimal der Partei PDS bzw. Die Linke den Einzug ermöglichte, sollte abgeschafft werden.[12] Direktmandate, die in einigen Berliner Wahlkreisen bereits mit 25 % der Erststimmen gewonnen wurden, sollten nur zugeteilt werden, wenn sie durch einen entsprechenden Zweitstimmenanteil gedeckt sind; davon ausgenommen sollten nur Direktmandate für parteiunabhängige Einzelbewerber sein.[13] Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Urteil vom 30. Juli 2024 – 2 BvF 1/23 – die Wahlrechtsänderung in diesem Punkt für nicht verfassungsgemäß. Daher bleibt die Grundmandatsklausel für die kommende Wahl bestehen.[14]
Ausgangslage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vorherige Bundestagswahl
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]An der Bundestagswahl 2021 beteiligten sich 76,6 % der wahlberechtigten Deutschen.
Die beiden ehemals großen Volksparteien CDU/CSU und SPD, auf die in den 1970er Jahren zusammengezählt über 90 Prozent der Zweitstimmen entfielen, konnten erstmals gemeinsam keine 50 Prozent der Wähler mehr überzeugen, während die vier anderen seit 2017 im Bundestag vertreten Parteien erneut in Summe über 40 Prozent erreichten. Dabei wurde die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit Rückgewinnen gegenüber dem Allzeittief von 2017 erstmals seit 2002 wieder stärkste Kraft, jedoch mit 25,7 % auf deutlich niedrigerem Niveau als 1998 und 1972 mit über 40 %, denn die Unionsparteien auf Platz zwei mussten mit 24,1 % der Zweitstimmen ihr historisch schlechtestes Ergebnis hinnehmen, erstmals unter 30 %. Eine erneute „Große Koalition“, dann erstmalig unter SPD-Führung, wäre rechnerisch möglich aber fragwürdig.
Bündnis 90/Die Grünen gewannen 5,8 Prozentpunkte hinzu, erhielten 14,7 Prozent der Zweitstimmen, ihr historisch bestes Ergebnis und zum zweiten Male zweistellig, blieben jedoch sehr weit entfernt von den medial mit „Triellen“ heraufbeschwörten Kanzlerschafts-Ambitionen. Die FDP konnte mit 0,7 Prozentpunkten Zugewinn weniger von der „GroKo“ profitieren, erhielt 11,4 Prozent, und bewahrte erstmals in ihrer Geschichte bei zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen ein zweistelliges Ergebnis.
Die relativ junge Alternative für Deutschland (AfD) erhielt erstmals einen Dämpfer, verlor 2,2 Prozentpunkte, die Oppositionsführerrolle und zwei Plätze in der Reihenfolge, stabilisierte sich dennoch mit 10,3 Prozent im zweistelligen Bereich. Die Linke dagegen verlor fast die Hälfte der Wähler, verpasste die Fünf-Prozent-Hürde mit 4,9 % knapp und galt damit als ein weiterer klarer Verlierer der Wahl; aufgrund dreier gewonnener Direktmandate, zwei davon in Berlin durch Wahlpannen überschattet, zog die Partei durch die Grundmandatsklausel dennoch gemäß ihrem Zweitstimmenergebnis (4,9 %) in den Bundestag ein. Dort stellte sie über mehr als fünf Prozent der Abgeordneten, sodass die Linke auch im 20. Bundestag drei Jahre lang als Bundestagsfraktion vertreten war; allerdings nur bis zur Selbstauflösung der Fraktion Die Linke im Bundestag Ende 2023 aufgrund Abspaltung des BSW von den Linken.
Alle sonstigen angetretenen Parteien verfehlten deutlich die Fünf-Prozent-Hürde, vier konnten dabei die für Parteienfinanzierung relevante Schwelle von 0,5 % passieren. Der Südschleswigsche Wählerverband, als Partei der dänischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Hürde befreit, erreichte bundesweit 0,1 % der gültigen Stimmen (in Schleswig-Holstein 3,2 %) und zog damit erstmals seit der ersten Bundestagswahl wieder mit einem Abgeordneten in den Bundestag ein. Zuletzt hatte der SSW bei der Bundestagswahl 1961 kandidiert.
Sitzverteilung im 20. Bundestag
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der 20. Deutsche Bundestag war mit zu Beginn 736 Sitzen (Konstituierung im Oktober 2021) der größte Bundestag aller Zeiten, übertrifft also den 19. Deutschen Bundestag mit 709 Sitzen. Mit sechs Fraktionen und acht Parteien (ebenfalls bei Konstituierung) war es zudem in dieser Hinsicht der vielfältigste Bundestag seit 1953, auch hier brach er den vom Vorgänger-Bundestag aufgestellten Rekord.
Die stärkste Fraktion stellte mit 206 Sitzen die SPD, die Unionsparteien folgten mit 197 Sitzen. Die drittgrößte Fraktion stellten die Grünen mit 118 Sitzen, gefolgt von der FDP mit 92 Sitzen. Die AfD besetzte 82 und die Linke 39 Sitze. Fraktionslos waren der Vertreter des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) sowie ein Abgeordneter, der nicht Teil der AfD-Fraktion wurde, später traten aus ihr vier Abgeordnete aus. Mit dem Austritt von 10 Abgeordneten um Sahra Wagenknecht löste sich die Linksfraktion Ende 2023 auf und es entstanden Anfang 2024 zwei Gruppen (Linkspartei und Bündnis Sahra Wagenknecht).
Nach der Teilwiederholungswahl im Februar 2024 in Berlin verkleinerte sich der Bundestag durch eine niedrigere Wahlbeteiligung bei der Wiederholung um einen Sitz auf 735 Abgeordnete. Ein Sitz der FDP entfiel ersatzlos; drei Mandate wechselten zwischen Landeslisten von Parteien. Im April und Mai 2024 verkleinerte sich der Bundestag um weitere zwei Mandate der CSU, da die Mandate als unausgeglichene Überhangmandate nach § 48 Abs. 1 Satz 2 BWahlG a. F. verfielen.
Regierungsbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Wahl 2021 kam es zur Bildung einer „Ampelkoalition“ aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ wurde am 7. Dezember 2021 unterzeichnet.[16] Zum Bundeskanzler wurde am 8. Dezember 2021 Olaf Scholz (SPD) gewählt.[17]
Kanzler- bzw. Spitzenkandidaten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte bereits 2022 an, auch bei der Bundestagswahl 2025 als SPD-Kanzlerkandidat anzutreten.[18] Neben ihm wird jedoch auch Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius als Kanzlerkandidat gehandelt.[19]
Im September 2024 einigten sich die Vorsitzenden von CDU und CSU auf Friedrich Merz als Kanzlerkandidaten. Markus Söder verzichtete.[20] Vorangegangen hatte Hendrik Wüst seinen Verzicht erklärt und seine Unterstützung für Merz zugesichert.[21] Zuvor war ebenfalls der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Daniel Günther als potenzieller Kandidat genannt.[22]
Anders als bei der Vorstellung der Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock zur Bundestagswahl 2021 soll bei den Grünen eine Urwahl zur Entscheidung der Kanzlerkandidatur herangezogen werden.[23] Baerbock erklärte im Juli 2024 ihren Verzicht auf eine Kanzlerkandidatur für die Bundestagswahl 2025. Als wahrscheinlichster Kandidat gilt daher Robert Habeck.[24]
Im Juni 2023 kündigte Alice Weidel, Bundessprecherin der AfD und Vorsitzende der Bundestagsfraktion, an, die AfD – die damals in Umfragen mit bis zu 20 % teils zweitstärkste Kraft war – werde erstmals einen Kanzlerkandidaten aufstellen.[25] Ende September 2024 wurde bekannt, dass sie selbst als Kanzlerkandidatin antreten soll.[26]
Für die im Januar 2024 gegründete Partei BSW wird voraussichtlich die namensgebende Gründerin Sahra Wagenknecht Spitzen- oder Kanzlerkandidatin.[27]
Umfragen und Prognosen
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Aktuelle Umfragen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die folgende Tabelle zeigt die Umfragen („Was würden Sie wählen, wenn nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre?“) der letzten zwei Wochen. Der Umfragewert der in den Umfragen führenden Partei ist farblich hervorgehoben.
Institut | Datum | SPD | Union | Grüne | FDP | AfD | Linke | FW | BSW | Sonst. |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Infratest dimap[28] | 31.10.2024 | 16 % | 34 % | 11 % | 4 % | 17 % | — | — | 6 % | 12 % |
Forsa[29] | 29.10.2024 | 16 % | 32 % | 9 % | 4 % | 17 % | 3 % | — | 7 % | 12 % |
INSA[30] | 28.10.2024 | 15 % | 31 % | 11 % | 4 % | 19 % | 2,5 % | — | 9 % | 8,5 % |
INSA[30] | 26.10.2024 | 15 % | 30 % | 11 % | 4 % | 19 % | 3 % | — | 9 % | 9 % |
Forsa[29] | 22.10.2024 | 16 % | 31 % | 11 % | 3 % | 17 % | 3 % | — | 7 % | 12 % |
INSA[30] | 21.10.2024 | 16,5 % | 30,5 % | 10 % | 4 % | 19 % | 2,5 % | — | 9 % | 8,5 % |
INSA[30] | 19.10.2024 | 16 % | 31 % | 10 % | 4 % | 19 % | 3 % | — | 9 % | 8 % |
Wahl zum 20. Bundestag | 25,7 % | 24,2 % | 14,7 % | 11,4 % | 10,4 % | 4,9 % | 2,4 % | — | 6,3 % |
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Dietmar Hipp: Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht teilweise auf. In: Der Spiegel. 29. Juli 2024, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 30. Juli 2024]).
- ↑ Rettet Bundesverfassungsgericht die Linkspartei? In: LTO. Abgerufen am 30. Juli 2024.
- ↑ Kabinett empfiehlt 28. September als Wahltag. In: Tagesschau. 24. Juli 2024, abgerufen am 24. Juli 2024.
- ↑ Bundespräsident Steinmeier fertigt Anordnung über Bundestagswahl aus. Bundespräsident, 23. August 2024, abgerufen am 23. August 2024.
- ↑ {https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__21.html Bundeswahlgesetz §21 Absatz 3 Satz 4
- ↑ Bundestagswahl 2025. Die Bundeswahlleiterin, abgerufen am 10. April 2024.
- ↑ Bundestag beschließt Reform des Wahlrechts. In: tagesschau.de. Abgerufen am 17. März 2023.
- ↑ Wahlrechtsreform: Ampel-Vorschlag verfassungswidrig. In: LTO. Abgerufen am 20. Oktober 2023.
- ↑ Gigi Deppe: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Wahlrechtsreform. Abgerufen am 24. April 2024.
- ↑ bundestag.de: Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages beschlossen (mit weiteren Links)
- ↑ „Denn in Deutschland gibt es nur vier staatlich anerkannte nationale beziehungsweise ethnische Minderheiten: Sorben, Dänen, Friesen sowie die deutschen Sinti und Roma.“ – https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/nationale-minderheiten-852886
- ↑ BR24live: Was das neue Wahlrecht für Bayern bedeutet. 17. März 2023, abgerufen am 17. März 2023.
- ↑ Wahlrecht mit Widersprüchen: Kommt die Ampel mit ihrer Reform durch? In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 17. März 2023]).
- ↑ Rsw.beck.de: Wahlrechtsreform teilweise verfassungswidrig
- ↑ Ergebnisse Deutschland – Der Bundeswahlleiter. Abgerufen am 16. Oktober 2021.
- ↑ Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. (PDF) In: SPD. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, 7. Dezember 2021, abgerufen am 20. Oktober 2023.
- ↑ Volker Müller: Deutscher Bundestag – Olaf Scholz mit 395 Stimmen zum Bundeskanzler gewählt. Abgerufen am 20. Oktober 2023.
- ↑ Olaf Scholz will für zweite Amtszeit antreten. In: Zeit Online. 8. Dezember 2022, abgerufen am 22. März 2023.
- ↑ Georg Ismar: Der dritte Mann. In: sueddeutsche.de. 17. September 2024, abgerufen am 25. September 2024.
- ↑ CDU und CSU: Merz wird Kanzlerkandidat der Union. In: Tagesschau. Norddeutscher Rundfunk, 18. September 2024, abgerufen am 18. September 2024.
- ↑ Wüst sieht von Kanzlerkandidatur ab – und unterstützt Merz. In: Spiegel. 16. September 2024, abgerufen am 16. September 2024.
- ↑ Das Kanzlerkandidaten-Karussell der Union. ZDF, 4. Oktober 2023, abgerufen am 20. Oktober 2023.
- ↑ Grüne bei Bundestagswahl 2025: Urwahl soll über nächste Kanzlerkandidatur entscheiden. In: Redaktionsnetzwerk Deutschland. 12. September 2022, abgerufen am 22. März 2023.
- ↑ Baerbock schließt erneute Kanzlerkandidatur aus. Abgerufen am 10. Juli 2024.
- ↑ AfD will eigenen Kanzlerkandidaten aufstellen. n-tv, abgerufen am 21. Juni 2023.
- ↑ Weidel soll Kanzlerkandidatin der AfD sein. In: tagesschau.de. 27. September 2024, abgerufen am 27. September 2024.
- ↑ Wagenknecht als Kanzlerin? BSW-Chefin nimmt Stellung. 16. März 2024, abgerufen am 7. April 2024.
- ↑ Infratest dimap-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- ↑ a b Forsa-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- ↑ a b c d INSA-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de