Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2012/Juli

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Datei:Marschall Vorwärts.jpg

Uneinigkeit, ob {{Musik-Zitat}} anwendbar ist. Ebenso ob für die Ablichtung eine Lizenz notwendig ist oder nicht. Ich würde es als Musik-Zitat durchgehen lassen, jedoch gibts halt auch Gegenstimmen. Wie ist da die Rechtsexpertenmeinung? -- Quedel Disk 16:11, 2. Jul. 2012 (CEST)

Wir wollen in der Wikipedia kein Bild-Zitate. Nie. Auch hier nicht. Löschen, gern auch schnell. Das gilt auch für die Bereiche in denen ein Bildzitat rechtlich möglich wäre. Aber mit dem Zulassen von Bildzitaten holt man sich so viele Probleme ins Haus, dass es das nicht Wert ist. Grüße --h-stt !? 17:57, 2. Jul. 2012 (CEST)

Schnelllöschen gibbets nicht, ich stell keinen SLA, da ich selbst Löschen kann ;) Aufgrund der Äußerung von h-stt hier gelöscht. -- Quedel Disk 21:14, 4. Jul. 2012 (CEST)

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Datei:Elsevier.svg

Meine Meinung in Sachen SH ist ja nicht unbedingt die der hiesigen Experten. Aber hier seh ich mehr als eindeutig SH, da das nicht ein einfaches Werk mal eben so für ein Logo ist. Lieg ich also diesmal richtig? -- Quedel Disk 22:17, 8. Jul. 2012 (CEST)

Menschendarstellung - das hat dann schon SH. Allerdings sieht die Zeichnung relativ alt aus. Kann jemand herausfinden, ob sie wirklich alt ist oder nur auf alt gemacht? -- Chaddy · DDÜP 22:23, 8. Jul. 2012 (CEST)
Danke für den Tipp. Nach Suche: „Isaac Elzevir entwarf um 1620 das heute noch genutzte Markenzeichen der Firma“ - damit gemeinfrei. Entsprechend auf Bild-PD-alt + Logo umlizenziert. -- Quedel Disk 22:48, 8. Jul. 2012 (CEST)
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Datei:Logo NUDO Namibia.jpg

Bitte um Bestätigung, dass hier aufgrund geschäftsmäßiger Herstellung die SH-Grenze so hoch ist, dass es als Bild-LogoSH durchgeht. -- Quedel Disk 21:00, 12. Jul. 2012 (CEST)

Zumindest bei dieser geringen Auflösung sehe ich keine SH. --Leyo 16:17, 14. Aug. 2012 (CEST)
Und wenn die Auflösung höher ist? Immerhin könnte ja jemand kommen und demnächst eine bessere Version drüberbügeln. Damit keine zweite DÜP kommt, hätte ich gerne dazu noch eine Meinung. -- Quedel Disk 19:35, 22. Aug. 2012 (CEST)
Als menschliche Darstellung würde ich das in höherer Auflösung als geschützt ansehen. --Marcela 22:54, 22. Aug. 2012 (CEST)
Habe die DÜP jetzt erst einmal herausgenommen und die Datei auf meine BEO gesetzt. Sollte wirklich jemand eine bessere Version uploaden, würde ich dieser Diskussion dann wieder rauskramen. -- Yellowcard (Diskussion) 14:40, 26. Aug. 2012 (CEST)
Das ging schnell: Eine neue Version mit einer deutlich höher aufgelösten Version der menschlichen Darstellung wurde hochgeladen. Damit geht die Bewertung bzgl. SH in eine neue Runde. Yellowcard (Diskussion) 00:42, 27. Aug. 2012 (CEST)
Menschliche Darstellung mit (inzwischen erkennbaren) individuellen Zügen. Ohne Freigabe eher löschen. --h-stt !? 16:18, 27. Aug. 2012 (CEST)
+1 --Marcela 16:22, 27. Aug. 2012 (CEST)
Dann würde ich vorschlagen: auf alte Dateiversion zurücksetzen, drübergeladene Version löschen und Datei halbsperren. Vielleicht kann das ein hier mitlesender Admin erledigen? Yellowcard (Diskussion) 16:43, 27. Aug. 2012 (CEST)
Das halte ich nicht für akzeptabel. Jetzt, da wir wissen, dass die Zeichnung individuelle Züge aufweist, können wir nicht wieder zurück zu einer Version, die nur zu klein/schlecht ist, um diese Züge zu erkennen. Grüße --h-stt !? 19:11, 27. Aug. 2012 (CEST)
Das wäre fair use, nicht akzeptabel. --Marcela 19:13, 27. Aug. 2012 (CEST)
Okay, das klingt einleuchtend. Dann werde ich mal die Löschung des Logos vorschlagen. Yellowcard (Diskussion) 13:47, 28. Aug. 2012 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (Diskussion) 13:47, 28. Aug. 2012 (CEST)

Datei:Napoleon - Kartenstudium.jpg

Ich gehe von einem Bild aus damaliger Zeit aus, damit wäre PD-alt kein Problem. Oder sieht jemand hier ein eher moderneres Bild? Bzw. hat jemand Ahnung von wem es ist? Meine Googlesuche brachte leider keine Ergebnisse. -- Quedel Disk 20:58, 12. Jul. 2012 (CEST)

Keine Quelle - löschen. Zeitstellung ist keineswegs klar, das kann nach dem ersten Eindruck noch geschützt sein. Grüße --h-stt !? 16:17, 13. Jul. 2012 (CEST)
Ev. könnte man zuerst noch unter WP:AU fragen. --Leyo 16:20, 14. Aug. 2012 (CEST)
Ich plädiere ebenfalls für die Auskunft. Hab nur eine andere Version gefunden: http://www.bochkavpechatleniy.com/data/photo/23142/e0489511413b30836c01084590631f14.jpg --Marcela 23:00, 22. Aug. 2012 (CEST)
Anfrage bei der Auskunft ist gestellt. -- Yellowcard (Diskussion) 14:33, 26. Aug. 2012 (CEST)
Der Abschnitt wurde inzwischen archiviert. --Leyo 15:47, 10. Sep. 2012 (CEST)
Die Datierung konnte jetzt trotz intensiver Recherche und mehreren E-Mails nicht näher eingegrenzt werden, daher gehe ich mit h-stt konform und lösche das Bild. Yellowcard 15:07, 23. Sep. 2012 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard 15:07, 23. Sep. 2012 (CEST)

Datei:Sfx hauptaltar.JPG, Datei:Sfx seitenaltar.JPG, Datei:Sfx taufbecken.JPG

Es handelt sich um eine 1965/66 neu gebaute Kirche, insofern wären Urheberrechte der Künstler wenn noch nicht abgelaufen. Die Gestaltung von Altar, Taufstein und Seitenaltar sind hier keine gewöhnlichen Gestaltungen. Die größere, quaderförmige Ausgestaltung mit wesentlich dickeren Platten als üblich sowie die einheitliche Schraffur / Strukturierung und die Betonung der Höhe sind m.E.n. künstlerisch eigen und keinesfalls das was man tyüischerweise erwartet. Doch bevor ich den Hochlader in Aufregung versetze, erstmal die Frage nach der Meinung anderer, ob eine Freigabe notwendig wäre. Zusätzlich die Frage, ob beim Seitenaltar das Gemälde im Hintergrund als Beiwerk durchgehen könnte, da sich ja das zentrale Augenmerk auf den Altar richtet. -- Quedel Disk 15:29, 9. Jul. 2012 (CEST)

Die Ausstattung der Kirche ist wohl als Kunstwerk anzusehen, die Fotos damit leider nicht zulässig. Löschen Grüße --h-stt !? 17:50, 9. Jul. 2012 (CEST)
+1 --Isderion (Diskussion) 23:15, 11. Jul. 2012 (CEST)

Was ist mit Datei:Sfx orgel.jpeg? --Leyo 16:28, 14. Aug. 2012 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 15:05, 3. Jan. 2013 (CET)

Datei:Österreichischer Friedenslauf Logo.jpg

Beurteilung der SH. Da ich hier davon ausgehe, dass das Werk der Taube samt Schuhen nicht professionell als Logo-Auftragswerk kam, sondern aus irgendeinem Motiv herausgenommen und als "Logo" verwendet, würde ich hier auch nicht die niedrigeren Grenzen der handwerklichen Logo-Schöpfungshöhe ansetzen, sondern die der normalen Werke. Nicht auszuschließen, dass die Zeichnung im Rahmen eines Schülerworkshops entstand, da die Kooperation mit Schulen primär ist. -- Quedel Disk 20:25, 4. Jul. 2012 (CEST)

Woher die Zeichnung ursprünglich stammt, spielt keine Rolle (zudem stellst du lediglich Vermutungen auf). Sie wird als Logo verwendet, und fällt damit ganz normal unter die urheberrechtlichen Regelungen für Logos.
Zum Logo selbst: Die Taube hat keine SH und die Schuhe auch nicht. Auch der Hintergrund ist imho unproblematisch. -- Chaddy · DDÜP 00:21, 5. Jul. 2012 (CEST)

Gemäß obiger Meinung von Chaddy Datei entdüppt und behalten. -- Quedel Disk 22:43, 8. Jul. 2012 (CEST)

Zum Verständnis für mich: ich könnte eine Zeichnung nehmen von irgendwem die als Kunstgrafik die SH überschreitet, nutze die dann als Logo und schon unterschreitet sie die SH-Grenze? -- Quedel Disk 22:43, 8. Jul. 2012 (CEST)

löschen, da Österreicher-Logo (vgl. auch WP:URF ganz oben) :) --Isderion (Diskussion) 23:21, 11. Jul. 2012 (CEST)

Unfug. -- Chaddy · DDÜP 00:36, 12. Jul. 2012 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 01:36, 15. Jul. 2013 (CEST)

Datei:Birgit Homburger.jpg

Ich möchte gerne nochmal ein klares Statement von breiter Seite: Was machen wir mit Alt"lasten", die wie hier 2004 hochgeladen wurden in einer Zeit, wo OTRS noch nicht gängig war? Es gibt die Ansicht, diese Dateien einfach so hier zu behalten, aber auch gegenteilige Äußerungen. Was machen wir damit? -- Quedel Disk 22:40, 17. Jul. 2012 (CEST)

Keine Frage. Alles vor 2007 genießt Bestandsschutz, es sei denn ein Rechteinhaber meldet sich oder es gibt anderweitige klare Hinweise auf eine Rechtsverletzung. Grüße --h-stt !? 16:40, 20. Jul. 2012 (CEST)
Bezüglich Bestandsschutz habe ich eine gegenteilige Meinung. Was in diesem Fall helfen könnte ist, dass es sich beim Uploader nicht um einen Benutzer mit ein paar Dutzend Edits handelt, sondern um einen noch aktiven Benutzer und WMDE-Mitarbeiter. --Leyo 17:00, 20. Jul. 2012 (CEST)
Deine Position würde bedeuten, dass wir bei jeder Änderung unserer Regeln bezüglich der Belege den kompletten Bestand löschen, weil voher gemachte Bilder die aktuellen Regeln nicht erfüllen. Das ist offensichtlich nicht praktikabel. Bevor das OTRS-Verfahren zur Dokumentation von Freigaben etabliert war (was im Laufe des Jahres 2008 stattfand), konnte man Freigaben nicht nachweisen. Wir haben das den Hochladern einfach geglaubt. Dieser Vertrauensschutz muss natürlich auch weiterhin gelten, denn wir können ja nicht jetzt nach sieben oder mehr Jahren von allen damaligen Hochladern verlangen, ihre Rechte zu dokumentieren. Grüße --h-stt !? 09:58, 23. Jul. 2012 (CEST)
Zumal wir ja sogar höchst zweifelhaften 2-Edit-Uploadern auf Commons glauben. --Marcela 10:20, 23. Jul. 2012 (CEST)

Mit {{Unklare Lizenzierung}} markiert. Die damalige Freigabe wurde noch nicht dokumentiert, daher steht die Datei unter Bestandschutz. Yellowcard (D.) 16:48, 25. Feb. 2014 (CET)

Nur zur Info: Ich arbeite gerade an einer Freigabe für ein aktuelles Bild von Frau Homburger, dann sind wir auch auf dieses nicht mehr so sehr angewiesen. --ireas (Diskussion) 01:18, 27. Feb. 2014 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 16:48, 25. Feb. 2014 (CET)

Datei:Commerce-center1.jpg, Datei:Flughaf.jpg, Datei:Riyad uni.jpg, Datei:Salaat.jpg

Schwierige Fälle, da von gesperrtem Benutzer.

  • Zum Bild Commerce-center1: die Kopie des Bildes in dem Forum wurde dort 2007 gepostet, inklusive (c)-Angabe, jedoch wurde die Datei hier schon 2006 hochgeladen. Man weiß nicht, ob das Bild merkwürdige Wege ging.
  • Das Flughafen-Bild ist zwar auf der Seite der Botschaft, dort jedoch kleiner und mit Effekten versehen. Insofern ist die Botschaft keine Quelle, kann jedoch Nutzer sein, wobei die Frage wäre wie die auf das Bild in der deutschen Wikipedia kommen
  • Die Riyad-Uni sieht nach eingescannt aus, die von Leyo aufgezeigte weitere Quelle ist derzeit nicht online. URV ist aber nicht ausgeschlossen.
  • Salaat: hier ist der Urheber entweder er selbst oder der Schwager, welche Rolle der Name im Urheberfeld nun spielt, ist jedoch unklar.

Insgesamt sind die Bilder eingebunden, es sind die einzigen Bilder die vom Benutzer noch da sind. Insgesamt würde ich aus Vorsicht eher in Richtung löschen tendieren. Und nun eure Meinungen. -- Quedel Disk 21:08, 4. Jul. 2012 (CEST)

Im Zweifel alle löschen. Die Auflösung ist sowieso grottenschlecht, es geht also kaum etwas verloren. Die geringe Auflösung legt im Gegenteil nahe, dass die Bilder nur von irgendwoher kopiert wurden und der Hochlader nicht der Rechteinhaber ist. --TMg 13:26, 28. Nov. 2012 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 03:10, 25. Mai 2014 (CEST)

Datei:Anhang II, Teil 145.png

Ich finde keinen geeigneten Lizenzbaustein für eine Bescheinigung. Es ist das Änderungsverbot zu beachten. Die Datei:Sbf.br.JPG ist wegen der geringen Schöpfungshöhe veröffentlicht. Wesentlich bei beiden Dateien scheint mir aber, das bezüglich einer Weiterverwendung gleiche Einschränkungen wie bei einem Unternehmenslogo zu machen wären.--Erwin Mustermann (Diskussion) 22:22, 21. Jul. 2012 (CEST)

Erledigt. Das Änderungsverbot des §5 II UrhG dokumentieren wir nicht gesondert. Grüße --h-stt !? 10:00, 23. Jul. 2012 (CEST)
Verzeihung, das ist wohl kein Fall des § 5 Abs. 2 UrhG. Hier findet keine Veröffentlichung durch eine Behörde "im amtlichen Interesse" statt. Das Bild findet sich auf der Seite eines privaten Unternehmens und unterfällt damit dem normalen Urheberschutz. Bitte die einschlägigen Bestimmungen beachten. --Opihuck 10:48, 23. Jul. 2012 (CEST)
Einspruch Das Unternehmen ist aber nicht der Urheber, sondern das ist das LBA und wurde "im amtlichen Interesse" erstellt.--Erwin Mustermann (Diskussion) 12:02, 23. Jul. 2012 (CEST)
Ist doch piepegal, auf welcher Seite sich das Amtliche Werk gerade befindet. --Marcela 13:12, 23. Jul. 2012 (CEST)
Nein, das ist überhaupt nicht egal. Dass eine Urkunde im Internet veröffentlicht wird, macht sie nicht zum public domain-Gegenstand. Das brauche ich wohl hoffentlich nicht zu erläutern. Die hier abgebildete Genehmigung ist nicht öffentlich bekannt gemacht worden, sodass der betroffene Verwaltungsaktsadressat allein entscheiden kann, ob er sie veröffentlichen will oder nicht. In jedem Fall ist das "sein" Werk. Die Fälle nach § 5 Abs. 2 UrhG betreffen allein amtliche Verlautbarungen außerhalb der Gesetz- und Verordnungsblätter, z. B. öffentliche Fahndungsaufrufe der Polizei. Das Recht, die Genehmigungsurkunde zu veröffentlichen, hat allein der Genehmigungsempfänger und niemand sonst. Und in gar keinem Fall Erwin Mustermann. Hier ist die Genehmigung des Rechteeinhabers einzuholen, oder die Datei ist zu löschen. In jedem Fall ist der Lizenzbaustein falsch. --Opihuck 16:23, 23. Jul. 2012 (CEST)
Dem kann ich soweit zustimmen, Aber der Wille des Adressaten ist durch seine Veröffentlichung im Netz ausreichend belegt.--Erwin Mustermann (Diskussion) 16:40, 23. Jul. 2012 (CEST)
Verzeihung, das ist ein Thema so alt wie das Internet. Für § 5 Abs. 2 UrhG kommt es nicht auf den Willen des Verwaltungsaktsadressaten an, sondern auf den Willen der Behörde. Dann müsstest du mir eine Seite im Bundesanzeiger mit genau dieser Urkunde zeigen. Aus der Tatsache, dass der Urkundeninhaber etwas im Internet veröffentlicht, folgt in keiner Weise ein Recht eines Dritten, die vorgenommene Veröffentlichung zu duplizieren. Muss ich das wirklich erklären? Das Vervielfältigungsrecht ist ein originäres Recht des Urhebers und wird nicht durch Veröffentlichung aufgegeben. Andernfalls könnte jedermann die Fotos von Google Bilder hier einstellen. Die sind aber - jedenfalls ganz überwiegend - urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Genehmigung des Rechteinhaber nicht vervielfältigt werden. Was du hier machst, ist daher ein ganz klarer Urheberrechtsverstoß; es sei denn du holst die Gegenehmigung des Genehmigungsempfängers zur Veröffentlichung in der WP an; dafür gibt es dann aber einen anderen Lizenzbaustein. --Opihuck 17:03, 23. Jul. 2012 (CEST)
Es handelt sich hier um eine Entscheidung nach §5 Absatz 1. Daher steht dem Adressaten kein Urherberecht zu. Der im Lizenzbaustein genannte Link schließt Entscheidungen nach §5 Absatz 1 ein.--Erwin Mustermann (Diskussion) 17:29, 23. Jul. 2012 (CEST)
Die ganze Disk. ist doch eh hinfällig, weil keine SH vorliegt. Wie in fast allen Fällen Amtlicher Werke. --Marcela 17:43, 23. Jul. 2012 (CEST)
Ich habe die Sache nochmals überpüft. Unter Entscheidungen sind nach Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, § 5 Rdnr. 12, "Urteile, Beschlüsse und Verfügungen von staatlichen Gerichten und Disziplinargerichten" zu verstehen. So war mir das auch geläufig, denn das ergibt sich unmittelbar aus dem Nachsatz der "Leitsätze", die es nur bei Gerichtsentscheidungen gibt. Ich sehe aber gerade, dass nach dieser Kommentarstimme auch behördliche Regelungen, die "zur Wahrung und Durchsetzung der Rechtsordnung im Einzelfall getroffen" werden, darunter fallen können. Ob das für diesen Verwaltungsakt gilt, halte ich zumindest für fragwürdig (vor allem wegen des Datenschutzes, denn die Genehmigung wird - anders als Gesetze und Verordnungen - nicht allgemein veröffentlicht), ist für mich aber Grund, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden. Wenn es Ärger geben sollte, weil Erwin Mustermann eine von einer Privatperson ins Netz gestellte Genehmigung ohne Zustimmung des Urhebers vervielfältigt (was würdet ihr denn sagen, wenn man eure Geburtsurkunde oder eure Schulzeugnisse ins Netz stellen würde - sind ja auch alles Verwaltungsakte), dann mag diesen Streit die Foundation austragen und Erwin Mustermann ggf. an den Prozesskosten beteiligen. Gewarnt seid ihr jedenfalls, denn so einfach, wie ihr euch das hier macht, ist das Urheberrecht keineswegs. --Opihuck 21:32, 23. Jul. 2012 (CEST)
Datenschutz und Urheberrecht sind allerdings zwei Paar Stiefel. Und derjenige, auf den ein Zeugnis ausgestellt wird, ist natürlich nicht der Urheber des Zeugnisses. -- Chaddy · DDÜP 22:18, 25. Jul. 2012 (CEST)
Das wohl nicht. Insofern bedarf es nicht der Zustimmung des Urhebers, sondern des Adressaten. Denn die Gemeinfreiheit nach § 5 UrhG dürfte sich nicht auf Umstände beziehen, bei denen es um geschützte Persönlichkeitsrechte geht. So kann nicht ein Urteil in vollem Wortlaut (also einschließlich aller personenbezogenen Daten) unter Berufung auf die Gemeinfreiheit veröffentlicht werden. Der Anspruch der Allgemeinheit auf Zugänglichmachung von Gerichtsentscheidungen bezieht sich immer nur auf bearbeitete, anonymisierte Entscheidungen. Das ist seit Urzeiten geklärt; kein Gericht gibt zulässigerweise unanonymisierte Entscheidungen heraus; etwas anderes gilt nur, wenn die Beteiligten aus anderen Gründen bereits bekannt sind und der Persönlichkeitsschutz aufgrund der Stellung der Beteiligten (z. B. weil Person der Zeitgeschichte) reduziert ist. Entsprechendes dürfte für behördliche Entscheidungen gelten (soweit sie überhaupt unter § 5 UrhG fallen; ich hatte das ja vorstehend schon angezweifelt). Deswegen mag der Genehmigungsinhaber nicht der Urheber der Urkunde sein; soweit seine personenbezogenen Daten mitgeteilt werden (und das ist hier der Fall) hat er jedoch ein Mitspracherecht und ggf. auch ein Unterlassungsrecht. Aus diesem Grunde halte ich die Aufnahme der Datei mit der Urkunde in der bisherigen Form für rechtswidrig und für mit § 5 UrhG unvereinbar. --Opihuck 13:36, 28. Jul. 2012 (CEST)

@Marcela: Es geht hier um den „Feldzug“ gegen die Veröffentlichung eines Artikels. --Erwin Mustermann (Diskussion) 23:04, 23. Jul. 2012 (CEST)

@Marcela: Nee, darum geht es nun wirklich nicht. Es geht allein um einen der schlechtesten Artikel, der mir bisher in der WP begegnet ist, und für den sich Erwin Mustermann schämen sollte. --Opihuck 11:49, 24. Jul. 2012 (CEST)

Kein Schutz mangels Schöpfungshöhe und wohl auch ein amtlicher Erlass nach § 5 I UrhG. Yellowcard (D.) 03:14, 25. Mai 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 03:14, 25. Mai 2014 (CEST)