Wikipedia:Meinungsbilder/Beweisführung bei Sperren wegen Sperrumgehung
Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.
Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unterMit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, …
Initiatoren und Unterstützer
[Quelltext bearbeiten]- Initiatoren
- Unterstützer
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; [1], dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).
- --Graf Umarov (Diskussion) 10:49, 28. Dez. 2015 (CET)
- --Eichck (Diskussion) 09:46, 1. Jan. 2016 (CET)
- --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 11:42, 6. Jan. 2016 (CET)
- -- - Majo
Senf- Mitteilungen an mich 11:48, 6. Jan. 2016 (CET) - --Jonathan Data/Reden/Was mache ich?/Bewerte mich 07:30, 19. Mär. 2016 (CET)
- Bernd Bergmann (Diskussion) 22:31, 23. Mär. 2022 (CET) (aus aktuellem Anlass - siehe Wikipedia:Administratoren/Probleme/Problem zwischen Toni Müller und Bernd Bergmann)
Hintergrund
[Quelltext bearbeiten]Aktueller Zustand
[Quelltext bearbeiten]Zurzeit ist für eine Sperre wegen Sperrumgehung der Beweis der Zugehörigkeit des mutmaßlich sperrumgehenden Accounts zum gesperrten Account nicht notwendig. Es werden daher Sperren verhängt, die zum Teil auf nicht belegten Vermutung beruhen.
Problembeschreibung
[Quelltext bearbeiten]Eigenartigerweise wird weder in Wikipedia:Benutzersperrung noch in einer anderen regelzusammenfassenden Seite die Umgehung einer Sperre als Grund für eine Sperrung des sperrumgehenden Accounts genannt. Im Gewohnheitsrecht der Wikipedia hat sich die Umgehung einer Sperre jedoch als Sperrgrund etabliert. Es ist für eine Sperre wegen Sperrumgehung nicht erforderlich, dass die Zusammengehörigkeit verdächtiger Accounts bewiesen wird. Dies stellt ein wikirechtstheoretisches Problem dar, das - begünstigt durch die Schnellschussmentalität mancher Admins - zu einer nicht tolerierbaren Zahl an Fehlurteilen führt. Ein Beispiel dafür ist die Sperre eines Benutzers als Bertram-Sperrumgehung im Oktober, die sich in der Sperrprüfung als haltlos herausstellte. In einem ordentlich geführten Verfahren hatte die Unsubstantiertheit des Sperrumgehungsvorwurfs bereits in der Vandalismusmeldung berücksichtigt werden müssen. Die Willkürlichkeit von Sperrumgehungssperren zeigt sich auch in der Sperre einer IP, die eine VM kommentierte. 91.11.96.24 wurde auf Zuruf eines Benutzers als Alkim gesperrt, tatsächlich handelte es sich jedoch um Schnoatbrax.
Um Wikirechtsstandards einzuhalten kann eine Sperre wegen Sperrumgehung nur zulässig sein, wenn die Sperrumgehung durch ein Checkuser-Verfahren nachgewiesen ist. Sollte ein Checkuser-Verfahren nicht möglich oder sinnvoll sein, kann der betreffende Account gesperrt werden, wenn er in einer anderen Weise gegen die Projektregeln verstößt. Sollte kein weiterer Verstoß gegen die Projektregeln vorliegen, ist eine Sperre an sich nicht zulässig.
Vorschlag
[Quelltext bearbeiten]Zur Abstimmung stehen zwei Punkte mit je drei Optionen. Ziel der Änderungsvorschläge ist, allen Beteiligten ein faires Verfahren zu ermöglichen, indem für Sperren wegen Sperrumgehung das Vorhandensein eines hinreichenden Tatsachensubstrats vorgeschrieben wird.
In Punkt 1 bestehen die im folgenden dargestellten Wahlmöglichkeiten: Vorschlag 1 basiert auf einer Unschuldsvermutung und würde eine Sperre nur erlauben, wenn für eine Sperrumgehung eindeutige Beweise vorliegen. Vorschlag 2 erlaubt eine Sperrung als Sperrumgehung, wenn hinreichende Indizien vorliegen. Damit unterscheidet sich Vorschlag 2 von der gegenwärtigen Praxis, indem er vom entscheidenden Admin eine Beweiswürdigung verlangt. Es wäre damit nicht mehr möglich, Sperrumgehungssperren ohne Indizien wie z.b. Aktivitäts- und Artikulationsmuster zu verhängen. Während zurzeit ein wegen Sperrumgehung gesperrter Benutzer keine Möglichkeit hat, einen eindeutigen Beweis seiner Schuld einzufordern, würde dieser Vorschlag einem wegen mutmaßlicher Serrumgehung gesperrten Benutzer die Möglichkeit einer Berufung unter ordentlicher Prüfung der Sachlage einräumen. Vorschlag 3 bedeutet keine Veränderung im Vergleich zur bestehenden Situation.
In Punkt 3 bestehen drei Wahlmöglichkeiten zur Definition des Verfahrens, in dem eine Sperrumgehung festgestellt und sanktioniert werden kann.
Punkt 1
[Quelltext bearbeiten]Vorschlag 1
[Quelltext bearbeiten]Die Sperre eines Accounts wegen Sperrumgehung ist nur zulässig, wenn ein geeignetes Verfahren, öffentlich zugängliche Daten wie z.b. Registrierungslogbücher oder eine Bestätigung durch den betreffenden Benutzer diese bestätigen.
Vorschlag 2
[Quelltext bearbeiten]Ein Account kann als im Rahmen eines geeigneten Verfahrens als Sperrumgehung gesperrt werden, wenn ein derartiger Verdacht durch Indizien oder öffentlich zugängliche Daten hinreichend gestützt wird. Falls kein Checkuser-Verfahren stattgefunden hat ist dem Benutzer im Rahmen einer Sperrprüfung die Möglichkeit einzuräumen, eine vollständige Beweisführung gegen sich durch den Vollzug des Checkuser-Verfahrens zu fordern. Die durch ein Checkuser-Verfahren dokumentierten Informationen sind zur Neubewertung der Sachlage in der Sperrprüfung heranzuziehen.
Auf der Seite Wikipedia:Checkuser/Anfragen ist im Abschnitt Hinweise zum Stellen von Checkuser-Anfragen Punkt 6 von der derzeitigen Formulierung "Checkuser ist prinzipbedingt nicht für das Erbringen von „Unschuldsbeweisen“ geeignet (Nachweis, dass zwei bestimmte Benutzerkonten mit Sicherheit zwei verschiedenen Personen gehören). Und nicht in allen Fällen, in denen Sockenpuppen verwendet werden, lässt sich dies sicher durch eine Checkuser-Abfrage nachweisen." zu ändern in: "Checkuser ist prinzipiell nicht für das Erbringen von „Unschuldsbeweisen“ geeignet (Nachweis, dass zwei bestimmte Benutzerkonten mit Sicherheit zwei verschiedenen Personen gehören). Nicht in allen Fällen, in denen Sockenpuppen verwendet werden, lässt sich dies sicher durch eine Checkuser-Abfrage nachweisen. Es ist zulässig, Sperren wegen Sperrumgehung durch eine Checkuserung des als Sperrumgehung gesperrten Accounts auf ihre Korrektheit zu überprüfen.}}
Vorschlag 3
[Quelltext bearbeiten]Es gibt keine Änderung im Vergleich zum Status quo
Punkt 2: Definition des geeignete Verfahrens
[Quelltext bearbeiten]Vorschlag 1
[Quelltext bearbeiten]Ein geeignetes Verfahren zur Feststellung einer Sperrumgehung kann sowohl formell im Rahmen einer Vandalismusmeldung als auch informell durch einen Administrator erfolgen
Vorschlag 2
[Quelltext bearbeiten]Ein geeignetes Verfahren zur Feststellung einer Sperrumgehung ist eine Vandalismusmeldung, in der Indizien für eine Sperrumgehung vorgebracht werden
Vorschlag 3
[Quelltext bearbeiten]Ein geeignetes Verfahren zur Feststellung einer Sperrumgehung ist ausschließlich ein Checkuser-Verfahren
Pro
[Quelltext bearbeiten]Punkt 1
[Quelltext bearbeiten]Vorschlag 1
Vorschlag 2
Vorschlag 3
Punkt 2
[Quelltext bearbeiten]Kontra
[Quelltext bearbeiten]Punkt 1
[Quelltext bearbeiten]Vorschlag 1
Vorschlag 2
Vorschlag 3
Punkt 2
[Quelltext bearbeiten]Auswertung
[Quelltext bearbeiten]Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.
- Formale Gültigkeit
- Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
- Inhaltliche Abstimmung
- Zur Abstimmung stehen xx Vorschläge zur Änderung … Für alle Vorschläge kann jeweils mit „Pro“ oder „Kontra“ abgestimmt werden …
Abstimmung
[Quelltext bearbeiten]Formale Gültigkeit
[Quelltext bearbeiten]Ich nehme das Meinungsbild an
[Quelltext bearbeiten]- …
Ich lehne das Meinungsbild ab
[Quelltext bearbeiten]- …
Enthaltung bezüglich der Annahme
[Quelltext bearbeiten]- …
Inhaltliche Abstimmung
[Quelltext bearbeiten]Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags
[Quelltext bearbeiten]- …
Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags
[Quelltext bearbeiten]- …
Enthaltung bezüglich des Vorschlags
[Quelltext bearbeiten]- …
Ergebnis
[Quelltext bearbeiten]…
Diskussion
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