Wikipedia:Suchhilfe/Archiv/2013/07/30

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Rechtliche Schritte beim privaten Schuldnerverzug in Europa

Wie ist der rechtliche Vorgang, wenn der Gläubiger und der Schuldner in unterschiedlichen europäischen Ländern ansässig sind, z.B der Gläubiger wohnt in Deutschland und der Schuldner wohnt in Polen.

--87.161.85.251 14:38, 30. Jul. 2013 (CEST)

In erster Linie kann der Gläubiger den Schuldner an seinem Wohn- oder Geschäftssitz z.B.in Polen verklagen und dann aus dem Urteil in Polen die Vollstreckung betreiben. Unter Umständen kommt auch eine Klage in D'land und eine Vollstreckung aus dem Urteil in das in D'land belegene Vermögen des Schuldners oder die Vollstreckbarerklärung (Exequatur) des Urteils in Polen oder einem andern Staat, in dem der Schuldner Vermögen hat, in Betracht. --Vsop (Diskussion) 19:34, 30. Jul. 2013 (CEST)
Bei sowas solltest Du abhängig von der Forderung einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Der sollte Dich dann zunächst fragen, ob Du überhaupt eine zustellungsfähige Adresse Deines Schuldners hast. Oder ob hier jeder Briefwechsel eh ins Leere läuft. --89.204.136.53 22:57, 30. Jul. 2013 (CEST)
Dass man jemand schlecht verklagen kann, von dem man nicht weiß, wo er sich aufhält und erreichbar ist, ist unabhängig von Art oder Höhe der Forderung und zudem eine Binsenweisheit. Sich diese kostenpflichtig von einem Anwalt bestätigen zu lassen, dürfte wenig sinnvoll sein. --Vsop (Diskussion) 10:08, 31. Jul. 2013 (CEST)