Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/03

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Schöpfungshöhe

Hallo, hat diese Karte Schöpfungshöhe (wegen dem Relief)? Grüße LZ6387 Disk. Bewertung 15:11, 2. Mär. 2013 (CET)

Allein aus dem Relief lässt sich keine werksbildende Schöpfung ableiten. (Ich halte die Karte wegen der verzerrenden Perspektive allerdings auch nicht für enzyklopädisch sinnvoll nutzbar. Zur Bebilderung des Artikels Iamgold sollte entsprechend eine gewöhnliche Weltkarte verwendet werden.) Gruß, Yellowcard (Diskussion) 18:35, 2. Mär. 2013 (CET)
Ok, danke. Grüße LZ6387 Disk. Bewertung 20:05, 2. Mär. 2013 (CET)

Max Bahr - Mithaftung bei widerrechtlicher Nutzung eines -sa-Bildes?

Moin,
ich habe vor einiger Zeit einen Kurier-Artikel zu der Werbekampagne von Max Bahr geschrieben - siehe Wikipedia:Kurier#„Deutschland wird gelb“. Essenz daraus: Max Bahr nimmt Bilder aus commons für ihre Plakate und Prospekte und hält sich sogar an die freien Lizenzen. So weit, so gut.

Jetzt aber:
Heute wie mich ein WP-Kollege auf einen Rechtsstreit in Rheda-Wiedenbrück hin ([1], [2]). Auch dort werden Plakate aus der Reihe plakatiert, auch dort mit einer Sehenswürdigkeit der Stadt, die gelb angestrichen wird. Im Prinzip ist es möglich, und sehr wahrscheinlich, dass auch dort ein commons-Bild genutzt wurde (ich kann die Randbezeichnung leider nicht lesen und finde auch keine größeren Bilder). Ich gehe davon aus, dass File:Rheda Schloss.jpg als Vorbild genutzt wurde.

Der Rechtsstreit wird nun auf folgender Basis geführt: nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2010 ohne Zustimmung des Besitzers verboten sei, das Foto eines Gebäudes gewerblich zu nutzen, wenn es von dem Privatgrundstück aus gemacht worden sei. Wrede bezeichnet die Nutzung der Schlossansicht als »Eigentumsverletzung«. - hieraus meine Frage: Wenn das Bild aus einem öffentlich zugänglichen, jedoch privaten, Schlosspark oder ähnlichen Gelände gemacht wurde (wovon ich ausgehe), wäre dann der Besitzer im Recht und wir würden hier mit der -sa-Lizensierung (einschl. kommerzielle Nutzung) einen Rechtsverstoß begehen? Wären wir im Extremfall mit-haftbar, wenn es größere Konsequenzen für das Unternehmen hätte? Ich fände eine Klärung dazu spannend. Gruß -- Achim Raschka (Diskussion) 10:10, 2. Mär. 2013 (CET)

@Achim Raschka nutzen wir es als Hochlader gewerblich? Ich würde das verneinen. Dazu könntest du das Urteil mal verlinken, darin wird sicher um Werbung gehen. Das ist das ähnliche wie beim RaB, auch wenn ich die Zustimmung für eine CC-by-sa Nutzung habe. Heisst das CC-by-sa nicht, dass ich damit immer und ohne Rückfrage Werbung betreiben darf. Hier ist es das selbe, ich kann und darf nicht mit jedem Bild das ich aufnehmen darf, Werbung betreiben. So darf ich nicht mit einem von privaten Grund aufgenommen Foto eines historischen Gebäudes (Aussenansicht) ohne Zustimmung des Eigentümers Werbung betreiben, aber ich darf es trotzdem als Postkarte verkaufen. Was auch kommerziell wäre. Nehmen wir gleiches Gebäude und Innenaufnahme, und Zustimmung des Eigentümers für CC-by-sa. Dann heisst das nicht, dass ich damit ohne Zustimmung Werbung betreiben darf. Denn gewerblich ist nicht kommerziell! Und mit der CC-by-sa erlaube ich nur die kommerzielle Nutzung, aber nicht automatisch die gewerbliche. --Bobo11 (Diskussion) 10:25, 2. Mär. 2013 (CET)
Ein Urteil gibt es ja nicht, nur eine Unterlassung - Aber zu von privaten Grund aufgenommen Foto eines historischen Gebäudes: Da fängt meine Frage ja an: Dürfen wir ein solches Bild tatsächlich machen und hochladen unter CC-by-sa ohne Zustimmung des (Grund-)besitzers? Natürlich wurde diese Frage sicher bereits 100-fach diskutiert, etwa bei Zoo- und Bahnhofsaufnahmen - hier kommt halt der Umstand hinzu, dass ein (gutgläubiger aber werbender) Nachnutzer evtl. mit einem unserer Bilder eine Klage an der Backe hat. Gruß -- Achim Raschka (Diskussion) 10:30, 2. Mär. 2013 (CET)
Ich habe gerade nicht die Zeit, ausführlich zu antworten (mache ich heute Nachmittag / Abend), aber die Auslegung von Bobo11 halte ich für grundfalsch. Ich sehe keinen Unterschied zwischen Werbeblättchen und Postkarten und noch weniger zwischen kommerziell und gewerblich. Mit der CC-Lizenz ohne NC-Klausel (egal, ob SA oder nicht – das hat damit nichts zu tun) erlaube ich die kommerzielle Nutzung. Ob das nun Werbeblättchen, Postkarten oder sonstwas ist, spielt keine Rolle. Einen Unterschied zwischen Kommerz und Gewerbe gibt es im Urheberrecht und der Panoramafreiheit nicht.
@Achim zur Lektüre: Stichwort Sanssouci-Urteil, das halte ich spontan für einschlägig. Yellowcard (Diskussion) 12:26, 2. Mär. 2013 (CET)
Hier ein Link mit Urteilskommentierung. Wichtig dabei: Das OLG-Urteil war vollkommen anderslautend als das BGH-Urteil und wurde vom BGH gekippt. Yellowcard (Diskussion) 12:30, 2. Mär. 2013 (CET)
Nach dem Sanssouci-Urteil ist es in der Tat egal, in welcher Weise die kommerzielle Nutzung geschah. Ausschlaggebend nach § 1004 BGB ist lediglich, dass es überhaupt zu einer Störung des ausschließlichen Verwertungsrechtes des Grundstückseigentümers gekommen ist. Daran schließen sich zwei Fragen an: wer ist für die Beseitigung der Störung verantwortlich und wer ist in welcher Weise Schadensersatzpflichtig. Im Sanssouci-Urteil ging es mW. nur um die erste Frage: "Die Beklagte (Fotoagentur) ist passivlegitimiert, weil sie die Beeinträchtigung des Eigentums der Klägerin als Handlungsstörerin adäquat verursacht hat." Es liegt bei der Fotoagentur, die Störung (also Beeinträchtigung des Eigentumsrechtes) zu beseitigen. IMO kann der Fotograf selbst daran ja nichts ändern. Die zweite Frage nach dem Schadensersatz blieb aber offen. Theoretisch gilt: "Als Störer haftet - grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrags - aber auch jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat" - ergo wohl zu einer geringen Chance auch der Fotograf als Zustandsstörer, der den Zustand überhaupt erst herbeigeführt hat. Mit leicht erhöhtem Risiko evtl. auch dann, wenn er das Foto, wie auf Commons üblich, einer kommerziellen Nutzung explizit und wissentlich durch die CC-Lizenz zuführt. Der Uploader könnte, um sicherzugehen, unter dem Foto einen entspr. Hinweis anbringen. Aber das verstieße wohl grundsätzlich gegen die Richtlinie von Commons, keine NC-Klauseln zu dulden. Andererseits haben wir auch heute bereits auf Commons diverse einschränkende Lizenzbausteine zB. bzgl Marken- und Persönlichkeitsrechte. Warum also nicht auch einen zusätzlichen Hinweis bzgl. möglicher Eigentumsrechte.
Zu Sanssouci muss man noch sagen, dass das Gericht hier bereits bzgl. eines möglichen Schadensersatzanspruchs festgestellt hat: "Für die dazu erforderliche Feststellung des Verschuldens der Beklagten könnte bedeutsam sein, dass der Umfang der Nutzungsbefugnisse der Besucher der Schlossgärten und Parkanlagen der Klägerin angesichts des grundsätzlich freien Zutritts möglicherweise bislang nicht hinreichend deutlich war."
PS, relevant vlt. auch noch dieses Urteil zum Thema Recht am eigenen Bild ("Nach ständiger und einhelliger Rechtsprechung muss derjenige, der das Bildnis einer anderen Person zu Werbezwecken veröffentlicht, besonders gründlich prüfen, ob und inwieweit er hierzu befugt ist. Dieser Prüfungspflicht genügt er im Regelfall nicht schon dadurch, dass er das Foto von einem Berufsfotografen oder einer Presse- bzw. Werbeagentur erwirbt") --alexrk (Diskussion) 13:06, 2. Mär. 2013 (CET)
Nur ganz kurz, es ist auch kein Commons-Bild: http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/blumberg/Foto-macht-Schwarzwaldhof-Aerger;art372508,5179416 „Grundsätzlich, so hat der Bundesgerichtshof schon vor Jahren in einem ähnlichen Fall geurteilt, darf die gewerbliche Nutzung von Aufnahmen nur mit Zustimmung des Eigentümers erfolgen. Aber, und das ist zentral: Das Foto muss vom Grundstück des Hausbesitzers aus geschossen worden sein. Nur dann kann verhindert werden, dass mit dem Foto Geschäfte gemacht werden. Das zu beweisen, ist nicht einfach. C. S. und ihrem Anwalt ist es nicht gelungen.“ — Raymond Disk. 10:45, 2. Mär. 2013 (CET)
Bei File:Rheda_Schloss.jpg wäre die Position des Fotografen im Schlosspark anhand des Bildes und der EXIF ja recht eindeutig bestimmbar. Bei der Annahme, dass der Schlosspark des Schlossbesitzern gehört, wäre er demnach auf öffentlich zugänglichem Privatbesitz. -- Achim Raschka (Diskussion) 11:25, 2. Mär. 2013 (CET)

Hier ist wohl der Link, den Achim ursprünglich meinte [3] (und hier der Link direkt zum Bild [4]). Und für mich sieht das nicht so aus, als wäre das Commons-Bild verwendet worden. --Friechtle (Diskussion) 23:56, 4. Mär. 2013 (CET)

Abbildung eines Grabmales in Österreich

Ich habe heute das Grab von Josef Meinrad auf dem Kirchhof von Großgmain fotografiert. Das schmiedeeiserne Kreuz hätte m. E. nach bundesdt. Kriterien Schöpfungshöhe. Verstehe ich es richtig, dass ich das Bild des Grabes ohne weiteres hochladen kann? Der Friedhof ist nur teilweise von einer Mauer umgeben und offenbar zumindest während der hellen Tagesstunden frei zugänglich. --Alupus (Diskussion) 17:32, 3. Mär. 2013 (CET)

Friedhöfe werden hier als hinreichend öffentlich im Sinne des Urheberrechts angesehen. -- 193.187.235.17 08:43, 4. Mär. 2013 (CET)
Erst recht nach österreichischem Recht. Selbst wenn es hier nach dem strengeren deutschen Recht kritisch wäre sehe ich auf Commons kein Problem. Dies ist wohl ein Fall, wo Commons besser ist als de. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:51, 4. Mär. 2013 (CET)

Bauschild

Ich frage mich, ob nebenstehendes Bauschild bleiben kann. Es gibt zwar Panoramafreiheit, die gilt aber nur für dauerhafte Objekte. Dieser Schild wird aber nach Fertigstellung 2014 wieder abmontiert. Steak 15:47, 4. Mär. 2013 (CET)

Ich würde sagen, es kann bleiben. Schützenswertes ist allenfalls Beiwerk. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:49, 4. Mär. 2013 (CET)
Zustimmung zu Ralf. Notfalls könnte man das kleine Foto auf dem Schild auch unkenntlich machen, das halte ich aber nicht einmal für nötig. Schwieriger wäre die Frage, ob Panoramafreiheit hier greift – ganz so einfach ist die Bewertung, weil das Schild wieder abmontiert werden wird, nicht. Fraglich wäre, ob das Kriterium "bleibend" erfüllt wird – da das Schild für die komplette Bauzeit an der Stelle steht, hielte ich das durchaus für möglich. Diese Frage wäre wohl kniffelig, ich meine aber, dass per Beiwerk-Regelung das Foto unproblematisch ist. Yellowcard (Diskussion) 17:03, 4. Mär. 2013 (CET)

Foto ist Beiwerk, sonst nichts Schutzfähiges --FrobenChristoph (Diskussion) 19:43, 4. Mär. 2013 (CET)

Hallo, ich würde gerne dieses Logo für diesen Artikel in der deutschen Wikipedia hochladen, da ein Verschieben von en-WP nach Commons wohl nicht zu erwarten ist. Hier hab ich bereits nachgefragt.

Meine Frage: Ist da nicht etwa Schöpfungshöhe vorhanden? Falls ich es, aus welchen Gründen auch immer, trotzdem hochladen darf, da Logos angeblich "hier gehen": Mit welchen Bausteinen müsste ich das Bildchen dann verzieren? --H7 (Diskussion) 18:54, 4. Mär. 2013 (CET)

Wer Schöpfungshöhe vermutet, sollte in der Lage sein, dies auch ausführlich zu begründen. Logos sind nur ausnahmsweise geschützt, da sie deutlich die Durchschnittstätigkeit überragen müssen, was die Beweislast umkehrt. --FrobenChristoph (Diskussion) 19:45, 4. Mär. 2013 (CET)

Ich entnehme der Aussage, dass ich das Bild vermutlich mit Logo-SH kennzeichnen sollte? Sonst noch einer oder genügt das? --H7 (Diskussion) 23:21, 4. Mär. 2013 (CET)

Welche Lizenz für alte Lichtbilder auswählen

Hallo! Nachdem ich nun stundenlang verschiedene Erläuterungen zum Urheberrecht für Lichbilder studiert habe, bin ich mir ziemlich sicher, dass die von mir hochgeladenen Bilder auch "gemeinfrei" sind. Allerdings ist der Ablauf der Schutzfrist des jeweiligen Bildes nicht mit dem Tod des jew. Autors zu begründen. Ich suche die passenden Lizenzen mit denen ich die Bilder versehen kann. Es passt nicht ganz, wenn dann z. B. steht, dass der Fotograf "vor 70 Jahren verstorben" ist. Es handelt sich um folgende Beispiele: 1. Beispiel: file:Große Synagoge Bad Wildungen.jpg. Dieses Foto ist als Postkarte in den 1920er Jahren vertrieben worden, also erlaubt veröffentlicht worden. Hier greift m. E. das KUG §26 in der FAssung von 1907, Der Schutz ... endigt mit dem Ablaufe von 10 Jahren seit dem Erscheinen des Werkes. 2. Beispiel: file:Bad Wildungen um 1925, Junkers Luftbild, von Südsüdwesten.jpg. ist als Postkarte in den 1930er Jahren vertrieben, also veröffentlicht worden. Ursprünglich gang hier das KUG §26. Da aber vor Ablauf der Schutzfrist eine neue Fassung des Urhg. erschien, galt für dieses Lichtbild eine Schutzfrist von 25 Jahren nach der ersten Veröffentlichung. 3. Beispiel: ein Lichtbild erstellt im Jahre 1938. Datum einer erstmaligen erlaubten Veröffentlichung nicht bekannt, sehr wahrscheinlich nicht erfolgt. Der Fotograf lebte bis 1996. Lt. Urhg §72 vom 23.6.1995 "... erlischt das Recht 50 Jahre nach .. der Herstellung, wenn das Lichtbild nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist." 4. Beispiel: file:Bad Wildungern Synagoge, 1.12.1938.jpg Lichtbild ist 1938 entstanden, Fotograf unbekannt (es bestehen bisher nur Vermutungen). Bild wurde schon diverse Mal in Publikationen verwendet. Welche Lizenzen könnte ich am besten und korrekterweise für die o. g. Beispiele verwenden? MfG --AG Synagoge Bad Wildungen (Diskussion) 16:54, 5. Mär. 2013 (CET)

Zu 4. Was bedeutet "HHStAW" und wann ist Felix Pusch gestorben? --Túrelio (Diskussion) 17:24, 5. Mär. 2013 (CET)
HHStAW ist Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden. -- Rosenzweig δ 18:05, 5. Mär. 2013 (CET)
Felix Pusch ist 1948 gestorben. ----AG Synagoge Bad Wildungen (Diskussion) 18:53, 5. Mär. 2013 (CET)
Diese alten Schutzfristen von 10 Jahren etc. kannst du prinzipiell alle vergessen, die wurden später sukzessive auf die heutigen 70 Jahre nach Tod des Autors verlängert und sind ggfs. 1995 durch Angleichung des deutschen Rechts an EU-Vorgaben de facto wieder aufgelebt. "Lichtbilder" kannst du bis auf wenige Ausnahmen (Automatenfotos bspw.) auch vergessen, so gut wie alle Fotos werden in Deutschland rechtlich als Lichtbildwerke betrachtet. Schau dich ggfs. bitte in den Archiven dieser Seite für ausführlichere Erläuterungen um. Gruß -- Rosenzweig δ 18:03, 5. Mär. 2013 (CET)
Habe schon in den Archiven gesucht und leider keine Antworten gefunden. Allerdings, so wie Du das jetzt darstellst, ist es wohl bei allen Bildern fraglich, ob diese hier überhaupt eingestellt werden dürfen? --AG Synagoge Bad Wildungen (Diskussion) 18:53, 5. Mär. 2013 (CET)
Ohne weitere Informationen ist es das in der Tat. Wir müssen zum Hochladen i.d.R. voraussetzen können, dass der Urheber spätestens 1942 gestorben ist, dann sind seine Werke seit Jahresanfang 2013 gemeinfrei. Außerdem (Commons-Spezialität, da dort auch US-Copyright beachtet wird) muss das jeweilige Bild i.d.R. vor 1923 veröffentlicht worden sein, sonst ist es wahrscheinlich in den USA 95 Jahre ab Veröffentlichung geschützt, also mindestens bis Anfang 2019 oder länger, je nach Veröffentlichungsjahr. Auf letzteres wird bei Dateien in der dt. Wikipedia bislang nicht so geachtet, da der Betreiber Wikimedia Foundation in den USA sitzt, wird das vermutlich aber auch hier irgendwann so sein. (Dritte, seltene Möglichkeit: Der deutsche Urheber ist spätestens 1925 gestorben. Dann können auch seine 1923 bis 1925 entstandenen Werke auf Commons hochgeladen werden). Bild 3 fällt nach diesen Kriterien auf jeden Fall durch, da in den USA wohl noch bis 2034 geschützt, Bild 2 wahrscheinlich auch, es sei denn, der Urheber ist bekannt und 1925 gestorben. Bei Bild 1 müsste man wissen a) wann genau es veröffentlicht (nicht gemacht) wurde und b) wann der genannte Urheber Sally Hirsch gestorben ist. -- Rosenzweig δ 21:29, 5. Mär. 2013 (CET)
Wenn der Urheber 1948 verstorben ist, erlöschen die Urheberrechte zum 31. Dez. 2018, das ist absehbar. Spätestens dann sind die Bilder gemeinfrei. Es gibt die Möglichkeit, die Bilder hochzuladen und wieder zu löschen (sie sind dann nicht verschwunden, nur unsichtbar). Zum 1. jan. 2019 können sie dann wieder hergestellt werden. Kann man eventuell seine Erben befragen? --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 19:25, 5. Mär. 2013 (CET)
Gemeinfreiheit ab 2019 gilt hier nur für Deutschland, nicht in den USA (95 Jahre ab Veröffentlichung geschützt). Bei einem Bild von 1938 sehe ich für Commons nur eine Chance, wenn die Erben bzw. Rechteinhaber zustimmen. -- Rosenzweig δ 21:29, 5. Mär. 2013 (CET)

ich habe ein DÜP reingestellt, da es sich um eine offenslichtiche Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes handelt. Auf meiner Benutzerdisk Benutzer_Diskussion:Andy_king50#Bildrechte_SFP_1978.2C_die_du_beanstandest sagt der Einsteller aus, er sei Autor des Buches, wo die Abbildung rausgenommen wurde. Eine Aussage über die Urheberschaft des Bildes selbst wurde nicht getroffen, anscheinend ist der Reinsteller der Meinung allein die Autorenschaft des Buches reiche, um die Bilder beliebig verwenden zu dürfen, egal von wen diese stammten. Eine DÜP diesbezüglich wurde kommentarllos aus der Bildbeschreibung entfernt. Nun kann man anonym viel aussagen. Das Ganze ist alsu etwas arg fragwürdig hinsichtlich der Urheberschaft. Was wäre nun erforderlich? Mail an WP zur Freigabe des Bildes? DÜP wieder rein ? - Andreas König (Diskussion) 19:42, 6. Mär. 2013 (CET)

Wurde erst kürzlich auf Commons gelöscht übrigens, commons:Commons:Deletion requests/File:Werbeinserat der SFP in der Tageszeitung Alto Adige anlässlich der Südtiroler Landtagswahlen 1978..jpg. -- Rosenzweig δ 20:04, 6. Mär. 2013 (CET)
2x ja: Wir brauchen eine Freigabeerklärung (Textvorlagen finden sich auf WP:Textvorlagen) an permissions-de@wikimedia.org. Der DÜP-Baustein sollte nur von DÜP-Mitarbeitern wieder entfernt werden, da es sich hier nicht um einen eindeutigen Fall handelt. Habe die Entfernung reveriert. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 20:07, 6. Mär. 2013 (CET)
Der Benutzer meint anscheinend, wenn Bilder auf Commons gelöscht werden, könne er auch offensichtliche URVen einfach hier wieder hochladen. Das betraf auch Datei:SPS-Parteitag-1977.jpg und Datei:SFP-Praesidium-1972.jpg, die ich direkt wieder gelöscht habe. So geht's nun wirklich nicht. -- Rosenzweig δ 20:10, 6. Mär. 2013 (CET)

danke. - Andreas König (Diskussion) 22:02, 6. Mär. 2013 (CET)

Universität Jena

Beim Stöbern auf der Website der Universität Jena bin auf folgende Seiten gestoßen: http://www.uni-jena.de/fotoarchiv_unileitung.html und http://www.uni-jena.de/foto_fsu_immo.html Dort steht jeweils "Die Bilder liegen hochauflösend vor und können unter Angabe der Quelle (Foto:FSU/Archiv) kostenlos verwendet werden." Heißt das, dass sie auch für die Wikipedia verwendet werden dürfen? Brauchbar wären sie beispielsweise für die Artikel Klaus Dicke, Universität Jena, Thulb und weitere. --Selby (Diskussion) 23:42, 6. Mär. 2013 (CET)

Nein, alles was nicht erlaubt ist, ist verboten. Hier fehlt eine ausdrückliche Erlaubnis, die Bilder zu verändern. Auch wird man keine Freigabe für jeden Zweck ableiten können. syrcro 07:43, 7. Mär. 2013 (CET)
Aber du kannst die Uni bzw den Autor fragen ob er die Fotos unter einer CC Lizenz stellen würde.--Sanandros (Diskussion) 08:56, 7. Mär. 2013 (CET)
Oder unter eine andere freie Lizenz. CC ist nicht alles. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 09:03, 7. Mär. 2013 (CET)
Ok, danke für die Info. Trotzdem verstehe ich als Laie nicht ganz, wieso die Angabe "können unter Angabe der Quelle kostenlos verwendet werden" anscheinend nicht gilt? Oder gilt sie nur unter anderen Bedingungen? --Selby (Diskussion) 14:11, 7. Mär. 2013 (CET)
Dass Fotos "kostenlos verwendet" werden können, ist nicht das einzige Ziel von Wikimedia/Wikipedia. Das Ziel ist es, dass die Fotos unter einer "freien Lizenz" angeboten werden, das heißt, es gibt genaue Regelungen, wie die Fotos weitergenutzt und bearbeitet werden können. Dann erspart man sich auch Konflikte mit dem Urheberrecht, das allein beim Fotografen liegt. Dieser ist die eigentliche Quelle und wird bei Fotos auch meist genannt. Bei "Foto:FSU/Archiv" weiß man nicht, wer der Urheber des Fotos ist, und unter welchen Bedingungen er es wirklich freigegeben hat. --Regiomontanus (Diskussion) 14:27, 7. Mär. 2013 (CET)
Achso, verstehe. Vielleicht werde ich dort mal nachfragen. --Selby (Diskussion) 14:33, 7. Mär. 2013 (CET)

Politiker-Porträts

Christian Dahm

Ich bin u.a. auf dieses Porträt gestoßen, dass von dieser Webseite stammt [5]. Zuerst hab ich mich gefreut, denn dort könnte man noch zahlreiche andere Bilder von Landtagsabgeordneten finden, die bei WP bislang nicht bebildert sind (ca. 50 oder mehr). Allerdings verunsicherte mich dann das Impressum [6] – dort heißt es "Fotos, die mit "Quelle: SPD-Landtagsfraktion NRW" vermerkt sind, dürfen uneingeschränkt weiter genutzt werden". Nun befindet sich weder im Bild selbst, noch auf der Seite ein exakt gleich lautender Quellen-Hinweis, nur unten auf den Seiten steht Das Logo "SPD - die Fraktion" darunter "Impressum & Copyright" (mit Link zum Impressum, wo dann als Herausgeber 'SPD-Landtagsfraktion NRW' steht). Zum Vergleich: Bei den Bildern auf dieser Webseite mit anderer Lizenz (z.B. Quelle:dpa) befinden sich die Quellenangaben direkt im Bild. Bedeutet das jetzt, dass z.B. für das Bild hier links (und die 50 fehlenden) die uneingeschränkte Weiternutzung zulässig ist? Also gilt die über den Link erreichbare Urheber-Angabe der Abgeordneten-Unterseite auch für das Bild darauf? --smax 12:02, 7. Mär. 2013 (CET)

Gleiches Problem wie eins drüber bei „Universität Jena”. Hier wäre ein OTRS-Ticket der SPD-Fraktion notwendig. --Artmax (Diskussion) 12:54, 7. Mär. 2013 (CET)
Danke für die Antwort, dann bin ich froh, dass ich nochmal nachgefragt habe, bevor ich irgendwas gemacht habe. Allerdings traue ich mir ehrlich gesagt auch nicht zu, der SPD-Landtagsfraktion den Sachverhalt zu erklären, ich habe jetzt nur verstanden dass es problematisch ist, aber es wird wohl nicht ausreichen, um denen die Lizenzbedingungen zu erläutern. Und mal so als weiterer Hinweis in die Runde: Ich habe keine Ahnung, wieviele (von anderen Leuten) bereits bei WP hochgeladene Bilder das dann offensichtlich vorhandene Problem betrifft, aber es waren bei meiner kurzen Stichprobe mehrere dabei. --smax 17:35, 7. Mär. 2013 (CET)
Nachtrag: Um meine Verwirrung komplett zu machen, habe ich gerade mittels waybackmachine diese ältere fassung des Impressums gefunden [7], dort heißt es zur Lizenz: "public domain". Ist das auf einer deutschen Webseite rechtsverbindlich und damit also gleich "gemeinfrei"? (dann wären die älteren Bilder wohl doch kein Problem). --smax 20:10, 7. Mär. 2013 (CET)

Die wilden Siebziger --> Inhalt

Bei Die wilden Siebziger ist im Kapitel Inhalt einige Sätze identisch mit dieser Seite. (Siehe dazu auch auf der Diskussionsseite). Vielleicht kann sich ja mal ein Experte die Geschichte ansehen.--LordAlton (Diskussion) 23:48, 7. Mär. 2013 (CET)

Haltlose Verdächtigungen des Pseudolords. Hab 2 weitere Serienartikel vergleichen, da klauen ein paar Leute auf einer spanischen Website Texte aus der Wikipedia. Dafür brauchts keinen "Experten", um das zu erkennen.Oliver S.Y. (Diskussion) 00:29, 8. Mär. 2013 (CET)

SLA auf Feuerwerksfotos

Hallo, ich hatte früher schon mal nachgefragt ob man Bilder von Feuerwerksartikeln wegen dem Logo hochladen darf, das wurde bejaht da es nur klein zu sehen ist. Jetzt hat jemand auf alle Feuerwerksbilder die ich heute hochgeladen habe einen SLA gestellt mit der Begründung This file is a copyright violation for the following reason: Derivative work of copyrighted material. copyright protected packaging. Stimmt das oder sind die Verpackungen (und damit der ganze Feuerwerkskörper) nicht geschützt? Grüße 15:14, 9. Mär. 2013 (CET)

Siehe auch Commons:Copyright rules by subject matter / Product packaging ..wird regelmässig auf Commons gelöscht, es sei denn, die Verpackung verfehlt Schöpfungshöhe oder der betreffende Gegenstand ist im Bild lediglich Beiwerk (oder das Urhebrerrecht ist verfallen). --alexrk (Diskussion) 15:35, 9. Mär. 2013 (CET)
Aha. Können diese Fotos denn in der deWP behalten werden? Grüße LZ6387 Disk. Bewertung 15:37, 9. Mär. 2013 (CET)
Nicht unbedingt, das kommt wirklich drauf an wie die gestaltet sind. Ist da beispielsweise ein Foto auf der Hülle des Feuerwerksartikel, ist der Schutz durchaus zu bejahen = Nein, geht auch auf de: nicht. --Bobo11 (Diskussion) 15:41, 9. Mär. 2013 (CET)
Also würden dieses und dieses Bild OK sein? Grüße LZ6387 Disk. Bewertung 15:47, 9. Mär. 2013 (CET)
Muss man sicher differenzieren. Wenn da nur ein bisschen Schrift zu sehen ist, vermutlich keine Schöpfungshöhe. IMO zumindest kein SLA-Fall, da offensichtlich nicht offensichtlich. Hätte dem SLA-Steller auch bereits in der Formulierung des Kommentarzeile ("Marking as possible [..]") auffallen sollen. Hab es alles erstmal in einen normalen DR umgewandelt (Klick) --alexrk (Diskussion) 16:29, 9. Mär. 2013 (CET)

Flächennutzungsplan Radebeul

hallo, ist der flächennutzungsplan der stadt radebeul (FNP Radebeul), so wie er auf dieser internetseite der stadt verlinkt ist, urheberrechtlich geschützt (insbesondere wegen der unterliegenden karte) oder ein amtliches werk ohne urheberrechtlichen schutz? kann der FNP nach wikipedia geladen werden und falls ja mit welcher lizenz? VG --Jbergner (Diskussion) 10:23, 11. Mär. 2013 (CET)

Lies mal unten links auf der Karte den Hinweis!! Also klares Verbot! Gruß --192.35.17.9 13:31, 11. Mär. 2013 (CET)
Generalisierte Karten geniessen urheberrechtlichen Schutz selbst dann, wenn sie von oder im Auftrag einer Behörde angefertigt wurden. Karten fallen eben nicht unter § 5 Abschnitt 1. Und diese Karte hier basiert sogar auf einer offiziellen topografischen Karte. Und gerade bei den topografischen Karten gibt es mehrere Urteile, wo ein urhberechtlichen Schutz bejaht wird (in der Regel als anonymes Werk = 70 Jahre nach Entstehung/Veröffentlichung). --Bobo11 (Diskussion) 14:40, 11. Mär. 2013 (CET)
Das stimmt so nicht, Bebauungspläne sind nach allgemeiner Meinung in der Literatur amtliche Werke i.S.d. 5 I UrhG (so. Dreier/Schulze 3. Aufl., § 5 UrhG Rn. 8 oder Marquardt in Wandtke/Bullinger, 3. Aufl., § 5 UrhG Rn. 7 - anders wäre auch schwierig ). Diese beiden Bauleitplanformen nach § 1 II BauGB sind sich sehr ähnlich, man kann wegen der unterschiedlichen Rechtsnatur beider sicher zu einem anderen Ergebnis kommen (Sui generis mit nicht unmittelbarer Außenwirkung, aber § 35 III Nr. 1 BauGB). Ich würde ihn urheberrechtlich dem Bebauungsplan wegen der sehr ähnlichen Interessenlage gleichsetzen, aber man könnte auch formell mit der fehlenden strengen Normigkeit der Flächennutzungspläne argumentieren. syrcro 15:07, 11. Mär. 2013 (CET)
Falsch, du hast im Hintergrund eine geschütze topografische Karte (und das ist auch so vermerkt!). DAS ist das Problem, nicht die farbigen Flächen, des Flächennutzungsplan. --Bobo11 (Diskussion) 15:12, 11. Mär. 2013 (CET)
§ 5 I UrhG hat enteigenden Charakter, wenn ein privates Werk in ein Werk nach Abs. 1 gerät, war es das mit dem Urheberrecht. Auch auf Bebauungsplänen steht stets ein Genehmigungsvorbehalt, aber der ist neudeutsch Copyfraud. Die einzige Ausnahme sind die berühmten Normwerke. syrcro 15:40, 11. Mär. 2013 (CET)
Nur ist das hier nicht unter § 5 I UrhG aufgeführt. Dazu kommt, der Flächennutzungsplan ist nur ein Planungsinstrument, und kein verbindliches Dokument. Also ist es nichts mit § 5 I UrhG, denn wenn überhaupt fällt er unter § 5 II UrhG (und dann haben wir wieder das Problem der geschützten topografischen Karte im Hintergrund). Denn der grafische Flächenunutzungplan ist kein Gesetzt usw.. Das eigentliche verbindliche amtlich Dokument ist der Bebauungsplan, der für jeder Grundstück in Textform vorzuliegen hat, wobei da ein Flurkarte beiliegt, allerdings nur vom Grundstück selber. Diese bildliche Umsetzung als Übersicht, ist als solche aber rechtlich nicht verbindlich, dass ist nur der im Grundbuch eingetragene Nutzungseintrag. Nicht alles was von einer Amtsstelle herausgegeben wird, fällt unter amtliches Werk. --Bobo11 (Diskussion) 16:05, 11. Mär. 2013 (CET)
Nö, bei der Bauleitplanung ist der Plan das verbindliche, nicht das Grundbuch. Lies doch einfach mal das BauGB. Und vorzuliegen hat ein Bebauungsplan natürlich nicht, sonst bräuchte man ja keinen Flächennutzungsplan für den nichtbe(bauungs)planten Bereich (§ 35 BauGB). Natrürlich ist der Flächennutzungsplan rechtlich bindend. Er binded die Verwaltung und hat über § 35 III 1 BGB eine Außenwirkung sui generis. syrcro 16:11, 11. Mär. 2013 (CET)
Frag einen Anwalt: Die Einordnung des Flächennutzungsplans in den § 5 UrhG ist daher in der Tat auf den ersten Blick kompliziert. Meines Erachtens kommt aufgrund der eingehenden Ausführungen (unter I.) nur eine Einordnung unter § 5 Absatz 1 UrhG in Frage, da es sich hierbei um ein amtliche Entscheidung handelt, die zwar nicht den Bürger, aber sehr wohl andere Behörden bindet. Bei den unter § 5 Absatz 2 UrhG geregelten „Werken“ fehlt es an einer Bindungswirkung. Hier sind lediglich Erwägungen, Erläuterungen oder Begründungen enthalten. [..] Werden urheberrechtlich geschützte Bilder oder Karten in amtliche Bekanntmachungen oder Gerichtsentscheidungen eingefügt (etwa als "Bildzitate"), so ist es zulässig, sie bei der Wiedergabe im Kontext der amtlichen Werke zu vervielfältigen. Eine gesonderte Verwertung, die nur das Bild oder die Karte betrifft, ist nach dürfte aber nicht statthaft sein. --alexrk (Diskussion) 16:14, 11. Mär. 2013 (CET)

Rechtliches Problem

Hallo,

ich habe den Artikel Wilhelm Völker erstellt - nach meinem Dafürhalten und nach bestem Wissen und Gewissen ohne Urheberrechtsverletzung. Die Autorin des Artikels, der als Grundlage diente (und nicht online verfügbar ist), hat sich nun per Wiki-Mail bei mir gemeldet und sieht die Sache etwas anders:

Sehr geehrte Autorin unter dem Pseudonym "Dem Zwickelbert sei Frau", voller Entsetzen entdeckte ich vor einigen Wochen, dass Sie ohne auch nur mit mir in Kontakt zu treten, einfach bei Wikipedia eine Abwandlung meines Artikels über Johann Wilhelm Völker (1811-1873), den ich 2011 für die Messebeilage der Wertheimer Zeitung geschrieben habe, eingestellt haben. Da die Messebeilage der Wertheimer Zeitung nicht online erschien, wie ich definitiv von der Chefredaktion der Wertheimer Zeitung weiß, die übrigens über Ihr Vorgehen auch nicht erfreut ist, steht zu vermuten, dass Sie meinen Text mit einigen Abwandlungen abgeschrieben und dann hier, auf Wikipedia, veröffentlicht haben; ebenso haben Sie, bis auf eine, sämtliche Abbildungen aus meinem Artikel, für deren Besorgung und Veröffentlichung ich Gebühren entrichten musste, aus der Wertheimer Zeitung abgescannt, wozu Sie auch kein Recht hatten; ich durfte einen Großteil der Fotos nur nach Rücksprache mit den besitzenden Institutionen und nur einmalig für diesen Zweck, sprich meinen Artikel für die Messebeilage der Wertheimer Zeitung, veröffentlichen, da der Artikel ein heimatgeschichtlich-wissenschaftlichen Zweck erfüllt. Mit Ihrem Vorgehen schaden Sie meinem Ruf und meinem Versprechen gegenüber diesen Instituionen, dass ich die Bilder ausschließlich nur für den genannten Zweck verwendet habe.

Ich bitte Sie und fordere Sie hiermit dringend dazu auf, diesen Artikel samt den Abbildungen schnellstmöglich zurück zu nehmen und aus Wikipedia zu entfernen! Ich forsche, m. W. derzeit als einzige Kunsthistorikerin, seit über zehn Jahren über den Maler und Schriftsteller Völker und plante und plane eigentlich immer noch, eine Monografie über Völker zu veröffentlichen; Sie haben mir allerdings durch Ihre Vorgehensweise und die Veröffentlichung auf Wikipedia einen Strich durch die Rechnung gemacht, indem Sie durch die Veröffentlichung große Teile meiner mühevollen Recherchen und Transkriptionen vorweg genommen haben und damit meiner Reputation und meiner beruflichen Karriere als Wissenschaftlerin geschadet haben. Ich, als Urheberin dieses Artikels, sollte meines Erachtens doch die Verfügbarkeit über mein geistiges Eigentum haben und selbst entscheiden können, wo und wann ich was und wieviel davon veröffentliche. - Hätte ich gewollt, dass mein Beitrag über Völker auf Wikipedia erscheint, hätte ich den Artikel selbst eingestellt!!! Sie haben meine Arbeit von vielen Jahren zunichte gemacht; es wird sich wohl jetzt kaum noch ein Verlag finden, der druckt, was schon online zu lesen ist und was sich auch schon über andere Plattformen weiter verbreitet hat. Ich betrachte Ihre Vorgehensweise als Urheberrechtsverletzung. Ich kann ja auch nicht hergehen und z. B. das Buch eines berühmten Autors wie etwa Günter Grass's Blechtrommel in Auszügen und mit einigen Abwandlungen abschreiben, eine kurze Literaturangabe machen und das so in Wikipedia einstellen, so geht es nicht! Im Handumdrehen würden Grass'Anwälte mich zu Rede stellen und Unterlassung und ggf. Schadensersatz einfordern und das zu Recht!

Sie suggerieren mit dem Einstellen der Hauptauszüge meines Artikels, dass der Beitrag von Ihnen stammt, also von Ihnen recheriert und geschrieben wurde, auch wenn Sie rudimentär eine Literaturangabe machen - damit ist es jedoch nicht getan! In meinem Fall ist auch ein großer finanzieller Schaden entstanden, denn für meine Recherchen musste ich mehrfach ins Ausland reisen, da fallen Reisekosten, Übernachtungskosten, Gebühren für Kopien und Veröffentlichungsrechte an, haben Sie darüber mal nachgedacht? Wollen Sie dafür aufkommen? Wahrscheinlich nicht! Aus den genannten Gründen, über die ich Sie einmal nachzudenken bitte, fordere ich Sie auf, eine Stellungnahme abzugeben und den Artikel binnen 14 Tagen zurückzunehmen. Ich behalte mir rechtliche Schritte vor.

Unabhängig davon, dass ich den Artikel m. E. entsprechend den Wikipedia-Richtlinien erstellt habe, würde ich ihn gerne löschen lassen - ich hatte nie die Absicht, der Verfasserin zu schaden. Außerdem möchte ich mich für meine Mitarbeit hier auch nicht vor Gericht verantworten müssen. Ergo: Läßt sich der Artikel entsprechend dem Wunsch der Autorin (und auch entsprechend meinem Wunsch) löschen?--Dem Zwickelbert sei Frau (Diskussion) 17:20, 11. Mär. 2013 (CET)

Bei allem Goodwill: Bei den Vorstellungen mancher Leute bzgl. Urheberrecht sträuben sich einem doch die Haare. Inwiefern der Text des WP-Artikel (zu) nahe an der Zeitungsveröffentlichung ist und ob in diesem Fall tatsächlich von URV und „abgeschrieben“ geredet werden kann, kann ich mangels Zugriff auf den gedruckten Artikel nicht sagen. Reine Fakten sind jedenfalls nicht schützbar, und Rechercheaufwand begründet keinen Urheberrechtsschutz. Gemeinfreie Bilder sind gemeinfrei und bleiben es auch. Inwiefern bei tatsächlich bisher unveröffentlichten Werken ein Leistungsschutz nach editio princeps (Urheberrecht) in Frage käme, müsste im Einzelfall untersucht werden. Abgesehen von den rechtlichen Fragen kann man nur den Kopf schütteln angesichts der Erwartung, eine Publikation im Jahr 2012 werde nur in einer regional begrenzten Zeitungsbeilage wahrgenommen und sonst nirgends. In welcher Welt leben solche Leute eigentlich? -- Rosenzweig δ 18:24, 11. Mär. 2013 (CET)
Das kann ich glatt auch so unterschreiben! Sollte die Diskussion jetzt eher hier oder in der Löschdiskussion geführt werden? Gruß, --PKautz (Diskussion) 18:47, 11. Mär. 2013 (CET)
Kurze Info: Die Diskussion läuft bereits auf LA Seite. Support-Mitarbeiter hatten den Vorgang bereits im November 2012 bearbeitet und der Dame geschrieben. --Tomás (Diskussion) 18:59, 11. Mär. 2013 (CET)

Wappen einer italienischen Gemeinde

Bitte um milde Nachsicht, aber ich fühle mich mit der angebrachten Vorgangsweise bei Datei:Wappen Latsch.svg leicht überfordert. Commons-fähig? Und ist das überhaupt korrekt lizenziert mit Verweisen auf die AT- bzw. DE-Rechtslage? --Mai-Sachme (Diskussion) 08:22, 15. Mär. 2013 (CET)

Es gab schon mal eine Diskussion dazu, siehe Portal_Diskussion:Italien#Italienische_Wappen. Gruß, --Tomás (Diskussion) 08:49, 15. Mär. 2013 (CET)
Danke! --Mai-Sachme (Diskussion) 08:57, 15. Mär. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mai-Sachme (Diskussion) 08:57, 15. Mär. 2013 (CET)

Zeitungsscans

Moin in die Runde. Ist es möglich, diesen Zeitungsscan zu nutzen und ihn in einen Artikel einzubauen? Gruß, Matthias Süßen ?!   +/- 15:29, 11. Mär. 2013 (CET)

Nur wenn alle urheberrechtlich schützbare Teile gemein-frei sind. Und das ist bei einer Zeitung von 1933 eher unwahrscheinlich. Also müsste man sich auf die Teile beschränken wo das Urheberrecht nachweisbar abgelaufen ist. Der Zeitungskopf und ggf. die Schlagzeile kann keine Schöpfungshöhe haben. Aber sobald es um den Zeitungs-Text und allfälige Bilder geht, muss man von Schöpfunghöhe (und damit von einem geschützten Werk) ausgehen. --Bobo11 (Diskussion) 15:39, 11. Mär. 2013 (CET)
Hallo Bobo11. Vielen Dank für Deine Ausführungen. Die sind mir soweit geläufig. Es geht allerdings um genau diesen Ausschnitt in genau der Größe, wie verlinkt. Da die Artikeltexte nicht lesbar sind, müsste das Bild, wenn ich alles richtig verstanden habe, doch nutzbar sein, oder? Gruß, Matthias Süßen ?!   +/- 17:09, 11. Mär. 2013 (CET)
Richtig, dem Bild hinter dem Zeitungstitel würde ich SH zusprechen. Zumindest das müsste nachweislich gemein-frei sein. Die beiden rechten Spalten würde ich auch noch entfernen oder abdecken (mit einem externen Programm sind die durchaus noch entzifferbar). Ich nehme mal an, dir geht um die Reichskanzler-Überschrift.--Bobo11 (Diskussion) 17:27, 11. Mär. 2013 (CET)
Die Schriften in den beiden rechten Spalten mit einem (nicht umkehrbaren) Algorithmus zu verwaschen müsste wohl reichen. Das Ergebnis wäre dasselbe wie beim Abdecken (nicht mehr lesbar), aber der Scan schaut dann etwas natürlicher aus, als wenn mans einfach (per Software) abdeckt. --MrBurns (Diskussion) 17:53, 11. Mär. 2013 (CET)
Vielen Dank für die Hinweise, denen ich gerne nachgekommen bin. Nun noch eine weitere Frage: Wie sieht es mit dieser Seite aus?. Ist die hier nutzbar, wenn ich da die Zeichnungen oben wegnehme? Gruß und Dank, Matthias Süßen ?!   +/- 10:24, 12. Mär. 2013 (CET)

Graphik aus Lehrbuch

Hallo,

ich habe hier eine Graphik aus einem Lehrbuch: http://s7.directupload.net/images/130311/supgpnri.png Ich würde sie gerne als svg-Graphik nachbauen und auf Wikipedia hochladen, um einen Artikel zu erläutern. Die Frage ist nun, ob die Graphik eine Gebrauchsgrafik oder die nötige Schöpfungshöhe erreicht ist und ich sie nicht als svg-Graphik nachbauen kann. Darf ich, wenn ich sie nicht 1:1 kopiere? --Minihaa (Diskussion) 14:48, 11. Mär. 2013 (CET)

Ich sehe da nicht wirklich etwas das SH haben könnte. Das muss ich fast so darstellen, da hab ich eigentlich keinen Spielraum (Ein mal drückt es die Feldlinien nach aussen, und einmal zieht es sie nach innen). Und ob ich dafür jetzt 5 oder 6 oder 7 Striche nehme, die durch oder um das das Quadrat führen, ist nicht wirklich eine schöpferische Leistung. Wenn du eh neu anfertigst und nicht kopierst, kannst du dich daran orientieren. --Bobo11 (Diskussion) 15:07, 11. Mär. 2013 (CET)
Okay, danke für die Info! --Minihaa (Diskussion) 20:59, 11. Mär. 2013 (CET)
Du solltest einfach darauf achten, dass du nicht gleiche viel Striche nimmst, wie in der Vorlage die du als Quelle angibst.--Bobo11 (Diskussion) 10:16, 13. Mär. 2013 (CET)

Verlinken von urheberrechtlich bedenklichen Beiträgen aus Youtube

Hallo, die Frage wurde sicher schon gestellt, hier trotzdem nochmal. Wie sieht es mit dem Verlinken von urheberrechtlich geschützten Beiträgen auf Youtuben aus? Hintergrund: Ein Kollege stellt massenhaft [8] youtoube Links ein... Gruß --GiordanoBruno (Diskussion) 17:30, 12. Mär. 2013 (CET)

Wikipedia:Weblinks#Einzelrichtlinien Punkt 7, Hilfe:FAQ Rechtliches (Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten?) --alexrk (Diskussion) 17:45, 12. Mär. 2013 (CET)
Also You Tube vids zu verlinken ist grundsätzlich nicht Strafbar, denn es wird ja von vielen Urhebern ja auch kassiert bzw Urheberrechtsforderungen werden ja relativ zügig Umgesetzt. Aber vids als ref einzufügen ist eigentlich gegen wp:q.--Sanandros (Diskussion) 21:25, 13. Mär. 2013 (CET)

Dürfen Ihre Texte in kostenpflichtige Seminare benutzt werden?

Sehr geehrte Damen un d Herren,

ich besuchte Seminare bei der Campus Naturalis. Diese Schule behauptet zwar alles selbst verfasst zu haben und beanspruchen dadurch das Urheber über die Texte. Jedoch bei genauere prüfen der Texte kam ich auf das viele Texte aus Ihren Plattform genutzt werden.- Da Ihren Unternehmen von Spenden lebt und auch durch der Anerkennung der Texte, dachte ich, dass Sie Interesse hätten diese Manuskripte zu untersuchen und eventuell mein Verdacht bestätigen, dass Ihre geistige Vermögen hier ohne Recht verkauft wird. Leider kann ich die Dateien nicht anfügen, da diese Option hier nicht vorhanden ist.

Bitte bei Interesse schreiben SIe an info@paul-riedel.de und ich sende Ihnen die Dateien zurück

Mit freundlichen Grüßen

Paul Riedel (nicht signierter Beitrag von 87.163.80.179 (Diskussion) 11:16, 13. Mär. 2013 (CET))

Also grundsätzlich dürfen die das wenn sie den Autor nennen und es wieder unter einer Freien Lizenz stellen, aber es wäre gut wenn du diese Texte an info-de@wikimedia.org sendest. oder jemand der sendet ihm eine E-Mail--Sanandros (Diskussion) 21:19, 13. Mär. 2013 (CET)

Copy-Paste-Übernahme von einer Tabelle von mir

Hallo. Ich hatte bereits an anderer Stelle angemerkt, dass eine von mir erstellte Tabelle per Copy-Paste in einen Unterartikel ausgelagert wurde: und zwar von hier nach [9]. Daraufhin wurde ich ziemlich abgebügelt und mir 1. erklärt, dass ein Lizenzverstoß nur bestehen könne, wenn Urheberrecht bestünde und 2. ein Urheberrechtsverstoß nur dann bestehen könne wenn Schöpfungshöhe gegeben sei.

Dazu möchte ich hier nun hier bei den Experten nachfragen: Ist 1. und 2. korrekt? und 3.: Die Tabelle mit der dazu notwendigen Quellenrecherche hat ziemlich viel Arbeit gemacht. Nur weil es eine Tabelle mit strukturierten Daten ist, soll ich nun nicht beanspruchen können, dass ich als Autor genannt werde? Da bin ich ziemlich überrascht, dass da unsere Lizenzen nicht greifen sollen. Und ich frage mich dann 4. auch, ob nicht ein Widerspruch zu Hilfe:Artikelinhalte auslagern besteht, eine Seite die wir doch genau für diese Fälle haben. Dort steht doch eigentlich ziemlich eindeutig "Alle Wikipedia-Artikel stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation oder der Creative-Commons-Lizenz. Beide Lizenzen verlangen, dass die Information über die Originalautoren eines Textes erhalten bleiben muss." Gruß --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 13:25, 13. Mär. 2013 (CET)

Hallo Zulu55, hier gibt es eine Info Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf ich Tabellen, Listen oder statistische Daten übernehmen?. --Tomás (Diskussion) 13:52, 13. Mär. 2013 (CET)
Aus deiner ursprünglichen Liste hier, gegenüber der neuen Liste deutscher Scripted-Reality-Sendungen besteht schon ein gewaltiger Unterschied. Schöpfungshöhe nMn, erreicht deine Liste bestimmt auch nicht. --Tomás (Diskussion) 14:06, 13. Mär. 2013 (CET)
Die Sache wurde doch nun bereits hier und da und an x weiteren Stellen vorgetragen. Hast Du denn zu den bisherigen Antworten konkrete Nachfragen? Wurde was missverstanden? Gibt es Umstände die nicht berücksichtigt wurden? Dann aber bitte jetzt an einer Stelle, möglichst unter Beachtung der bisherigen Argumente weiter diskutieren. Es ist unfair und eine Zeitverschwendung, all die bisherigen Argumente einfach mal zu ignorieren und nun andere auf's Neue damit zu beschäftigen. --alexrk (Diskussion) 14:07, 13. Mär. 2013 (CET)
Habe doch darauf verlinkt. Konkrete Fragen habe ich genannt. Mir war wichtig, eine Antwort von Experten zu bekommen, und nicht von irgendwem. Daher die Frage hier. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 15:51, 13. Mär. 2013 (CET)
Ok, dann nehme ich das mal hin. Ich schlage jetzt dann mal auf Hilfe:Artikelinhalte auslagern vor, dort klarzustellen, dass es nicht immer notwendig ist, dieses Vorgehen zu nutzen, siehe hier. Über eine Beantwortung meiner vier Fragen im Einzelnen würde ich mich nach wie vor freuen. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 16:01, 13. Mär. 2013 (CET)
Lies doch bitte mal Schöpfungshöhe. Es spielt überhaupt keine Rolle, wieviel Arbeit in etwas steckt, wenn man die SH ermitteln will. SH ist nur gegeben, wenn ein Werk vorliegt, sprich (stark vereinfacht!) ein Kunstwerk. Du kannst wochenlang im Garten ein riesiges Loch buddeln oder ähnliche sehr aufwendige Arbeiten ausführen, ein Werk im Sinne des Urheberrechts entsteht dadurch nicht. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:28, 13. Mär. 2013 (CET)
Ok, mir war bei den Schritten GNU-Lizenz für freie Dokumentation oder der Creative-Commons-Lizenz a) > setzt Urheberrechtlich schützbar voraus > b) setzt Schöpfungshöhe voraus der hervorgehobene Schritt a) nicht klar. Und der oben zitierte Satz ließe doch eigentlich schlussfolgern: "Alle Wikipedia-Artikel stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation oder der Creative-Commons-Lizenz" > "alle Aritikel sind Urheberrechtlich geschützt.". Und "Beide Lizenzen verlangen, dass die Information über die Originalautoren eines Textes erhalten bleiben muss." habe ich halt gelesen als "Beide Lizenzen verlangen, dass die Information über die Originalautoren eines [jeden] Textes [aus einem Wikipedia-Artikel] erhalten bleiben muss." Finde ich zunächst mal naheliegend. Wie gesagt, sollte das dann wohl genauer erläutert werden. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 16:37, 13. Mär. 2013 (CET)
Das sollte man auf gar keinen fall versuchen. Diskussionen um Schöpfungshöhe sind alles andere als einfach und allein in DACH gibts dazu schon völlig unterschiedliche Rechtssprechungen. Die jeweilige Einschätzung, ob SH vorliegt, sollte hier auf dieser Seite erfragt werden. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:44, 13. Mär. 2013 (CET)
Was der Copy-Paster ja in diesem Fall ja nicht getan hatte (hier nachzufragen). "Die jeweilige Einschätzung, ob SH vorliegt, sollte hier auf dieser Seite erfragt werden." -> Das das relevant ist für Auslagerungen und das man hier im Zweifelsfall nachfragen sollte, darauf sollte man doch dann wohl hinweisen - um Missverständnisse wie meines zu vermeiden. Meiner Ansicht nach wäre aber doch die praxis einfacher wenn man sagt: das in Hilfe:Artikelinhalte auslagern beschriebene Verfahren ist immer zu befolgen. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 16:54, 13. Mär. 2013 (CET)
1) In der CC-Lizenz ist der Begriff "Schutzgegenstand" definiert. Man kann aus gutem Grund nur Rechte für etwas reklamieren, für das man auch die gesetzmässigen Rechte innehat. Ansonsten könnte ja jemand auch ein einzelnes Wort odes das Bild eines blauen Quadrats unter eine Lizenz stellen und fortan alle Nutzer dieses Wortes abmahnen lassen. (ps: daher funktioniert das "ist immer zu befolgen" definitv auch nicht)
2) Daher muss man schauen, inwieweit die von Dir genannten Tabelle(-nteile) als Schutzgegenstand für die verwendete CC-Lizenz - entweder urheberrechtlich oder per Verwandte Schutzrechte infrage kommen. Es handelt sich hier um eine Sammlung von Daten und Fakten. Solche sind rein urheberrechtlich schonmal nicht schützbar. Schöpfungshöhe meint kreativen, schöpferischen Output (nicht Kraftaufwand für das Sammeln von Fakten). Allenfalls kommen (nach EU-Recht) dem Urheberrecht ergänzende Leistungsschutzrechte für Datenbanken in Frage. Hier ist das der Schöpfungshöhe äquivalente Kriterium die "wesentliche Investition" (in Zeit, Geld, Arbeitsmittel etc.). Als Zweites muss man schauen, wie "schwerwiegend" die Datenentnahme ist (und zwar in qualitativer wie in quantitativer Sicht). Es ist also letztlich eine gewisse Grauzone hinsichtlich der Fragen a) ist es eine in Art und Umfang durch wesentliche Investition geschützte Datenbank und b) handelt es sich beim reklamierten Kopiervorgang um eine in Art und Umfang wesentliche Entnahme. Soweit ich das sehen kann, wurden die Daten durch den Kopierer ja auch wesentlich erweitert und umgearbeitet. Ein Entscheidungskriterium für a) wird in einem entspr. Urteil (Zahnarztbewertungsdaten) folgendermaßen beschrieben: "bei objektiver Betrachtung keine ganz unbedeutenden, von jedermann leicht zu erbringenden Aufwendungen". Die kann ich in dem vorliegenden Fall, nach grober Einschätzung, nicht zwangsläufig erkennen. Es wäre sicher zB. für einen Journalisten, der einen Artikel zum Thema "Scripted Reality" schreiben will, ein Leichtes, eine sehr sehr ähnliche Tabelle mit vertretbaren Aufwand auszuarbeiten. Soll dem Journalist dann eine Veröffentlichung dieser Fakten untersagt werden können? Dies würde mE. eine durch die EG-Richtlinie ausdrücklich nicht gewollte Ausdehnung des urheberrechtlichen Schutzes auf reine Fakten oder Daten bedeuten. --alexrk (Diskussion) 17:59, 13. Mär. 2013 (CET)
Lieber Alexrk2, vielen Dank für die umfassende, kompetente und sachliche Antwort. Gruß --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 14:47, 14. Mär. 2013 (CET)

Wohl keine SH, aber commonstauglich?

Ist die Abbildung der Eintrittskarte, die hier angeboten wurde, commonstauglich? SH kann man wohl sicher ausschließen. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 22:54, 13. Mär. 2013 (CET)

Da erinnere ich mich an ein Battlefield Logo mit ähnlichen Flecken, dem wurde SH zugesprochen.--Sanandros (Diskussion) 23:35, 13. Mär. 2013 (CET)
Korrekt. Das hatte ich seinerzeit nach Commons hochgeladen. War ne dumme Idee von mir... -- Chaddy · DDÜP 23:36, 13. Mär. 2013 (CET)
Schmutzflecken haben Schöpfungshöhe? Die stammen doch net von Beuys?! --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 23:59, 13. Mär. 2013 (CET)
Hab's nun als Datei:Bigliettogigli.jpg hochgeladen. Bitte DÜP setzen, falls ihr meint. Danke. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter)'
Du hast es lokal hochgeladen, das ist definitiv kein Problem. Du hattest aber ausdrücklich nach Commons gefragt, wobei ich auch für Commons-Verhältnisse überhaupt keine Argumentation für Schöpfungshöhe sehe... Yellowcard (Diskussion) 14:03, 14. Mär. 2013 (CET)

Kann dieser Screenshot um hochladenden Nutzer so lizensiert werden oder ist die Freigabe des Softwareunternehmens erforderlich? --тнояsтеn 09:44, 13. Mär. 2013 (CET)

Entweder ist das Bild gemeinfrei, dann sind die Lizenzen anzupassen, oder es müsste freigegeben werden. Ich würde es aber schon deshalb löschen, da es wegen seiner untauglich nidrigen Auflösung für die WP ungeeignet ist. syrcro 09:56, 13. Mär. 2013 (CET)
CC-Lizenzen entfernt - als schnoeder Screenshot ist die Grafik wohl sowieso nur von arg begrenztem Wert fuer Wikicommons. Gruss, Uli --Ulrich Bruegmann (Diskussion) 08:18, 15. Mär. 2013 (CET)

Lothar-Verlaufskarte vom DWD

Ist diese hier erlaubt? Schöpfungshöhe? Hier wird die Quelle mit DWD angegeben. Nur weil dann jemand ein paar Städtenamen überschreibt, kann er diese Datei dann nicht einfach unter eine von sich ausgesuchten Lizenz stellen oder? --Friechtle (Diskussion) 23:54, 14. Mär. 2013 (CET)

Naja vlt könnte es als Wissenschaftliche Arbeit durchgehen.--Sanandros (Diskussion) 00:18, 16. Mär. 2013 (CET)

Bildrecht

Hallo liebes Wikipedia-Team, dürfte man ein Foto von Til Schweiger aus Wikipedia für Facebook verwenden? Wir planen für unser Unternehmen eine Jahrestagung und haben dafür extra eine FB-Seite eingerichtet. Als Aprilschwerz wollten wir etwas über Til Schweiger schreiben auf FB und bräuchten dafür ein Foto. Hätten wir Probleme mit dem Urheberrecht, wenn wir das Foto verwenden würden? http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Boulevard-der-stars-IMG_1135x_01_cropped.JPG

Nein, CC-BY-SA-Bilder sind auf Facebook nicht nutzbar, da man nur solche Bilder hochladen darf, an denen man Facebook ein extensives Nutzungsrecht einräumen kann, die die CC-BY-SA dem Nutzer eben nicht einräumen. syrcro 11:24, 15. Mär. 2013 (CET)
Bist du da sicher? Dann wären ja sämtliche Bilder in Wikipedia-Artikel-Übernahmen auf FB URVs. --Túrelio (Diskussion) 11:29, 15. Mär. 2013 (CET)#
Nicht jede, aber fast jede (Es gibt auch PD-Inhalt und CCzero). Lies einfach mal die TOS von Facebook (2.1 der deutschen Übersetzung): Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum (sog. „IP-Inhalte“) fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.
So eine Lizenz kannst du als Nachnutzer der CC-BY-SA-Lizenzen nicht erteilen, etwa wegen 4.a. (Als Bespiele aus der CC-BY-SA-3.0/DE): Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. - Aber quasi jede Bedingung des Abschnitt 4. Bedingungen der CC-Lizenz ist unvereinbar mit der TOS von Facebook. Facebook möchte keine Crative-Commons-Inhalte, vgl. RYAN SINGEL: Dear Facebook: Without the Commons, We Lose the Sharing Web, Wired 14.12.12. syrcro 11:47, 15. Mär. 2013 (CET)
Hallo Unbekannter,
abgesehen von der Urheberrechtsfrage kann es auch ein Problem mit dem Persönlichkeitsrecht geben, da der Einsatz von identifizierbaren Portraits für direkte Werbezwecke genehmigungspflicht (vom Abgebildeten) ist. --Túrelio (Diskussion) 11:29, 15. Mär. 2013 (CET)

Internetarchiv jüdischer Periodika

Für den neu angelegten Artikel der jüdischen Zeitung Die Wahrheit (Wien), die von 1885 bis 1938 erschienen ist, könnte ich mir vorstellen, eine Zeitungsseite als Illustration über Commons in den Artikel einzustellen, zum Beispiel die Titelseite der letzten Ausgabe. Die Zeitung liegt beim Internetarchiv jüdischer Periodika vor : link zu compactmemory. Frage: Darf man sich dort, unter Quellenangabe, "bedienen" ? --Goesseln (Diskussion) 20:31, 5. Mär. 2013 (CET)

Du musst nachweisen wann die Autoren gestorben sind. Dann wäre es kein Problem--Sanandros (Diskussion) 08:11, 6. Mär. 2013 (CET)
Danke. Hätte ich wohl auch selbst drauf kommen können, dass die Texte (oder Fotos) auf der abgebildeten Zeitungsseite dem Urheberrecht unterliegen. Ob die Autoren einer Zeitungsseite, die 1938 erschienen ist, bereits vor 1943 verstorben sind, wäre dann die Frage, die sich wohl kaum so schnell beantworten lässt. Bei der ersten Ausgabe von 1885 wäre das dann "plausibel", oder ?
Den Zeitungskopf von 1938 kann man (analog zu dieser Zeitung) aber herausmontieren und bei Wikipedia, aber nicht bei Commons, hochladen ? --Goesseln (Diskussion) 11:11, 6. Mär. 2013 (CET)
Die Autoren der ersten Ausgabe sind mit Sicherheit länger als 70 Jahre tot oder?--Elektrofisch (Diskussion) 12:06, 6. Mär. 2013 (CET)
Sehe ich nicht so.... wenn man etwas rechnet: Angenommen, ein Autor der ersten Ausgabe von 1885 war zu diesem Zeitpunkt 25 Jahre alt, nicht unrealistisch. Dann wäre er Jahrgang 1860 und könnte z.B. erst 1950 im Alter von 90 Jahren gestorben sein. Oder ein paar Jahre plus/minus, jedenfalls wäre er dann noch keine 70 Jahre tot. Gestumblindi 16:00, 9. Mär. 2013 (CET)
könnt Ihr bitte nochmal was zum Zeitungskopf sagen ? --Goesseln (Diskussion) 18:08, 11. Mär. 2013 (CET)
erl.: der Zeitungskopf steht jetzt bei commons und im Artikel. --Goesseln (Diskussion) 23:41, 15. Mär. 2013 (CET)
Naja, die Lizenzen passen da nicht wirklich. Entweder das ist gemeinfrei oder nicht. --тнояsтеn 10:36, 16. Mär. 2013 (CET)
@тнояsтеn: jetzt stehe ich gerade auf dem Schlauch, was ist zu tun, was sollte ich tun ? --Goesseln (Diskussion) 10:46, 16. Mär. 2013 (CET)
Wenn der Zeitungskopf gemeinfrei ist, dann muss da eine "Gemeinfreiheits-Lizenz" rein und die CC- und GNU-Lizenzen sind Schutzrechtsberühmung. Oder aber er ist nicht gemeinfrei, dann muss er gelöscht werden. --тнояsтеn 10:50, 16. Mär. 2013 (CET)
und, ist er jetzt "gemeinfrei" ? Was sagen die Experten ? --Goesseln (Diskussion) 10:55, 16. Mär. 2013 (CET)

Übernahmen aus dem Benutzernamensraum

Ich erstellte eine Liste Benutzer:Ohrnwuzler/Liste Thermalbäder weltweit (alleine zu 100%) und weil sie >70kB zu groß war zerteilte ich sie in 3 kleinere, z.B. Benutzer:Ohrnwuzler/Liste naturnaher Thermalwasser-Badeanlagen A – H

Nach Verschiebung in den Artikelnamensraum kam sie in die Löschhölle und von dort wurde sie wieder in meinem Benutzernamensraum verschoben.

In der Folge ließ ich sie in meinen Benutzernamensraum bei Wikivoyage importieren.

Da die Datei zu groß wird, zerteile ich sie dort in mehrere kleinere Listen, die ich im Artikelnamensraum schreibe.

Bis jetzt habe ich dort immer angegeben:

Diese Liste wurde aus Wikipedia übernommen und enthält deswegen vorwiegend Wikipedia-Links, sie wird demnächst in die Wikivoyage-Listen Thema:Baden in Thermalwasser eingearbeitet. (Urheberhinweis: Die ursprüngliche Datei ist :w:Benutzer:Ohrnwuzler/Liste_naturnaher_Thermalwasser-Badeanlagen A – H, dort ist eine Liste der Autoren verfügbar.)

In meinem Benutzernamensraum kann ich ja löschen, was ich will. Wenn ich nun in meinem Wikipedia-Benutzernamensraum und im Wikivoyage-Benutzernamensraum die ursprünglichen Dateien lösche, ist die Liste der Autoren nicht mehr verfügbar.

A) Wie ist dann der Urheberhinweis korrekt zu gestalten, wenn die Ursprungsdatei futsch ist? Etwa in dem Falle, die 3 Dateien wären in der Löschhölle gelöscht worden und ich hätte sie von meinem PC zuhause wiederauferstehen lassen?

B) Würde eine Auflistung der Autoren wie hier genügen? Die wenigen sonstigen „Autoren“ haben ja nur Löschbausteine rein und rausgeschubst. --Ohrnwuzler (Diskussion) 02:46, 12. Mär. 2013 (CET)

Bausteinschubsen ist kein Erstellen eines Werkes im Sinne des Urheberrechts. Wenn diese Liste ohne Bausteinsetzer NUR von dir bearbeitet wurde, dann brauchst Du auch keine Autorenliste, weil nur Du etwaige Rechte erzeugt hast. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 19:58, 12. Mär. 2013 (CET)
Danke für diese erhellende Beweisführung. Fehlt noch: ad A) Wie ist dann der Urheberhinweis korrekt zu gestalten, wenn die Ursprungsdatei futsch ist? Etwa in dem Falle, die 3 Dateien wären in der Löschhölle gelöscht worden und ich hätte sie von meinem PC zuhause wiederauferstehen lassen?
Diese Liste Benutzer:Ohrnwuzler/Liste Thermalbäder weltweit ist zwar nach der Versionsgeschichte fast alleine von Ohrnwuzler geschrieben, besteht aber in großen Teilen aus 1 zu 1 Kopien aus anderen Artikeln. Siehe z.B. den Abschnitt Frankreich über den See von Montmorency, der exakt so in Enghien-les-Bains#Der See von Montmorency drinsteht. --Nati aus Sythen Diskussion 05:47, 16. Mär. 2013 (CET)
Die Diskussion darüber findet dort statt.--Ohrnwuzler (Diskussion) 18:36, 16. Mär. 2013 (CET)

Schallplatte (itself, nicht jacket)

Gibt es seit dieser Disk. etwas Neues? Habe 2 alte Platten, deren Innenteil ich zur Bebilderung unbebildeter Artikel bereitstellen kann. Wenn es einen Konsensus gäbe - könnte man den in den FAQs erwähnen? GEEZER... nil nisi bene 11:17, 13. Mär. 2013 (CET)

in welche faq?--Sanandros (Diskussion) 02:49, 17. Mär. 2013 (CET)

Hallo, ich würde gerne den Windowstaste Artikel erweitern. Dort werden diese beiden Dateien genutzt ( sowie ) umd diesen Effekt darzustellen: bzw .

Jetzt meine Frage. Ich würde gerne diese Datei: so bearbeiten, dass sie wie die anderen beiden eine vereinfachte Darstellung darstellt, indem es nur schwarz/weiß (bzw schwarz/transparent) angezeigt wird . Ist dies erlaubt, oder werden möglicherweise Markenrechte verletzt? Wenn es erlaubt ist, welche Lizenz braucht es? Darf es auch auf Commons oder nur Lokal (de.wikipedia)? mfg --Flor!an (Diskussion) 21:42, 15. Mär. 2013 (CET)

Ja, das ist erlaubt. Du musst dieselbe Lizenz verwenden, wie bei den anderen beiden Windows-Tasten, also Vorlage:Bild-LogoSH. Auf Commons kannst du es natürlich auch sehr gerne hochladen, wenn du stark masochistisch veranlagt bist oder gerne Russisch Roulette spielst... -- Chaddy · DDÜP 22:08, 15. Mär. 2013 (CET)
"..dieselbe Lizenz.." ;) --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:15, 15. Mär. 2013 (CET)
Ja, schon klar. ;) -- Chaddy · DDÜP 23:53, 15. Mär. 2013 (CET)

Ich hatte auf eine ernstgemeinte Antwort gehofft, sonnst hätte ich hier nicht gefragt! Was soll also das "Auf Commons kannst du es natürlich auch sehr gerne hochladen, wenn du stark masochistisch veranlagt bist oder gerne Russisch Roulette spielst..." bedeuten? --Flor!an (Diskussion) 09:57, 16. Mär. 2013 (CET)

Auf Commons wird mit dem Thema Makrenrecht und Schöpfunsghöhe strenger umgegangen. --Martina Disk. 12:14, 16. Mär. 2013 (CET)
Zudem sind die auf Commons gezogenen Schlüsse häufig inkonsistent und sich widersprechend, was wohl mit "Russisch Roulette" gemeint war. Yellowcard (Diskussion) 12:39, 16. Mär. 2013 (CET)
Logos auf Commons hochzuladen ist ein Glücksspiel. Manchmal werden sie behalten, manchmal gelöscht. Sicher sein kann man sich nur bei sehr einfachen Logos, bei allen anderen muss man damit rechnen, dass sich irgendwer dran stört und die Logos dann wieder löschen lässt. Deswegen würde ich Logos besser hier lokal hochladen. -- Chaddy · DDÜP 15:10, 16. Mär. 2013 (CET)
Na das ist dochmal ne Aussage! :D Danke. --Flor!an (Diskussion) 17:08, 16. Mär. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Flor!an (Diskussion)

Text von Wikipedia zu Wikipedia kopiert

Ich habe einen Text aus einem Wikipedia-Artikel in einen anderen Wikipedia-Artikel kopiert und dadurch möglicherweise gegen Urheberrechtsbestimmungen verstoßen (meine frühere Anfrage fand leider keine freiwilligen Helfer).

Meine zentrale Frage ist, wie kann ich das wiedergutmachen?

Genügt es, wenn ich den fraglichen Text in der aktuellen Fassung mit eigenen Worten neu umschreibe und ein eigenes Werk dadurch schaffe?

Oder genügt es, wenn ich einen Urheberrechtshinweis hinzufüge in der Art:

(Urheberhinweis: Der Text des folgenden Absatzes entstammt dem Wikipedia-Artikel :w:Berlin, dort ist eine Liste der Autoren verfügbar.)

Wie kann ich alles reparieren? --Ohrnwuzler (Diskussion) 18:31, 16. Mär. 2013 (CET)

PS: Gibt es eigentlich einen Plagiats-Bot, der Wikipedia auf Redundanzen prüft, damit könnte ich allfälligen Plagiatstexten schneller auf die Schliche kommen.

--Ohrnwuzler (Diskussion) 18:31, 16. Mär. 2013 (CET)

Der Originalartikel muss nachimportiert werden. Wikipedia:Importwünsche ist das was Du suchst. --tsor (Diskussion) 22:01, 16. Mär. 2013 (CET)

Fotos vor dem 1. Juli 1965 aufgenommen

Mir kommt diese Regelung sehr merkwürdig vor:

„Die Lichtbildwerke (Fotos) wurden vor dem 1. Juli 1965 aufgenommen: hier gilt nach deutschem Recht eine Übergangsregelung zum UrhG von 1965 (§137a UrhG [D]): zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des UrhG 1965 war der Urheberrechtsschutz dieser Bilder nach bis dahin geltendem Recht abgelaufen.“

wiktionary:de:Wiktionary:Urheberrechte beachten

Eine Quelle dafür wird nicht genannt. Der aktuelle §137a bezieht sich auf das Datum 1. Juli 1985. In Wikipedia:Bildrechte steht nichts Vergleichbares. Kann irgendjemand bestätigen, dass das so stimmt? --77.184.128.142 14:44, 16. Mär. 2013 (CET)

§ 137a UrhG ist wegen § 137f Abs. 2 UrhG bzgl. EWR- und EU-Bürgern faktisch irrelevant geworden. Franktreich hatte bereits seit 1866 50 pma für Lichtbildwerke, Spanien seit 1879 80 pma (vgl. OLG Hamburg ZUM-RD 2004, 303 (U. v. 03.03.2004, 5 U 159/03) oder auch Dreier inDreier/Schulze, UrhG, 3. Auflage 2008, § 137f Rn. 7ff.). Zusammen führt dies bei Lichtbildwerken von EWR- und Unionsbürgern zu 70 pma in Deutschland. Lediglich bei sehr abstrusen Sonderkonstelationen mit Schutzfristvergleich greift der § 137 f II UrhG nicht ein. Ich habe da mal was gesehen für ein Werk aus Argentinien, aber das ist dann schon sehr obskur, weil das meist schon über den Schutzfristenvergleich geht. Im Ergebnis ist diese Wiktionary-Regel einfach falsch. syrcro 11:04, 18. Mär. 2013 (CET)

Frage zur einer möglichen Urheberrechtsverletzung

Beim Recherchieren treffe ich immer mal wieder auf so eine Publikation. Angenommen mir unterläuft ein Urheberrechtsverstoß, ich binde z.B. ein copyrighted Bild ein, wer wird belangt, der Autor der das Bild hochgeladen (ich habe das Bild nicht hochgeladen), der Verlag, der das Buch druckt und Geld damit macht (oder auch nicht) oder ev. ich als Hauptautor/Autor des Artikels, der das rechtwidrige Einbinden des Bildes im Artikel getätigt hat und nicht nochmal die Lizenz des Bildes gecheckt hat. Es ist nicht so, dass die die Texte einfach klauen, nein, nein, da werden schon nach den Richtlinien von CC die Autoren genannt. Im allgemeinen sind die Autoren eines Artikels für den Inhalt verantwortlich, schließlich wollen ja in der Regel die Autoren, dass ihre Arbeit publiziert wird. Sie haben sich um die Rechte an den Bildern zu kümmern. Dass es hier nicht so ist und wir eigentlich nicht wollen, dass unsere Artikel auf diese Weise publiziert werden, und wir die Publikation gar nicht verhindern können, dürfte für die Rechtslage keine Rolle spielen. Wer weiß da Bescheid? Vielleicht ist der Fall ja schon diskutiert worden, dann wäre ein Link ganz nett. Gruß -- Engeser (Diskussion) 17:07, 16. Mär. 2013 (CET)

Bei einem Buch der Verleger, der aber ggf. versuchen kann, sich beim Autor schadlos zu halten, wenn der den Fehler gemacht hat. Die Schattenseite der breiten Verfügbarkeit von Bildmaterial auf Commons, Flickr, usw. ist, dass vom Endverwender, vor allem wenn es sich um Profis (Verlag, Firma, Agentur) handelt, erwartet werden kann (das haben schon Gerichte gesagt), dass er nicht einfach ein angeblich freies Bild blind übernimmt, sondern gründlich recherchiert und die Plausibilität der Lizenz überprüft – so, wie wir es auf Commons mit den neuen Uploads zumindest versuchen. --Túrelio (Diskussion) 11:57, 18. Mär. 2013 (CET)

Ich habe einige Bilder mit Bezug zu Neukaledonien, die auf Commons wegen angeblichen Problemen mit der Panoramafreiheit gelöscht wurden, hierher nach de-WP gerettet. Einige Bilder konnte ich aber vorerst nicht hochladen, da sie unter der Lizenz Freie Kunst stehen, die wir hier lokal nicht haben. Ich würde ja dafür plädieren, einfach den Lizenzbaustein anzulegen, aber das wird vermutlich bei manchen Kollegen auf Wiederstand stoßen. Was sollen wir also nun tun? -- Chaddy · DDÜP 23:13, 16. Mär. 2013 (CET)

Wir nutzen hier ja sowieso jede Menge FAL-Bilder. Warum also nicht auch einen lokalen Baustein anlegen? --Martina Disk. 00:25, 17. Mär. 2013 (CET)

Nachdem längst geklärt ist, dass die FAL nicht "viraler" ist als CC-BY-SA (auch in Bezug auf Sammelwerke, was wegen mangelhafter Übersetzung einmal befürchtet wurde) und man den Nutzer auch nicht auf eine bestimmte Version festnageln kann, sollte es hier damit keine Proble mehr geben. -- 178.191.241.172 19:59, 17. Mär. 2013 (CET)

Der Nachnutzer in Europa ist immer an eine Version gebunden. Das "any later" ist in Europa unzulässig und somit rechtsunwirksam. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 21:44, 17. Mär. 2013 (CET)
Nein! (Du musst mir unbedingt mal erzählen, wer dir diesen Blödsinn erzählt hat.) syrcro 07:54, 18. Mär. 2013 (CET)
Das haben mir alle Volljuristen bestätigt, mit denen ich darüber gesprochen habe. Die meisten sind jahrelange und bekannte WP-Benutzer. Können wir uns gern mal drüber unterhalten. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 08:12, 18. Mär. 2013 (CET)
Es wäre in der Tat wünschenswert, diese Frage – wenn möglich – definitiv zu klären. Denn der Satz "Die Versionsnummer ... der Lizenz ist für den Nachnutzer oder Bearbeiter nicht bindend." in Lizenz Freie Kunst wäre dann ja u.U. falsch. Artikel 9 auf http://artlibre.org/licence/lal scheint diesen Punkt uz berühren. --Túrelio (Diskussion) 08:39, 18. Mär. 2013 (CET)

Deutungsfrage

Liebste Menschen hier,
wahrscheinlich werdet ihr sagen „Wie kann der sowas nur fragen!“, aber dennoch tue ich das hier. Ich habe den Flickr-User FumataBianca mit folgendem Text angeschrieben

Hi FumataBianca,
I have simple question: would you mind to change the license of this photo www.flickr.com/photos/fumatabianca/8558891251/in/photostream to Creative Commons Attribution (cc-by) oder Creative Commons Attribution ShareAlike (cc-by-sa)? Doing this, the photo would be usuable in the Wikipedia. Actually, there's a lack of photos of Bergoglio and your photo is wonderful illustrating his life.

Thanks,
best regards,

Cornelius

und bekam folgendes als Antwort.

Hi Cornelius,
thanks for your mail and your interest for our photos. You can take all our photos, videos or other contents in the website www.fumata-bianca.it or the flickr account, but you have to mention us and to link the website. This is the only restrinction.

Thanks a lot
Best regards
fumata-bianca.it

Kann man daraus eine Freigabe herauslesen, so aka Copyleft? Oder sollte und müsste ich da näher nachboren?

Beste Grüße, --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 16:37, 18. Mär. 2013 (CET)

Ich interpretiere das als Zustimmung, sonst hätte er ja in irgendeiner Art eine Einschränkung zu CC gemacht. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 17:16, 18. Mär. 2013 (CET)
Da fehlt jede Zustimmung zur kommerziellen Nutzung und zur Veränderung. Das reicht dicke nicht. syrcro 17:18, 18. Mär. 2013 (CET)
Schick die E-Mail einfach mal weiter ans OTRS Team. Die werden dir schon sagen ob es akzeptiert wird oder nicht.--Sanandros (Diskussion) 17:19, 18. Mär. 2013 (CET)
|syrcro: Die genannten Lizenzen beinhalten bekanntlich kommerzielle Nutzung etc. Es ist nicht erforderlich, den kompletten Lizenztext zu zitieren. --Pölkkyposkisolisti (Diskussion) 17:23, 18. Mär. 2013 (CET)
Ich hab's ja gerade hier gefragt, um es nicht das OTRS-Team zu fragen. Ich meine, technisch ist das genannte Copyleft oder CC-by. --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 20:28, 18. Mär. 2013 (CET)
Warum hast du keine Zeit? Ich meine man sollte die verfügbaren Service nutzen.--Sanandros (Diskussion) 21:31, 18. Mär. 2013 (CET)

Laßt es gut sein... es gibt inzwischen ein Bild (File:Papa Francisco con periodistas 2013-03-16-2.jpg), wenn die Qualität auch noch zu wünschen übrig läßt. Aber ich denke die Benutzer aus den entsprechenden Ländern werden da bei Gelegenheit noch nachlegen, da macht es keinen Sinn sich als normaler ehrenamtlicher Mitarbeiter irgendwie aufs Glatteis zu begeben. Siehe z.B. eins drüber "Bildrechte bei Archivfotos", wenn ich bestimmte Antworten lese dreht sich mir der Magen um. Da reicht es manchen nicht einmal, wenn ein Benutzer ehrenamtlich seine Arbeitskraft zu Verfügung stellt, nein, wenn es drauf ankommt steht er im Regen und soll noch -wenn auch mit guten Aussichten auf Erfolg- irgendwelche juristischen Auseinandersetzungen auf eigenes Risiko ausfechten und um Gnade und Barmherzigkeit der WMF betteln. --Btr 22:38, 18. Mär. 2013 (CET)

Das "You" in "You can take" ist eine Einschränkung wer die Datei verwenden darf und damit eine commons:Commons:Projektrahmen#Nicht erlaubte Lizenzbestimmungen. --Martin H. Diskussion 23:17, 18. Mär. 2013 (CET)

Bildrechte bei Archivfotos

Hallo,

in dieser Kategorie finden sich etwas mehr als 100 Bilder vom Stadtarchiv Rosenheim, die ich hochgeladen habe. Viele davon sind (leider) noch nicht in Artikel eingebunden, da ich dazu noch keine Zeit gefunden habe. Aber irgendwann hätte ich das noch nachgeholt. ;-) Naja, auf jeden Fall habe ich vor ein paar Tagen Post vom Stadtarchiv bekommen:

(...) leider mussten wir feststellen, dass Sie ohne Genehmigung Bilder aus unseren Beständen auf Wikipedia eingestellt haben. Die Wiedergabe von Archivalien in Druckwerken, Online-Diensten, Filmen und sonstigen Medien ist gemäß unserer Gebührensatzung genehmigungs- und gebührenpflichtig (http://www.stadtarchiv.de/fileadmin/recherche/Gebuehrensatzung.pdf). Daher bitte ich Sie die Bilder entweder umgehend zu entfernen oder die Wiedergabe zu beantragen. (...)

Ich habe natürlich nur Bilder hochgeladen, die nach allem Ermessen gemeinfrei sind (unter der 100-Jahre Regel). Ich habe geantwortet:

(...) Das eine Genehmigung notwendig ist, war mir nicht bewusst, da ich nur Fotos eingestellt habe, die älter als 100 Jahre sind - d.h. deren Schutzdauer nach dem deutschen Urheberrecht bereits abgelaufen ist und die Fotos gemeinfrei sind. Die Schutzdauer für Lichtbilder endet 50 Jahre nach Tod des Fotografen oder (falls der Fotograf bzw. sein Todesdatum unbekannt ist) 50 Jahre nach Erstellung. In Bezug zu Archiven ist dazu z.B. dieser Artikel interessant, auch wenn es dabei um kommerzielle Nutzung durch Verlage geht. Wikipedia ist ein nicht-kommerzielles Projekt ehrenamtlicher Autoren wie mir.
Löschen kann ich die Fotos nicht selber. Ich könnte für jedes einzelne Foto einen Löschantrag stellen, in dem ich darstelle, warum das jeweilige Foto gelöscht werden soll. Daraufhin folgt eine siebentägige Diskussion mit Abstimmung und je nach Ergebnis wird das Foto gelöscht oder nicht. Da es sich um gemeinfreie Bilder handelt, könnte es schwierig sein, die anderen Autoren davon zu überzeugen, das Foto löschen zu lassen, da es rein rechtlich keinen Grund dazu gibt. (...)

Es hat ein paar Tage gedauert, aber gerade eben kam darauf eine Antwort, die nicht sehr efreulich ist:

(...) Ihre geschilderte Rechtsauffassung ist nicht zutreffend. Sie haben die Bilder ohne Genehmigung von unserer Seite kopiert und weiter über das Internet verbreitet. Auch wenn Teile der Bilder als gemeinfrei gelten, können wir als Eigentümer der Bilder aufgrund unserer Sachherrschaft nach §§ 903 und 1004 BGB für die Wiedergabe Gebühren erheben. Dazu sind wir haushaltsrechtlich und aufgrund unserer Gebührensatzung sogar verpflichtet.
(...) Von einer Gebührenerhebung nach § 4 Abs. 2 h können wir in diesem Fall nicht absehen. Bitte beachten Sie, dass bei Einblendung in Online-Diensten jährlich weitere Gebühren für Sie anfallen.
Wenn Sie die Bilder gebührenpflichtig nutzen möchten, stellen Sie bitte einen Wiedergabeantrag (http://www.stadtarchiv.de/fileadmin/recherche/Reproantrag.pdf). Ansonsten bitte ich Sie, die Fotos umgehend von Wikipedia zu löschen, da wir Ihnen ansonsten die bereits angefallenen Gebühren in Rechnung stellen müssen. Die Einstellung in Wikipedia wurde durch Sie veranlasst, daher gehen wir davon aus, dass Sie persönlich auch für die Löschung der Bilder aus Wikipedia sorgen. (...)

Tja, blöde Situation.. Es wäre unglaublich schade, wenn diese Fotos von Wikipedia verschwinden. Hat jemand einen Tipp? Soll ich jetzt wirklich 107 Löschanträge stellen?

--John-vogel E-MailDiskussion 12:04, 18. Mär. 2013 (CET) verschoben von hier --Flominator 12:30, 18. Mär. 2013 (CET)

Da du offenbar namentlich identifizierbar ist, sollten die Bilder besser gelöscht werden, um dich aus der Schusslinie zu bekommen. Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder von einem anderen, womöglich anonymen Benutzer, neu hochgeladen werden, ist das nicht mehr dein Problem. Wir haben hier eine sehr breite Front gegen solche Besitzstandswahrer an nichtexistentem geistigen Eigentum, es würde mich daher wundern, wenn das allzulange dauern würde. -- 91.113.94.59 16:31, 18. Mär. 2013 (CET)
Ein klassischer Fall von Schutzrechtsberühmung. Das Stadtarchiv hält keine Urheberrechte und darum gehts hier. Wenn ich es wäre, würde ich es sogar auf eine Klage ankommen lassen. Die sollten mal lieber erst einen Anwalt konsultieren, der sich damit auskennt. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 17:12, 18. Mär. 2013 (CET)
Du kannst sie wie schon oben gesagt, löschen lassen und dir eine Sockenpuppe anlegen mit denen du die pics selber wieder hoch lädst. Sag aber hier nicht dass du es jetzt als Sockenpuppe hochgeladen hast und gebe auch sonst keine Hinweise über die Socke bekannt.
Daneben ist es komisch das Rosenheim sich bei den Bildern auf Eigentum beruft, denn im BGB §90 steht eine Definition von Sachen drin die garantiert nicht auf eine JPEG File zutrifft.--Sanandros (Diskussion) 17:16, 18. Mär. 2013 (CET)

Copyfraud sollte ignoriert werden, siehe auch meinen Aufsatz "Die Public Domain und die Archive" http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1790/. Ein Rechtsanspruch des Stadtarchivs ist nicht gegeben --Historiograf (Diskussion) 17:20, 18. Mär. 2013 (CET)

Ich habe mich schon immer für solche Bilder interessiert. Gibts bei diesem Archiv nicht noch mehr zu holen? --Pölkkyposkisolisti (Diskussion) 17:22, 18. Mär. 2013 (CET)
Haben die kein Justziar in Rosenheim? Anosten hätte man dem mal schnell schreiben können und der hätte zumindest einfache Rechtliche Dinge richten können.--Sanandros (Diskussion) 17:51, 18. Mär. 2013 (CET)

Bin mal so frei die Ordnung wieder her zu stellen, btw alex richtete sich an sanandros

Ähm, also URF-Löschanträge werden doch hoffentlich immer noch auf einer sachlichen Basis entschieden und nicht nach vollkommener Willkür. Es kann ja nun nicht so laufen, dass der Admin dann sagt: kannst das Ding doch bitte als Socke neu hochladen. Entweder eine Datei/Artikel wird jetzt als Rechtens oder nicht als Rechtens anerkannt und dann löscht man es oder man lässt es. Alles Andere ist doch Larifari. Wenn es nicht gelöscht wird, müsste sich doch der Kläger ohnehin mit dem Unterlassungsanspruch an Wikimedia wenden, da die letztlich diejenige ist, die die Störung zu beseitigen vermag. Oder versteh ich da was komplett falsch? Andernfalls müsste man ja sonst sagen: hochladen darf man Alles, gelöscht wird aber auch Alles - egal ob rechtens oder nicht -, sobald sich irgendjemand beschwert und dann kann es jemand anders wieder hochladen und man löscht es dann auch irgendwann wieder und so weiter und so fort. Das kann's ja nicht sein. --alexrk (Diskussion) 18:19, 18. Mär. 2013 (CET)
PS: die Inansruchnahme von Eigentumsrechten geschieht bei den Bibliotheken regelmäßig in Bezug auf den Besitz der physischen Sache, also des Fotos oder des Gemäldes oä. Man behauptet hier den Standpunkt, dass die Veröffentlichung von Reproduktionen dieser Sache einen Eingriff in die durch das Eigentumsrecht zugesicherten Verwertungsrechte darstellt und knüpft daran die Nutzungsbedingungen. Ist also im Prinzip eine vergleichbare Situation wie beim Sanssouci-Urteil. Inwieweit diese Sichtweise rechtlich Stand hält, ist natürlich eine ganz andere Frage. IMO kann man sich nicht gegen die Verwertung richten, wenn man selbst die Bilder online stellt. Wenn man von seinem Eigentumsrecht Gebrauch machen, und den Zugang zu diesen Bildern verwehren möchte, muss man sie halt wegschließen. Es wäre ja auch absurd, würden die Verlage für gemeinfreie Werke (wie Goethes Faust) einem beim Kauf eine Nutzungsklausel anketten, nach der ich aus diesem gemeinfreien Werk keine Textpassagen kopieren darf. Das würde letztlich das UrhG komplett unterlaufen. --alexrk (Diskussion) 19:15, 18. Mär. 2013 (CET)
Es geht doch primär darum, daß der hochladende Benutzer, der offenbar den Rosenheimern namentlich bekannt ist, aus der Schußlinie gelangt. Daß die „Störung“ gar nicht durch den hochladenden Benutzer beseitigt werden kann, scheint denen gar nicht klar zu sein; es müssen dem Benutzer ja nicht unnötige Kosten und Mühen entstehen. Dann lädt man das unter Wald- und Wiesenbenutzernamen wieder hoch. Wenn das Stadtarchiv keine ladungsfähige Adresse eines Hochladers hat, kann es nur gegen die WMF klagen, und die weiß, wie sie das zu handhaben hat. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 20:00, 18. Mär. 2013 (CET)

Wenn "ohne Genehmigung von unserer Seite kopiert" den Sachverhalt korrekt beschreibt (d.h. die Dateien stammen von der Website und John-vogel hat nicht etwa mit dem Archiv einen expliziten Vertrag abgeschlossen), dann scheint mir die Sache doch ausreichend klar zu sein, dass praktisch kein Risiko besteht. Die Berufung auf eine "Sachherrschaft nach §§ 903 und 1004 BGB" ist bei JPG-Dateien offensichtlich Schwachsinn. Das einzige, was aus dieser alten BDI-Rechsposition [10] evt. noch relevant sein könnte, falls das inzwischen keine höheren Gerichte geklärt haben, ist § 1 UWG. Aber auch das ist ziemlich abwegig: Da müsste man ernsthaft argumentieren, dass die Veröffentlichung von 100 gemeinfreien Werken auf Wikipedia unlauteren Wettbewerb mit dem Stadtarchiv Rosenheim darstellt.

Ich als Nichtjurist würde jetzt wohl so vorgehen:

1. Beim Stadtarchiv Rosenheim explizit nach dem Justiziar oder einer juristisch vergleichbar kompetenten Ansprechperson fragen. An diese Person dann eine nette(!) und unaufgeregte(!) Nachricht schreiben, ungefähr des Inhalts: Ich hab das und das gemacht, und darauf hat das Stadtarchiv wie folgt reagiert. Können Sie sich das bitte einmal anschauen. Ich hab das Gefühl, die brauchen Ihren Rat. 2. Auf die Mitteilung vom Stadtarchiv warten, dass sich die Sache erledigt hat.

Sollte es wider Erwarten zu einem Verfahren kommen, Wikimedia um Hilfe bitten. Es sollte sich eigentlich ein guter Anwalt finden lassen, der den Fall ohne Kosten für das Opfer dieses Copyfraud übernimmt.

Das alles unter der Voraussetzung, dass das Opfer nicht etwa lebenslagenbedingt gerade keine Zeit für solche Auseinandersetzungen hat. Hans Adler 20:46, 18. Mär. 2013 (CET)

@Alex: Es werden auch Anträge bearbeitet um User zu schützen. Dies ist war schon seit langem so.--Sanandros (Diskussion) 21:07, 18. Mär. 2013 (CET)
@Hans, das ist m.E. kein guter Rat, wenn John-vogel nicht gerade Spaß an juristischen Auseinandersetzungen hat, die Geld und Zeit kosten. Eine Institution hat im Zweifelsfall mehr Möglichkeiten als eine Einzelperson.
Wenn man das als "Präzedenzfall" juristisch ausfechten will, dann muss WMDE dem betroffenen Benutzer vorher eine komplette Rückendeckung geben. Andernfalls sollten die Dateien hier erst einmal von John-vogel's Konto gelöscht werden. Dann könnten die Bilder, bei denen der gemeinfrei-Status mit hoher Sicherheit gegeben ist, zwischenzeitlich auf http://wikilivres.ca/wiki/Main_Page geparkt und später von Anonymus wieder auf :de hochgeladen werden.
Der Schutz eines gutgläubigen Benutzers, der ungerechtfertigt juristisch bedrängt wird, ist wichtiger als Prinzipfragen, die man auch auf anderem Wege durchfechten kann. --Túrelio (Diskussion) 11:46, 19. Mär. 2013 (CET)

@John-vogel: Falls du um Rückendeckung bitten möchtest: Benutzer Diskussion:Jan Engelmann (WMDE) --Martina Disk. 11:52, 19. Mär. 2013 (CET)

Hinweis: [11], parallel auch per Wikimail. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 11:59, 19. Mär. 2013 (CET)

Heimlich, still und leise

wieder Commons-Bilder von van Doesburg wegen der URAA-Problematik gelöscht. Weshalb liest man nichts von WMDE und einem juristischen Berater, sich der Sache annehmen zu wollen? Bilder mit Take-Down-Notice müssten gelöscht werden, und die anderen mit einer Warnung für :en-Benutzer markiert werden. Auch fehlt (siehe oben) der juristische Beistand der WMDE gegen Copyfraud, der Hochlader wird allein gelassen. Stattdessen wird ein Feedback-Tool angepriesen, dass hier kaum jemand will. Ich bin hier sicher falsch, aber vieleicht gibt es mal eine Antwort, ob ich so falsch liege :-O -- Alinea (Diskussion) 10:38, 19. Mär. 2013 (CET)

Einen regulären Löschantrag, der am 16. Januar gestellt und erst am 16. März ausgeführt wurde, kann man wohl kaum als "Heimlich, still und leise" etikettieren, oder sagst du das auch von LAs auf :de? Richtig ist aber dass diese Löschungen anscheinend nicht so ganz in Einklang mit der kürzlichen Stellungnahme der WMF-Rechtsabteilung[12][13] sind. --Túrelio (Diskussion) 11:58, 19. Mär. 2013 (CET)
Das habe ich doch erst bemerkt, als ein Bild aus einem Artikel vom Commons Delinker entfernt wurde. Die Stellungnahme scheint ja für die Katz zu sein, falls nicht reagiert wird, oder? -- Alinea (Diskussion) 12:08, 19. Mär. 2013 (CET)

Ist dieses Bild nutzbar

Moin. Kann ich diese Bild von dieser Seite hier nutzen, und wenn ja, mit welcher Lizenz? Danke und Gruß, Matthias Süßen ?!   +/- 12:20, 19. Mär. 2013 (CET)

Unverbindlicher Tipp meinerseits: es dürfte commons:Template:PD-UKGov passen. --тнояsтеn 16:20, 19. Mär. 2013 (CET)
Danke. Mit dem Template habe ich es jetzt eingestellt. Gruß, Matthias Süßen ?!   +/- 11:33, 21. Mär. 2013 (CET)

Ist die Allianz Arena in Grün ok?

HAllo, siehe Wikipedia:Bilderwünsche. ISt das so erlaubt? --Leoll - Für Fragen: Diskussion ; bewertet mich bitte 22:54, 19. Mär. 2013 (CET)

Ja das ist schon ok, die paar Lampen würde ich nicht als Kunstwerk sehen und so liegt SH höher. Erinnere mich da an den Verhülten Bundestag.--Sanandros (Diskussion) 23:46, 19. Mär. 2013 (CET)
An was genau beim verhüllten Bundestag erinnerst Du Dich? Die SH wurde keineswegs abgesprochen. "Ein paar Glühbirnen" sind an sich auch kein Argument (der verhüllte Bundestag war ja nur ein Tuch...). Yellowcard (Diskussion) 20:11, 20. Mär. 2013 (CET)
Mal angenommen, die Beleuchtung gilt als Kunstwerk, das ist sicher nicht 100%ig klar. dann stellt sich die Frage, ob das als "bleibend" gilt. Eiffelturm gilt nicht, das ist Frankreich. Ich bezweifle, daß für die grüne Beleuchtung irgendwas temporär installiert wurde. Die Beleuchtung des Stadions ist fester Bestandteit der Konstruktion und somit bleibend, Panoramafreiheit gilt und somit können wir das Bild nutzen. -Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 21:16, 20. Mär. 2013 (CET)
@Yellow: Ich meinte in etwa das was Ralf gesagt hat. Der Bundestag war ja eine Kunstaktion (obwohl ich mich immer noch frage wo die Schöpfung liegt) die wieder verschwand. Hier werden es wohl LEDs sein die kann man programieren und dann zeigen die dir die Gewünschte Farbe. Und solche LEDs wird mann nicht wieder nach einem halben Jahr auswechseln. Das einzige was mir jetzt kritisch einfällt ist was ist wenn die ihre dinger so progamieren dass man dann irgendwelche Strichmännchen sieht (vlt sogar animiert) ob wir dann Probleme bekommen.--Sanandros (Diskussion) 21:35, 20. Mär. 2013 (CET)
Grün war nur eine Aktion, das ist nichts Bleibendes, siehe [14]. --тнояsтеn 21:55, 20. Mär. 2013 (CET)
Die Farbbeleuchtung ist standardmäßig blau und rot, nicht grün. Ich sehe das Kriterium "bleibend", um sich auf Panoramafreiheit beziehen zu können, kritisch. Yellowcard (Diskussion) 22:16, 20. Mär. 2013 (CET)
Der Vollständigkeit halber: blau, rot und weiß. --тнояsтеn 22:21, 20. Mär. 2013 (CET)
Ich sehe alleine in der konkreten Farbgebung kein Werk, so dass ich mit dem grünen Schwimmreifen kein Problem habe. Grüße --h-stt !? 22:22, 20. Mär. 2013 (CET)

Weder die Idee, noch die konkrete Ausgestaltung ist auch nur ansatzweise kreativ. "Ui, es ist St. Patrick's Day - beleuchten wir das Stadion grün!" - unkreativer geht es gar nicht. Da ist selbst das Schwarze Quadrat tausendmal kreativer - auf sowas muss man nämlich erst Mal kommen. Aber ein Stadion anlässlich des irischen Nationalfeiertags in der irischen Nationalfarbe zu beleuchten ist nichtmal ein klitzekleines bisschen kreativ... -- Chaddy · DDÜP 22:47, 20. Mär. 2013 (CET) (was jetzt nicht heißen soll, dass die Aktion schlecht war - aber schützenswerte Kunst war das auch nicht)

Selbst wenn das jemand als Kunst ansehen will (was ich bezweifle), dann sind doch die Lampen dauerhaft angebracht. Wenn irgendwann VFB Wolfsburg da spielt, wird es wieder grün... Oder wenn Die Grünen mal dort tagen? --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 23:04, 20. Mär. 2013 (CET)
Lies meinen Link oben und sehe, dass das nicht stimmt. Zumal die Bayern für Niedersachsen sicher keine Farben ändern :-D --тнояsтеn 23:09, 20. Mär. 2013 (CET)
Zitat: „Das einmalige Lichtereignis wird am 17. März ab 19.00 aus der Stadt gut zu sehen sein. Um die Allianz Arena in ein sattes Grün zu tauchen wird ein Belichtungsteam von sechs Experten eine spezielle Lichttechnik einsetzen: LED-Fluter werden an 12 Stellen am westlichen Rand der sogenannten Esplanade rund um die östliche Seite der Allianz Arena aufgebaut. Ein Umbau der rund 1.000 Leuchtkissen wäre für eine einmalige Aktion zu aufwändig. Um den Energieverbrauch gering zu halten, wird nach ein paar Stunden das Licht wieder abgeschaltet.“ [15] – das hat nichts mit einfacher "LED-Programmierung" zu tun, auch wenn Sanandros das behauptet (er hat es wohl einfach vermutet und als Faktum dargestellt. Anders kann ich mir seine Idee mit animierten Strichmännchen nicht vorstellen). Die Zweifel, ob es sich um ein Kunstwerk handelt, teile ich aber (und würde es verneinen) Yellowcard (Diskussion) 11:19, 21. Mär. 2013 (CET)

Buchcover "Nick Knatterton"

Moin allerseits, es geht um das Buchcover im oberen Teil dieses Fotos auf flickr. Es zeigt die Titelseite eines Comic-Heftes aus der Nick Knatterton-Comicreihe von Manfred Schmidt, das etwa Ende der 1950er / Anfang der 1960er Jahre als niederländische Ausgabe in den Niederlanden erschienen ist. Das flickr-Foto hat eine freie Lizenz.
Frage, kann das Buchcover-Foto (d.h. nur der obere Teil des Fotos!) verwendet werden? Die im unteren Teil des Fotos abgebildete Einzelseite aus dem Comic-Heft dürfte sicherlich unter Urheberrecht stehen und kann somit nicht verwendet werden? Zu Buchcovern mit Zeichnungen gibt es im Archiv dieser Seite unterschiedliche Aussagen, wobei teils eine Schöpfungshöhe verneint wurde, weil solche Buchcover-Zeichnungen als ein "Werk der angewandten Kunst" angesehen wurden... Wie ist die Meinung zu dem verlinkten Buchcover(-Foto)?
Grüße, --Jocian 11:09, 21. Mär. 2013 (CET)

(BK) Die Aussage, dass es sich bei Buchcovern (und dazu analog dann ja auch CD-Covern) um angewandte Kunst handeln soll, halte ich für sich schon für zweifelhaft. Aber auch bei angewandter Kunst haben wir die Schwelle bei menschlichen Darstellungen eher niedrig angesetzt, weshalb ich das Cover sehr eindeutig für geschützt halte. Yellowcard (Diskussion) 11:12, 21. Mär. 2013 (CET)
Jo, danke für die eindeutige Stellungnahme. Damit erledigt... ;) Grüße, --Jocian 08:50, 22. Mär. 2013 (CET)

Erlaubt US-PD Nutzung in de-WP trotz nicht abgelaufener 70 pma?

Konkret: Der Artikel Nebelkammer nutzt derzeit dieses Bild. Schaut euch die dortigen Lizenzhinweise an. Sehe ich es richtig, dass das Bild in Deutschland weiter UR-geschützt ist und daher in der de-WP nicht genutzt werden darf? --- Carmen Lina grüßt aus Österreich 13:54, 26. Mär. 2013 (CET)

Sofern die Aussagen in der Vorlage zutreffen, ist die Nutzung hier wohl urheberrechtswidrig, da der Autor erst 1991 verstorben ist. --Túrelio (Diskussion) 14:05, 26. Mär. 2013 (CET)
Danke. --- Carmen Lina grüßt aus Österreich 17:08, 26. Mär. 2013 (CET)
Bild aus dem Artikel entfernt.--Uwe W. (Diskussion) 17:28, 26. Mär. 2013 (CET)
P.S. Die Artikel in der Englischen und Deutschen WP geben für diesen Physiker als Todesdatum 11. Januar 1991 an. Damit wohl geklärt.--Uwe W. (Diskussion) 17:38, 26. Mär. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Uwe W. (Diskussion) 17:40, 26. Mär. 2013 (CET)

Allgemein Zitate

Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe ein Buch über die Photosynthese. Das Buch soll zum Selbstkostenpreis verlegt werden. Um diese Komplizierten Sachverhalte zu erklären, kann ich nicht auf bestimmte Abbildungen von Molekülen oder von Strukturen verzichten. Unterliegt es dem Datenschutz, wenn ich solche Abbildungen kopiere? Wenn ja, was sollte ich tun?

Mit freundlichen Grüßen Christine wölfinger

Auf dieser Seite findet keine Rechtsberatung statt. Aber ein kurzer Einstieg: Sie meinen das Urheberrecht und nicht das Datenschutzrecht. Grundsätzlich können auch wissenschaftliche Abbildungen urheberrechtlich geschützt sein, das Zitatrecht wird in Ihrem Fall eher selten eingreifen. syrcro 13:47, 22. Mär. 2013 (CET)
Falls Sie Abbildungen aus Wikipedia weiterverwenden möchten: Das ist möglich, da die Inhalte frei lizenziert sind. Es müssen allerdings in jedem Fall die jeweiligen Lizenzbedingungen eingehalten werden. Weitere Informationen finden sich auf Wikipedia:Weiternutzung. Yellowcard (Diskussion) 14:53, 22. Mär. 2013 (CET)

Anwendung Schöpfungshöhe

Um diese Datei geht's. Sie wird im Artikel Duale Netzwerke verwendet.

Eine vorrangegange Diskussion in diesem Forum zur Anwendung der Schöpfungshöhe wurde der Maßgabe unterbrochen, ich möge die hierfür relevante Rechtkommentierung beibringen. Diese liegt nun in Benutzer:Cobalt_pen/p/UrhG vor.

Die ürsprüngliche Setzung der Lizensierung an den betroffenen Abbildungen habe ich wiederhergestellt.

Da mir in diesem Zusammenhang höchstmögliche Auflagen an Belegtheit gemacht wurden, darf ich umgekehrt bitten, ebendiese Anforderungen in der Diskussion einzuhalten.

Dass sich die Problematik an einer Lappalie entwickelt, liegt in der Natur der Angelegenheit. Ich fände es aber bedauerlich, wenn sich die Diskussion darin erschöpfen würde.

Vielmehr sehe ich durch die gegenwärtige administrative und hier engagiert unterstützte Richtung und Praxis die Fundierung und Ziele der WP ebenso angegriffen wie die Stellung ihrer Autoren. Dies wird im zweiten Teil obigen Artikels ausgeführt.

Mir darum ernsthaft daran gelegen, dass die Möglichkeit, diesen Punkt zu diskutieren, auch wahrgenommen wird. -- Cobalt pen (Diskussion) 12:43, 19. Mär. 2013 (CET)

Ich unterstützte Cobalt pens Anliegen. Zuerst war mir auch nicht klar, wie er auf eine Schutzfähigkeit des Bilds kam. Es handelt sich aber bei näherem Hinsehen nicht um eine Gebrauchsgrafik, sondern um eine wissenschaftliche Darstellung, für die die Schwelle zur Schöpfungshöhe deutlich(!) niedriger liegt. Außerdem konnte Cobalt pen mich in einem persönlichen Gespräch überzeugen, dass es blöd ist, wenn wir unsere eigenen Autoren davon abhalten, ihre Arbeit für Wikipedia unter eine freie Lizenz zu stellen. Hier der Link zur alten Diskussion vom September 2012: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2012/09#Datei:Reihe-parallel-dual.svg. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:06, 19. Mär. 2013 (CET)
Naja ich würde es mal unter CC lassen, denn ich bringe in solchen Fällen immer mal wieder Australien rein. Bei denen ist SH so niedrig dass die Flagge der Aborigines geschützt ist.--Sanandros (Diskussion) 18:55, 19. Mär. 2013 (CET)
Der Punkt ist der hier verletzte Urheberrechtsschutz von wissenschaftlichen Skizzen (§2(1)7 UrhG). Der Punkt ist, was es WP nützt, wenn man an einer Skizze, die ein WP-Autor selbst erstellt hat, dessen Lizenzbestimmung ändert. --Cobalt pen (Diskussion) 21:51, 19. Mär. 2013 (CET)
Ich bin weiterhin strickt dagegen, dass wir unseren eigenen Autoren Schutzrechtsberühmungen durchgehen lassen, für die wir verbal sätndig auf andere Institutionen einschlagen. Diese Grafik erreicht nicht die Anforderungen um Werkcharakter zu haben, daher kann sie nur den Lizenzbaustein als gemeinfrei erhalten. Grüße --h-stt !? 20:03, 20. Mär. 2013 (CET)
Auch wenn ich die Argumente durchaus verstehen kann, sehe ich eine Schutzrechtsberühmung. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 21:18, 20. Mär. 2013 (CET)
H-stt, Marcela, ich verstehe Schutzrechtsberühmung so, dass jemand fälschlich behauptet, Autor eines Werkes zu sein. Siehe hierzu den Kommentar aus Dreier/Schulze in Schutzrechtsberühmung#Urheberrecht. Meine Urheberschaft steht aber nicht in Frage. Schutzrechtsberühmung ist m.E. eine andere Baustelle. --Cobalt pen (Diskussion) 12:58, 21. Mär. 2013 (CET)
Schutzrechtsberühmung liegt dann vor, wenn ein Schutz behauptet wird, der nicht vorliegt. Besonders häufig trifft man das bei Museen, die Rechte an Werken behaupten, deren Künstler längst über 70 Jahre verstorben ist. Schöpfungshöhe verlangt eine dem Schöpfer zuzurechnende Individualität des Werkes. (Loewenheim §2 Rn 23 ff., Urheberrecht, Beck 2010) Wenn nun aber 10 verschiedene Leute den sachverhalt dieser Grafik darstellen würden, würden dann 10 verschiedene individuelle Werke entstehen? Das ist wohl klar zu verneinen und somit liegt auch keine SH und somit kein Schutz vor. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 13:57, 21. Mär. 2013 (CET)
Die Frage nach der Individualität ist im wesentlichen der Punkt, der hier die SH betriff. Darstellungen zu wissenschaftlichen Themen sind oft einfachste Strichzeichnungen. Ich hatte vorbereitend div. Lehrbücher aus der Mathematik und Informatik durchgesehen. Legt man das hier gehandelte Niveau an, dann fällt mit wenigen Ausnahmen das Gesamt wissenschaftlicher Darstellungen durch das Raster. Dass ist aber juristisch insofern berücksichtigt, als für diese Werksarten entsprechende andere Kriterien angesetzt werden. Unter Schöpfungshöhe#Technisch-wissenschaftliche Darstellungen heißt es daher auch richtig: Darstellungen in Technik und Wissenschaft sind häufig stark durch Normen und Gewohnheiten festgelegt. Hinzu kommt, dass speziell bei wissenschaftlichen Darstellungen extrem auf das Wesentliche reduziert wird, die Einfachheit eben inhaltlich und aus Gründen der Vermittlung gewollt ist. Es heißt in dem Lemma weiter: Daher verbleibt nur ein geringer Gestaltungsspielraum des jeweiligen Gestalters. ... Andererseits genügt wegen der eingeschränkten Möglichkeiten schon eine geringe Individualität.... Entsprechend ist die juristische Anforderung gesenkt. Im übrigen ist eine bloss oberflächliche Beurteilung der SH bei dieser Werksart mit Vorsicht zu genießen. Offenbar gar nicht aufgefallen ist im konkreten Fall etwa die Doppelbedeutung des Bildes, dass eben auch eine Graphen zeigt und bildlich zwischen zwei verschiedenen Wissenschaften (Mathematik und Elektrotechnik) vermittelt. --Cobalt pen (Diskussion) 19:04, 21. Mär. 2013 (CET)
Darf ich fragen, wer das Gutachten, das dort zu finden ist, erstellt hat? Benutzer:Gnom stellte es nach Angaben der Seite zusammen, hat er es auch verfasst? Ist er Volljurist? Ich sehe in den Schlüssen, die im letzten Drittel dieses Gutachtens gezogen werden, Fehler, die sich auch mit der Gesetzeskommentierung nicht in Einklang bringen lassen. Darüber hinaus macht mich die Schreibung des Wortes "lizensieren" stutzig - das würde einem Fachanwalt für Urheberrecht wohl kaum passieren. Yellowcard (Diskussion) 11:24, 21. Mär. 2013 (CET)

H-stt, du behauptest pauschal: Diese Grafik erreicht nicht die Anforderungen um Werkcharakter zu haben. Bitte Details mit Bezug auf das gegenteilige Gutachten. --Cobalt pen (Diskussion) 13:27, 21. Mär. 2013 (CET)

Eine weitere Diskussion zum Thema ist nach meinen bisherigen Erfahrungen nicht zielführend. Grüße --h-stt !? 17:36, 21. Mär. 2013 (CET)
Über das Niveau pauschaler Aussagen sollten wir nun wirklich hinaus sein. Du hattest zuletzt Belege an der Rechtskommentierung von mir eingefordert. Nun liegt ein anwaltliches Gutachten vor und du willst nicht darauf eingehen? --Cobalt pen (Diskussion) 19:04, 21. Mär. 2013 (CET)
Wir vertreten hier Meinungen. Wir können und wollen keine Rechtsberatung geben, einige hier dürfen das nicht mal. Da sich Benutzer:Gnom hier weit aus dem Fenster lehnt, indem er sowas wie ein Gutachten veröffentlicht, sollten wir Anderen (Hobbyjuristen) eigentlich aufhören, zu diskutieren. Es ist zwar "nur" die Meinungsäußerung eines Juristen aber das ist weit mehr wert als meterlange Diskussionen von Laien. Ich bin deshalb jetzt raus hier, im Zweifel sollten wir auf die Meinung des Volljuristen vertrauen, wenn wir im Ausnahmefall eine solche haben. Auch wenn wir anderer Ansicht sind... --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 10:49, 22. Mär. 2013 (CET)
Hallo. Ich habe das Gutachten geschrieben und würde mich freuen, wenn die Diskussion sich an ihm ausrichten würde. Ich bin Jurist mit ein wenig Berufserfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und werde, so Gott will, im Herbst auch Volljurist sein und habe mir daher erlaubt, meine fachliche und auch halbwegs durch die Angaben von Fundstellen belegte Meinung abzugeben. Verbotene Rechtsberatung ist es nicht, da wir hier ja ein Community-internes Problem zu lösen versuchen. Ich würde mich daher brennend dafür interessieren, welche Fehler Yellowcard im letzten Drittel meines Gutachtens sieht - auch h-stt hat schon per E-Mail Kritik geübt, aber sich noch nicht konkret zur aktuellen Fassung eingelassen. Etwaige Schreibfehler bitte ich zu entschuldigen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:17, 22. Mär. 2013 (CET)
Es ist ja nicht nur eine Frage der Meinungen, sondern auch von Kriterien, die man herunterdeklinieren kann. Dann kann man auch sehen, ob sie denn trennscharf sind oder nicht. Und wenn man das hier nicht machen kann, wo denn sonst? Ich sehe durchaus eine Anzahl an Fragen angesprochen, an denen es Unsicherheiten gibt. Das kann man doch angesichts der hier versammelten Kompetenz ganz offen angehen. --Cobalt pen (Diskussion) 08:50, 23. Mär. 2013 (CET)

CC BY-NC 3.0 ?

Hallo Community,

eine kurze Frage:
Ich möchte ein Bild auf Commons hochladen, das unter der Creative Commins 3.0 Unported - Lizenz (CC BY-NC 3.0) freigegeben wurde.
Als Vorlage dazu finde ich aber nur den Baustein für CC-BY oder CC-SA. Kann ich einfach beide Bausteine gemeinsam einfügen?
Und warum gibt es keinen solchen Baustein (weder auf Commons noch auf der dt. Wikipedia)?

Viele Grüße, – Origami-Kranich • Disk. 22:21, 21. Mär. 2013 (CET)

Weil hier nur Freie Lizenzen zugelassen sind (deswegen "Freie Enzyklopädie") und CC-by-nc keine freie Lizenz ist. Freie Lizenzen dürfen die kommerzielle Nutzung nicht verbieten. --Don-kun Diskussion 22:26, 21. Mär. 2013 (CET)
OK, Vielen Dank für die schnelle Antwort :)
Ich bin nur gerade davon ausgegangen, weil ich zwar diese Lizenzen gesehen habe (z.b. hier oder hier), war dann aber verwundert, dass diese Lizenzen dann nicht mit auf der Liste bei den Bausteinen stehen.
Deswegen dachte ich, dass es sie vielleicht noch irgendwo anders gäbe. – Origami-Kranich • Disk. 22:33, 21. Mär. 2013 (CET)
NC ist auf Commons al ergänzende Lizenz zu genehmigten freien Lizenzen gestattet. Der nachnutzer kann also dann entscheiden, welche Lizenz er benutzt. Ich habe NC bei meinen Bildern, weil sich herausgestellt hat, daß diese eigentlich einschränkende Lizenz die Weiternutzung durch Schüler und Studenten sehr vereinfacht. Seit ich das zusätzlich drin hab, kommen kaum noch Nachfragen durch diese Zielgruppe, sie nutzen einfach (was ja gewollt ist). Das ist zwar absurd aber es funktioniert. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 23:15, 21. Mär. 2013 (CET)
(BK) Auf Commons kann man zusätzlich zu einer Lizenz, welche kommerzielle Benutzungen zulässt, die CC-By-NC benutzen. Der Link zum Einfügen (auf Commons) ist hier: User:UnreifeKirsche/Template:cc-by-nc-3.0-de, wie gewohnt vermutlich und beispielsweise per {{self|GFDL-1.2|User:UnreifeKirsche/Template:cc-by-nc-3.0-de}} einzufügen. Dies fügt auch gleichzeitig die GDFL, auf Version 1.2 begrenzt, ein. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 23:19, 21. Mär. 2013 (CET)

Don-kun liest bitte nochmal ganz in Ruhe den Artikel Freie Lizenzen durch. Es ist Willkür, dass Wikimedia sehr weitreichende Lizenzen verlangt, die die Bearbeitung und kommerzielle Verwendung zulassen, und dass Lizenzen mit NC-Einschränkung nur zusätzlich erlaubt sind. --Martina Disk. 23:26, 21. Mär. 2013 (CET)

Du hast den Artikel doch selbst nicht gelesen. Sonst wüsstest du nämlich, dass die Unterscheidung frei/semi-frei/nicht-frei nicht von Wikimedia stammt und welche Gründe es dafür gibt. --Don-kun Diskussion 07:04, 22. Mär. 2013 (CET)
D.h. nochmal zusammengefasst, dass das Bild uploadbar wäre und man die CC-BY-Lizenz plus den von Grand-Duc genannten Baustein für CC-BY-NC einfügt? – Origami-Kranich • Disk. 00:00, 22. Mär. 2013 (CET)
Ja. dafür muss es für CC-BY aber auch ausdrücklich freigegeben werden. Falls das nicht an einer Bildquelle im Internet dransteht, muss dafür der Rechteinhaber eine Freigabemail nach diesem Muster an permissions-de@wikimedia.org schicken. --Martina Disk. 00:40, 22. Mär. 2013 (CET)
OK, dann weiß ich's jetzt genau. Vielen Dank für die ausführliche Antworten! :) – Origami-Kranich • Disk. 01:12, 22. Mär. 2013 (CET)
Achso, eine Frage die sich mir jetzt noch stellt: Warum geht das nur in Kombination? Laut Marcela ist CC-BY-NC als ergänzende Lizenz verwendbar, bei der der Nachnutzer selbst entscheiden kann, welche Lizenz er verwendet.
Wenn sich aber nun ein Benutzer ein Bild unter der Lizenz CC-BY mit Ergänzung CC-BY-NC ansieht und kommerziell nutzen möchte, müsste er sich ja eigentlich nur für die erste Lizenz entscheiden und könnte es verwenden. Somit würde die NC-Lizenz gar keine Wirkung haben, oder habe ich da einen Denkfehler?
Könnte man sich nicht zwischen den beiden Lizenzen entscheiden, hätte man ja gleich den Baustein CC-BY-NC zu einer "selbstständigen" Lizenz machen können, oder? – Origami-Kranich • Disk. 01:16, 22. Mär. 2013 (CET)
Du hast es erfasst. Der Ergänzungs-Baustein für die by-nc ist für nahezu alle Fälle äußerst überflüssig, da alle anderen erlaubten Lizenzen freier sind. -- Chaddy · DDÜP 01:24, 22. Mär. 2013 (CET)
CC-By-NC ist im Gegensatz zu CC-By-SA (ein wenig) und GDFL (sehr stark) nicht viral, weil der Lizenztext keine Klausel "Weitergabe unter gleichen Bedingungen" enthält. Von daher kann bsp. ein Lehrer/Dozent ein CC-By-NC-lizenziertes Werk in seinen Unterrichtsmaterialien verwenden ohne dass er gleich seine komplette Unterrichtsmappe unter die GDFL stellen müsste, wenn er ein CC-By-NC+GDFL-Doppellizenziertes Werk nutzt. (Eben diese Kombination CC-By-NC + GDFL 1.2 ist meiner Meinung nach diejenige, welche am ehesten sinnvoll ist um Ängsten zu begegnen, dass das eigene Werk kommerziell ausgebeutet wird). Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 04:35, 22. Mär. 2013 (CET)
Es ist schon so, es gibt Anwendungen wo eine CC-By-nc sinnvoll sein kann. Das ist nicht anderes als eine Freigabe mit Namensnennung für nicht komerzielle Anwendungen, ohne irgendwelche Anforderungen an den Nachnutzer. Er muss eben nichts von seinem Dokument usw. unter CC-by-nc stellen. Von daher kann die Lizenz als zusätzliche Lizenz wirklich sinnvoll sein (Gerade mit stark einschränkenden -weil kompletter Lizenztext fordernd- freien Lizenzen wie GDFL 1.2). Nicht sinnvoll ist es natürlich, wenn das Werk schon unter CC-by steht. Aber, und das ist der Knackpunkt, als alleinige Lizenz für die WP nicht brauchbar. Sondern nur als zusätzliche Lizenz für Anwendungen ausserhalb der WP. Deshalb erscheint sie beim Hochladen auch nicht im Auswahlmenü, weil Bilder nur mit der Lizenznagabe CC-By-NC gelöscht werden dürfen, da sie ja in der Wikipedia nicht eingebunden werden können/dürfen.--Bobo11 (Diskussion) 10:06, 22. Mär. 2013 (CET)
An der Nachnutzung meiner Bilder merke ich folgendes: Solange sie GFDL und/oder CC-BY-SA sind, kommen Anfragen von Schülern und Studenten, Lehrern und Schulen. Sie sind sich nicht sicher, ob und wie sie nutzen dürfen. Steht zwar alles in der Lizenz, sie verstehen es aber nicht. Wenn aber "nicht kommerziell" dransteht, wird einfach und problemlos nachgenutzt, manchmal bekomme ich noch eine Info, wo dies geschehen ist. Obwohl NC einschränkend ist, wird das sehr gerne genutzt. Eigentlich ist NC überflüssig, das ist richtig. Aber es hat sich als praktisch erwiesen. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 10:41, 22. Mär. 2013 (CET)
Ist schon so bei den CC-Lizenzen, so einfach ist der Lizenztext nicht immer zu verstehen. Gerade wenn es um die Verwendung von Bilder oder andere in sich geschlossene Werke geht. Das -BY verstehen sie, das -NC verstehen sie auch, aber wenn es um das -SA haben viele Probleme. Für genau diese Leute ist eine CC-by-nc Lizenz dann durchaus eine gute Lizenz. Und als Zweit-Lizenz durchaus brauchbar und praktisch. Denn das -SA kann gerade so einschränkend sein wie ein -NC. Gerade für Schüler und Lehrer für die Verwendung im Unterricht, ist CC-by-nc besser als eine virale Lizenz wie CC-by-sa. Denn wenn ein Bild unter CC-by-sa steht, muss es auch die verarbeitete Version unter CC-by-sa stehen. Zum Beispiel wenn der Schüler die Körperteile auf einem Tierbild einzeichnen muss, dann ist -wenn CC-by-sa verwendet wurde- auch diese Hausaufgabe unter CC-by-sa zustellen. Dagegen stört es eben nicht, wenn der Lehrer dafür ein NC-Bild -korrekt lizenziert versteht sich- verwendet. Da reicht es eben wenn unter dem bearbeitetn Bild weiterhin „Fotograf; Max Mustermann Lizenz: CC-by-nc“ steht. Die Arbeit des Schülers selber, muss dann eben nicht unter dieser Lizenz stehen. Das ist der kleine aber feine Unterschied, bei einer CC-Lizenz mit oder ohne einem -SA (= "Weitergabe unter gleichen Bedingungen"). Und ich denke jeder versteht, dass eine Lehrer seien Schüler nicht zum lizenzieren ihrer Hausaufgaben zwingen sollte. Und wenn ich eben ein Bild zusätzlich mit CC-by-nc zur Verfügung stelle, decke ich schon viele -in der Regel gewünschte- Anwendungen ab, die mit dem "Weitergabe unter gleichen Bedingungen" Probleme haben, ohne gleich der kommerziellen Verwendung Tür und Tor zu öffnen. --Bobo11 (Diskussion) 20:23, 24. Mär. 2013 (CET)

Bei mir funktioniert auf Commons {{self|GDFL-1.2|User:UnreifeKirsche/Template:cc-by-nc-3.0-de}} leider nicht so wie geplant. Gruß--Uwe W. (Diskussion) 11:21, 25. Mär. 2013 (CET)

Hast Du mal einen Link zu einer Datei (von dir?), wo man sich das "nicht Funktionieren" mal ansehen kann? Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 12:22, 25. Mär. 2013 (CET)
Probiers mal mit {{self|GFDL-1.2|User:UnreifeKirsche/Template:cc-by-nc-3.0-de}} (Buchstabendreher GFDL). --тнояsтеn 12:27, 25. Mär. 2013 (CET)
UPPS, peinlicher Vertipper... (habe ich oben auch gleich korrigiert...) Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 12:54, 25. Mär. 2013 (CET)
Jetzt funktionierts! Jedenfalls bei diesem Bild in der Vorschau. Gruß--Uwe W. (Diskussion) 14:15, 25. Mär. 2013 (CET)

mehrfache Zeitschriftenabbildung

Ich habe hier einen Stapel Kosmos-Hefte aus den 40er-/50er-Jahren und würde gerne einen künftigen Artikel mit einem Foto von drei/vier aufgefächerten Magazinen illustrieren. Mal unabhängig davon, ob die einzelnen Titel Schöpfungshöhe haben: Wie schätzt Ihr es ein, ob so eine Aufnahme lizenzkonform machbar wäre? Der obenliegende Titel wäre natürlich klar erkennbar, stünde mMn aber nicht im Mittelpunkt der Aufnahme. Ok oder problematisch? --Zinnmann d 03:12, 27. Mär. 2013 (CET)

Ich habe mich aus der Affäre gezogen, indem ich den auf Wikiversity erlaubten §51 (Zitatrecht) benutzt habe: Der Landser --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 08:14, 27. Mär. 2013 (CET)

"Pressebilder" von Webseite

Hallo, ich habe eine Frage zu Pressebildern die auf Webseiten angeboten werden. Konkret geht es um diese Seite: http://www.toll-collect.de/presse/bildmaterial.html dort speziell das bild oben rechts ([16]) für den Artikel Lkw-Maut in Deutschland Dürfen diese auch ohne ORTS Genehmigung auf Commons hochgeladen werden? Wenn ja welche Lizenz würde hier zutreffen? --Flor!an (Diskussion) 09:51, 27. Mär. 2013 (CET)

Nein. soweit ersichtlich, liegt das Copyright bei der Toll Collect GmbH und können nicht unter einer erforderlichen freien Lizenz in der WP verwendet werden. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 09:59, 27. Mär. 2013 (CET)

Eidestattliuche Erklärung

Weiss jemand ob Eidestattliche Erklärungen PD sind oder nicht? Wir haben da in Luxenburg einen Prozess wobei ein Zeuge so eine Erklährung mit Stempel und allem anderen abgegeben hat. Und wenn ja gilt das nur für D oder auch für LU.--Sanandros (Diskussion) 21:37, 20. Mär. 2013 (CET)

Nein, eidesstattliche Erklärungen sind nicht automatisch gemeinfrei. Ich kann die Datei nicht vollständig öffnen, aber kenne inzwischen genug Presseberichte über die Angelegenheit, so dass ich den Inhalt weitgehend kenne. Dieser Text dürfte nach Umfang und Sprachniveau Werkcharakter haben, so dass ich keine Möglichkeit sehe, den Text vollständig hochzuladen. Er kann natürlich an geeigneter Stelle auszugsweise zitiert werden. Grüße --h-stt !? 22:26, 20. Mär. 2013 (CET)
Und auf was berufst du dich?--Sanandros (Diskussion) 00:37, 21. Mär. 2013 (CET)
Auf den Werkcharakter und damit vorhandener SH des Textes. Dass Eidesstattliche Erklärungen keine amtlichen Werke sind, geht zumindest in D aus §5 UrhG hervor (keine genannte Fallgruppe) – und ist auch gar nicht denkbar, da sie ja nicht von Amtes veröffentlicht wurde. Yellowcard (Diskussion) 11:14, 21. Mär. 2013 (CET)
Ich meinte ob es zu dem Themaa Literatur gibt?--Sanandros (Diskussion) 21:00, 25. Mär. 2013 (CET)
Es gibt Literatur zu den §§ 2 und 5 Urheberrechtsgesetz, in der steht, dass Schriftsätze an ein Gericht einerseits Schöpfungshöhe haben und andererseits keine amtlichen Werke sind und darunter kann man auch eidesstattliche Erklärungen fassen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:12, 27. Mär. 2013 (CET)
OK thx--Sanandros (Diskussion) 22:15, 27. Mär. 2013 (CET)
Datei:Barreserve1.png

Den angegebene Text im Bild habe ich indirekt aus einer deutschen Verordnung entnommen. "Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute" RechKredV, § 12 Barreserve (Nr. 1) (Abgerufen am 19. März 2013) Als Lizenz hab ich angegeben:

Lizenz:

{{Bild-CC-by-sa/3.0/de}}
{{Bild-CC-by-sa/3.0}}
{{Bild-GFDL-Neu}}

Nehme jedoch an, dass aufgrund fehlender Schöpfungstiefe die Lizenz eigentlich lauten müsste
{{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}

oder aber, da es ein Auszug aus einer deutschen Verordnung ist,
{{Bild-PD-Amtliches Werk}}

Als Neuling bin ich mir da noch etwas unsicher.

Beim Hochladen auf Wikipedia erscheint unter Kommentar beim Bild: {{Information |Beschreibung = Bank-Bilanzposition "Barreserve" mit den Unterpositionen "Kassenbestand" und "Guthaben bei Zentralnotenbanken" |Quelle = eigene Gestaltung |Urheber = --Mumken (Diskussion) 16:17, 26. Mär. 2013 (CET) |Datum = 14.02.2013 |Genehmigun… Dieser Text wird offensichtlich aus den einzelnen Tabellenangaben zusammengestellt und sieht optisch einfach nur schlimm aus. Die Tabellenangaben selbst sind weiter oben einwandfrei eingetragen. Kann man den Kommentar noch ändern? Das o.g. Bild als Auszug aus einer deutschen Verordnung habe ich nur bei Wikipedia.de hochgeladen und nicht bei Wikipedia Commons. Macht das so Sinn?

--Mumken (Diskussion) 16:17, 26. Mär. 2013 (CET)

Auch wenn dieser Text indirekt aus der Verordnung stammen könnte so würde ich mich nicht darauf beziehen dass dies ein Amtliches Werk ist, sondern darauf berufen dass er keine Schöpfungshöhe hat.--Sanandros (Diskussion) 08:29, 27. Mär. 2013 (CET)
@Sanadros; Vielen Dank für Deinen Hinweis. Die restlichen Fragen von mir gehören sicher nicht hierhin, da sie mit dem Urheberrecht nichts zu tun haben.--Mumken (Diskussion) 16:15, 27. Mär. 2013 (CET)
Den Kommentar kann man nicht löschen, ist aber weiter auch nicht schlimm. Da steht 100.000-fach der Beginn des Quelltextes der ersten Version drin. --тнояsтеn 20:38, 27. Mär. 2013 (CET)

Lizenz

Ist das gemeinfrei?

Auf dem offiziellen Dokument der International Correspondence Chess Federation (ICCF) sind abgebildet Teilnehmerinnen an der 1. Frauen-Fernschach-Weltmeisterschaft, die von 1968 bis 1971 vom ICCF ausgetragen wurde, sowie W. Merten (Turniersekretär der ICCF). Es stammt aus dem Nachlass von Juliane Hund, ist im Besitz von Gerhard Hund und wurde von ihm bearbeitet. Abgebildet sind Weltmeisterinnen im Fernschach (ICCF), und zwar Olga Rubzowa und Lora Jakowlewa. Olga Rubzowa ist außerdem Schachweltmeister der Frauen der FIDE (Fédération Internationale des Échecs). Weitere abgebildete Personen sind: Gertrude Baumstark und Juliane Hund, die erste Europameisterin im Fernschach.

Datei:Document 1st Women CC Championship.jpg
Document 1st Women CC Championship

--Jörgens.Mi Diskussion 12:13, 27. Mär. 2013 (CET)

Ich sehe keinen Grund warum. syrcro 12:25, 27. Mär. 2013 (CET)
ich kann auch keinen Grund erkennen. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 23:09, 27. Mär. 2013 (CET)

Wikipedia-Texte übernehmen

Bei Wikipedia:Belege#Spezialfall: Übersetzung aus anderssprachiger Wikipedia ist beschrieben, „Aus lizenzrechtlichen Gründen muss bei Übersetzung anderssprachiger Wikipedia-Artikel die übersetzte Version genau angegeben werden“.

Und wenn ich einen Textteil aus einem anderen deutschsprachigen Wikipedia-Artikel übernehme? Sollte ich das nicht auch irgendwo vermerken?

Passt dazu der Hinweis[1]

  1. Urheberhinweis: Teile des Textes entstammen dem Wikipedia-Artikel Vulkanismus
<ref> '''Urheberhinweis:''' Teile des Textes entstammen dem Wikipedia-Artikel [[:w:Vulkanismus|Vulkanismus]] </ref> 

Probleme könnte es zwar geben, wenn irgendjemand die Regel „Wikipedia-Artikel können nicht als Beleg gelten“ da verletzt sieht, aber deswegen steht ja „Urheberhinweis“ dabei.

--Ohrnwuzler (Diskussion) 04:52, 2. Mär. 2013 (CET)

Frage zu Briefmarken von Nicaragua

Ist diese Lizenz: {{Bild-CC-by-sa/3.0/de}} für [17] richtig? Danke für Auskunft und Gruß --Motmel Diskussion 16:10, 27. Mär. 2013 (CET)

Also Grundsätzlich gilt das schon, denn er hat ja ein 3D Werk geschaffen, dass SH hat. Jedoch die Marken selber sind wohl nicht so klar geregelt könnten jedoch de minimis erfüllen.--Sanandros (Diskussion) 22:14, 27. Mär. 2013 (CET)
o danke, und, ähm "de minimis", wie soll ich das verstehen??....Grüße vonMotmel Diskussion 08:48, 28. Mär. 2013 (CET)
Würde man nur eine einzelene Marke betrachten dann wäre es ganz sicher de minimis, jedoch sind hier ja ein paar drauf daher weiss ich jetzt nicht ob man da einfach sagen kann dass eine einzelne Marke de miinis anwendbar ist oder nicht. Auch ist ja der Fokus auf die Marken und nicht auf was anderes.--Sanandros (Diskussion) 23:27, 28. Mär. 2013 (CET)
Lieber Sanandros, das ist ja schon mal was, vielen Dank!! Und nun erlaube ich mir eine weitere Frage, ich wollte die Serie als ganzes, als auch eine einzelne Marke davon in einen Artikel einbauen. Wenn ich nun BEIDE einbaue, wird dann beides löscht, oder bleibt eine? Ist es wahrscheinlich besser, nur eine (die Einzelne) einzubauen?? Schöne Ostern übrigens --Motmel Diskussion 16:17, 29. Mär. 2013 (CET)
thx und für dich auch schöne Ostern. Ich frage mich jetzt was du mit einbauen meinst, wenn du jetzt noch mal den gleichen Rahmen benutzt und dort nur 2 Marken rein machst und wieder von einer ähnlichen Persektive Fotigrafierst könnte es OK sein. Es gibt übrigens auf Commons eine ganze Seite zu dem Thema de minimis. Und dort würde ich deinen Fall so ähnlich sehen wie Vympel vom Football und die Spanischen Bilder die beide in der Löschdiskusion behalten wurde.--Sanandros (Diskussion) 00:33, 30. Mär. 2013 (CET)
das Problem ist: die Marken sind in...USA, ich hab nur dieses eine Serien-Foto davon gemacht. Drei davon sind einzeln im Internet, nur nicht die eine, die ich brauche. Die eine Marke, die in der Fotowerkstatt "vereinzelt" wurde, genügt mir und so könnte es wohl gut gehen. Vielen Dank für deine Hilfe!--Motmel Diskussion 07:49, 30. Mär. 2013 (CET)
Ich möchte ja ungern die Euphorie bremsen, aber die de minimis-Regelung (nach deutschem UrhG siehe Beiwerk) trifft m.M.n. hier eindeutig nicht zu, da das Augenmerk auf die Briefmarken gerichtet ist. Auch wenn sie vielleicht einen kleinen Teil des Bildes ausmachen, liegt das Augenmerk auf ihnen - damit kein Beiwerk. Die rechtliche Lage der Briefmarken muss also geklärt werden, um sicher zu gehen, dass die Lizenzierung so korrekt ist. Grüße, Yellowcard (Diskussion) 10:41, 30. Mär. 2013 (CET)
du tust es aber! Der Artikel ist meiner Meinung nach auch ohne Marke ein vollständiger. Wie, du liiebe Zeit kann ich denn zum kuckucknochmal (:-)) die richtige Lizenz endlich rausknobeln? Es wäre schön, wenn du mir dabei helfen könntest. Erst mal frohe Ostern ALLEN, die sich bisher damit befassten!![18] --Motmel Diskussion 12:58, 30. Mär. 2013 (CET)
Also der Fall hier ist ja ähnlich zu bewerten wie jetzt unserer und dort wird auch davon gesprochen dass es eine Grauzone ist. Und ausserdem ist man zur Zeit der Meinung dass Niceruganische Marken PD sind. Leider haben wir für Deutsches Recht keine de minimis Richtlinien was wir vlt mal nachholen sollten.--Sanandros (Diskussion) 22:25, 30. Mär. 2013 (CET)
Ich versuchs einfach mit der einen Marke.... Vielen Dank für dein Interesse!--Motmel Diskussion 22:39, 30. Mär. 2013 (CET)

Zitieren von persönlicher Mitteilung

Ich möchte einen Artikel über einen Dichter verbessern (über den es auch relativ wenig Literatur gibt) und habe durch eine ihm nahestehende Person viele Informationen durch einen Vortrag (öffentlich)erhalten. Dieser Vortrag existieren aber so nicht schriftlich. Kann ich dies unter "persönliche Mitteilung" zitieren? Muss der Zitierte vorher zustimmen?

--Mfeisner (Diskussion) 17:39, 27. Mär. 2013 (CET)

Unabhängig von der Urheberrechtsfrage möchte ich dich bitten, dir auch WP:Belege (die Abschnitte Grundsätze und Was sind zuverlässige Informationsquellen?) durchzulesen. --тнояsтеn 20:41, 27. Mär. 2013 (CET)

Ja, hatte ich schon: "Sind wissenschaftliche Publikationen nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden, etwa bei Themen mit aktuellem Bezug, kann auch auf nicht-wissenschaftliche Quellen zurückgegriffen werden, sofern diese als solide recherchiert gelten können. Zu beachten ist jedoch, dass fehlende wissenschaftliche Sekundärliteratur bei vielen Themen auf fehlende enzyklopädische Relevanz hindeutet." Ist eben die Frage was nun besser ist. Nichts, oder zitierte Personen...

Eine persönliche Mitteilung ist gar keine zulässige Quelle. Wenn es keine Literatur gibt, gibt es keinen Artikel oder die entsprechende Information wird nicht eingeügt. So einfach ist das. --Gnom (Diskussion) 23:31, 30. Mär. 2013 (CET)
+ 1 auch wenn es manchmal mangels anderer Quellen wehtut: wir haben uns nun mal aus Qualitätsgründen nachprüfbaren Belegen verschrieben, so dass persönliche Aussagen, die nirgends nachprüfbar publiziert sind, generelle nicht geeignet sind - einfach weil sie für niemand nachprüfbar sind. Gruss - andy_king50 (Diskussion) 23:34, 30. Mär. 2013 (CET)

Fair use

Ich bin etwas verwirrt. Darf ich dieses nicht-freie, "unique historic image" nach Commons transferieren und in den zugehörigen deutschsprachigen Artikel einbinden oder nicht? Letztenendes wäre das doch eine identische Verwendung der Bilddatei wie in der englischprachigen WP en:John Franklin Bardin und würde unter denselben "fair-use" Bedingungen verwendet werden. --Hannibal21 13:08, 30. Mär. 2013 (CET)

Weder Commons noch die deutschsprachige Wikipedia wenden fair use nach amerikanischem Recht an. Also nein, du darfst nicht. -- Rosenzweig δ 13:19, 30. Mär. 2013 (CET)

Eigentumsrecht

*File:Herrenhaus Waterneverstorf.JPG

Von der Panoramafreiheit sind nach § 59 UrhG nur Fotografien erfasst, die von öffentlichen Wegen aus aufgenommen werden. Das ist bei diesen Bildern nicht der Fall, denn sie wurden vom Privatgelände aus aufgenommen. Für die Fälle, in dem ein Privatgelände öffentlich zugänglich gemacht wird, hat der BGH in der Schloss Tegel Entscheidung entschieden, http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Schloss_Tegel. Daraus: "Er darf — auch ohne ausdrückliches Verbot — nicht damit rechnen, daß der Eigentümer gewillt sei, jedermann eine solche Auswertung ohne Entgelt zu gestatten" Die Aufnahmen an sich mögen genehmigt gewesen sein, jedoch fehlt eine Zustimmung zur Veröffentlichung und Nutzung für eine /OnlineEnzyklopädie.Nutzungs- und Verwertungsrechte stehen grundsätzlich zunächst dem Eigentümer zu. Es wird deshalb abermals um die Löschung der Bilder gebeten. Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung, Soldan2013

Der Architekt dieses Baus ist mit absoluter Sicherheit schon länger als 70 Jahre tot. Das Gebäude ist gemeinfrei und kann von jedermann kopiert werden. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 12:18, 22. Mär. 2013 (CET)
Matthias, das ist einfach nicht korrekt, Stichwort Sanssouci-Urteil des BGH vom 17.12.2010. Yellowcard (Diskussion) 12:31, 22. Mär. 2013 (CET)
Nachtrag: Das hat allerdings mit der Panoramafreiheit sowieso nichts zu tun, sondern ist Eigentumsrecht. Es geht darum, ob der Besitzer des Privatgeländes, von dem die Fotos aufgenommen wurden, das Recht zu fotografieren und zur kommerziellen Weiternutzung der Fotos gegeben hat. Yellowcard (Diskussion) 12:33, 22. Mär. 2013 (CET)
Für die vom Grundstück geschossenen Fotos sind LA's auf den Commons gestellt. Dieses Bild ist allerdings von der öffentlichen Straße Am Mühlenberg geschossen. podracer_hh (Diskussion) 12:37, 22. Mär. 2013 (CET)
Naja, das erste des Artikels ist definitiv von einem Standpunkt auf der Straße Am Mühlenberg aufgenommen – hier ist der linke Pfeiler der Einfahrt, die auf auf der Satellitenansicht zumindest durch Schattenwurf sichtbar sind, deutlich sichtbar und somit der Standort des Fotografen eindeutig außerhalb des Grundstückes. Beim Bild aus dem Park ist das Gebäude nur Beiwerk, im Focus stehen da die Spiegelungen der Wolken im Wasser. Die Frontansicht wiederum wurde von einem Standpunkt gemacht, der der linken Hausecke gegenüberlag oder vielleicht links davon, jedenfalls perspektivisch ziemlich nah am Boden, oben sind Zeige zu sehen, vermutlich von dem Baum gegenüber dem westlichen Flügel des Haupthauses und somit mit ziemlicher Sicherheit auch von der Straße aus, ich denke so 15 bis 20 m östlich der Stelle, an der die erste Aufnahme entstand. Den Standpunkt des Photos vom Stall konnte ich noch nicht identifizieren, weil mir nicht klar ist, um welches der Gebäude es sich da handelt, in der Gegend hat Google noch keine 45°-Ansicht implementiert. Zumindest in drei der vier genannten Fällen handelt es sich um Copyfraud. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 12:50, 22. Mär. 2013 (CET)
Bilder aus Artikel entfernt, LAs gestellt. podracer_hh (Diskussion) 14:11, 22. Mär. 2013 (CET)
Auf Commons liegen noch schätzungsweise 5 Millionen weitere Bilder, die auch alle selbiger Problematik unterliegen. Wieso wurden jetzt ausgerechnet diese mit einem LA versehen? Gab es etwa ein Beschwerde vom Eigentümer? Bislang war es mW. Usus, nur auf konkrete Unterlassungsersuchen der Eigentümer hin tätig zu werden (zB. LA auf deutsche Bahnhoffotos), da die Alternative wäre, dass dann morgen alle Artikel von Bahnhöfen, Schlösser, Hotels, Zoos, Gärten etc. pp. komplett bilderlos wären. --alexrk (Diskussion) 14:41, 22. Mär. 2013 (CET)
Dem stimme ich zu. Ein unnötiger Aktionismus wäre hier verkehrt.
@ Matthias: Zum Bild aus dem Park, das Haus kann erstens kein Beiwerk sein, das kann man schon an der Bildeinbindung erkennen, und zweitens geht es ums Eigentumsrecht, da ist es müßig, über Beiwerk zu diskutieren, wenn der Grundstückseigentümer Fotografien von seinem Grundstück untersagt hat. Aber nochmals, einen verfrühten Aktionismus ohne Beschwerde des Grundstückeigentümers halte ich für unangebracht, vielleicht hat der Eigentümer die Erlaubnis ja erteilt oder erteilt sie im Nachhinein. Ohne Beschwerde / konkretes Anliegen würde ich hier keine LAs stellen und nichts löschen. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 14:51, 22. Mär. 2013 (CET)
Die Bilder sind während eines Urlaubs in einer der Ferienwohnungen entstanden. Üblicherweise holt man sich dann keine schriftliche Freigabe des Eigentümers, wenn man dort auf dem Gelände wohnen und sich bewegen darf. Da es leider keine schriftliche Freigabe gibt, bitte ich um die Löschung wie oben beschrieben. podracer_hh (Diskussion) 15:22, 22. Mär. 2013 (CET)
OK, ich hatte nicht bemerkt, dass Du der Fotograf bist. Wenn Du die Löschung wünschst, und dieser Wunsch ist offensichtlich begründet, sollte man die Bilder löschen (ich kann es mangels ausreichender Rechte nicht). Wie Matthias dargelegt hat, sind zwei Bilder aber wohl unproblematisch, oder? Yellowcard (Diskussion) 16:21, 22. Mär. 2013 (CET)
Hallo Yellowcard, dieses Bild ist definitiv unproblematisch. Das es mit den Bildern Schwierigkeiten gegen könnte, war mir nicht klar, als ich den Artikel erstellt habe. Ich würde mich freuen, wenn du die Löschung der übrigen Pics auf den Commons unterstüzt. Vielen Dank! podracer_hh (Diskussion) 16:34, 22. Mär. 2013 (CET)
Ich habe mich auf den Commons für Behalten ausgesprochen, weil du als Mieter in der Ferienwohnung eine besondere Rechtsstellung hattest. Ein solcher Fall ist von den Gerichten bisher nicht entschieden und ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit dann anders zu betrachten ist. Grüße --h-stt !? 15:31, 23. Mär. 2013 (CET)
Danke, h-stt, aber ich hätte mich gefreut, wenn du für das löschen gestimmt hättest. podracer_hh (Diskussion) 17:14, 23. Mär. 2013 (CET)
Ich habe ebenfalls für Behalten gestimmt, da das im Antrag genannte Argument Panoramafreiheit nicht zutrifft. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 13:19, 25. Mär. 2013 (CET)
Danke, Ralf, aber ich hätte mich gefreut, wenn du für das löschen gestimmt hättest. podracer_hh (Diskussion) podracer_hh (Diskussion) 14:21, 25. Mär. 2013 (CET)
Wer die 3 Bilder erhalten möchte, möge sie bitte lokal speichern und ggf. per anonymous demnächst auf Commons (mit Warnbaustein für gewerbl. Nachnutzer) oder auf WikiLivres, wo kanad. Recht gilt, hochladen. --Túrelio (Diskussion) 18:45, 27. Mär. 2013 (CET)

Es ist immer Schade gute Bilder löschen zu müssen. In diesem Fall habe ich dem Wunsch des Fotografen entsprochen die Bilder aus Commons zu entfernen, da er die rechtlichen Aspekte nach dem Upload anders einschätzt. Hauptaspekt der Löschung mithin "Wunsch des Uploaders" ohne Wirkung auf andere Bilder. Groetjes --Neozoon (Diskussion) 23:14, 27. Mär. 2013 (CET)

Hab dort auch grad nochmal zu Stefan4's Nachfrage bezüglich einschränkender Lizenzbausteine geantwortet. mE. wäre es schon gut, über den Weg das Risiko von Rechtsproblemen in dieser bestimmten Frage zu reduzieren. Z.B über einen Hinweis, dass das Bild in Deutschland eventuell nur nicht-kommerziell verwendet werden darf. Man kann es natürlich auch wie bisher einfach ignorieren und weiterhin nur auf konkrete Anfragen hin löschen. Ich weiß auch nicht. Der "worst case" wäre wohl, wenn es wie beim Loriot-Fall doch mal zu einer größeren Klage eines Big Players (wie etwa der Bahn AG) kommen sollte, welche dann zu einem Kahlschlag auf Commons führt. --alexrk (Diskussion) 23:51, 27. Mär. 2013 (CET)

Kommentar: http://archiv.twoday.net/stories/326528342/ --84.62.65.55 19:04, 31. Mär. 2013 (CEST)

Finde ich den Kommentar nicht oder lautet dieser Kommentar: „Wie üblich voreiliger Gehorsam und Kuschen vor der falschen Schloss-Sanssouci-Entscheidung des BGH.“?! Ich kann mir kein Urteil darüber erlauben, ob das BGH-Urteil falsch ist – Du aber auch nicht. Es ist höchstrichterlich und somit ist es gut, dass wir uns daran halten (bzw. dass wir davor kuschen, wie Du es nennst). Yellowcard (Diskussion) 19:47, 31. Mär. 2013 (CEST)

US-Militäraufnahmen

Moin. Sind Werke der US-Militärs, unter anderem aus den Weltkriegen, allgemein gemeinfrei (und dürfen hier in DACHL verwendet werden) wie die Commons-Lizenzen vermuten lassen? Gruß von --Telrúnya 17:35, 26. Mär. 2013 (CET)

De facto ja. De jure nur in den USA, aber da der Urheberrechtsinhaber der Staat (USA) ist und der kaum im Ausland hinter den Rechten her sein dürfte, sind sie hier zur Verwendung zulässig. -- Rosenzweig δ 17:40, 26. Mär. 2013 (CET)
Vorsicht, die USA haben Beutefotos auch als ihre eigenen Werke veröffentlicht und unter PD gestellt. Dies gilt jedoch nicht in Kontinentaleuropa. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 20:25, 26. Mär. 2013 (CET)
Um die geht es hier nicht, gefragt waren "Werke der US-Militärs". -- Rosenzweig δ 18:57, 27. Mär. 2013 (CET)
Werke der „US-Militärs und deren Mitarbeiter“, also z.B . {{PD-USGov-Military}}? Ich danke euch schonmal vorab, --Telrúnya 23:02, 27. Mär. 2013 (CET)
Das ist ein möglicher Lizenzbaustein auf Commons, es gibt aber auch spezifischere, wenn bekannt ist, von welchem Teil des US-Militärs das kam (Army, Navy, Air Force …) – siehe commons:Commons:Copyright tags#US Military. Zu beachten ist, dass die alle nur für Fotos etc. gelten, die Militärs im Dienst gemacht haben. Also nicht für jedes Privatfoto, das ein US-Soldat in seiner Freizeit gemacht hat. -- Rosenzweig δ 13:27, 30. Mär. 2013 (CET)
Ich danke Dir für die Antwort. Schaut mir aber auch ein wenig nach „Gummiparagraphen“ inkl. Interpretationsfreiheit aus. Ich mache gelegentlich „das Beste daraus“ :) Frohe Ostern wünscht --Telrúnya 12:23, 31. Mär. 2013 (CEST)

Screenshot in Der große Diktator

Im Artikel ist ein Screenshot des Films in der Infobox. Der Film wurde von Charlie Chaplin (†1977) u.a. gedreht und dürfte 70 Jahre pma noch nicht erfüllen. Nicht zu Unrecht haben alle älteren Chaplin Stummfilme keine Screenshot-Bebilderung. Bitte prüfen, ob das Bild dort zurecht gezeigt wird. Es liegt auf commons mit commons:template:PD-US-no notice. --195.82.39.2 14:32, 14. Mär. 2013 (CET)

Bild wurde bereits am 14. März entfernt.--Uwe W. (Diskussion) 18:08, 4. Apr. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: тнояsтеn 18:43, 4. Apr. 2013 (CEST)

Hochladewunsch

Ich möchte gerne das Bild von dieser NASA-Seite auf Commos hochladen. Als Credit wird neben NASA und GSFC auch die University of Maryland angegeben. Ist das Bild trotzdem Template:PD-USGov-NASA oder sollte ich auf das Hochladen verzichten? Gruß--Uwe W. (Diskussion) 19:20, 24. Mär. 2013 (CET)

Kannst du dich da evtl an die Amis direkt wenden? Denn mit dem NASA PD haben wir hier irgendwie alle unsere Probleme.--Sanandros (Diskussion) 18:29, 21. Apr. 2013 (CEST)
OK! Gruß--Uwe W. (Diskussion) 09:22, 25. Apr. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Uwe W. (Diskussion) 09:22, 25. Apr. 2013 (CEST)