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Wenn man davon ausgehen kann, dass das Foto vor 1927 erstveröffentlicht wurde, ist es in den USA public domain und damit als offenbar amerikanisches Werk auf Commons und in der englischen Wikipedia zugelassen. Für die Frage der Einbindung in der deutschen Wikipedia würde sich hingegen eigentlich die Frage stellen, ob der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist bzw. ob wirklich ein anonymes Werk vorliegt. Da das Foto aber über 100 Jahre alt ist und wir hier lokal eine pragmatische 100-Jahre-Regel haben - siehe hier bzw. {{Bild-PD-alt-100}} - hätte das Bild, "sofern der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann", hier auch lokal hochgeladen werden dürfen. Darum komme ich in diesem Fall zum Schluss, dass wir das Foto, das auf Commons aus anderen Gründen (PD in USA) erlaubt ist, auch hier in analoger Anwendung von Bild-PD-alt-100 einbinden dürfen (vorausgesetzt, der Urheber ist wirklich nicht zu ermitteln). Gestumblindi13:29, 10. Jun. 2022 (CEST)
Bitte überprüfen, ob die vorangehenden Versionen des zufolge dem Bearbeitungskommentar der Urversion zugrundeliegenden Artikels der „Amerikanische[n] Wikipedia“ nachimportiert werden müssen. Der Artikel wirkt auf mich wie ein durch selektives Herausstreichen aus der en-Version und (oft unzulängliche) Übersetzung des Restes entstandenes Fabrikat.
Als 2007 angelegter Artikel fällt das sicher unter "Altbestände"; ohne den Text jetzt näher begutachtet zu haben, würde ich daher vorschlagen, sollten wesentliche Inhalte aus der englischen Version stammen, gemäss dem Hinweis hier einfach den Baustein {{Übersetzung}} auf der Diskussionsseite zu verwenden. Ein Nachimport ist in solchen Fällen aufgrund Überschneidungen der Versionsgeschichten ziemlich mühsam. Gestumblindi11:53, 14. Jun. 2022 (CEST)
Vorlage eingefügt, mit letzter Version des Stammartikels vor dessen Erzeugung hier als Bezug. Bitte kontrollieren, denn zumindest die nun angezeigte Liste der Autoren kommt mir etwas seltsam vor. --SilvicolaDisk14:41, 20. Jun. 2022 (CEST)
Das hängt davon ab, ob wir "Max Mustermann" glauben, dass er das Foto selbst gemacht hat. Wenn er ein Produktfoto einfach übernommen und unter einer freien Lizenz wiederveröffentlicht hat, ist das eine Urheberrechtsverletzung. Lässt sich dieses Foto anderswo im Netz finden? Grüße --h-stt!?18:19, 22. Jun. 2022 (CEST)
Ein kommerzielles Produktfoto ist es wohl nicht, denn es zeigt eindeutig ein gebrauchtes Gerät mit Abnutzungsspuren. Auf flickr ist es seit 2015, und wohl auch schon seit damals unter CC-BY-SA. "Max Mustermann" hat eine ganze Reihe ähnlicher Fotos historischer Heimcomputer und Konsolen hochgeladen, ich würde auf "begabter Foto-Amateur" tippen. Wenn es woanders im Netz zu finden sein sollte, wäre also auch zu überprüfen, ob es nicht von flickr übernommen wurde. Sollte das Foto als solches in Ordnung sein, bleibt aber noch die eigentliche Frage von Schnurrikowski: Sind auf dem Bildschirm und dem Steckmodul eventuell urheberrechtlich geschützte Darstellungen zu sehen, die das Foto als abgeleitetes Werk unfrei machen würden? Ich würde es als eine Kombination aus einfacher Produktgestaltung und Beiwerk ansehen und durchgehen lassen. Gestumblindi20:35, 22. Jun. 2022 (CEST)
Urheberrechtsfrage zu Regierungsinsignien/-bildern
Inwieweit können wir hier in der deutschen Wikipedia Bilder von Staatsseiten verwenden. Ich hätte da zwei Fälle, einmal dies und einmal das. Da hätte ich gerne eine Einschätzung inwieweit die Lizenz dort ausreicht, um es hier in einem Artikel zu verwenden. Ich habe davon leider null Ahnung und wäre um Einschätzung dankbar. --Ichigonokonoha (Diskussion) 10:19, 2. Jun. 2022 (CEST)
Beim Logo sehe ich kein Problem, das ist das Staatswappen mit einer Textrolle. Das Wappen ist frei, die Textrolle hat keine Schöpfungshöhe. Bei dem Foto hängt es daran, ob die Lizenz auf Commons korrekt ist. Ich kenne das indische Recht überhaupt nicht. Wenn wir die Lizenz als korrekt annehmen, darfst du das Foto verwenden. Aber es ist winzig. Kannst du nicht schauen, ob es nicht inzwischen eine größere amtliche Veröffentlichung gibt? Grüße --h-stt!?18:26, 3. Jun. 2022 (CEST)
Danke für die Antwort. Ich könnte natürlich schauen, ob ich ein größeres finde und am besten auch Bilder andere indischer Richter. Ich habe nur die Angst ein eventuelle Urheberrechtsverletzung zu begehen, wenn ich das einfach hochlade und die Lizenz ist in De nicht benutzbar. Deshalb würde ich mich freuen, wenn jemand mit Kenntnis von dieser Lizenz sagen könnte, ob das so gilt und auch für alle anderen Regierungsfotos. --Ichigonokonoha (Diskussion) 21:54, 5. Jun. 2022 (CEST)
Die Produktionsfirma, die das Bild hochgeladen hat, ist ein verifizierter Account. Trotzdem wäre es vermutlich am einfachstn, eine Freigabe mitzuschicken, dann bekommen sie ein Ticket und alles ist gut. Das wurde Ihnen auf Commons auch schon auf der Benutzerseite mitgeteilt. Wenn es nicht klappt, hat Wikipedia mal wieder erfolgreich eine spannende Kooperation abgewehrt. --Ailura (Diskussion) 13:21, 10. Jun. 2022 (CEST)
Wo besteht der Sinn darin, Dateien von einem verifizierten Benutzer als Copyvio zu melden? Die Firma hat garantiert alle Rechte an ihren eigenen Dateien. --Ailura (Diskussion) 14:28, 10. Jun. 2022 (CEST)
Ich weiß es leider auch nicht mehr genau. Seine Verifizierungen warfen aber Fragen auf, zumal er mit vielen dieser Accounts dann auch eng zusammenarbeitete. Ob das bei diesem hier auf der Fall war ist mir nicht bekannt. -- Chaddy · D17:35, 10. Jun. 2022 (CEST)
Wenn ein Paid Editor eine Firma verifiziert, ist das für mich sicher kein Hinweis darauf, dass es sich um eine Privatperson oder eine Konkurrenzfirma handeln könnte, egal ob er dafür bezahlt wurde oder nicht. Die Bilder wurden jedenfalls direkt von der Firma freigegeben, das ist hier ausdrücklich erwünscht. Alle Artikelthemen, mit denen irgendwer Geld verdient, aus der Wikipedia zu verbannen, würde uns auf ein Geschichtwiki zurückwerfen. Welche Fragen hast Du sonst an den Sachverhalt? --Ailura (Diskussion) 11:51, 11. Jun. 2022 (CEST)
Weder bezieht sich dein Kommentar wirklich inhaltlich auf meinen, noch geht es hier um eine allgemeine Diskussion bzgl. Paid Editing, weshalb ich deinen Kommentar gerade nicht ganz verstehe. -- Chaddy · D14:34, 11. Jun. 2022 (CEST)
Ich verstehe nicht, was Du an der Verifizierung bezweifelst. Glaubst Du wirklich, dass es sich bei dem Account nicht um die benannte Firma handeln könnte? Andernfalls ist diese ganze Diskussion Unfug, weil ein professioneller Spender von hochwertigem Bildmaterial zu Unrecht mit Löschanträgen und Bildentfernungen diskreditiert wird. --Ailura (Diskussion) 17:25, 11. Jun. 2022 (CEST)
Wenn sich eine Firma ans OTRS wendet und um irgendwas bittet, dann bedeutet das für mich, daß sie niemanden innerhalb WP kennen, der irgendwas für sie regeln könnte. Ralf Roletschek (Diskussion) 18:59, 11. Jun. 2022 (CEST)
Ich hab das damals so gemacht, weil es kein Äquivalent gab (und gibt). Schien sich ganz gut zu behaupten. Nachmachen erwünscht. ;) —DerHexer (Disk., Bew.) 14:06, 12. Jun. 2022 (CEST)
@Ailura: Warum fragst du mich? Ich habe ja keinen "Verdacht", sondern denke vielmehr, dass es aufgrund der Verifizierung von Benutzer:PROVOBIS Film GmbH so eigentlich ohne Extra-Freigabe passen müsste - es war ja Chaddy, der in den Raum gestellt hatte, dass an der Verifizierung etwas faul sein könnte, weil sie von Kosinsky durchgeführt wurde. Näheres könnten wohl nur Mitglieder des Support-Teams sagen. Ich möchte aber gerne die Gelegenheit nutzen, nochmals Tsungam anzupingen: Wie siehst du es im Lichte dieser Diskussion? Wärest du damit einverstanden, den "No permission"-Baustein zu entfernen? Gestumblindi17:18, 12. Jun. 2022 (CEST)
Ich habe deinen ersten Beitrag so verstanden, dass Du die Löschanträge fast entfernt hättest, aber es dann unterlassen hast. --Ailura (Diskussion) 17:26, 12. Jun. 2022 (CEST)
Das ist so, ich hatte es zunächst unterlassen wegen Chaddys Einwand, darum hatte ich ja auch hier nachgefragt, was an diesen Verifizierungen problematisch sei. Gestumblindi17:33, 12. Jun. 2022 (CEST)
Ich war ja nicht der erste, der die Uploads gekennzeichnet hat. Einige davon wurden bereits gelöscht. Wäre doch eine super Sache, wenn sich die hochladende Firma auch mal zu Wort melden würde, da fand bisher gar keine Kommunikation statt. --Magnus(Diskussion)08:20, 13. Jun. 2022 (CEST)
Eine Verifizierung ersetzt keine Freigabe des Rechteinhabers! Verifizierungen können von beliebigen Personen kommen, solange die E-Mail-Adresse irgendwie dem Benutzernamen zuzuordnen ist oder anderweitig erklärt werden kann, warum die Person zum Benutzernamen gehört. Das kann auch der Praktikant sein, der Hausmeister oder der CEO. Nur der letztgenannte Kunde hätte möglicherweise die vollumfänglichen Nutzungsrechte an der Datei, der Praktikant aber höchstwahrscheinlich nicht. Im vorliegenden Fall kam die Verifizierung von einer Junior Producerin. Ob die die Rechte an der Datei hat? Keine Ahnung, daher braucht es die Freigabe von jemandem, der das so erklärt und im Zweifelsfall haftbar gemacht werden könnte, wenn sich jemand beschwert. XenonX3 – (☎) 17:34, 12. Jun. 2022 (CEST)
Auch wenn du deinen Hinweis gross in eine rote Box setzt, haben wir es in der Vergangenheit in anderen Fällen doch bereits so gehandhabt (siehe auch Kommentar des Hexers), dass wir bei verifizierten Accounts von Körperschaften/Unternehmen davon ausgingen, dass sie nur Dateien hochladen, an denen sie die Rechte haben und die sie legitim unter eine freie Lizenz stellen. Ein Problem damit gab es bislang m.E. nicht. Gestumblindi17:38, 12. Jun. 2022 (CEST)
Eigentlich ist das leider fast immer ein Problem, denn die Verifikation besagt überhaupt nicht, dass die Körperschaft oder das Unternehmen überhaupt Rechteinhaber ist. Der Freigabeprozess dient auch dazu, soetwas abzuklären. Das ist jetzt hier im konkreten Beispiel sicherlich kein Problem, aber es kann nicht verallgemeinert werden. In sofern sind die Benutzerkontenverifizierungen eher das Problem als die Lösung. Mit einer einfachen Freigabe wäre die Sache schon seit Tagen Geschichte. --Krd17:45, 12. Jun. 2022 (CEST)
Warum ist das im konkreten Fall kein Problem?
Zwischen der Verifizierung eines Accounts und der Erteilung von Nutzungsrechten an einem aus Sicht des Unternehmens kommerziell durchaus bedeutenden Werks liegen Welten, das sind zwei völlig unterschiedlich gelagerte Sachverhalte. --Yellowcard (D.) 08:26, 13. Jun. 2022 (CEST)
Ach hört doch auf! Als nächstes muß ich ne freigeben schicken, wenn Marcela eim Foto unter meinem namen hochladen möchte? Laßt die Kirche im Dorf! Jedem neuen Account Fritzchen Mustermann wird nach 4 Tagen geglaubt, wenn er "eigenes Werk" behauptet und Firmenaccounts sollen hochnotpeinliche Befragumgen über sich ergehen lassen? Ralf Roletschek (Diskussion) 21:11, 12. Jun. 2022 (CEST)
Das ist tatsächlich eine gewisse Diskrepanz in der Bewertung - auf Commons braucht es dazu nicht mal vier Tage; wer sich einen Account angelegt hat, kann sofort Dateien hochladen (das ist auch sinnvoll, denn schliesslich geht es bei Commons genau darum), und die Default-Annahme bei Uploads von Einzelpersonen, die plausibel "eigene Werke" sind, ist ja, dass sie nicht lauter Freigabe-Erklärungen einschicken müssen - man glaubt es ihnen einfach, obwohl ein Foto, das etwa eine Ansicht vom Dorf XYZ zeigt, genausogut etwa der Bruder oder ein Cousin des Uploaders gemacht haben könnte. Ohne diesen "blinden Glauben" könnten wir auf Commons allerdings auch gar nicht mehr arbeiten. Wenn man bei einem verifizierten Unternehmensaccount hingegen nicht davon ausgeht, dass sie abgeklärt haben, ob sie die Rechte an Bildern haben, die sie hochladen und freigeben, unterstellt man ja gewissermassen, dass Unternehmen diesbezüglich weniger sorgfältig arbeiten als private Einzelpersonen. Gestumblindi00:28, 13. Jun. 2022 (CEST)
Der Unterschied ist die kommerzielle Bedeutung, wir handeln hier also mit verschiedenen Maßstäben zum Schutz der Rechteinhaber (und damit indirekt natürlich zum Schutz des Projekts und der Nachnutzer). Würde ein "Privataccount" ein Filmplakat hochladen, würden wir genauso die Freigabe per E-Mail erbitten. Rechtssicher oder beweissicher ist das ja auch nicht, aber zumindest eine kleine weitere Ebene zur Plausibilitätsprüfung. Gerade in einem Unternehmen sind die Vollmachten unterschiedlich strukturiert, und die Junior Producerin darf möglicherweise im Namen des Unternehmens handeln, einen Tatort-Artikel erstellen und dabei das Filmplakat nutzen; ob sie auch die Vollmacht hat, in diesem Zusammenhang das Filmplakat kontextunabhängig und unwiderruflich unter eine CC-Lizenz zu stellen, bedarf m.E. aber ganz bestimmt einer Rückfrage. Sofern sie dies bestätigt - fein, dann sollten wir dies natürlich auch glauben, solange es keine gegensätzlichen Anhaltspunkte gibt. --Yellowcard (D.) 08:31, 13. Jun. 2022 (CEST)
@Yellowcard: Ja, die Problematik, dass in einem Unternehmen nicht immer "die linke Hand weiss, was die rechte tut", sehe ich. Wir könnten uns natürlich schon auf den Standpunkt stellen: "Die müssen wissen, was sie tun! Wer etwas unter einem offiziellen Unternehmensaccount hochlädt, muss das intern abgeklärt haben und wissen, dass damit eine Freigabe für die freie Nutzung durch jedermann erteilt wird, steht schliesslich da!" Aber ich weiss auch, dass es in der Realität nicht immer so sauber läuft. Der klassische Fall auf Commons, in dem jemand aus der PR-Abteilung eines grossen Unternehmens eine "Freigabe" erteilt hatte, von der sich letztlich herausstellte, dass die Rechtsabteilung nichts davon wusste und keineswegs zu einer solchen Freigabe bereit war, ist ja die causa Ubisoft im Jahre 2010. Da hatten sich einige Commonsianer dafür ausgesprochen, die "Freigabe" zu akzeptieren, aber letztlich hatte sich Wikimedia France beim Hauptsitz von Ubisoft erkundigt, und die Antwort war "They asked their legal department, claim they did not have knowledge of such an agreement, and for the time being, do not wish to release media under a free license" (der vorher zweimal behaltene Baustein "Attribution-Ubisoft" ist jetzt eine Weiterleitung auf "Copyvio"). Spätere Fälle betreffen z.B. den Disney Channel Canada, der, obwohl nicht mal Teil von Disney (sondern nur Lizenznehmer) Disney-Videos unter CC-BY auf YouTube hochgeladen hatte; in dieser Diskussion war ich sogar der Löschantragsteller und Chaddy, der das auch einfach so akzeptieren wollte, mein "Gegenspieler", aber letztlich wurden die von YouTube übernommenen Videos und Screenshots auf Commons auch gelöscht, nachdem in der Diskussion klar geworden war, dass der Disney Channel Canada gar nicht die nötigen Rechte daran haben kann, ganz zu schweigen von der irrsinnigen Unwahrscheinlichkeit, dass ausgerechnet Disney damit anfangen würde, freie Lizenzen zu verwenden... Langer Rede kurzer Sinn: Ich gebe mich in diesem Fall mal "geschlagen" und stimme zu, dass eine Freigabe-Erklärung die sauberste Lösung wäre. Vielleicht allerdings, falls das Unternehmen plant, noch mehr hochzuladen, eine generische, die auch auf weitere Uploads anwendbar ist? Gestumblindi12:04, 13. Jun. 2022 (CEST)
Gut zusammengefasst, finde ich. Letztendlich ist das halt eine Abwägung aus praktikablen Aspekten, bei denen unsere Erfahrung ja keine ganz geringe Rolle spielt. Und natürlich kann ein "Privataccount", der ein tolles Foto eines Kulturdenkmals hochlädt und angibt, dieses selbst erstellt zu haben, die Unwahrheit sagen; gleichzeitig mag die Junior Producerin explizit die Erlaubnis haben, dieses Plakat unter eine freie Lizenz zustellen. Unsere Erfahrung sagt aber nunmal, dass die allermeisten von "Privataccounts" als eigene Werke hochgeladenen Fotos tatsächlich solche sind, während viele von Unternehmensaccounts hochgeladene kommerziell wertvolle Werke wie Filmplakate doch gar nicht für die freie Lizenzierung vorgesehen waren. Das Disney-Beispiel ist sehr extrem, aber zugleich ziemlich anschaulich, danke dafür. Yellowcard (D.) 12:15, 13. Jun. 2022 (CEST)
Abgesehen davon, dass Politpropaganda zumindest einer guten Einordnung bedarf, damit sie sinnvoll enzyklopädisch genutzt werden kann: Die Website ddr-spendenmarken.de nimmt Urheberrecht sehr locker, was man auch daran sieht, dass Wikipediatexte ohne ausreichende Quellenangaben genutzt werden. Wir nehmen Urheberrechte hingegen ernst. Da das Urheberrechtsgesetz der DDR erst 1965 kam, galt dort damals das KUG. Es wäre also zunächst zu klären, welcher Künstler das Bild geschaffen hat. Ist dieser bekannt, wäre zu fragen, ob der schon 70 Jahre tot ist (ist bei Werken aus den 1950ern typischerweise nicht der Fall), ansonsten gilt Wikipedia:Bildrechte#Bilder,_deren_Urheber_nicht_bekannt_ist. Eine Nutzung in der WP ist daher imho nicht möglich.--Karsten11 (Diskussion) 16:52, 23. Jun. 2022 (CEST)
Ich teile die Einschätzung von Karsten11. Es sei denn eben, es würde sich aufzeigen lassen, dass der Künstler des gezeigten Werks schon vor mehr als 70 Jahren gestorben ist. Da die Marken von 1951 sind und das Bild wohl auch nicht älter (es dürfte eigens dafür geschaffen worden sein, da es sich auf den Koreakrieg bezieht?), müsste er oder sie allerdings noch in diesem Jahr 1951 gestorben sein (gemeinfrei werden Werke am 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der 70. Todestag liegt)... Gestumblindi20:22, 23. Jun. 2022 (CEST)
uns ist aufgefallen, dass auf folgender Wikipedia Seite: https://de.wikipedia.org/wiki/Saft_(Unternehmen), unser Unternehmen bildlich dargestellt wird. Wir , die GAZ Geräte-und Akkumulatorenwerk Zwickau GmbH, gehören allerdings nicht zu dem im Artikel erläuterten Unternehmen "Saft". Somit müsste unser Bild bitte aus dem Artikel entfernt werden. Wer kann in dem Fall unterstützen?
Mal abgesehen davon, dass das keine Urheberrechtsfrage ist, war und ist dort kein Bild von GAZ. Das einzige Bild ist das Logo von Saft. --Magnus(Diskussion)15:45, 16. Jun. 2022 (CEST)
Fotos aus Ausstellungen
Moin. Es gibt seit kurzem (gute!) Fotos einiger Werke von Christiane Möbus in deren Artikel und bei Commons (1, 2). Eiche echte Bereicherung. Bei dem hochladenden Benutzer:Gallinger soll es sich um den Fotografen Rupert Walser handeln, eine Verifizierung habe ich nicht gefunden, halte das aber für möglich. Die Bilder gibt es auch hier. Wenn der Hochladende tatsächlich der Fotograf ist, wäre dann nicht trotzdem eine Verifizierung schön? Und bräuchten wir nicht trotzdem zusätzlich eine Freigabe von Frau Möbus? --2003:E4:5F13:4000:42B0:76FF:FE7B:15B222:11, 16. Jun. 2022 (CEST)
Hallo zusammen! Ich habe einige Fotos von der Sterkrader Fronleichnamskirmes gemacht - auch solche Fotos, auf denen Menschenmengen zu sehen sind. Eine verfremdete Version, auf der Personen nicht zu erkennen sind, ist hier zu finden: https://ibb.co/8BFPVT9https://ibb.co/FKrT90r
Nun meine Frage: Können die z.T. eindeutig erkennbaren Personen hier als "Beiwerk" bezeichnet werden? Soweit ich das beurteilen kann, sticht keine Person besonders aus der Menschenmenge heraus. Auf der anderen Seite habe ich im Netz auch Rechtsauffassungen gelesen, die davon ausgehen, dass eine Kirmes fotorechtlich nicht unter "Großveranstaltung" oder "Umzug" fällt. Wäre ein Upload auf COM (dann natürlich in unverfälschter Version) unproblematisch? --Tuxyso (Diskussion) 13:19, 18. Jun. 2022 (CEST)
Keine Urheberrechts-, sondern eine Persönlichkeitsrechtsfrage, hm? Nun, wir haben ja keine eigene Seite für sowas. Meines Erachtens sollte es bei dieser Menschenmenge kein Problem geben, aber warten wir mal noch andere Meinungen ab. Gestumblindi15:29, 18. Jun. 2022 (CEST)
Ganz „unproblematisch“ im Sinne von Recht am eigenen Bild (Deutschland) vielleicht nicht, das hast du ja schon selbst recherchiert. Meiner Meinung nach sind die Kriterien „nur Beiwerk“ oder auch „Versammlung/Veranstaltung“ in dem Fall aber doch plausibel erfüllt. Würden derartige Bilder mit unverpixelten Gesichtern z.B. in der Lokalzeitung genutzt werden? Wohl eher: ja. -- Fice (Diskussion) 10:40, 19. Jun. 2022 (CEST)
Was Zeitungen machen, ist für uns nicht relevant. Kann man sich jedes erkennbare Gesicht wegdenken, ohne daß sich der Gesamteindruck des Bildes ändert? Wenn ja, ist das bild verwemdbar. Dann kommt noch 23 KUG zum Tragen, och kann kein Problem erkennen. Ralf Roletschek (Diskussion) 10:45, 19. Jun. 2022 (CEST)
Vielen Dank schon mal für die ersten Einschätzungen. Wie Gestumblindi richtigerweise schreibt, gibt es für solche Fragen keine wirkliche Anlaufstelle in de-WP - daher habe ich mich an diese Seite verwendet in der Hoffnung hier Fachleute mit einem gewissen rechtlichen Background zu finden - offenbar mit Erfolg. Gerade bei den zwei Fotos von der Kirmes würde ich annehmen, dass man sich zumindest nicht jedes Gesicht gleichzeitig wegdenken könnte, da die Menschenmenge auf der Kirmes zusammen mit den sichtbaren Buden und Attraktionen hierbei schon die beiden Hauptmotive sind. Die Bildaussage würde sich aber wohl nicht ändern, wenn man 200x einzeln jedes erkennbare Gesicht wegpixelt und sich die 200 Bildvarianten anschaut. In den bisherigen Antworten lese ich eher eine Tendenz in Richtung unproblematisch heraus. Gefunden habe ich auch Contra-Sichten: http://fg-os.de/wp-content/uploads/2017/05/StreetundRechtpdf.pdf wobei sich diese wohl vor allem auf die Anwendbarkeit von §23 (1) Nr. 3 KunstUrhG (Versammlung zu einem gemeinsamen Zweck) beziehen dürfte und nicht auf Nr. 2 (Beiwerk). --Tuxyso (Diskussion) 13:55, 19. Jun. 2022 (CEST)
Darf ich diese Abbildung verwenden?
Aussicht aus dem Arbeitszimmer Augustas auf die Schlossterrasse, den Pleasureground und den Jungfernsee, Johann Christian August Walter, 1856
Ja, seit Juni 2021 ist das eindeutig zulässig, siehe letzten Absatz im Artikel Lichtbild. Die Fotografie eines gemeinfreien Gemäldes ist nicht geschützt. Gestumblindi00:14, 19. Jun. 2022 (CEST)
Senf: bei der Vorlage PD-Art-two-auto ist auch noch erforderlich
Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.
Der lieben Vollständigkeit wegen müsste da also auch noch eine Vorlage aus der PD-old-Familie eingefügt werden, zum Beispiel PD-old oder PD-old-100 oder auch PD-art|PD-old-100-expired.
Ich hab's hier präsentiert, damit es Wikipedianer anschauen, die sich mit Urherberrechten besser auskennen als ich. Zweierlei scheint mir mindestens notwendig (bin aber nicht sicher, ob das reicht): Es müsste nachvollziehbar ersichtlich sein, dass Du (also der, der hinter Deinem Wikipedia-Account steht) identisch mit dem Autoren des Exploring Economics-Textes bist. Und die ausführliche Erlaubnis der Plattform müsste auch einsehbar sein. Mal andere Einschätzungen hier abwarten. --Jürgen Oetting (Diskussion) 19:42, 10. Jun. 2022 (CEST)
Soll ich es einfacher machen, damit jemand drauf guckt? Ist das eine Urheberrechtsverletzung?
Keine Ahnung, ob das reicht. Aber hier ist offensichtlich mit keiner Stellungnahme von Unrheberrechts-Experten zu rechnen. Verschiebe den Entwurf einfach in den Artikelnamensraum und wir werden sehen. Ich nehme ihn auf die Beobachtungsliste.--Jürgen Oetting (Diskussion) 16:41, 18. Jun. 2022 (CEST)
Die Frage lautet: Handelt es sich beim Wikipedia-Artikel Sozialökonomik um eine Urheberrechtsverletzung? Einen sehr ähnlichen Artikel gab es schon vorher bei Exploring Economics (Link). Der dortige Verfasser ist Frank Fehlberg. Dieser Frank Fehlberg tritt hier in der WP offenbar als Recherche de Montfaut auf (nicht als Frank Fehlberg verifiziert) und hat den Artikel Sozialökonomik neu geschrieben. Oben erläutert er, dass der Text von Exploring Economics freigegeben sei. Reicht das so? --Jürgen Oetting (Diskussion) 11:28, 20. Jun. 2022 (CEST)
Okay und verstehe ich es richtig, dass die beiden Texte nahezu Wort für Wort identisch sind? Ich frage, weil ich ehrlich gesagt zu faul bin, mir die beiden Texte (von denen ich inhaltlich nichts verstehe) ewig durchzulesen und abzugleichen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen!12:31, 20. Jun. 2022 (CEST)
Nachtrag: Da die Frage aufkam ob der Text nicht sowieso bereits unter einer CC-Lizenz stünde (und damit ohne Freigabe übernehmbar wäre): Ich sehe leider auf https://www.exploring-economics.org/de/entdecken/sozialoekonomik/ keine Hinweise darauf dass dem tatsächlich so ist. Bei dem Bild oben in der Seite ist es (fast) richtig gemacht, indem dort zumindest die genau Lizenz (CC BY-SA 4.0) steht. Dass bei der Beschreibungszeile des Textes dagegen ein "Wikipedia-Symbol" vorkommt, hat garnichts zu bedeuten, stattdessen müsste irgendwo auf der Seite ein Verweis auf die Lizenz zum Text vorkommen. Und natürlich widerspricht der Standardtext zum Urheberrecht im Impressum der Website dem auch.--Naronnas (Diskussion) 15:42, 20. Jun. 2022 (CEST)
Danke Naronnas, das klärt die Sache m.E. auf! Sollte hier nicht noch ein anderes Prozedere plausibel gemacht werden, wird das Ganze zeitnah über permissions-de@wikimedia.org laufen. Das Ergebnis wird hier zum Abschluss veröffentlicht. --Recherche de Montfaut (Diskussion) 16:32, 20. Jun. 2022 (CEST)
Info: Eine Freigabe ist inzwischen eingetroffen, ich habe an den Absender eine Nachfrage. Mal sehen, wie die Antwort ausfällt. --emhad℩b10:31, 22. Jun. 2022 (CEST)
Neu-Artikel in en:WP (unter CC BY-SA 3.0) basierend auf einem Web-Artikel unter CC BY 4.0 ?
Hallo, ist es zulässig, den Text eines Neu-Artikels in en:WP (der dann unter CC BY-SA 3.0 steht) zu basieren auf einem Web-Artikel, der unter CC BY 4.0 (ohne SA) steht, konkret: https://collections.museumsvictoria.com.au/articles/2165 ?
Grds. sollte es doch möglich sein, einen Artikel mit SA (restriktivere Lizenz) auf einer Seite ohne SA zu basieren (bei der wird ja gerade nicht die Weitergabe unter derselben Lizenz verlangt), aber stehen dem die unterschiedlichen Versionsnummern entgegen?
Falls doch inkompatibel, bleibt wohl nur der Ausweg, den Artikel-Sachverhalt von Anfang an selbst neu zu formulieren und auf die zugrundeliegende australische Webseite lediglich als Quelle zu verweisen, unabhängig von deren Lizenz "CC BY 4.0", oder? --HReuter (Diskussion) 23:32, 29. Jun. 2022 (CEST)
Ich denke, es ist möglich. Ich würde in der ersten Version mit übernommenen Inhalten und auf der Diskussionsseite darauf hinweisen, dass diese Inhalte unter CC-BY 4.0 stehen. Sie können dann weiterhin unter dieser Lizenz verwendet werden, auch wenn zusätzliche Inhalte unter CC-BY-SA stehen. Gestumblindi23:34, 29. Jun. 2022 (CEST)
Diese Datei wurde wegen fehlenden Urheberrechts von der Permission-Kommission bereits gelöscht.
Das Bild stellte einen Straßenplan für den Ortsteil Otzenrath (Gemeinde Jüchen) von 1974/75 dar. Wegen der vielfältigen Umbenennung von Straßennamen infolge der Gebietsreform wurde hiermit die Bevölkerung informiert. Der Ortsteil wurde bereits 2000 infolge Braunkohlen-Tagebau vollständig abgeräumt.
Die den Straßenplan anregende Gemeinde (j. Stadt) Jüchen hat am 14. 3.2022 schriftlich mitgeteilt: Weder bei der Stadt Jüchen noch der Druckerei Willy Größchen KG, Dortmund, gäbe es einen Urheber für den Straßenplan, zuletzt auch deswegen, weil die Druckerei 1980 geschlossen wurde. Somit sei das Urheberrecht verwaist.
Das Schreiben liegt der Permission-Kommission vor.
Ich werde nun seitens der Permission-Kommission aufgefordert, eine Diskussion über den Verwaisten-Status anzuregen, damit die Datei dennoch hochgeladen werden kann.--Fibe101 (Diskussion) 11:07, 19. Jun. 2022 (CEST)
@Fibe101: Mit der "Permission-Kommission" meinst du wohl das Support-Team. So moderne verwaiste Werke werden hier tatsächlich kaum einmal diskutiert, darum wohl auch die Funkstille seit mehr als einer Woche - es wird allgemeine Ratlosigkeit herrschen. Bei einem Bild von 1974/75 sehe ich allerdings weder hier noch auf Commons eine Regelung, die greifen würde, um es behalten zu können. Wir sind ja sehr streng und haben uns für Werke mit unbekanntem und auch bei gründlicher Recherche (wie du sie offensichtlich geleistet hast) nicht auffindbarem Urheber ja nur mit Zähneknirschen dazu durchgerungen, sie im Sinne einer pragmatischen Regelung zu akzeptieren, wenn sie vor mindestens 100 Jahren hergestellt wurden - siehe {{Bild-PD-alt-100}}. Auf Commons ist {{PD-old-assumed}} sogar nur anwendbar, wenn das Werk mindestens 120 Jahre alt ist. Meine Einschätzung ist daher: Leider keine Chance. Oder sieht jemand doch eine Möglichkeit? Gestumblindi19:10, 27. Jun. 2022 (CEST)
Du bist hier schon richtig. Dir wurden hier auch schon Antworten gegeben, nämlich dass ein so junges verwaistes Werk alleine mit dieser Begründung hier zum Hochladen nicht akzeptiert wird, da davon auszugehen ist, dass es einen noch nicht vor 70 Jahren verstorbenen Rechteinhaber (eine konkrete Person) gibt und dieser jederzeit auftauchen könnte. Es wurden auch schon Alternativen vorgeschlagen, etwa zu überprüfen ob denn überhaupt ein Schöpfungshöhe (und damit ein Schutz) besteht oder ob man die wesentlichen Informationen nicht einfach nachzeichnen kann.--Naronnas (Diskussion) 10:47, 29. Jun. 2022 (CEST)
Wieso werde ich aufgefordert, öffentlich eine Diskussion über ein "verwaistes Werk" zu führen, wenn das gar keinen Sinn ergibt?
Die EU hat in Zusammenhang mit verwaisten Werken erklärt: Wir verlieren einen gro0en Teil unseres gemeinschaftlichen Wissen unwiederbringlich, sofern verwaiste Werke nicht digitalisiert werden dürfen, z. B auch von Bildungseinrichtungen/Archiven. Anscheinend gehört Wikipedia nicht dazu.
Die abgebaggerten Dörfer vom Rheinkreis Neuss haben teils ihre örtliche Geschichte dokumentiert. Diese bekommen nun Pläne und Bilder. Ab 2075 dürfen diese dann doch wieder hochgeladen werden. Was für eine Freude? --Fibe101 (Diskussion) 18:11, 28. Jun. 2022 (CEST)
Im Supportteam sind nur eine begrenzte Anzahl Mitarbeiter, von denen sich wenige bis keine (ich kenne die aktuellen Teilnehmer nicht) im Urheberrecht auskennen, die Experten sitzen hier.
Was wichtig ist: Digitalisierung ist die eine Sache, Veröffentlichung eine andere. Digitalisieren darf man erstmal so ziemlich alles, bei Veröffentlichungen gibt es international sehr verschiedene, meist ziemlich restriktive Gesetze. Was hier (WP & Commons) erscheint, ist veröffentlicht. Das muß also frei von Urheberrechten sein oder vom Urheber freigegeben werden. Der oder die Urheber der Karte von 74/75 ist mit Sicherheit keine 70 Jahre tot, also existiert ein Urheberrecht, auch wenn man den Urheber nicht kennt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:35, 28. Jun. 2022 (CEST)
Mal ein anderer Ansatz... Kannst du das Bild irgendwo hochladen und hier verlinken? Oder alternativ an mich schicken? ralf@roletschek.de - vielleicht ist was über SH zu machen, wenn da nur eine ausreichend alte Karte geändert wurde... --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:39, 28. Jun. 2022 (CEST)
Von vorn - Nach der Verwaltungsreform 1974/1975 sah sich die Gemeinde Jüchen verpflichtet, die geänderten Straßennamen ihren Bürgern mitzuteilen. Dieses Schriftstück wäre ein gemeinfreies "Amtliches Werk" geworden. Sofern die Straßen einfach alphabetisch aufgelistet worden wären, gäbe es insoweit keinerlei Probleme !
Die Gemeinde entschloß sich aber, eine Straßenkarte mit den neuen Straßennamen anzufertigen. Auf deren Rückseite befinden sich historische Bauwerke der Gemeinde, Wanderstrecken und ein Grußwort des damaligen Bürgermeisters sowie des Gemeindedirektors. Keinerlei Reklame, wie auf kommerziellen Straßenplänen üblich! Der Plan wurde kostenlos an die Bürger abgegeben.
Das Support-Team reagierte prompt: vermutlich kommerzielle Straßenkarte - also bestehen Urheberrechte, und kein amtliches Werk!
Das "Amtliche Werk" wurde später eingeräumt, aber nun kam (gekünstelt) § 5,2 UrhG-Gesetz hinzu mit dem Änderungsverbot. Gut 50 Jahre nach Erstellung des Planes gab es keinen zuständigen Urheber bei der Gemeinde, weder für die Straßen, die Bilder noch das Grußwort, der Änderungen gestattete. Ich kann von der Gemeinde, jetzt Stadt Jüchen, nicht fordern, dass sie im verstaubten Archiv nach 50 Jahre alten Dokumenten herumsucht, die ein einzelner gerade benötigt!
Die ausführende Druckerei wurde um 1980 geschlossen. Mir gelang es, mit einem Familienmlitglied der Druckerei zu sprechen. Ergebnis: keinerlei Interesse an irgendwelchen Urheberrechten. Um 2000 wurde Tagebau Garzweiler "abgeräumt". Kein Mensch auf dieser Welt hätte Interesse an Änderungen an einem nun unbrauchbaren Straßenplan.
Nach meinen Rechtskenntnissen handelt es sich ein gemeinfreies Amtliches Werk, das mit Hilfe einer Druckerei gefertigt wurde - kostenfrei für die Bürger.--Fibe101 (Diskussion) 10:57, 29. Jun. 2022 (CEST)
Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung von 2012 zu Loriot-Briefmarken gegen die Wikimedia Foundation ausdrücklich festgehalten (siehe Seite 11 des Dokuments bzw. IV. 1. a): "Von §5 Abs. 1 UrhG werden nur Sprachwerke erfasst, nicht aber Werke der bildenden Kunst (Dreier/Schulze, URhG, 3. Auflage, §5, Rz. 4 m.w.N.; Ahlberg in Möhring/Nicolini, Urheberrechtsgesetz, 2. Auflage, § 5, Rz. 10; Schricker in GRUR 1991, 645, 656, zitiert nach beck-online)". Als amtliche Werke nach Abs. 1 kommen also überhaupt nur Sprachwerke in Frage, keine Bilder, Logos oder halt auch Karten und Pläne. Es ist aber möglich, dass hier doch § 5 Abs. 2 anwendbar ist - denn im Gegensatz zu Briefmarken wurde der Plan wohl tatsächlich "im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht" und das LG Berlin hat zumindest nicht explizit gesagt, dass die Einschränkung auf Sprachwerke auch für amtliche Werke nach Abs. 2 gelte. Es gilt dann aber eigentlich ein Änderungsverbot, das mit Commons/Wikipedia nicht kompatibel ist (wir lassen hier keine Lizenzen zu, die Änderungen verbieten). Wie sehen das andere? Wäre "amtliches Werk" ein möglicher Ansatz für diesen Fall? Oder doch eher nicht? Gestumblindi20:55, 29. Jun. 2022 (CEST)
Ich habe die Bilder vorliegen. Es sind abstrahierte (kleine!) Ausschnitte aus einer Straßenkarte mit Straßennamen. Schöpfungshöhe ist grenzwertig. Um die Situation darzustellen, kann man nur so und nicht viel anders zeichnen. Nun ergeben sich für mich drei mögliche Szenarien:
Hochladen der Bilder mit mangelnder SH - und dann warten wir, bis sich entweder jemand bei Commons oder hier aufregt und einen LA stellt
Hochladen und warten, bis sich ein Rechteinhaber meldet (sehe ich als sehr unwahrscheinlich)
Bilder "irgendwo" hochladen, mit archive.org sichern, wieder löschem und dann aufgrund dieser Quelle neuzeichnen.
Die sauberste Lösung wäre #3 aber das ist auch vorauseilender Gehorsam und urheberrechtliche Paranoia. Ich wäre für #1 und dann Diskussion hier, wie ihr die SH einschätzt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:00, 29. Jun. 2022 (CEST)
Das Urteil des Landgerichts Berlin ist bekannt; jedoch ist das Urteil eines LG nicht verbindlich für übergeordnete Instanzen und hat auch keine Beziehung zum verwaisten Urheberrecht. Außerdem sollte es bereits Amtliche Werke mit Zeichnungen, Skizzen, Bildern zur besseren Verständlichung geben.
Eine Lösung meines Problems wegen "verwaisten Urheberrechts" sehe ich in dieser Diskussion nicht.
Das Problem liegt allein am Änderungsverbot des § 5 (Abs. 2) UrhG. Das wird hier aber möglicherweise überstrapaziert: "In der Tat fehlt es bei amtlichen Werken auch an der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Dimension des Änderungsverbots, gebührt seine Wahrnehmung doch nicht dem Urheber, sondern dem Rechtsträger der betreffenden Behörde".
Ich möchte das gern erläutern. Ggf kann ein Nutzer hierzu etwas sagen. Ergänzung folgt. --Fibe101 (Diskussion) 09:13, 10. Jul. 2022 (CEST)
Die vorstehende Verwaisten-Diskussion brachte kein Ergebnis.
Es könnte sein, dass ich mich gelegentlich wiederhole. Dennoch:
Amtliche Vermerke regeln etwas. In diesem Werk wurde der Umgang mit den neuen Straßennamen von 1975 bekanntgemacht/geregelt. Dieses in Form einer bebilderten Straßenkarte mit Wanderwegen und einem Grußwort von Bürgermeister und Gemeindedirektor zu fertigen, erschien der Gemeinde nachhaltiger als eine bloße alphabetische Auflistung der Änderungen.
Zwischenzeitlich sind die ausgewählten Gemeinden durch Rheinbraun (Braunkohle-Tagebau) seit 2000 eingeebnet, die verwendeten Pläne sind nur noch historisch nutzbar. Warum also der Umstieg? Nach menschlichem Ermessen ist heutzutage niemand mehr an irgendwelchen Änderungen alter Straßenkarten interessiert!
Zunächst wurde bestritten, dass es sich bei der Straßenkarte der ehemaligen Gemeinde, jetzt Stadt Jüchen, um ein gemeinfreies amtliches Werk handelt, § 5 Abs. 1 UrhG.
Verfahren wurde aber nach dem Grundsatz – Straßenkarte = immer kommerziell.
So kam § 5 Abs. 2 UrhG ins Spiel mit dem Änderungsgebot.
Es gab eine neue Lage. Man stieg ohne Begründung auf § 5 Abs. 2 UrhG um. Nun verlangte das Support-Team aufgrund des „Änderungsverbotes“ diese Paragrafen eine vorherigeFreigabe vom Änderungsverbot.
Das Änderungsverbot gemäß Abs. 2 gilt jedoch nicht absolut. So können Sachverhalte nach „Treu und Glauben“ geändert werden, die insgesamt gemeinfrei wären.
Siehe Wikipedia – Änderungsverbot/Anwendung: Hier wurde speziell und verbindlich geregelt:
„Das Änderungsverbot ist stets Gegenstand einer Interessenabwägung.
In der Tat fehlt es bei amtlichen Werken auch an der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Dimension des Änderungsverbotes, gebührt seine Wahrnehmung doch nicht dem Urheber, sondern dem Rechtsträger der betreffenden Behörde.“
Die Forderung nach einer vorherigen grenzenlosen Aufhebung des Änderungsverbotes ist aus der Sicht von Wikipedia also gesetzeswidrig und fehlerhaft! Diese Grundsätze sind zu beachten, wurden aber bisher vom Support-Team unterschlagen!
Auch § 61 UrhG – Verwaiste Werke – steht einer Veröffentlichung nicht entgegen.
Man kann davon ausgehen, dass dieses Amtliche Werk öffentlich zugänglich ist. Man erspare mir bitte eine Anfrage bei noch unbekannten Städten, Kreisen, Ländern, Instituten oder historischen Sammlungen, ob dort noch Kopien pp von diesem Werk vorliegen.
Die Stadt Jüchen ist bereits genervt und hat mir mitgeteilt, dass sie auf keinerlei Anfragen mehr antworten wird. Liegt doch beim Support-Team bereits die schriftliche Zustimmung der Stadt vor, die Straßenpläne bei Wikipedia verwenden zu dürfen!! Ergebnis: Ablehnung, man bräuchte zusätzlich die Erlaubnis eines Katasteramtes o. ä.
Sofern das Support-Team wiederum nicht zuzustimmen vermag, so bitte ich um eine zweite Meinung einer juristisch versierten Person, die mehr kann als „eigene unverbindliche Beschlüsse“ durchzusetzen. --Fibe101 (Diskussion) 08:33, 18. Jul. 2022 (CEST)
Antwort per Mail: "Die Aussage, dass das Änderungsverbot einer Interessenabwägung im Einzelfall unterliegt, impliziert, dass es in bestimmten Fällen eben doch gilt. Das wiederum widerspricht den Lizenzbestimmungen von Wikipedia.
Dass diese in diesem Punkt enger gefasst sind als die deutsche Rechtsprechung, spielt keine Rolle. Der Betreiber darf eigene Regeln für die dort verwahrten Inhalte aufstellen. Es gibt kein Recht, ein bestimmtes Bild bei Wikipedia hochzuladen."
Darunter der Zusatz: "Alle Auskünfte sind unverbindlich." Fragen wurden nicht abgeklärt. Auf Deutsche Rechtsprechung hatte ich mich nie bezogen.
Man forderte mich also auf, einen Rechteinhaber aufzuspüren, verlangte eine Verwaisten-Diskussion, obwohl man von vornherein hätte wissen müssen, dass die "Lizenzbestimmungen" ein Hochladen nicht erlauben.
Seitens Wikipedia wird immer betont: Die deutsche Gesetzgebung ist verbindlich. Die in § 5, Abs 2 UrhG geforderte "Interessenabwägung", die dem Schutz der Behörde dienen soll, hätte man in einem zusätzlichen Vermerk aufführen können. Das Support-Team glaubt, Urheberrechte schützen zu müssen. Die sind hier aber nicht gefragt. --Fibe101 (Diskussion) 09:16, 22. Jul. 2022 (CEST)
Ich bekomme aus den Reihen von Nutzern den Hinweis, dass die Ablehnung seitens des Support-Teams nicht den Regeln Wikipedias entspricht. Ob das hier helfen kann, ist noch ungewiß. --Fibe101 (Diskussion) 00:04, 9. Aug. 2022 (CEST)
Es gibt übrigens noch § 72 UrhG, der die Sperrfrist von Bildern auf eine Laufzeit von 50 Jahren beschränkt. Könnte das hier anwendbar sein? --Fibe101 (Diskussion) 10:54, 13. Aug. 2022 (CEST)
Abschlusserklärung: Das Problem bestand einzig und allein darin, dass das Support-Team nicht bereit war, die neue Straßenkarte der Gemeinde Jüchen als "Amtliches Werk" gemäß § 5, Abs 1 UrhG anzuerkennen. Dabei hatte die Gemeinde ein dringliches Interesse, nach der Gebietsreform von 1974 die damit verbunden Änderungen der Straßennamen möglichst schnell und nachhaltig der Bevölkerung mitzuteilen. Es fand also sehr wohl die im Gesetz nach Abs. 1 geforderte "Regelung" statt.
So konnte ich es selbst miterleben, dass auch Einsätze der Behörden zu Fehlfahrten führten, weil die Betroffenen anfangs gar nicht sicher anzugeben vermochten, wohin das Rettungsfahrzeug kommen sollte.