Wikipedia:Urheberrechtsfragen/cc

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Professor Lenz hat hinreichend dargelegt, dass die Richtlinie zur Sperrung aufgrund der Drohung mit rechtlichen Schritten nicht haltbar ist. Sebmol hat in eigener Sache infinite gesperrt und mir durch die Sperrung die Möglichkeit genommen, die von mir gewünschte Urheberbezeichnung gemäß CC zu unterstreichen. Er hat zusätzlich Interna ausgeplaudert, die mit meinem RL-Persönlichkeit in Verbindung stehen und die nicht ohne meine Zustimmung mit dem Benutzernamen Historiograf verknüpft werden durften.

Die CC-Lizenz gibt dem Urheber die Befugnis, die Art und Weise der Urhebernennung zu bestimmen. Es ist richtig, dass ich bisher die gängige Praxis der deutschsprachigen Wikipedia akzeptiert habe, ebenso wie ich bisher die GA-Fehlinterpretation durch Nachnutzer nolens volens hingenommen habe. Beides möchte ich nicht mehr. Nachdem der Justiziar eines Internetangebots, das Wikipedia-Inhalte via Life-Feed nutzt, die Bildbeschreibungen (und daher die Lizenzangaben nach CC bzw. Urhebernennung) aber NICHT spiegelt, die Abweisung meiner Ansprüche damit begründete, dass man ja auch in der Wikipedia erst durch einen Klick auf das Bild zu den einschlägigen Angaben komme, sah ich mich veranlasst, die Community zu bitten, die bisherige Praxis zu ändern. Im wesentlichen aus Bequemlichkeit wurde dies überwiegend zurückgewiesen. Ich habe daraufhin für drei eigene Bilder von der Befugnis zu bestimmen, in welcher Art die CC-Nennung zu erfolgen hat, Gebrauch gemacht. Gerade weil sich der Urheber ein für alle mal aller wesentlichen Rechte begibt, muss es in einem interaktiven Wiki möglich sein, eine frühere Art der Urhebernennung zu ändern, sofern dies a) mit dem Lizenztext vereinbar und b) für den Forenanbieter (quasi vertreten durch die Community) zumutbar ist. Die Zweckübertragungslehre (in dubio pro auctore) hat auch bei der Interpretation der Lizenz zu gelten, zumal die Urhebernennung zum Kern des Urheberpersönlichkeitsrechtes zählt. Die norwegische Praxis zeigt, dass es ohne weiteres zumutbar wäre, wenigstens auf Wunsch des betreffenden Autors die Urhebernennung in der Bildunterschrift anzubringen. Würde in einem gedruckten Lexikon ein CC-Bild genutzt, dann würde ein Gericht womöglich auch befinden, dass in Anbetracht der kostenlosen Nutzung es vom Urheber nicht hinzunehmen wäre, lediglich im Bildnachweis am Ende des Bandes vermerkt zu werden. Der Einwand, dass Nachnutzer dort (bzw. auf der Bildbeschreibungsseite der Wikipedia) fündig würden, verkennt den durch die Lizenznennung entstehenden "Werbe-Effekt" sowohl für die Prinzipien freier Inhalte als auch für den Urheber. Fotografen können bei Verhandlungen mit einem Lexikonverlag darauf verweisen, dass der Verzicht auf die Nennung unmittelbar beim Bild (etwa durch Kleindruck wie beim SPIEGEL) entsprechend vergütet werden sollte. Der Urheber, der seine Werke unter freie Lizenz stellt, ist dagegen der willkürlichen Auslegung der Nutzer ausgeliefert.

Mein Hinweis, dass ein Revert nur von Benutzern, deren ladungsfähige Anschrift bekannt ist, vorgenommen werden sollte, war in keiner Hinsicht ein "Drohen mit rechtlichen Schritten", zumal ein :-) dazugesetzt war. Unter der Voraussetzung, dass eine rechtliche Klärung nach deutschem Recht, das wir bei Urheberrechtsfragen grundsätzlich anwenden, erfolgen sollte, ist nur ein Benutzer der Wikipedia greifbar (eine einstweilige Verfügung gegen die WMF müsste in den USA vollstreckt werden, der Admin-C von wikipedia.de bzw. der Verein haftet NICHT). Eine entsprechende (scherzhaft verpackte) Warnung, dass ein Revert von mir als Urheberrechtsverletzung aufgefasst werden und unter Umständen mit einer Klage beantwortet werden würde, entspricht der Schadensminderungspflicht des deutschen Rechts. Niemand soll leichtfertig zu einer Handlung provoziert werden, die möglicherweise negative Folgen hat. Sofern kein Anwalt involviert ist, kann man mit Blick auf http://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html auch nicht davon sprechen, dass erhebliche Vermögensschäden drohen. Hier geht es auch nicht um etwas Strafrechtlich Relevantes, sondern um eine Urheberrechtsverletzung, die strittig ist. Es ist mein gutes Recht als Urheber, gegen von mir als falsch erkannte Lizenzauslegungen, die zum Erlöschen der Lizenz führen, rechtlich vorzugehen. Entscheidungen von Vereinen im Binnenverhältnis sind gerichtlich überprüfbar, desgleichen "virtuelle Hausverbote". Nur bei der katholischen Kirche haperts mit der Rechtsschutzgewährung des Grundgesetzes etwas - und (nach Ansicht einiger hier) in der Wikipedia. Hier hat man seine Grundrechte, wozu auch das Recht auf Schutz gegen Rechtsverletzungen gehört, offenbar an der Garderobe abzugeben. Meine (vergleichsweise bescheidenen) Forderungen, die im Grunde genommen dm Projekt zu mehr Rechtssicherheit und Gesetzestreue verhelfen und wirklich bösen Abmahnern den Wind aus dem Segel nehmen sollen, stehen voll und ganz mit dem Geist der angesprochenen freien Lizenzen im Einklang, mein Vorgehen war nach der vorangegangenen Diskussion und den Rechtsverletzungen durch Sebmol verhältnismäßig (zumal mein "Versuchsballon" nur drei Bilder in einem vergleichsweise unwichtigen Artikel betraf). --Historiograf 21:45, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Mir jedenfalls leuchtet das ein - wenn ich auch meine, dass Du es besser und diskussionsdienlicher hättest vertreten können. Ich sehe keinen Anlass dafür, auf das zentrale Recht der Autornennung zu verzichten. Und speziell im Bildbereich ist das auch relativ leicht durchzuführen. Dass bei der Nachnutzung die Autorenangabe verschwindet, ist nun mal höchst ärgerlich. --Mautpreller 10:02, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

"Die CC-Lizenz gibt dem Urheber die Befugnis, die Art und Weise der Urhebernennung zu bestimmen. Das bedeutet, dass am hochgeladenen Bild in Commons stehen muss, dass der Autor bereits am Thumbnail zu lesen sein muss. In diesem Fall ist das zu beachten. In der deutschen maßgeblichen Fassung des Legalcode heißt es: Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand. Wenn der Hochladende also nichts über die Art und Weise sagt, wo der Name zu veröffentlichen ist, dann liegt kein Verstoß vor, wenn der Name nicht beim Thumbnail, sondern auf Commons genannt wird. Damit überlässt er nämlich die nähere Bestimmung, wie seine Urheberschaft zu veröffentlichen ist, dem Nachnutzer, hier der WP-Community. Das zeigt schon die Gleichstellung mit dem Titel des Schutzgegenstandes. Dieser ist eine Datei auf Commons. Der "Titel" ist der Dateiname. Bislang hat niemand gefordert, dass bei einer Verwendung des Bildes "010914-F-8006R-004.jpg" auf Commons dieser Titel beim Thumbnail zu sehen sein müsse.

Aber immerhin scheint die Nennung der cc-Lizenz unter dem Thumbnail offenbar vom Tisch zu sein. Fingalo 10:41, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die CC-Lizenz gibt dem Urheber die Befugnis, die Art und Weise der Urhebernennung zu bestimmen. - wo das schon zitiert wurde und damit die Gefahr besteht, dass das noch verbreitet wird: dem ist nicht so. Die CC-Lizenz sagt folgendes aus:

“You must keep intact all copyright notices for the Work and give the Original Author credit reasonable to the medium or means You are utilizing by conveying the name (or pseudonym if applicable) of the Original Author if supplied”

http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode

Was "reasonable to the medium" bedeutet, ist vom Medium (hier konkret der Wikipedia) nicht von der Meinung oder den Wünschen des Urhebers abhängig. In der Wikipedia ist es üblich, dass die Namensnennung auf der Bildbeschreibungsseite ausreicht. Ob das wirklich so ist, wird am Ende wohl nur ein Richter entscheiden können. sebmol ? ! 11:16, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Mit nichten. Die Rechts- und Amtssprache im deutschen Rechtsraum ist deutsch und nicht englisch. Die englische Fassung interessiert hier (im Gegensatz zu EU-Gesetzen) überhaupt nicht. Der deutsche Staatsbürger, der in der commons Bilder hochlädt, stimmt der Verwendung zu, die in der deutschen Fassung der cc vorliegt. Das gilt auch für die Nachnutzer. Es ist niemand verpflichtet, sich einen amtlich vereidigten Dolmetscher zu beschaffen, um festzustellen was hier in Deutschland seine Rechte und Pflichten sind. Fingalo 11:33, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die Bedeutung des Textes ändert sich durch die Übersetzung nicht. Auf deutsch steht da "vorgenommenen Nutzung angemessen" statt "reasonable to the Medium", das spielt aber inhaltlich keine Rolle. Weder aus dem deutschen noch dem englischen Text ergibt sich, dass der Urheber festlegen kann, auf welche Weise die Namensnennung zu erfolgen hat. sebmol ? ! 11:55, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Es fällt mir offen gesagt schwer zu begreifen, dass die Nicht-Nennung des Urhebers in der Bildunterschrift eine "der Nutzung angemessene Form" sein soll, den Namen des Urhebers zu nennen. Umso mehr, als weitere Nachnutzer (wie Spiegel Wissen) dann überhaupt keine Nennung mehr vornehmen. Dass die BU den Autor nennt, ist doch üblich, wünschenswert und sinnvoll (übrigens auch dann, wenn das Werk längst gemeinfrei ist) - und damit auch angemessen.--Mautpreller 11:43, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Dass die BU den Autor nennt, ist doch üblich, wünschenswert und sinnvoll. - Üblich ist es eben nicht, insbesondere nicht in der Wikipedia. Ob es wünschenswert und sinnvoll ist, ist genau die Kernfrage, die zur Diskussion steht und von der Gemeinschaft beantwortet werden muss. sebmol ? ! 11:55, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Üblich ist es in Zeitungen, Zeitschriften und zahlreichen Büchern. Auch in vielen Wikipedia-Artikeln wird der Autor in der Bldunterschrift genannt, insbesondere bei gemeinfreien Werken. Ich meine doch, dass eine schlichte Nennung in der Bildunterschrift als angemessene Form zu sehen ist.--Mautpreller 12:01, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
„Auch in vielen Wikipedia-Artikeln wird der Autor in der Bldunterschrift genannt, insbesondere bei gemeinfreien Werken.“ Bei welchen Artikeln genau? Bei gemeinfreien Werken ist die Urhebernennung übrigens vollkommen überflüssig. Es gibt bei diesen keinen Urheber (mehr). -- Chaddy - DÜP 16:05, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Natürlich gibt es einen Urheber, bloß keine Urheberrechte mehr. --Mautpreller 16:43, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Richtig. Und genau das ist der Grund, weshalb der Urheber dann auch nicht mehr genannt zu werden braucht. -- Chaddy - DÜP 16:54, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ach, er meint die alten Kunstwerke. Da steht dann "XY" von Rembrandt. Das gehört zur Bildbeschreibung. Einen alten Meister einzustellen ohne zu sagen, wer's ist, ist ja wenig sinnvoll. Fingalo 16:24, 18. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wäre es nicht machbar, als "Kompromiss" den Autor nicht in der Bildunterschrift, sondern in dem Text zu nennen, der angezeigt wird, wenn man mit der Maus über das Bild fährt? Dazu müsste natürlich die Software angepasst werden, damit sie nicht automatisch die Bildunterschrift/den Dateinamen anzeigt. Ansonsten wäre ich dafür, Kontakt mit Creative Commons aufzunehmen, damit Klarheit herrscht, wie die Autorennennung gemeint ist. Die Wikipedia ist ja schließlich nicht irgendwer, deshalb wird man dort imho bestimmt auf diese Frage eingehen. Zudem könnte der Fall dazu führen, dass CC in Zukunft seine Lizenztexte zu diesem Thema eindeutiger formuliert - schließlich sind ja CC-Lizenzen zumindest seit 2.0 automatisch aufwärtskompatibel zu zukünftigen Versionen. Ich kann mir kaum vorstellen, das eine so strenge Auslegung der Autorennennung von CC beabsichtigt war, denn wenn man die Sache weiterdenkt, würden dann sämtliche Wikis, die unter "CC-by-sa"/"CC-by" stehen), gegen das Urheberrecht verstoßen, weil ja auch dort die Autoren erst über einen Klick auf "Versionen/Autoren" abrufbar sind. Im übrigen sehe ich in dem von Histo dargelegten Fall auf jeden Fall den Betreiber des Spiegels für das Problem verantwortlich. --cromagnon ¿? 07:21, 19. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]