Wikipedia:Wikimedia Foundation/Rechtsgespräche

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Rechtsgespräche 2021

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Einladung - 7.6.

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Am 7.6.2021 wurde die deutschsprachige Community von der Wikimedia Foundation zu einer Gesprächsrunde am 12.6. eingeladen.

Der konkrete Anlass: Von Anfang an hat die Wikimedia Foundation sich an den US-Gesetzen orientiert, um Projektinhalte vor juristischer Anfechtung zu schützen. Nur selten musste sie sich ausländischen Gerichtsentscheidungen beugen. Seit etwa 2015 jedoch haben vor allem in Deutschland und in Frankreich vermehrt Gerichte gegen US-Unternehmen geurteilt. Die veränderte Prämisse ist, dass auch Unternehmen ohne Büros oder Mitarbeiter in einem Land deren Rechtsprechung unterliegen.

Es werden daher zunehmend Fälle erwartet, in denen die Stiftung schließlich Projektinhalte aufgrund von Gesetzen außerhalb der USA ändern muss. Daher muss die Foundation ihre Richtlinien überprüfen und aktualisieren, um einen neuen Prozess für solche Fälle zu etablieren. Gesondert eingeladen wurden die Mitglieder des Schiedsgerichts sowie Vertreter der deutschsprachigen Chapter. Eine weitere ähnliche Runde fand mit der französischsprachigen Community statt.

Anlässlich der Einladung fand eine Diskussion im Kurier statt:

Bericht vom Gespräch - 14.6.

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Am 14.6. erschien im Kurier folgender Bericht von der Gesprächsrunde.

An der französischen Runde nahmen 21 Gäste teil, an der deutschsprachigen 24, darunter auch einige internationale Teilnehmer. In beiden Runden fanden sich auch Vertreter der lokalen Schiedsgerichte ein.

Zu Beginn erläuterte Jacob kurz das Problem: Die bisherige Praxis der Wikimedia Foundation, sich bei Klagen bezüglich Projektinhalten allein auf US-amerikanisches Recht zu berufen, wird zunehmend von der Rechtsprechung weltweiter Gerichte in Frage gestellt. Neue Gesetze legen immer öfter fest, dass auch Unternehmen ohne Büros oder Beschäftigte in einem Land deren Rechtsprechung unterliegen, und zahlreiche Länder zeigen sich gewillt, direkt gegen die Foundation, Freiwillige oder die Wikis vorzugehen. Es steht zu erwarten, dass es immer mehr Fälle geben wird, in denen die Stiftung aufgrund von Gerichtsentscheidungen außerhalb der USA Inhalte ändern muss. Die Gespräche mit der Community sollten helfen, gemeinsam einen neuen Prozess für solche Fälle zu etablieren.

Nach der Einleitung beantwortete Jacob Fragen zur bisherigen Praxis:

  • Nur in wenigen Fällen musste die Foundation bisher aufgrund von Nicht-US-Gerichtsentscheidungen Inhalte ändern, nur dreimal durch die Durchführung einer office action, also den direkten Eingriff durch die Foundation selbst. Für die Zukunft wird selbst auf Basis der neuen Rechtslage eine Anzahl von nicht mehr als zehn Fällen jährlich erwartet.
  • Da klar ist, dass aufgrund der Struktur von Wikipedia nur in gewissen Grenzen verhindert werden kann, dass Informationen immer wieder neu eingebunden werden, wurde vorgeschlagen, die betreffenden Artikel zu schützen oder ein Banner auf dem jeweiligen Artikel einzublenden, um eine erneute Einbindung zu verhindern (was nicht immer möglich ist).
  • Grundsätzlich gilt für die Änderungen der betroffenen Inhalte Verbindlichkeit. Die Wikimedia Foundation kann entsprechende Gerichtsentscheidungen nicht einfach ignorieren, da sonst hohe Bußgelder gegen die Foundation, Haftstrafen gegen ihre Beschäftigten in den betreffenden Ländern oder gegen Autoren/Autorinnen drohen.

Als ausschlaggebend für ein Eingehen auf solche Anfragen ohne vorherigen Gerichtsbeschluss fasste Jacob drei Kriterien zusammen:

  • Wenn Schaden für die Wikimedia Foundation oder Freiwillige droht
  • Wenn deutlich zu erkennen ist, dass ein Gerichtsverfahren nicht zu gewinnen wäre
  • Wenn Menschenrechtsfragen berührt werden

Die entscheidende Frage war, auf welche Weise die entsprechenden Eingriffe durchgeführt werden sollten. Sowohl Jacob als auch die Teilnehmenden sahen die office action als die ungünstigste Handlungsweise an. Abgesehen davon, dass damit die inhaltliche Autonomie der Community verletzt wird, könne ein solcher Eingriff niemals so gut sein wie die Überarbeitung durch Autoren/Autorinnen auf der Grundlage zuverlässiger Quellen.

Der Vorschlag, dass die Foundation in solchen Fällen stets die Communitys anspricht, die dann den Eingriff selber vollzieht, wurde von allen begrüßt; Jacob sicherte zu, das in den kommenden Entwurf mit aufzunehmen. Die office action wäre in einem solchen Modell nur mehr die „ultima ratio“.

Während dies bei öffentlichen Urteilen leicht möglich ist (zum Beispiel durch Veröffentlichung auf der Diskussionsseite des Artikels), ist es bei vertraulichen Urteilen schwieriger. Hier bräuchte die Stiftung Ansprechpartner aus der Community, die nicht-öffentlich angesprochen werden können. Solche Funktionen werden in einigen Communities von den lokalen Schiedsgerichten oder auch Oversightern wahrgenommen. In der deutschsprachigen Community haben aber bisher weder das Schiedsgericht noch die Oversighter (und auch nicht das Support-Team) ein entsprechendes Mandat. Die deutschsprachige Community müsste entscheiden, wer hier als ein solcher Ansprechpartner fungieren könnte. Unabhängig davon, wer diese Eingriffe letztlich vornehmen würde, wurde auch der Wunsch geäußert, dass solche Anfragen in Form eines Logbuchs transparent gemacht werden sollten.

Diskussion - ab 18.6.

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Im Anschluss an diese Gesprächsrunde fand eine intensive Diskussion im Kurier statt, die sich auch auf verwandte Punkte ausdehnte:

Im Rahmen der ersten Ausgabe der "Bunten Tüte WMF" stimmten die Beteiligten zu, zuerst die Punkte des aktuellen Rechtsgesprächs weiterzuverfolgen.

Entwurf - 25.7.

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Wie vereinbart hat Jacob Rogers als Resümee aus den Communitygesprächen einen Entwurf zur Aktualisierung der Richtlinien verfasst. Dieser Entwurf wird hiermit der Community zur weiteren Diskussion vorgelegt. Die Diskussion soll bis 9. August laufen, danach werden weitere Rückmeldungen eingearbeitet und dann die Richtlinie möglichst in Kraft gesetzt.

  • Gefetteter Text kennzeichnet neue / geänderte Teile des ursprünglichen Textes.
  • Das derzeitig gültige Dokument kann unter https://meta.wikimedia.org/wiki/Legal/Legal_Policies#Applicable_Law eingesehen werden, auch in Deutsch.
  • Die deutsche Übersetzung im Anhang dient der Orientierung und dem besseren Verständnis. Es ist davon auszugehen, dass im Zweifelsfall das englische Original das verbindliche Dokument darstellt.
  • Beiträge zur Diskussion gern auf der Diskussionsseite.

Neuer Entwurf - Englisches Original

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Applicable Law determination

United States law is applicable to Wikimedia Projects. The Wikimedia Foundation is a U.S.-formed corporation, and, for that reason, Wikimedia complies with U.S. law.

As a general rule, both the laws of Florida (where the Wikimedia Foundation was incorporated) and the laws of California (where its headquarters is located) should be examined when determining questions of legal compliance. Other state laws may apply, but that assessment requires a case-by-case legal determination by the Office of the General Counsel.

Internationally, other countries' laws could be relevant, but that determination also requires a case-by-case legal analysis.

Update [DATE] 2021 on applicable non-US law

As of 2021, the Office of the General Counsel would like to provide an update on the Foundation’s approach to international law and how we anticipate working with the communities to respond to international legal demands and court orders.

Since this policy was last updated in 2012, many countries around the world have passed laws exerting both explicitly and implicitly that they have jurisdiction over internet companies that do not have physical presence in their country. Simultaneously, the Foundation and the Wikimedia movement have grown significantly more international with a much greater investment of resources outside the United States than was true in 2012. As a result, the Office of General Counsel may need to comply with court orders coming from non-US countries in some cases. We hope to do so in cooperation with the volunteer communities and transparently to the greatest extent allowed by the law.

As noted in the 2012 policy, the determination of international law remains a case by case determination, However, there is a greater likelihood as of 2021 that international law will be found to apply. In making this applicable law determination, the Office of the General Counsel considers the following factors:

  1. The case must be one where it is clear that the Foundation cannot effectively challenge the law. The inability to challenge the law includes both the primary law at issue in the case and the ability to challenge geographic jurisdiction. The Office of General Counsel will make this determination either as the result of a court order or through legal advice from expert local counsel.
  2. The case must be one that presents a risk to the Foundation or the movement. Examples of risks include but are not limited to: risks to editor safety, risks of project blocking or similar technical disruption, and/or monetary risks.
  3. A human rights analysis finds that compliance with the law is in line with international human rights norms. Examples: a case that found that an individual person’s right to dignity and privacy outweighed the public interest in certain information would likely align with human rights norms. On the other hand, a case that ordered the removal of public information about a major historical event would likely not align with human rights norms.

In situations where non-US law is applicable, the Foundation is committed to working with local volunteer communities to the extent possible. In particular, if the relevant documents are public, we will share them on-wiki (or on the Foundation corporate website if copyright does not permit sharing on-wiki). If the relevant documents are confidential, we will share a public summary if possible and will share confidentiality with local users under a non-disclosure agreement if no other method is possible. We have begun a log on-wiki at [LINK TO PAGE WHEN THIS EXISTS] to document legal demands shared with the communities in this manner.

If local communities would like to create a particular process for complying with applicable non-US legal demands, we ask that you document this process on-wiki and send a note to legal(at)wikimedia.org so that we can document the process for that language. We recommend that a local process include the possibility of oversighting article history (this may be required where certain private or defamatory information should not be publicly available even in old versions of an article) and have a way to indicate that changes were made for legal reasons to alert future users who may try to add back in deleted content. In addition, as court orders sometimes come with short deadlines, we recommend that a local process be able to review and make changes within seven (7) days of receipt.

The Office of General Counsel commits to working through local language or project community processes to the greatest extent possible. If an applicable legal order requires changes to on-wiki content, we will only make direct changes via office action if there is a legal deadline and local process is unavailable or unable to respond in line with the legal requirement in time. In the event that we make a change via office action, we will provide an update to the local community after the change explaining the reason.

Community Advice

As a general rule, the Office of the General Counsel should advise that editors who do not comply with their local laws do so at their own risk. See Responsibility for Edits in the long-standing public legal policies.

The Foundation’s mission is to “empower and engage people around the world to collect and develop educational content under a free license or in the public domain, and to disseminate it effectively and globally.” Although the Wikimedia Foundation does not encourage violation of any laws, we should view any legal restriction on content that prevents this mission with healthy skepticism.

In its discretion, the volunteer community has, at times, made reference to certain laws as being relevant to their Projects as a matter of policy. See, e.g., http://commons.wikimedia.org/wiki/Licensing#Country-specific_laws (“Generally, the policy applied on Commons is to only allow images that can be used in all (or at least most) countries.”)(“The safest way to apply international copyright law is to consider the laws of all the relevant jurisdictions and then use the most restrictive combination of laws to determine whether something is copyrighted or not.”).

Rules on choice of law that are established as a matter of policy by the editorial community of a particular Project generally should be respected by volunteers working on that project. Such rules however may lead to adoption of more restrictive policies than are required by international law principles. In short, these rules represent important editorial decisions on how to manage a Project but may not reflect the state of the law as applied in courts. The Office of the General Counsel therefore retains the discretion, as needed, to take a different approach in its defense of the Wikimedia Foundation.

In all cases, Projects should follow at least United States law as a minimum restrictive requirement. If the Community adopts less restrictive policies that fail to comply with United States law, the Wikimedia Foundation should advocate change to those policies to comply with United States law. In short, no policy may supersede the restrictions of United States law.

Neuer Entwurf – Deutsche Übersetzung

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Auf Wikimedia-Projekte anwendbares Recht

Für Wikimedia-Projekte gilt US-amerikanisches Recht. Die Wikimedia Foundation ist eine Organisation nach US-amerikanischem Recht, deshalb muss sich Wikimedia an dieses Recht halten.

Grundsätzlich sind unter Compliance-Gesichtspunkten sowohl das Recht des Staates Florida (wo die Wikimedia Foundation registriert ist) als auch das Recht des Staates Kalifornien (wo sie ihren Sitz hat) maßgeblich. Das Recht anderer US-Staaten kann ebenfalls anwendbar sein, was aber eine fallweise Prüfung der Rechtsabteilung voraussetzten würde.

In einem internationalen Kontext kann darüber hinaus auch das Recht anderer Länder anwendbar sein, was aber von Fall zu Fall zu prüfen wäre.

Aktualisierung 2021 über anwendbares nicht-US-amerikanisches Recht

Mit dem Stand 2021 gibt die Rechtsabteilung nachfolgend eine Neubewertung ab in Bezug auf das anwendbare internationale Recht und wie wir mit den Communities auf Ansprüche aus dem Ausland und auf gerichtliche Anordnungen reagieren wollen.

Seit dem letzten Update dieser Policy im Jahr 2012 haben viele Länder auf der ganzen Welt Gesetze verabschiedet, die ausdrücklich oder implizit für sich in Anspruch nehmen, für rechtliche Angelegenheiten in Bezug auf Internetunternehmen zuständig zu sein, die keinen Sitz in ihrem Land haben. Gleichzeitig sind sowohl die Foundation als auch die Wikimedia-Bewegung deutlich internationaler geworden. Viel mehr Ressourcen sind heute außerhalb der USA angelegt, als das noch 2012 der Fall war. Daher kann es aus der Sicht der Rechtsabteilung notwendig werden, sich in einigen Fällen auch an gerichtliche Beschlüsse zu halten, die aus Ländern außerhalb der USA stammen. Wir hoffen, dabei zusammen mit den ehrenamtlichen Communities und in größtmöglichem Maße auch transparent vorgehen zu können, soweit es uns das Recht erlaubt.

Wie schon in der Policy aus dem Jahr 2012 festgestellt wurde, richtet sich die Anwendbarkeit ausländischen Rechts nach dem jeweiligen Fall. Allerdings ist es mit dem Stand 2021 wahrscheinlicher geworden, dass internationales Recht Anwendung finden wird. Bei der Frage, ob ausländisches Recht anzuwenden wäre, wird die Rechtsabteilung von den folgenden Fallgruppen ausgehen:

  1. Es muss sich um einen Fall handeln, in dem es klar ist, dass die Foundation einem geltend gemachten Anspruch nicht mit Aussicht auf Erfolg entgegentreten kann. Das bezieht sich sowohl auf das materielle Recht, um das es in dem Fall geht, als auch um die internationale örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Der Justiziar trifft diese Entscheidung entweder aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses, der in der Sache ergangen ist, oder er stützt sich auf das Rechtsgutachten eines Beraters vor Ort.
  1. Es liegt ein Fall vor, der eine Gefahr für die Foundation oder für die Bewegung bedeutet. Beispiele hierfür können sein (nicht abschließend): eine Gefahr für die Sicherheit einer Autorin oder eines Autors; die Gefahr, dass der Zugruff auf ein Projekt blockiert wird oder dass es zu einer ähnlichen technischen Unterbrechung kommen könnte; und/oder finanzielle Risiken.
  1. Eine Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Menschenrechte berührt sind. Beispiele: Wenn bei einem Fall die Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen schwerer wiegen sollten als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, würde er wahrscheinlich nach den Menschenrechten entschieden. Demgegenüber würde die Anordnung, öffentliche Informationen über ein wichtiges historisches Ereignis zu entfernen, wahrscheinlich nicht unter Zugrundelegung von Menschenrechten entschieden.

In den Fällen, in denen nicht-amerikanisches Recht anwendbar ist, verpflichtet sich die Foundation, soweit wie möglich mit den örtlichen ehrenamtlichen Communities zusammenzuarbeiten. Insbesondere wenn relevante Dokumente öffentlich sind, werden wir sie im Wiki zugänglich machen (oder auf der Website der Foundation, falls urheberrechtliche Gründe einer Veröffentlichung im Wiki entgegenstehen sollten). Von Dokumenten, die vertraulich sind, werden wir, soweit möglich, eine Zusammenfassung bereitstellen und örtlichen Benutzern, die eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, in diesem Rahmen Zugang gewähren. Wir haben begonnen, auf [LINK ZUR SEITE, SOBALD ES SIE GIBT] ein Logbuch im Wiki zu führen, um geltend gemachte Ansprüche zu dokumentieren und auf diese Weise der Community mitzuteilen.

Wenn örtliche Communities ein eigenes Verfahren einführen möchten, wie mit entsprechenden Ansprüchen nach nicht-US-amerikanischem Recht umzugehen wäre, so möchten sie dieses bitte im Wiki dokumentieren und einen Hinweis an legal(at)wikimedia.org schicken damit wir das Verfahren für die jeweilige Sprache dokumentieren können. Es empfiehlt sich, in dem lokalen Verfahren die Möglichkeit vorzusehen, die Versionsgeschichte eines Artikels zu oversighten (was benötigt wird, wenn bestimmte private oder beleidigende Informationen in den älteren Versionen eines Artikels nicht mehr öffentlich zugänglich sein sollen) und eine Mitteilung anzubringen, dass Änderungen aus rechtlichen Gründen vorgenommen wurden, um andere Benutzer, die die Seite erst später bearbeiten möchten, zu warnen. Da gerichtliche Anordnungen manchmal mit kurzer Fristsetzung erfolgen, empfehlen wir, das örtliche Verfahren so zu gestalten, dass Prüfung und Bearbeitung des Artikels innerhalb sieben (7) Tagen nach Zugang erfolgen können.

Die Rechtsabteilung verpflichtet sich, soweit wie möglich in der Sprache des lokalen Projekts zu handeln und sich an die jeweiligen Community-Prozesse zu halten. Wenn eine einschlägige rechtliche Anordnung Änderungen an Inhalten in einem Wiki verlangen sollte, werden wir nur dann im Wege einer Office Action direkte Bearbeitungen vornehmen, wenn es dafür eine rechtliche Frist gibt und ein lokaler Prozess nicht zur Verfügung steht oder falls sich zeigen sollte, dass er das rechtliche Notwendige nicht rechtzeitig bewirken können wird. Für den Fall, dass wir eine inhaltliche Office Action ausführen, werden wir die örtliche Community davon benachrichtigen und den Grund für die Bearbeitung im Nachhinein erklären.

Empfehlung an die Community

Die Rechtsabteilung weist darauf hin, dass Autorinnen und Autoren, die sich nicht an die Gesetze ihres Landes halten, auf eigene Gefahr handeln. Siehe Verantwortlichkeit für Bearbeitungen in den allgemeinen öffentlichen Policies zu Rechtsfragen.

Die Mission der Foundation ist es, „Menschen auf der ganzen Welt in die Lage zu versetzen, Bildungsinhalte zu sammeln und zu entwickeln, die unter einer freien Lizenz stehen oder die gemeinfrei sind, und diese Inhalte so gut wie möglich und weltweit zugänglich zu machen.“ Obgleich die Wikimedia Foundation nicht zu rechtswidrigem Verhalten ermutigt, sollten wir jeder rechtlichen Beschränkung in Bezug auf unsere Inhalte, die unserer Mission entgegensteht, mit einer gesunden Skepsis begegnen.

Die Freiwilligen-Community hat bisweilen auf bestimmte Gesetze hingewiesen, die für ihre Projekte aus normativer Sicht relevant sein können. Siehe etwa http://commons.wikimedia.org/wiki/Licensing#Country-specific_laws („Im Allgemeinen erlaubt Commons nur Bilder, die in allen (oder zumindest in den meisten) Ländern benutzt werden können.“) („Der sicherste Weg, das Urheberrecht international anzuwenden ist, alle Gesetze aller relevanten Rechtsordnungen in Betracht zu ziehen und dann die restriktivste Variante auszuwählen, um zu beurteilen, ob etwas unter das Urheberrecht fällt oder nicht.“)

Regeln über eine Rechtswahl, die in einem Projekt von der Autorengemeinschaft aufgestellt wurden, sollten von den Ehrenamtlichen in diesem Projekt befolgt werden. Solche Regeln können allerdings zu stärkeren Beschränkungen führen, als von internationalen Rechtsprinzipien gefordert. Kurz gesagt, handelt es sich bei diesen Regeln um wichtige redaktionelle Entscheidungen darüber, wie ein Projekt gemanagt werden sollte; sie müssen nicht damit übereinstimmen, wie die Gerichte das Recht in einem konkreten Fall anwenden würden. Deshalb behält sich die Rechtsabteilung vor, wenn es nötig ist, einen davon abweichen Rechtsstandpunkt zu beziehen, wenn sie die Interessen der Wikimedia Foundation vertritt.

Unter allen Umständen sollten die Projekte zumindest das Recht der USA befolgen. Falls eine Community weniger einschneidende Policies beschließen sollte, die nicht mit dem Recht der Vereinigten Staaten übereinstimmen, würde die Wikimedia Foundation darauf hinwirken, dass diese Regeln in einer Weise geändert werden, so dass sie US-amerikanischem Recht entsprechen. Kurz gesagt, darf keine lokale Policy gegen einschränkende Vorgaben des US-amerikanischen Rechts verstoßen.

Ergänzter Entwurf - 20.9.

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Als Ergebnis der vorbereitenden Diskussion zum Meinungsbild und der dort entstandenen Überlegungen ist der folgende überarbeitete Entwurf bereitgestellt worden. Die noch einmal neu hinzugekommenen Passagen sind hier gefettet kursiv angegeben worden.

Ergänzter Entwurf - Englisches Original

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Applicable Law determination

United States law is applicable to Wikimedia Projects. The Wikimedia Foundation is a U.S.-formed corporation, and, for that reason, Wikimedia complies with U.S. law.

As a general rule, both the laws of Florida (where the Wikimedia Foundation was incorporated) and the laws of California (where its headquarters is located) should be examined when determining questions of legal compliance. Other state laws may apply, but that assessment requires a case-by-case legal determination by the Office of the General Counsel.

Internationally, other countries' laws could be relevant, but that determination also requires a case-by-case legal analysis.

Update [DATE] 2021 on applicable non-US law

As of 2021, the Office of the General Counsel would like to provide an update on the Foundation’s approach to international law and how we anticipate working with the communities to respond to international legal demands and court orders.

Since this policy was last updated in 2012, many countries around the world have passed laws exerting both explicitly and implicitly that they have jurisdiction over internet companies that do not have physical presence in their country. Simultaneously, the Foundation and the Wikimedia movement have grown significantly more international with a much greater investment of resources outside the United States than was true in 2012. As a result, the Office of General Counsel may need to comply with court orders coming from non-US countries in some cases. We hope to do so in cooperation with the volunteer communities and transparently to the greatest extent allowed by the law.

As noted in the 2012 policy, the determination of international law remains a case by case determination, However, there is a greater likelihood as of 2021 that international law will be found to apply. In making this applicable law determination, the Office of the General Counsel considers the following factors:

  1. The case must be one where it is clear that the Foundation cannot effectively challenge the law. The inability to challenge the law includes both the primary law at issue in the case and the ability to challenge geographic jurisdiction. The Office of General Counsel will make this determination either as the result of a court order or through legal advice from expert local counsel.
  2. The case must be one that presents a risk to the Foundation or the movement. Examples of risks include but are not limited to: risks to editor safety, risks of project blocking or similar technical disruption, and/or monetary risks.
  3. A human rights analysis finds that compliance with the law is in line with international human rights norms. Examples: a case that found that an individual person’s right to dignity and privacy outweighed the public interest in certain information would likely align with human rights norms. On the other hand, a case that ordered the removal of public information about a major historical event would likely not align with human rights norms.

Please note that all three of the above factors must be met for the Foundation to make this determination of applicable law. For example, if there is content that violates human rights or poses a significant threat to users but has no associated litigation, the Foundation would endeavor to address the problem through other measures such as cooperation with the communities or separate Trust & Safety processes. Similarly, if there is a losing case, but it poses no risk to the Foundation or the movement, this likely indicates that the law at issue is not applicable to the Foundation.

In situations where non-US law is applicable, the Foundation is committed to working with local volunteer communities to the extent possible. In particular, if the relevant documents are public, we will share them on-wiki (or on the Foundation corporate website if copyright does not permit sharing on-wiki). If the relevant documents are confidential, we will share a public summary if possible and will share confidentiality with local users under a non-disclosure agreement if no other method is possible. We have begun a log on-wiki at [LINK TO PAGE WHEN THIS EXISTS] to document legal demands shared with the communities in this manner.

If local communities would like to create a particular process for complying with applicable non-US legal demands, we ask that you document this process on-wiki and send a note to legal(at)wikimedia.org so that we can document the process for that language. We recommend that a local process include the possibility of oversighting article history (this may be required where certain private or defamatory information should not be publicly available even in old versions of an article) and have a way to indicate that changes were made for legal reasons to alert future users who may try to add back in deleted content. In addition, as court orders sometimes come with short deadlines, we recommend that a local process be able to review and make changes within seven (7) days of receipt.

Please be reassured that no volunteers are required to act in response to any given issue: these are our suggestions for how such a process could work in situations where the community wishes to engage in such review. In addition, we remind community members that in the extremely unlikely case that they were to become part of a lawsuit as a result of their work on such a case, they would likely qualify for assistance under our legal fees assistance program.

The Office of General Counsel commits to working through local language or project community processes to the greatest extent possible. If an applicable legal order requires changes to on-wiki content, we will only make direct changes via office action if there is a legal deadline and local process is unavailable or unable to respond in line with the legal requirement in time. In the event that we make a change via office action, we will provide an update to the local community after the change explaining the reason.

Community Advice

As a general rule, the Office of the General Counsel should advise that editors who do not comply with their local laws do so at their own risk. See Responsibility for Edits in the long-standing public legal policies.

The Foundation’s mission is to “empower and engage people around the world to collect and develop educational content under a free license or in the public domain, and to disseminate it effectively and globally.” Although the Wikimedia Foundation does not encourage violation of any laws, we should view any legal restriction on content that prevents this mission with healthy skepticism.

In its discretion, the volunteer community has, at times, made reference to certain laws as being relevant to their Projects as a matter of policy. See, e.g., http://commons.wikimedia.org/wiki/Licensing#Country-specific_laws (“Generally, the policy applied on Commons is to only allow images that can be used in all (or at least most) countries.”)(“The safest way to apply international copyright law is to consider the laws of all the relevant jurisdictions and then use the most restrictive combination of laws to determine whether something is copyrighted or not.”).

Rules on choice of law that are established as a matter of policy by the editorial community of a particular Project generally should be respected by volunteers working on that project. Such rules however may lead to adoption of more restrictive policies than are required by international law principles. In short, these rules represent important editorial decisions on how to manage a Project but may not reflect the state of the law as applied in courts. The Office of the General Counsel therefore retains the discretion, as needed, to take a different approach in its defense of the Wikimedia Foundation.

In all cases, Projects should follow at least United States law as a minimum restrictive requirement. If the Community adopts less restrictive policies that fail to comply with United States law, the Wikimedia Foundation should advocate change to those policies to comply with United States law. In short, no policy may supersede the restrictions of United States law.

Ergänzter Entwurf - Deutsch

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Auf Wikimedia-Projekte anwendbares Recht

Für Wikimedia-Projekte gilt US-amerikanisches Recht. Die Wikimedia Foundation ist eine Organisation nach US-amerikanischem Recht, deshalb muss sich Wikimedia an dieses Recht halten.

Grundsätzlich sind unter Compliance-Gesichtspunkten sowohl das Recht des Staates Florida (wo die Wikimedia Foundation registriert ist) als auch das Recht des Staates Kalifornien (wo sie ihren Sitz hat) maßgeblich. Das Recht anderer US-Staaten kann ebenfalls anwendbar sein, was aber eine fallweise Prüfung der Rechtsabteilung voraussetzten würde.

In einem internationalen Kontext kann darüber hinaus auch das Recht anderer Länder anwendbar sein, was aber von Fall zu Fall zu prüfen wäre.

Aktualisierung 2021 über anwendbares nicht-US-amerikanisches Recht

Mit dem Stand 2021 gibt die Rechtsabteilung nachfolgend eine Neubewertung ab in Bezug auf das anwendbare internationale Recht und wie wir mit den Communities auf Ansprüche aus dem Ausland und auf gerichtliche Anordnungen reagieren wollen.

Seit dem letzten Update dieser Policy im Jahr 2012 haben viele Länder auf der ganzen Welt Gesetze verabschiedet, die ausdrücklich oder implizit für sich in Anspruch nehmen, für rechtliche Angelegenheiten in Bezug auf Internetunternehmen zuständig zu sein, die keinen Sitz in ihrem Land haben. Gleichzeitig sind sowohl die Foundation als auch die Wikimedia-Bewegung deutlich internationaler geworden. Viel mehr Ressourcen sind heute außerhalb der USA angelegt, als das noch 2012 der Fall war. Daher kann es aus der Sicht der Rechtsabteilung notwendig werden, sich in einigen Fällen auch an gerichtliche Beschlüsse zu halten, die aus Ländern außerhalb der USA stammen. Wir hoffen, dabei zusammen mit den ehrenamtlichen Communities und in größtmöglichem Maße auch transparent vorgehen zu können, soweit es uns das Recht erlaubt.

Wie schon in der Policy aus dem Jahr 2012 festgestellt wurde, richtet sich die Anwendbarkeit ausländischen Rechts nach dem jeweiligen Fall. Allerdings ist es mit dem Stand 2021 wahrscheinlicher geworden, dass internationales Recht Anwendung finden wird. Bei der Frage, ob ausländisches Recht anzuwenden wäre, wird die Rechtsabteilung von den folgenden Fallgruppen ausgehen:

  1. Es muss sich um einen Fall handeln, in dem es klar ist, dass die Foundation einem geltend gemachten Anspruch nicht mit Aussicht auf Erfolg entgegentreten kann. Das bezieht sich sowohl auf das materielle Recht, um das es in dem Fall geht, als auch um die internationale örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Der Justiziar trifft diese Entscheidung entweder aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses, der in der Sache ergangen ist, oder er stützt sich auf das Rechtsgutachten eines Beraters vor Ort.
  1. Es liegt ein Fall vor, der eine Gefahr für die Foundation oder für die Bewegung bedeutet. Beispiele hierfür können sein (nicht abschließend): eine Gefahr für die Sicherheit einer Autorin oder eines Autors; die Gefahr, dass der Zugruff auf ein Projekt blockiert wird oder dass es zu einer ähnlichen technischen Unterbrechung kommen könnte; und/oder finanzielle Risiken.
  1. Eine Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Menschenrechte berührt sind. Beispiele: Wenn bei einem Fall die Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen schwerer wiegen sollten als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, würde er wahrscheinlich nach den Menschenrechten entschieden. Demgegenüber würde die Anordnung, öffentliche Informationen über ein wichtiges historisches Ereignis zu entfernen, wahrscheinlich nicht unter Zugrundelegung von Menschenrechten entschieden.

Es gilt zu beachten, dass alle drei der oben genannten Faktoren erfüllt sein müssen, damit die Foundation einen Fall anwendbaren Rechts feststellen kann. Wenn es beispielsweise Inhalte gibt, die gegen die Menschenrechte verstoßen oder eine erhebliche Bedrohung für die Nutzer darstellen, aber kein Rechtsstreit damit verbunden ist, würde die Foundation versuchen, das Problem durch andere Maßnahmen wie die Zusammenarbeit mit den Communities oder separate Trust & Safety-Prozesse anzugehen. Ähnlich verhält es sich, wenn es zwar einen verlorenen Rechtsstreit gibt, dieser aber keine Gefahr für die Foundation oder die Bewegung darstellt, was wahrscheinlich darauf hindeutet, dass das betreffende Gesetz nicht auf die Foundation anwendbar ist.

In den Fällen, in denen nicht-amerikanisches Recht anwendbar ist, verpflichtet sich die Foundation, soweit wie möglich mit den örtlichen ehrenamtlichen Communities zusammenzuarbeiten. Insbesondere wenn relevante Dokumente öffentlich sind, werden wir sie im Wiki zugänglich machen (oder auf der Website der Foundation, falls urheberrechtliche Gründe einer Veröffentlichung im Wiki entgegenstehen sollten). Von Dokumenten, die vertraulich sind, werden wir, soweit möglich, eine Zusammenfassung bereitstellen und örtlichen Benutzern, die eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, in diesem Rahmen Zugang gewähren. Wir haben begonnen, auf [LINK ZUR SEITE, SOBALD ES SIE GIBT] ein Logbuch im Wiki zu führen, um geltend gemachte Ansprüche zu dokumentieren und auf diese Weise der Community mitzuteilen.

Wenn örtliche Communities ein eigenes Verfahren einführen möchten, wie mit entsprechenden Ansprüchen nach nicht-US-amerikanischem Recht umzugehen wäre, so möchten sie dieses bitte im Wiki dokumentieren und einen Hinweis an legal(at)wikimedia.org schicken damit wir das Verfahren für die jeweilige Sprache dokumentieren können. Es empfiehlt sich, in dem lokalen Verfahren die Möglichkeit vorzusehen, die Versionsgeschichte eines Artikels zu oversighten (was benötigt wird, wenn bestimmte private oder beleidigende Informationen in den älteren Versionen eines Artikels nicht mehr öffentlich zugänglich sein sollen) und eine Mitteilung anzubringen, dass Änderungen aus rechtlichen Gründen vorgenommen wurden, um andere Benutzer, die die Seite erst später bearbeiten möchten, zu warnen. Da gerichtliche Anordnungen manchmal mit kurzer Fristsetzung erfolgen, empfehlen wir, das örtliche Verfahren so zu gestalten, dass Prüfung und Bearbeitung des Artikels innerhalb sieben (7) Tagen nach Zugang erfolgen können.

Es sei versichert, dass keine Freiwilligen verpflichtet sind, auf ein bestimmtes Problem zu reagieren. Dies sind unsere Vorschläge, wie ein solches Verfahren in Situationen funktionieren könnte, in denen die Community eine solche Überprüfung wünscht. Außerdem verweisen wir die Mitglieder der Community darauf, dass sie in dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass sie aufgrund ihrer Arbeit an einem solchen Fall in einen Rechtsstreit verwickelt werden, wahrscheinlich Anspruch auf Unterstützung im Rahmen unseres Hilfsprogramms für Rechtskosten haben.

Die Rechtsabteilung verpflichtet sich, soweit wie möglich in der Sprache des lokalen Projekts zu handeln und sich an die jeweiligen Community-Prozesse zu halten. Wenn eine einschlägige rechtliche Anordnung Änderungen an Inhalten in einem Wiki verlangen sollte, werden wir nur dann im Wege einer Office Action direkte Bearbeitungen vornehmen, wenn es dafür eine rechtliche Frist gibt und ein lokaler Prozess nicht zur Verfügung steht oder falls sich zeigen sollte, dass er das rechtliche Notwendige nicht rechtzeitig bewirken können wird. Für den Fall, dass wir eine inhaltliche Office Action ausführen, werden wir die örtliche Community davon benachrichtigen und den Grund für die Bearbeitung im Nachhinein erklären.

Empfehlung an die Community

Die Rechtsabteilung weist darauf hin, dass Autorinnen und Autoren, die sich nicht an die Gesetze ihres Landes halten, auf eigene Gefahr handeln. Siehe Verantwortlichkeit für Bearbeitungen in den allgemeinen öffentlichen Policies zu Rechtsfragen.

Die Mission der Foundation ist es, „Menschen auf der ganzen Welt in die Lage zu versetzen, Bildungsinhalte zu sammeln und zu entwickeln, die unter einer freien Lizenz stehen oder die gemeinfrei sind, und diese Inhalte so gut wie möglich und weltweit zugänglich zu machen.“ Obgleich die Wikimedia Foundation nicht zu rechtswidrigem Verhalten ermutigt, sollten wir jeder rechtlichen Beschränkung in Bezug auf unsere Inhalte, die unserer Mission entgegensteht, mit einer gesunden Skepsis begegnen.

Die Freiwilligen-Community hat bisweilen auf bestimmte Gesetze hingewiesen, die für ihre Projekte aus normativer Sicht relevant sein können. Siehe etwa http://commons.wikimedia.org/wiki/Licensing#Country-specific_laws („Im Allgemeinen erlaubt Commons nur Bilder, die in allen (oder zumindest in den meisten) Ländern benutzt werden können.“) („Der sicherste Weg, das Urheberrecht international anzuwenden ist, alle Gesetze aller relevanten Rechtsordnungen in Betracht zu ziehen und dann die restriktivste Variante auszuwählen, um zu beurteilen, ob etwas unter das Urheberrecht fällt oder nicht.“)

Regeln über eine Rechtswahl, die in einem Projekt von der Autorengemeinschaft aufgestellt wurden, sollten von den Ehrenamtlichen in diesem Projekt befolgt werden. Solche Regeln können allerdings zu stärkeren Beschränkungen führen, als von internationalen Rechtsprinzipien gefordert. Kurz gesagt, handelt es sich bei diesen Regeln um wichtige redaktionelle Entscheidungen darüber, wie ein Projekt gemanagt werden sollte; sie müssen nicht damit übereinstimmen, wie die Gerichte das Recht in einem konkreten Fall anwenden würden. Deshalb behält sich die Rechtsabteilung vor, wenn es nötig ist, einen davon abweichen Rechtsstandpunkt zu beziehen, wenn sie die Interessen der Wikimedia Foundation vertritt.

Unter allen Umständen sollten die Projekte zumindest das Recht der USA befolgen. Falls eine Community weniger einschneidende Policies beschließen sollte, die nicht mit dem Recht der Vereinigten Staaten übereinstimmen, würde die Wikimedia Foundation darauf hinwirken, dass diese Regeln in einer Weise geändert werden, so dass sie US-amerikanischem Recht entsprechen. Kurz gesagt, darf keine lokale Policy gegen einschränkende Vorgaben des US-amerikanischen Rechts verstoßen.