Wikipedia Diskussion:Gesichtete Versionen/Rechtevergabe/Archiv/2009/Aug

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Anfrage

Ich kann die umseitige Seite nicht bearbeiten und würde gerne beantragen, auch den Sichterstatus oder wie das heißt zu bekommen. Ich habe schon mehrere Artikel neu- oder umgeschrieben und es nervt ehrlichgesagt, wenn man warten muss, bis endlich jemand die Änderungen „live“ schaltet. Ich erfülle die Bedingungen noch nicht, aber ich kann versichern, dass ich hier nur zum Wohle der Wikipedia arbeiten will. Wer das nicht glaubt, schaue bitte auf meine Benutzerseite, dort steht, was ich heute und gestern schon gemacht habe. Danke vielmals im Voraus wünscht --MJQH 12:48, 19. Aug. 2009 (CEST)

hier siehst du den Grund, warum du die Vorderseite nicht bearbeiten kannst. --Marcela 12:51, 19. Aug. 2009 (CEST)
Sehr schade. Vielleicht höre ich dann wieder auf, denn so macht das keinen Spaß, wenn man Stunden in die Recherche und Übersetzung steckt und dann ewig darauf warten muss, dass ein Zweiter das ganze überprüft. Geht man hier nicht von guten Willen aus? --MJQH 12:53, 19. Aug. 2009 (CEST)
Ich hab mal umseitig einen Antrag gestellt. --Hans Koberger 13:03, 19. Aug. 2009 (CEST)

Voraussetzungen für Sichterstatus

Hallo, ich wurde vor einiger Zeit mal für drei Tage gesperrt, habe aber seitdem nichts mehr "angestellt". Kann ich mit einer kurzen Sperrung im Logbuch trotzdem noch den Sichterstatus bekommen?

--Game Boys 23:39, 23. Aug. 2009 (CEST)

Das kannst du, allerdings ist deine Sperre noch nicht wirklich lange her und zusätzlich hast du die Grundbedingung der allg. Stimmberechtigung auch noch nicht erreicht. Also, weiter fleißig mitarbeiten und in ein paar Wochen wiederkommen. Grüße --Zollernalb 23:43, 23. Aug. 2009 (CEST)
Imho solltest Du damit auf jeden Fall noch warten, bis Du mindestens die hier geforderten 200 Bearbeitungen im ANR hast. Bei einer 3-Tages-Sperre muss das ja einiges an Unsinn gewesen sein, und so ewig lange liegt das auch noch nicht zurück. Daher: wenn Du ausreichend Edits hast, einfach auf der Projektseite probieren. Vielleicht bekommst Du noch ´ne Art "Bewährungsauflage", grundsätzlich sollten Sichterrechte aber möglich sein. Aber das entscheiden die hier zuständigen Administratoren. Gruß, --91.89.53.49 23:48, 23. Aug. 2009 (CEST)