Wikipedia Diskussion:Lizenzbestimmungen/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Unveränderte Kopien
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- 2003 -

GFDL nicht die einzige Open-Content-Lizenz

Die GFDL ist übrigens nicht die einzige Open-Content-Lizenz. Wenn Open Content mehr Anhänger bekommt, sehe ich ähnliche Schwierigkeiten wie bei dem Lizenzwirrwarr bei Open Source (BSD, GPL, u. v. a. m.) auf uns zukommen. Ich jedenfalls würde Werke nicht nur unter der GFDL veröffentlichen, das grenzt die Nutzung ganz schön ein.

Zum Beispiel: „Darf ich Artikel der WP mit anderen freien Inhalten der Open-XY-Lizenz zusammenführen?“

Immerhin kann die GFDL ja von der FSF noch verändert werden.
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von JakobVoss 17:06, 1. Dez. 2003 (CET) Nachtrag 2007-03-19 11:20

- 2003 -

Kopien

Besitzt diese Seite eine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingung)?

Es wäre hilfreich, wenn beim XML-Export die Liste der Autoren verfügbar wäre. Andernfalls kann die entsprechende Lizenzvorgabe nicht erfüllt werden.


Hinweis: Ich hab den verlangten Hinweistext mal ein bisschen angepasst, und den Link auf die Historie und aufs Bearbeiten obligat gemacht. Wer mit unseren Artikeln Geld verdient, soll uns wenigsten den Ruhm lassen (Man darf mit den Texten alles tun, nur nicht behaupten, man hätte sie geschrieben) und für unsere Nachsicht in den Details ein bisschen Werbung fürs Projekt machen.

Gleichzeitig geht eine Mail an den Betreiber der Domain wikipedia.online-shopping-today.de, der gegen eine ganze Reihe von Lizenzbestimmungen verstößt. Also hier bitte erstmal nicht wieder zurückändern, wir sollten sowas wie online-shopping-today nicht einreißen lassen. Kopie der Mail geht an die Mailingliste. Uli 12:42, 2. Mär 2004 (CET)

Was ist mit www.orthopedia-shop.de/glossar/VID-9ce831e6a220036d4e158d/lexikon-Impfkritik

Offensichtlich keine lizenzgerechte Nutzung, kein Link auf Wikipedia, kein Hinweis auf die Historie, wer macht da was? --AlexNN 18:42, 20. Apr 2004 (CEST)

Creative Commons Kompatibel ??

Ich finde creative commons eine super sache (ziemlich gleich nach wikipedia und linux) und würde auch gerne eigenes Bildmaterial zur verfügung stellen. Wenn ich die CreativeCommons.org Lizenz mit Attribution (urheberangabe) share-alike und non-commercial (keine kommerz. nutzung) nehmen will, dann ist das aber -wenn ich mich recht erinnere- nicht mit der GNUFDL kompatibel, die völlige freiheit verlangt? Ich fände es schon fair, wenn die Quelle angegeben werden darf/kann, schliesslich sieht man auch bei textbeiträgen, welcher benutzer am werk war. Auch GNU-Lizenziert Software trägt ja immer den namen des Autors. So wird es möglich dem Autor rückmeldungen zu geben. Wie wird das von euch wikipedianern gesehen? ich hoff das ist die richtige seite für diskussion darüber, sonst bitte um hinweis hier, oder auf meine Benutzerseite. Danke epic 19:15, 10. Apr 2004 (CEST)

Bin kein Anwalt, aber eines der Hauptprobleme zwischen GNUFDL und CC-BY-SA-NC ist "NC". Kommerzielle Nutzung darf in der GNUFDL nicht ausgeschlossen werden und ist auch generell keine gute Idee, siehe hier: http://www.intelligentdesigns.net/Licenses/NC/de. -- Holger-Dieterich 12.12.2005

Kopieren von Wiki1 nach Wiki2

Den Gentleman-Hinweis finde ich prinzipiell eine gute Sache, aber wie verhält es sich, wenn ich einen Artikel ganz oder teilweise von Wikipedia in einen anderen Wiki (z.B. zu einem Spezialthema) überführen möchte.

Zum Zeitpunkt der "Überführung" mag der Hinweis noch greifen, aber (hoffentlich) wird der Artikel im "Spezialthema-Wiki" verändert (der auf Wikipedia aber auch).

Wie könnte mach einen Hinweis so formulieren, dass er dieser Situation gerecht wird?

Wie wäre es mit einer "aktiven" Spiegelung der entscheidenen Artikel. Dann kann der Artikel in der Wikipedia bearbeitet werden und der aktuelle Inhalt ist immer in Wiki2 vorhanden. --Habakuk <>< 16:00, 4. Dez 2004 (CET)

Praktische Anwendung in Online-Medien: Wo muss die GNU FDL gespeichert sein?

In der Anleitung zur lizenzkonformen Verwendung von Wikipedia-Inhalten steht der Satz

"GNU Lizenz für freie Dokumentation" sollte auf eine lokale(!) Kopie der Lizenz linken.

Da frag ich mich doch: Wie lokal ist die Kopie der GNU FDL, auf die von jeder Wikipedia-Seite aus verwiesen wird?

Der Inhalt dieser Seite steht unter der GNU Free Documentation License.

Also meine Frage: Muss der Lizenztext lokal gespeichert sein, wie auf

Wikipedia:GNU_Freie_Dokumentationslizenz

oder reicht auf Link nach

http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html

oder

http://www.gnu.org/licenses/fdl.txt

aus, wenn man Wikipedia-Inhalte auf seinen eigenen Seiten praesentieren will? --SirJective 17:01, 2. Jun 2004 (CEST)

Nachdem ich diese Frage als "lokale(!) Kopie der GNU FDL?" am 4. Juni 2004 auf der de-Mailingliste gestellt habe, antwortete Timwi:
Selbst gnu.org kann mal down sein, aber die GFDL verlangt, daß die Lizenz abrufbar ist, wenn auch das lizenzierte Material abrufbar ist.
Damit ist für anderen Websites die Sache erledigt. Aber (bitte entschuldigt, wenn das nun kleinlich oder provokant wirkt): Wie lizenzkonform ist die allerletzte Zeile eines jeden Artikels in der Wikipedia? --SirJective 00:00, 2. Aug 2004 (CEST)

Zur Freien Verwendung

http://www.berlin.de/RBmSKzl/berlin_images/index.html (bzw. http://www.berlin.de/berlinbilder ) enthält folgende Information

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin bietet Ihnen auf dieser Seite eine Vielzahl von attraktiven Berlin-Motiven zum kostenlosen Download für die Verwendung in eigenen Druckerzeugnissen und elektronischen Anwendungen.

Frage: kompatibel? (sagt mal, wo war noch gleich das Lizenz-FAQ?)
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von Guidod 18:49, 1. Aug. 2004 (CEST) Nachtrag 2007-03-19 11:29

ne Frage zu Lizenzen

Ist das eigentlich rechtens, was die da bei Link machen? Ich meine, die verwursteln die Wikipedia-Seiten zu ihrem neuen Online-Lexikon. So habe ich dort meine kürzlich selbst fertiggestellte Seite dort widergefunden. Die arbeiten also mit Umbiegen von Links. Wobei ich es zum kotzen finde, wie die z.B. diese Portalseite darstellen: Link. Ich mein, das kann doch nicht wahr sein, oder? Die ganzen Farben raus und die schöne Tabellendarstellung am Arsch! --Zahnstein 04:51, 5. Nov 2004 (CET)

  • Nachtrag! Ist doch älter! Also nicht aktuell und deshalb wohl eine CD-Version oder eine runtergeladene Version. Offenbar sind die nicht die Einzigen, wie ich hier lesen muß: Wikipedia:Projekte, die Wikipedia als Quelle benutzen --Zahnstein 05:04, 5. Nov 2004 (CET)
    • Nein, dass sind nicht die Einzigen ... und es werden immer mehr Hafenbar 12:05, 14. Nov 2004 (CET)
Dieser Clone hat sich offenbar erledigt: Die Seite aberhallo.de scheint nicht mehr erreichbar zu sein. :-) --RokerHRO 13:38, 29. Nov. 2006 (CET)

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipediaund steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autorenverfügbar, dort kann man den Artikel bearbeiten.

Der verlangte Link auf den Originalartikel, auf die de.wikipedia und auf die Lizenz ist natürlich ok, allergrößte Bauchschmerzen bereitet mir allerdings der "geforderte" Link zum unmittelbaren Editieren, das halte ich für fragwürdig bis gefährlich:

Je mehr Clone im Netz herumgeistern, desto mehr "Datenleichen" präsentieren oft veraltete Artikelbearbeitungsstände, die trotzdem im Suchmaschinenranking vor dem Wikipedia-Artikel landen können. Wenn ein unerfahrener Leser/Bearbeiter in einem solchen Clone-Artikel so einen Artikel bearbeiten Link betätigt, findet es sich mitunter in einem (aktuellen) Quelltext wieder, der mit dem Artikeltext des (veralteten) Clones nichts zu tun hat. Im Extremfall kann aus dem alten Artikel inzwischen aktuell eine BKS geworden sein (habe ich alles schon erlebt, beim rumstöbern in den Clonen, die ja letztendlich IMMER einen "veralteten" Datenbestand präsentieren, der entweder einige Tage, möglicherweise jedoch durchaus auch einige Monate alt sein kann).

Ein Editieren des aktuellen Wikipedia-Artikels aus einem Clone heraus, sollte nicht gefordert, sondern vermieden werden, da sollte immer die Ansicht auf den aktuellen-original-Artikel zwischengeschaltet sein ... Hafenbar 12:05, 14. Nov 2004 (CET)

Bitte nicht angeben - es ist kein Mangel ... Hafenbar 20:55, 4. Jun 2005 (CEST)

- 2005 -

Offline-Medien (Druck)

Wenn man verschiedene Seiten zu einem Thema als Heft/Buch zusammenfasst, sollte man dann die jeweilige Autoren direkt bei dem Artikel nennen oder wäre es auch ausreichend am Schluß ein Autorenverzeichnis zu machen. Das Problem bei der Autorennennung direkt beim Artikel ist, dass diese Liste u.U. recht lang werden kann und einfach zuviel Platz in Anspruch nimmt. Da bei einem Heft zu einem bestimmten Thema viele Autoren an mehreren Artikeln beteiligt sind, wäre das Verzeichnis am Schluss die platzsprendere Alternative. Wie soll es nun sein?
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 212.218.94.130 10:52, 15. Mär. 2005 (CET) Nachtrag 2007-03-19 11:26

Auslegungssache Lizenzbestimmungen

Zitat: Da die Lizenz aus dem US-amerikanischen Recht stammt und ursprünglich für Softwaredokumentationen entworfen wurde und nicht für ein Projekt wie die Wikipedia, ist unter Umständen ein gewisses Maß an Auslegung notwendig. Die aktiven Benutzer der Wikipedia arbeiten zur Zeit an allgemeinen Richtlinien für die Verwendung von Inhalten der Wikipedia.

  • Inwiefern werden die deutschen Ansichten zur Lizenzbsetimmung international abgestimmt. Wo findet man weitere Informationen zu dieser Problematik? Welche aktiven Benutzer der deutschen Wikipedia arbeiten an allgemeinen Richtlinien für die Verwendung der Wikipedia. Wo sind diese Benutzer mit der allgemeinen Wikipedia verlinkt? 20:49, 8. Mai 2005 (CEST)

Lizenzbestimmung bei übernahme zwischen Wikipedias verschiedener Länder bzw. Sprachen

Welche Angaben sind erforderlich? Reicht zum Beispiel die Angabe: Quelle des Originaltextes englische Wikipedia und ein Link zu der englischen bzw. analog umgekehrt? --Hutschi 13:47, 18. Mai 2005 (CEST)

Bitte Lizenzfragen unter Wikipedia:Lizenzauslegung diskutieren

Externe Texte mit GNU-Lizenz auf Wikipedia - Linkanforderungen

Wenn man einen Wikipedia-Text auf einer eigenen Homepage verwendet, werden ja wie hier dargestellt sehr große Anforderungen an die Verlinkung zum Original-Artikel der Wikipedia gestellt.

Wie ist es aber umgekehrt?

Wenn GNU lizenzierte Texte von externen Webseiten übernommen werden, sagt der Hinweis unter dem Editorfenster: " oder dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der GNU-FDL zugestimmt hat.". Wenn der Rechtsinhaber dem zugestimmt hat, aber nur unter der Bedingung der Nennung des Urhebers, eines Linkes zum Original etc., was dann?

Kann das hier gewährleistet werden? Wohl eher nein.

Und welche Rolle spielen dabei nofollow-Links, die sich der Autor des Originals sicherlich auch nichts gewünscht hat.

Wie werden bei Wikipedia die Rechte dritter geschützt?
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 84.58.119.187 03:20, 31. Mai 2005 (CEST) Nachtrag 2007-03-19 11:32

Kündbarkeit der Verträge

verschoben nach Wikipedia:Lizenzauslegung --Historiograf 19:54, 14. Jun 2005 (CEST)

Kategorie

kann hier ein admin [[Kategorie:Wikipedia|Lizenzbestimmungen]] einfügen bitte? text ist ja sinnvollerweise gesperrt 23.144.186.42 07:25, 12. Jun 2005 (CEST)

done. --Kurt Jansson 14:37, 12. Jun 2005 (CEST)

Korrektur am "Gentlemen-Agreement" für Bilder

Ich finde das "Gentlemen-Agreement" für Bilder wie es hier steht nicht sehr geeignet, um den Urheber eines Bildes zu nennen, da auf die Versionsgeschichte der Bildbeschreibungsseite gelinkt wird und nicht auf die Bildbeschreibunsseite selber auf der sich normalerweise der Urheber befindet und auch die "Image history". Stattdessen, sollten die Urheber eher direkt genannt werden und auf die jeweiligen Benutzerseiten linken, da gerade bei Bildern in der Regel nicht viele Autoren beteiligt sind. Was meint ihr? --Baikonur 19:32, 14. Jun 2005 (CEST)

Ja das sehe ich auch so, ich hatte die Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische Anwendung in Online-Medien auch schon vor einigen Tagen in der Richtung angepasst. Ausgelöst bei mir durch den Fund einiger Bilder von mir im Web, bei denen die GFDL nicht (ganz) eingehalten wurde (u.a. "Cityreview"). Ein Verlinken auf die Bildbeschreibungsseite (meistens auf commons:) habe ich von den Nutzern auch gefordert. --Raymond 10:44, 16. Jun 2005 (CEST)

Bitte auf Wikipedia:Lizenzauslegung weiterdiskutieren

Bitte Diskussionen und Fragen zur Auslegung der GNU FDL nur noch auf der Seite Wikipedia:Lizenzauslegung --Historiograf 19:53, 14. Jun 2005 (CEST)

Inakzeptable Änderungen

An der Seite Lizenzbestimmungen sollten - auch durch Admins - Änderungen nur nach vorheriger breiter Diskussion, die auf Fragen zur Wikipedia zu führen ist, vorgenommen werden. Die Änderungen für Bilder sind schlecht durchdacht und irreführend. Man sollte schon ein realistisches Beispielbild nehmen, das tatsächlich auf de liegt und nicht auf commons. Dann genügt der Link auf die Bildseite und statt des Links auf die Autoren ist zu fordern, dass der Urheber des Bildes namentlich genannt wird. Das Bild beispiel.jpg ist auch deshalb ungeeignet, weil es eben ein PD-Bild ist und kein GNU FDL-Bild. --Historiograf 16:40, 16. Jun 2005 (CEST)

In Bezug auf die Änderungen an der Vorlage ist das auch meine Meinung, siehe oben. --Baikonur 19:09, 16. Jun 2005 (CEST)
Ich finde meine Erweiterung in Bezug auf Bilder war gar nicht so schlecht und falsch schon gar nicht. Ich muss aber zugeben dass ich nicht gesehen habe, dass das Beispielbild auf commons liegt und auch noch PD ist, sorry. Habe jetzt eines meiner GFDL-Bilder als Beispielbild auf de: hochgeladen und Deine Anregungen übernommen. Ich denke damit sind alle Unklarheiten beseitigt. --Raymond 09:08, 17. Jun 2005 (CEST)

Fachsimpeln oder was?

Ich weiß nicht was dieses juristische Experten-Kauderwelsch soll! Kann doch nur einer verstehen der Politik, Jura und Kaufmann gelernt hat! --Abzt 20:54, 8. Sep 2005 (CEST)

- 2006 -

Bilder

Was mir beim überfliegen der Seite so aufgefallen ist:

  1. Alle Bilder scheinen sich nach dieser Seite bei Weiterbenutzung in GFDL-Bilder zu verwandeln, CC und PD wird nicht behandelt.
  2. Bei "für Bilder, die auf commons.wikimedia.org liegen" sollte der Link auf Commons auch mit Commons oder Wikimedia Commons beschriftet sein.

-guety 04:17, 12. Mär 2006 (CET)

Einfaches Nutzungsrecht???

hi, ich hatte bei einer Stadt nachgefragt, ob ich ein Bild einer berühmten Persönlichkeit auf Wikipedia (also ins Internet) einstellen kann. Sie meinten das wäre kein Problem, haben mir ein Foto zugeschickt, dann kam aber folgender Passus, den ich zu berücksichtigen habe:

  • ...überträgt Ihnen nach Urheberrecht das einfache Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Motiven. Dies bedeutet, dass die Motive ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. Insbesondere jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

heißt das, ich kann das Bild jetzt nicht in Wikipedia einfügen? -- schwarze feder 14:58, 13. Apr 2006 (CEST)

Nein, der Rechteinhabe müsste sich hierzu bereit erklären. Weitergabe (mit und ohne Veränderung) sowie jegliche Form der Nutzung (auch kommerziell) müssen gewährleistet sein. --Matt314 17:38, 13. Apr 2006 (CEST)

Falscher Text im Gentleman Agreement für Commons

Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC.

Im Beschreibungstext steht, dass "Wikipedia" auf die Hauptseite von Commons verlinken soll, zudem ist die Lizensierung völlig falsch, wenn das Bild bsp. PD oder unter CC lizensiert ist! Ich würde vorschlagen den Text wiefolgt zu ändern:

Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Mediendatenbank Commons und steht unter der Lizenz ABC. Der Urheber des Bildes ist DEF.

Der Beschreibungstext müßte entsprechend geändert werden. --Taxman 議論 13:15, 20. Apr 2006 (CEST)

p.s. und auch hier in der Wikipedia gibt es CC und PD, also ist der Text auch falsch. --Taxman 議論 13:33, 20. Apr 2006 (CEST)
Das wollte ich auch grad anmerken - ich will ausdrücklich NICHT, dass meine cc-by-sa-lizenzierten Bilder unter der GFDL verändert werden. Außerdem - warum muss man bei Printmedien von den Diskussionsseiten der Bilder die Lizenz ermitteln? TZM Diskussion 14:37, 9. Jun 2006 (CEST)

Kopie eines WP-Artikels

Dürfen die das? Gruß, --Thomas Goldammer (Disk./Bew.) 23:28, 24. Apr 2006 (CEST)

Siehe Wikipedia:Weiternutzung bzw. Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --AndreasPraefcke ¿! 23:34, 24. Apr 2006 (CEST)

Dürfen die schon, die Auszeichnung ist lizenzkonform, und die Seite war bei den lizenzkonformen Mirrors aufgeführt. Binden jedoch die Bilder (neuerdings?) live von den Server der Wikipedia ein, deswegen zurückgestuft. Grüße, --Mdangers 23:53, 24. Apr 2006 (CEST)
Ah, danke an euch. Was mir sehr missfällt ist die Werbung mitten im Artikel. Aber da kann man wohl nichts machen, oder? --Thomas Goldammer (Disk./Bew.) 00:07, 25. Apr 2006 (CEST)
Nope GFDL sieht kommerzielle Nutzung ja vor. Und schau dir mal den ersten Eintrag auf der Mängelliste an, dann siehst Du, was richtiges googlespaming ist. --Taxman 議論 00:25, 25. Apr 2006 (CEST)
Die Verwendung der Bilder ist nicht lizenzkonform. Zu keinem Bild ist die Lizenz, die Quelle und der Urheber zu erkennen. --Tsui 00:44, 25. Apr 2006 (CEST)
Hm. Kennst du dich mit dem ganzen Urheberkrimskrams aus und kannst irgendwas unternehmen? Ich hab leider nicht so viel Ahnung von rechtlichen Dingen. *schäm* Grüße, --Thomas Goldammer (Disk./Bew.) 00:52, 25. Apr 2006 (CEST)
Ganz unten im Artikel, schön klein geschrieben: Abbildungsnachweis . Wenn die die Bilder aber wirklich live vom Wikipedia-Server nehmen ist das aber ein schönes Ding, dürfen die das überhaupt? --Denniss 03:40, 25. Apr 2006 (CEST)
Die Bilder aus den Wikimedia-Servern zu ziehen ist schon ganz schön frech. Ich nehm mal an, dass es da relativ schnell zum Meinungsaustausch zwischen WM und diesem Mirror kommen wird. -- sebmol ? ! 03:48, 25. Apr 2006 (CEST)
Das ist sehr sauber. Im Prinzip nichts anders als ein aufbereiteter Weblink. Die Autorenschaft sowohl bei den Fotos als auch den Artikel ist nachvollziehbar, auch der Hinweis auf die GNU- und GFDL-Lizenz als auch auf die Quelle. Es wird nirgends was als eigenes Produkt ausgegeben. Also voll in Ordnung. Ein Paradebeispiel wie es sein sollte, wenn WP-Seiten übernommen werden. Autoren müsen nciht direkt bei Foto oder Artikel benannt werden, es reicht ein leicht zu findender Hinweis, der ist ja vorhanden.--mäfä! Noch eena ohne Fahrschein? 03:56, 25. Apr 2006 (CEST)
Eher ein Paradebeispiel für's Anzapfen der Wikimedia Server ... (da sich die Bilder allem Anschein nach nicht auf einem eigenen Server befinden) --Denniss 05:41, 25. Apr 2006 (CEST)
Habt ihr alle ne andere Seite als ich? [1] => ist das nur ne Weiterleitung? Aber es scheint doch vom eigenen Server zu kommen. Darkone (¿!) 08:31, 25. Apr 2006 (CEST)
@Kommentatoren: Lest euch doch wenigstens einmal die am Anfang verlinkten Seiten durch. Da gibts einen hübschen Absatz: Wikipedia:Weiternutzung#Live-Mirrors. Soviel zum Thema Live Weiterverwendung von WP-Material. Und ob ein "Abbildungsnachweis" ausreicht oder nicht würde ich mich nicht so einfach mal festlegen, geschweige denn wo der angebracht sein muß. Mal ganz abgesehen davon, dass die Gültigkeit des Gentlemen Agreement auch umstritten sein kann. Das einzige, was ich der Seite zu gute halten kann ist das noch erträgliche Maß an Werbung. --Taxman 議論 08:13, 25. Apr 2006 (CEST)
Volle Zustimmung zu Taxman und mäfä. Diese Seite bemüht sich zumindest darum, GNU-FDL (bzw. Gentlemen Agreement) konform zu sein und ist absolut lizenzkonform und wurde deswegen auch ehemals von mir als lizenzkonform eingestuft. Das Anzapfen der WM Server ist unzweifelhaft (Bildeigenschaften in Opera, Adresse:upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/etc., bei Verzögerungen; "...warten auf upload.wikipedia.org" ).
Das sich die Foundation dafür interessiert, ist wahrscheinlich, das sich irgendjemand einschaltet ist wegen der Personallage bzw. des Arbeitsaufwandes immens unwahrscheinlich bzw. noch nie passiert. Selbst das Sperren solcher Seiten ist nicht trivial, wir habe zwischen fünf und acht freiwillige/unbezahlte Serveradmins (die auch noch "echte" Jobs haben!) und die Infrastruktur brennt an allen Ecken. Letztesmal war Duesentrieb so freundlich, das Sperren von Live-Mirrors zu vermitteln/voranzutreiben.
Alles in allem ist diese Seite kein Grund, sich besonders aufzuregen, dort warten noch einige weitere Klopfer :-). --Mdangers 12:26, 25. Apr 2006 (CEST)

Ich bin NICHT überzeugt davon, dass unsere Praxis rechtmäßig ist, da das Verbot der Anzapfen der WP-Server eindeutig mit dem strikten DRM-Verbot der GNU FDL kollidiert. Es dürfen KEINE technischen Mittel gebraucht werden, um das Lesen und Kopieren der Beiträge zu behindern. Was uns wünschenswert erscheint und was die GNU FDL ZWINGEND vorgibt, sind zweierlei. Die GNU FDL sagt eindeutig, dass weitere Bedingungen NEBEN der GNU FDL nicht gestellt werden dürfen. Können diejenigen, die das anzweifeln, bitte mal wieder die GNU FDL komplett durchlesen, bevor sie hier Stellung nehmen? Wir können also NICHT sagen: Es gilt die GNU FDL und zusätzlich möchten wir, dass unsere Server nicht Live angezapft werden. Das ist eine weitere Bedingung, die auch mit dem DRM-Verbot nicht ganz in Einklang steht. Richtig ist: Unter WP:LB steht keine Silbe vom Verbot von Live-Mirrors. Angesichts der auf meiner Seite aufgeführten Unklarkeiten der Lizenz und unserer Auslegung kann man mit Fug und Recht behaupten, dass kein Mirror wirklich Angst vor uns haben muss. Im übrigen sind meine bisherigen Bedenken, die gern als Panikmache bezeichnet wurden, nichts, was man mit dem hier vergleichen kann, das versetzt mich zunehmend wirklich in Panik --Historiograf 12:43, 25. Apr 2006 (CEST)

Mich auch. Mir ist die Lust auf konstruktive Arbeit hier mitlerweile ergangen. Ich möchte jedenfalls nicht, dass man auf meinen Urheberrechten rumtrampelt, auch wenn das viele hier wahrscheinlich anders sehen … Und wenn dann die GFDL auch noch ungültig ist … Gar nicht auszudenken … Das wäre das ende der WP, zumindesn in D … Danke fürs Spaß verderben … -- Timo Müller Diskussion 12:55, 25. Apr 2006 (CEST)
Zu den Live Servern:
  • AUF GAR KEINEN FALL muß die WMF unter der GNU-FDL stehende Inhalte anbieten.
  • Weiterhin gibt es keine sonstige Verpflichtung der WMF, irgendjemanden mit Inhalten zu beliefern.
  • Die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen ist eine Verpflichtung des Live-Mirrors, d.h. dieser muß sicherstellen, daß auch bei Blockierung der WP-Server (ob durch Eingriff der Admins, Brand, Hurricane oder Alien-Invasion) die Auszeichnung der Inhalte funktioniert.
  • Noch viel banaler: Geblockte Live-Mirrors zeigen keine Inhalte, d.h. es existiert gar nichts, über das sich zu reden lohnt!
Richtig ist tatsächlich, das ein Live-Mirroring in WP:LB gar nicht genannt wird. Richtig erscheint auch, das das GA keine Grundlage hat, richtig erscheint weiterhin, das eine große Menge an Problemen den "Schnellweg zur Hölle der GFDL" in eine Piste mit vielen Löchern und vielleicht auch eine Einbahnstrasse verwandeln. Das Live-Mirror Problem jedoch ist davon unberührt. Ich lasse mich (natürlich un-) gern eines Besseren belehren. --Mdangers 14:23, 25. Apr 2006 (CEST)


Ich sehe nicht inwiefern dass Verhindern des Live-Mirrorings eine Verletzung der GFDL darstellt. Das Kopieren der Inhalte ist vollumfänglich möglich. Entweder manuell die Bilder und Texte herunterladen oder einen Dump der de-WP oder den Dump von commons. Es wird als sehr wohl dafür gesorgt, dass die Inhalte verbreitet werden können, über das wie schweigt die GFDL und sie verlangt auch nicht, dass die Inhalte in der von diesem Anbieter genutzten Form bereitgestellt werden müssen. --Finanzer 17:18, 25. Apr 2006 (CEST)

Nach Bearb.konfl. Es ist richtig, dass keine Pflicht der Wikimedia Foundation (WMF) besteht, jemanden mit Inhalten zu beliefern. Aber wir sprechen hier von dem bestehenden Internetangebot wikipedia.org, das natürlich von einem Tag auf den anderen eingestellt werden darf. SOLANGE die WMF aber Inhalte anbietet, hat sie als Lizenznehmerin die GNU FDL zu beachten. Der Satz "Live-Mirrors sind untersagt" auf WP:Weiternutzung ist das, was man "Terms of use" NEBEN der GNU FDL nennen könnte und zugleich eine AGB, die aber nicht wirksam einbezogen wurde, da sie nicht auf WP:LB steht. Es ist absolut mit der GNU FDL vereinbar, das nicht unter GNU FDL stehende Logo der WMF zu reservieren, das ist Markenrecht, nicht Urheberrecht und betrifft nicht die inhaltliche Nutzung. "Live-Mirrors sind untersagt" ist meiner Auffassung nach eine unzulässige, weil ausdrücklich verbotene Nebenbestimmung, die die inhaltliche Nutzung des Angebots betrifft. Ein Blockieren von Live-Mirrors ist angesichts des strikten DRM-Verbots der GNU FDL nur möglich, wenn so etwas wie "Notwehr" der WMF gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen vorliegt. Niemand kann von uns erwarten, unser Projekt gegen die Wand fahren zu lassen --Historiograf 17:21, 25. Apr 2006 (CEST)

Ok, so kann ich der Argumentation folgen. Tatsächlich ist die einzige Entsprechung der "Terms of Use", die ich finden kann, WP:LB. Ich empfinde es als eine gute Idee, das live-mirroring dort zu erwähnen, jedoch wo und wie sollte dies diskutiert werden?!? --Mdangers 18:35, 25. Apr 2006 (CEST)

Da die Seite gesperrt ist (und ich voraussichtlich nicht Admin werde ;-) hier mein Formulierungsvorschlag (vor dem Zitieren):

Weitere Nutzungsbestimmungen

Die GNU FDL regelt die inhaltliche Nutzung der urheberrechtlich geschützten Teile der Wikipedia abschließend. Weitere Bedingungen neben der GNU FDL werden von der Lizenz ausdrücklich untersagt. Davon unabhängig ist die markenrechtlich begründete Untersagung der Nutzung des nicht unter GNU FDL freigegebenen Wikipedia-Logos und das zur Aufrechterhaltung des Betriebs des Angebots notwendige Verbot von Live-Mirrors. Zu beidem siehe Wikipedia:Weiternutzung.

Ende des Formulierungsvorschlags


Finde ich gut und richtig. Wortreicher braucht man auf WP:LB nicht zu sein, Einzelheiten können bzw. werden ja dann auf WP:WN erläutert. Ich habe auf Wikipedia:Weiternutzung#Live-Mirrors auch noch explizit das Cachen erwähnt, das manche Mirror Betreiber als Ausrede anführen. Persönlich fehlt mir die ethische Komponente ("live mirrors sind unfair und böse") aber die hat hier letztlich auch gar nichts zu suchen. --Mdangers 19:16, 25. Apr 2006 (CEST)

Also, im Sinne der Lizenz ist das Live-Mirroring sicher nicht. Unter anderem heißt es ja bswp "you may copy [...] in any medium", was eigentlich nahelegt, dass man von einer mehr oder weniger physisch greifbaren Kopie (und nicht nur einer Art Teledienstleistung) ausgeht. Aber das muss noch nicht juristisch haltbar sein. Wie Histo feststellt, wäre ein Szenario denkbar, in dem ein Urheber der Foundation aufgrund der GNU FDL-Lizenz untersagt, Live-Mirrors zu sperren, weil dies eine unzulässige Erweiterung der Lizenz wäre. Man könnte aber auch ein anderes Szenario aufbauen, und nach deutschem Recht argumentieren, dass das Durchleiten von Wikipedia-Inhalten auf Seiten von Dritten eine unbekannte Nutzungsart wäre, für die man als Urheber der Foundation per GNU FDL eben keine Nutzung einräumen konnte und eingeräumt hatte. Denn meines Wissens kamen Live-Mirrors im Web erst mit der Wikipedia auf - vorher war dieses Phänomen unbekannt. Und ihr in Konsequenz untersagen lassen, Inhalte an Live-Mirrors durchzuleiten. (Wäre allerdings lustig zu sehen, was passierte, wenn sowohl aus der einen Sicht wie aus der anderen Sicht ein Rechtsstreit anhängig wäre.)

Eine zweite Argumentationsstrategie (diesmal von der Foundation-Warte aus) gibt es übrigens auch noch: Geht man davon aus, dass das reine Durchleiten von digitalöen Daten der Foundation-Server eben doch ein "Kopieren" ist, so ist es dennoch vermutlich keine "transparente Kopie". Die muss aber bei einem "copying in quantity" (wovon bei einem Live-Mirror-auszugehen ist, immerhin pumpt er diese Daten auch ständig nach google, das ist schließlich sein Zweck) bereitgehalten werden. Die GNU FDL muss übrigens ebenso wie die Historie ausgeliefert und als transparente Kopie bereitgehalten werden. Diesen Aufwand könnte man einem Live-Mirror abverlangen, ohne das Nebenbedingungsverbot der GNU FDL zu verletzen - und dann wird er vermutlich unrentabel, bzw. es ist billiger, gleich ein veraltetes Abbild auszuliefern, statt einmal durchzuleiten und einmal den durchgeleiteten Inhalt noch auf den eigenen Servern zu speichern und verfügbar zu machen. Uli 22:41, 25. Apr 2006 (CEST)

DRM-Mechanismen (Blockieren von Live-Mirrors) sind noch weniger im Sinne der Lizenz. Das Argument mit den unbekannten Nutzungsarten ist abwegig, da die GNU FDL noch nicht so alt ist (vor allem nicht in der hier eingesetzten Fassung). Das Vorhalten einer transparenten Kopie bezieht sich nach MEINER Auslegung der GNU FDL ausschließlich auf die Verbreitung von Werkstücken, NICHT auf Online-Nutzungen --Historiograf 23:24, 25. Apr 2006 (CEST)
Das Argument mit den unbekannten Nutzungsarten ist mitnichten abwegig, nur dann, wenn Du es noch nicht richtig verstanden hast: Viele meiner Beiträge stammen aus der Anfangszeit der deutschspr. WP (etwa bei 10.000 Artikeln). Damals gab es das Phänomen des Online-Mirrorings nicht (behaupte ich jetzt mal, müsste ggf. en detail geprüft werden) - insofern konnte ich dafür auch keine Nutzungsrechte vergeben. Wie alt die GNU FDl ist, spielt für diese Betrachtung m.E. keine Rolle Uli 11:04, 26. Apr 2006 (CEST)
Meine bisherige Sicht deckte sich in etwa mit Ulis 2. Variante, ich ging/gehe davon aus, das es der 2. Weiternutzer ist, der die Probleme mit der Umsetzung der Lizenz haben wird. Das jedwede rechtliche Auseinandersetzung spannnend werden wird, bezweife´lt wohl niemand.
zum DRM: Ein einfaches Beispiel, zusammengesetzt aus meien Punkten 1,2 und 4 von weiter oben:
Eine unter GNU-FDL stehenden Werkes, das nicht gedruckt wird, braucht kein Autorenverzeichnis, Abdruck der Lizenz etc. --> Eine nicht ausgelieferte Webseite (entschuldigt meine technische Vereinfachung) braucht nicht lizenzkonform sein, da ja überhaupt keine unter Lizensierung fallende Inhalte vorhanden sind. Nur wenn die WMF die Inhalte einem spezifischen Nutzer zugänglich macht, muß sie auch die von der GNU-FDL geforderten Auszeichnungen erreichbar halten und zwar "ohne technische Behinderungen", d.h. wieauchimmer geartetes DRM. Ein Vorenthalten der lizenzierten Informationen kann 'keine technische Behinderung sein! --Mdangers 00:09, 26. Apr 2006 (CEST)


Wichtig: Diese Diskussion auf die Disku von WP:LB kopieren! --Historiograf 18:47, 25. Apr 2006 (CEST)

Was hiermit erledigt ist. (Ursprünglich WP:FZW) --Thomas Goldammer (Disk./Bew.) 22:52, 25. Apr 2006 (CEST)


Naja, ob das Blockieren von Mirrors gleich "DRM" ist oder einfach nur das Verhindern von, nun ja, Diebstahl, ist mir nicht ganz klar. Das hängt damit zusammen, inwieweit Live-Mirrors bzw. vor allem das Einbinden von Bildern eines Fremdservers in eigene Seiten überhaupt rechtlich bewertet sind. Wenn ich ein Buch mit dem Inhalt drucke, darf ich das ja auch in eine Buchhandlung stellen, ohne das es von jedem geklaut werden darf. --AndreasPraefcke ¿! 11:13, 26. Apr 2006 (CEST)

Dein Arument liegt neben der Sache. Die GNU FDL regelt die Nutzung des Inhalts in welcher Form auch immer abschließend. Wenn die Nutzungsbedingungen, unter denen du das Buch erwirbst, vorsehen, dass du es dir klauen lassen musst, dann ist die Frage, ob diese Nutzungsbestimmungen rechtsgültig sind und ob sich der Dieb darauf berufen kann oder ob er in genau der gleichen Weise behandelt werden muss wie jemand, der in einem Supermarkt etwas mitgehen lässt --Historiograf 17:35, 26. Apr 2006 (CEST)

Lizenz mit Angabe des Firmennamens?

Ich habe mir das Presse-Bildarchiv von Bosch angesehen. Dort heißt es: Nachdruck aller Bilder honorarfrei mit Vermerk „Foto: Bosch“. Bedeutet das, ich kann Bilder hier in der Wiki hochladen, wenn ich den Namen der Firma angebe? Oder gilt das nur für den Druck? - Tzign 10:38, 7. Mai 2006 (CEST)

Solche Fragen nur auf WP:UF stellen! Bilder sind nicht verwendbar (Druck ungleich Online, Veränderbarkeit nicht gegeben) --Historiograf 22:07, 7. Mai 2006 (CEST)

cc-by-sa und/oder cc-sa

Ich habe meine Bilder bisher doppelt unter GFDL und CC-sa/1.0 lizensiert. Namensnennung ist mir nicht so wichtig, die Vererbung der Lizenz schon. Nun habe ich gesehen, dass viele Benutzer ihre Texte unter Doppellizenz Vorlage:Doppellizenz cc-by-sa freigegeben; eine Vorlage für Doppellizenz GFDL cc-sa habe ich nicht gefunden. Für meine Texte habe ich jetzt also die Vorlage:Doppellizenz cc-by-sa verwendet. Frage: hat es einen Sinn, meine Bilder zusätzlich auch mit cc-by-sa zu versehen oder ist die cc-by-sa automatisch anwendbar, wenn ich bereits cc-sa habe? --NeoUrfahraner 10:01, 15. Mai 2006 (CEST)

cc-by-sa ist strenger als cc-sa. Aber AFAIK werden die ursprünglich eingeführten CC-Lizenzen ohne "by" in der Version 2 der Lizenzvorlagen nicht mehr aufgeführt. Autorennennung ist seither bei allen CC-Lizenzen vorgeschrieben. Du kannst ja in der Infoseite zu deinen Bildern schreiben: "Autorennennung ist erwünscht, aber nicht erforderlich." oder sowas in der Art. :-) --RokerHRO 13:25, 29. Nov. 2006 (CET)

Bilder und abgeleitete Werke

Wenn jemand ein Bild von mir (GFDL) abdrucken will, muss dann das (abgeleitete) Werk (Buch, Werbebroschüre) auch unter dieser Lizenz erscheinen? Ich denke, dass dem so ist (Zitat: "[...] verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (Copyleft-Prinzip)."), aber für mich geht das leider nicht klar aus dem Punkt 4.1 hervor. --Thire 16:18, 16. Mai 2006 (CEST)

Übersetzung aus anderen Wikipedien

Wie muss/sollte mit Übersetzungen aus anderen Wikipedien ausserhalb und innerhalb der Wikipedia verfahren werden. Reicht ein einfacher Verweis auf die entsprechende Wikipedia oder ist entsprechend Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Modifikationen bzw. Wikipedia:Lizenzbestimmungen#für_Artikel zu verfahren? Arcy 11:13, 29. Jul 2006 (CEST)

Hilft dir Wikipedia:Übersetzungen#Lizenzfragen: Urheberrecht und Originaltext weiter? --Matt314 11:27, 29. Jul 2006 (CEST)
Die Ausführungen dort sind einerseits ja recht deutlich.
Andererseits sind die Hinweise zur praktischen Anwendung in der WP recht wiedersprüchlich.
Ausreichend für Übersetzungen sind:
  • ein Hinweis in den Untiefen der Versionsgeschichte
  • oder ein Permalink
Unter "Gentlemen-Agreement für die Weiternutzung von Artikeln" und hier soll dann aber andererseits die Versionsgeschichte und die Artikelherkunft recht deutlich gemacht werden.
  • "Link auf den Wikipedia-Artikel und auf die Versionsgeschichte"
  • Einbau einer recht "fetten" Hinweisforlage.
--Arcy 12:03, 29. Jul 2006 (CEST)

Gemäß Vorlage Diskussion:Übersetzung sollen ja wohl die hier eingeführten Grundsätze für die WP selbst nicht gelten. Arcy 14:38, 23. Aug 2006 (CEST)

Weiterverwendung von Einzelteilen

Was muss man beachten, wenn man z.B. eine Tabelle aus einem Wikipedia-Artikel in eine SQL-Datenbank einpflegen und diese dann in einem kommerziellen Produkt verwenden möchte? Ich konnte in der Lizenz da nichts zu finden, offenbar haben deren Autoren nicht mit einem solchen Fall gerechnet.

Ich als Laie würde erstmal fragen, woher die Tabellendaten denn kommen. Dir geht es ja um die Daten aus der Tabelle, nicht um ihre tolle kreative Ausgestaltung für irgendeinen Wikipediaartikel. Und die meisten Tabellendaten sind ja nicht vom Artikelautor "kreiert" worden (das wäre dann ja Theoriefindung und gehört nicht in die dt. Wikipedia), sondern irgendwoanders abgeschrieben worden. Somit hat der Autor, der die Daten in den Artikel eingefügt hat, gar nicht das Urheberrecht an ihnen und kann sie so auch nicht unter irgend eine Lizenz stellen. Außerdem zweifle ich bei vielen Tabellendaten, ob sie denn überhaupt die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, um über das Urheberrecht geschützt zu werden. --RokerHRO 13:21, 29. Nov. 2006 (CET)

Nutzung von WP-Artikeln per Übersetzung

Gilt dann Wikipedia:Übersetzungen#Lizenzfragen: Urheberrecht und Originaltext oder Wikipedia:Lizenzbestimmungen#für_Artikel ?

Ich denke letzendlich kann ja nur das gelten, was in der WP gilt: Wikipedia:Übersetzungen#Lizenzfragen. -- Arcy 11:09, 2. Aug 2006 (CEST)

Genau dieses Problem wird bei WP:UF gerade ziemlich intensiv diskutiert. Einfach dort mal nach "Übersetzung" suchen. --Taxman Rating 11:17, 2. Aug 2006 (CEST)

Weiterverwendung von WP-Artikeln - Hinweis auf Diskussionsseiten auch ausreichend

Gemäß aktuellem Diskussionsstand (23.8.06) Vorlage_Diskussion:Übersetzung#Einbau_der_Vorlage_auf_der_Diskussionsseite kann bei der Weiterverwendung eines Artikels der Hinweis auf die Verwendung eines WP-Artikels auch irgendwo auf der Diskussionsseite erscheinen. 22:45, 23. Aug 2006 (CEST)

Wann, Wo und von Wem wurde dieses ominöse Gentlemens Agreement vereinbart

Hört sich ja erstmal toll an "Gentlemens Agreement". Aber was stekt dahinter? Trafen sich Pille und Palle vor 3 Jahren im Sandksten und haben es dort ausbaldowert (ein G.A. ist laut WP ja was mündliches ...) ohne Pippi und Langstrumpf zu fragen ?. Bitte mal erläuetrn von jemanden mit G.A.-Erfahrung. Arcy 22:57, 23. Aug 2006 (CEST)

Rechtschreibfehler

Warum kann ich die zahlreichen Rechtschreibfehler in den Lizenzbestimmungen nicht verbessern? Wieso ist der Artikel überhaupt gesperrt? --Frau Olga 10:24, 17. Sep 2006 (CEST)

Die Lizenzbestimmungen sind eine der zentralen und wichtigsten Seiten der Wikipedia (ähnlich der Hauptseite). Wenn Du Fehler gefunden hast, kannst Du sie entwerder hier aufführen, oder mit mir einen Zeitpunkt ausmachen, an dem ich die Seite für dich freischalte. Das geht übrigens unbürokratisch auch im Chat --Taxman¿Disk?¡Rate! 03:09, 15. Okt. 2006 (CEST)
2× "muß" statt "muss". --RokerHRO 13:17, 29. Nov. 2006 (CET)

- 2007 -

Hinweisleiste für Weiternutzer

Ich habe unter Wikipedia:Weiternutzung/Autorenleiste mal eine Anregung zu dem Problem der lizenzkonformen Nennung von 5 Hauptautoren gemacht. Bitte um Beachtung und Diskussion Bo Kontemplation 01:46, 22. Jan. 2007 (CET)

Das "Gentleman's Agreement" sieht vor, bei Übernahme eines Artikels Links u.a. auf den Originalartikel in der Wikipedia und auf die Versionsgeschichte gesetzt werden. Dies sollte man meines Erachtens präzisieren. Korrekt wäre ein Permalink auf die Version des Originalartikels zum Zeitpunkt der Übernahme. Denn der Originalartikel kann ja grundlegend inhaltlich überarbeitet, gelöscht, verschoben, in eine Begriffsklärung umgewandelt oder sonstwie substanziell verändert werden. Dann stimmt die Aussage aus dem Gentleman's Agreement nicht mehr, wenn darin die aktuelle Version verlinkt wird. Ganz präzise müsste auch der History-Link nur auf die Versionsgeschichte bis zu diesem Zeitpunkt verweisen, aber ich weiss nicht, ob dies technisch möglich ist. Adrian Suter 09:05, 6. Mär. 2007 (CET)

Hm, fühlt sich niemand berufen, darauf eine Antwort zu geben? Adrian Suter 15:05, 21. Mär. 2007 (CET)
Ich stimme Dir zu, dass dies eine sinnvollere Auszeichnung wäre. Ein Problem dabei ist, das dies technisch deutlisch schwerer zu gestalten ist, bzw. wahrscheinlich sogar Handarbeit erfordert. Dies ist für eigentlich alle Voll-Mirrors einfach nicht machbar. Nur meine 0.02€. Gruss, --Mdangers 15:54, 19. Apr. 2007 (CEST)
Es ist zweifellos komplexer. Vollmirrors werden aber - oder missverstehe ich da etwas? - ihren Artikelbestand regelmässig abgleichen und so auch die Fassung, auf der sie beruhen, sich laufend ändert. Anders sieht es bei der Übernahme von Einzelartikeln aus, z.B. in ein Fachwiki, in dem sie dann unabhängnig von der Wikipedia weiterentwickelt werden. Adrian Suter 16:02, 19. Apr. 2007 (CEST)
Ich kann aus meiner Erfahrung von Wikipedia:Weiternutzung/Mängel sagen, das es "den" Voll mirror überhaupt nicht gibt. Das Klientel, über das wir sprechen, ist extrem heterogen, bezahlten Profis (z.B. freenet.de) sind eher eine Ausnahme. Für Einzelartikel ist dies rundsätzlich eine gute und leicht umzusetzende Idee, aber auch hier überschätzt Du die Möglichkeiten des gemeinen Weiternutzenden. Viele sind mit der einfachen Auszeichnung sowohl konzeptionelle als auch technisch sehr gut ausgelastet. Diese kann man (ich) vertreten und "einfordern", durch brennende Ringe hüpfen ist mMn des Weiternutzenden Sache nicht und sollte es auch nicht sein. Wir (ich) wollen freie Inhalte verbreiten, und nicht anketten. --Mdangers 00:57, 20. Apr. 2007 (CEST)

Verlinkung

Bitte {{Shortcut|[[WP:LB]]}} durch {{Shortcut|WP:LB}} ersetzen. Danke.--Τιλλα 2501 ± 21:21, 1. Sep. 2007 (CEST)

Fehlendes Wort

Bei Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Bilder.2C_die_auf_de.wikipedia.org_liegen fehlt am Ende der Aufzählung -> "„Wikipedia“ sollte ein direkter Link auf die deutschsprachige Wikipedia-Hauptseite" <- das Wort sein. Müsste also so wie beim commons Text darunter sein. Kann es leider nicht selbst machen, deswegen schreibe ich es hier. -- chatter - diskutiere - Projekte 23:46, 27. Sep. 2007 (CEST)

Änderungshistorie

Im ersten Abschnitt "unveränderte Kopien" ist die Rede von einer "Änderungshistorie". Dieser Begriff ist ungewöhnlich und gehört durch "Versionsgeschichte" ersetzt (einschließlich Wikilink). Ich bitte, dies entsprechend zu ändern. Unter "Praktische Anwendung in Online-Medien", Unterabschnitt "für Artikel" steht richtig Versionsgeschichte; hier ist zu überlegen, ob noch einmal extra verlinkt werden soll (Abschnitt eins steht relativ weit entfernt). --Karl-Friedrich Lenz Disk 10:15, 17. Sep. 2007 (CEST)

Änderung Praktische Anwendung

das durch folgenden Satz unter jeden übernommenen Artikel kann man wohl in durch folgenden Satz irgendwo bei jedem übernommenen Artikel ändern. Zumindest kann die Wikipedia wohl kaum mehr fordern als sie selbst zu leisten bereit ist; siehe die entsprechende diskussion auf WP:FZW#Lizenzhinweis im Artikel - also in der Versionsgeschichte oder auf einer daneben gelagerten seite (diskussionsseite in der WP) oder auch unter dem artikel ...Sicherlich Post 14:44, 7. Okt. 2007 (CEST)

Adobe Flash

Ist die Verwendung des Dateiformats "Adobe Flash" (.swf) mit der GFDL vereinbar? --88.76.231.111 14:14, 19. Sep. 2007 (CEST)

Gute Frage. Leider, wie Du an der fehlenden Rückmeldung sehen kannst, am falschen Platz gestellt. Könnte unter Wikipedia:Hilfe oder ähnlicher Seite auf deutlich mehr Aufmerksamkeit von versierten Leuten stoßen. - Justus Nussbaum 18:41, 10. Nov. 2007 (CET)

Frage zu Nutzung in Print-Medien

Was macht man denn, wenn ein eigenes Bild ungefragt und als "Archiv" deklariert in Print-Medien abgedruckt ist? Darkone (¿!) 11:40, 14. Okt. 2007 (CEST)

die zeitung anschreiben und geld fordern ;o) ...Sicherlich Post 12:34, 14. Okt. 2007 (CEST)
Da hat Sicherlich einen faden Witz gerissen. Dabei ist die Frage wirklich gut und mehr als berechtigt! Aber die Wikipedianer von den Bilderseiten tragen die Nase häufig zu hoch, um sich über die Niederungen der gelebten Realität zu benutzerfreundlicherem Tun und Lassen herausfordern zu lassen. Die verlinkten Erklärungsseiten in diesem Bereich sind dürftig und staubtrocken wie sonst nur Jura-Fachbücher. Sie enthalten Lizenzierungstexte und Warnungen en masse und leider kaum lebensnahe Darstellungen, die von real immer wieder vorkommenden Konflikten ausgehen. Aber so lange sich keine begeisterten WP-Autoren ausgerechnet dieser Brache annehmen, wird sich gar nichts dran ändern. Es gibt ja meines Wissens nicht einmal eine probate Wp-Themenseite, auf der sich Leute gesucht für dringende Änderungen an... eintragen ließe. (Oder bin ich nur noch nicht darauf gestoßen?) Auch für dich gilt: stelle die Frage besser noch einmal auf einer frequentierteren Seite wie Wikipedia:Hilfe, um auf Resonanz zu stoßen. - Justus Nussbaum 18:41, 10. Nov. 2007 (CET)

Übersetzungstext bitte ohne "small"

Leider konnte ich wegen der Sperrung die "small" Tags nicht direkt wegmachen. Sie machen den Text aber schwer lesbar und sind ohnehin überflüssig. Schließlich wollen wir auch für Ältere und Sehschwächere lesbare Seiten anbieten, oder etwa nicht? - Justus Nussbaum 18:41, 10. Nov. 2007 (CET)

Jimbo Wales Überlegung, Wikipedia-Inhalte auf Creative Commons umzustellen

Bei dieser Meldung, Jimbo wolle auf Creative Commons umstellen komme ich ins Grübeln: Creative Commons ist sicherlich für die offline-Verbreitung von Wikipedia-Inhalten flexibler, weil man sich das Anfügen von Versionshistorien erspart, setzt aber voraus, dass ein "Urheber / Autor" genannt wird; wie soll das bei Wikipedia-Artikeln, bei denen ganz viele Autoren mitgewirkt haben, funktionieren? Oder reicht es schon, wenn man sich einen Autor rauspickt und sagt, der hat's (mit)geschrieben, und mit dieser Ansage darf man dann getrost offline Wikipedia-Inhalte weitergeben? Weiß da jemand näheres? --62.143.91.67 17:26, 3. Dez. 2007 (CET)

Schon mal dran gedacht, dass Du auch bei der GFDL die vollständige Versionsgeschichte mit kopieren mußt? Ansonsten würde ich den endgültigen Wortlaut der neuen GFDL abwarten und das hier unter Beobachtung halten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:48, 3. Dez. 2007 (CET)
Das mit der GFDL ist ja klar. Aber CC sagt: Namentliche Benennung des Urhebers. Das scheint auch für Jimbo eine klare Voraussetzung zu sein. Gleichwohl wird so getan, als sei CC der Clou des Jahrhunderts, mit dem man die alte Lizenz überwindet. Wo soll die propagierte Vereinfachung sein, wenn man statt Versions-Listen plötzlich "alle Namen" der Autoren nennen muss? Oder geht die angekündigte Vereinfachung eben tatsächlich von einer flexiblen Lösung, nämlich der Nennung nur einiger Autoren aus? Ich versteh es ehrlich gesagt nicht. --62.143.91.67 18:07, 3. Dez. 2007 (CET)

- 2008 -

Festschreibung auf Version 1.2

Seitdem die Bestrebung hin zu einer vereinfachten Nutzung in Richtung CC bekannt sind, gibt es vereinzelte Tendenzen sich durch Festschreibung auf Version 1.2. davor zu schützen.

Ist das so gewollt bzw. überhaupt zulässig? --Kolossos 10:53, 10. Jan. 2008 (CET)

Kleiner Hinweis: In der en-wiki existiert seit Nov. 2004 eine offizielle Lizenz GFDL 1.2, da spricht auch hier nichts dagegen. --Eva K. Post 21:27, 10. Jan. 2008 (CET)
Und auf Commons seit Sept. 2005: http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:GFDL-1.2 --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:38, 10. Jan. 2008 (CET)

Ist zulässig, laut dem offiziellen Lizenztext, Abschnitt "10. FUTURE REVISIONS OF THIS LICENSE". -- ChaDDy 21:51, 10. Jan. 2008 (CET)

Ist zulässig und wird auf WP:LFB aufgenommen. ≈Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:24, 10. Jan. 2008 (CET)

Frage zu Bild

Erreicht dieses Bild die nötige Schöpfungshöhe, um es schützen zu lassen?--Arntantin 21:57, 19. Jan. 2008 (CET)

Deine Frage ist da besser aufgehoben. Und nein, das hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 21:59, 19. Jan. 2008 (CET)

„Gentlemen's Agreement“

Der Abschnitt, der Lizensbestimmungen, der zu dem Ratschlag führte, die Versionsgeschichte zu kopieren ist folgender:

B. Verzeichnen Sie auf dem Titelblatt, als Autoren, eine oder mehrere Personen oder Organe, verantwortlich für die Autorschaft der Modifikationen in der modifizierten Version, zusammen mit mindestens fünf der Hauptautoren des Dokuments (alle seine Hauptautoren, wenn es weniger als fünf hat), es sei denn, dass sie Sie von dieser Anforderung befreien.

Bis vor kurzem war die einfachste Möglichkeit, das zu tun, eine Kopie der Versionsgeschichte. Seit einiger Zeit gibt es aber DAS Tool mit dem man die Autoren nach Zahl der Edits sortiert bekommt. Die Liste ist kürzer und übersichtlicher als die Versionsgeschichte und man kann sich recht sicher sein, daß unter den ersten zehn Autoren die fünf Hauptautoren auftauchen. Dadurch ist es jetzt möglich mit wenig Aufwand die Lizenzbestimmungen buchstabengetreu zu erfüllen. Deshalb würde es Sinn machen den Rat mit Versionsgeschichte durch den Hinweis auf dieses Tool zu ersetzen oder zu ergänzen.

Etwa so:

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Die Hauptautoren sind Autor1, Autor2, Autor3, Autor4, Autor5, evtl. weitere Autoren. In der Wikipedia ist eine Detaillierte Versionsgeschichte verfügbar.

Die Hauptautoren lassen sich mit folgendem Tool ermitteln: DAS.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Kersti Nebelsiek (DiskussionBeiträge) )

Die Zusammenfassung der Edits auf die Anzahl pro Autor ohne Reihenfolge wäre sicherlich eine Verbesserung. Das Problem daran ist allerdings, dass mitnichten die Personen mit den meisten Edits die Hauptautoren sind. Bsp.: RC-Vandalismusreverts produzieren gerade in bekannteren Artikeln einen Großteil der Edits. Oder nimm einen Artikel in dem vor Jahren eine Horde von Editwarriorn am Werkeln war, bis eine Truppe von zwei Autoren in 20 Edits eine komplette Neufassung eingebracht hat. Dementsprechend müßtest Du schon Wikiblame für die Hauptautoren nehmen. Viel gravierender aber ist die Frage, ob mit den "5 Hauptautoren", bzw. mit einer nicht-chronologischen Versionsgeschichte die Bestimmungen der transparent copy erfüllt sind. Siehe hierzu Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ. --Taxman¿Disk? 19:01, 14. Jun. 2008 (CEST)


Es lohnt sich nicht mehr, dazu zu diskutieren. In ein paar Wochen oder meinetwegen auch Monaten kommt die Neufassung der GFDL, die Kompatibilität zu CC-by-sa herstellt. Dann sind (fast) alle Probleme, die wir mit der GFDL haben, obsolet. Solange können wir mit den bisherigen Unklarheiten leben. --h-stt !? 19:54, 14. Jun. 2008 (CEST)

Online-Medien --> Für Artikel

Hi. Ich schlage vor, den Punkt "Die Liste der Autoren sollte zusätzlich noch vor Ort verfügbar sein" (ode ähnlich) einzufügen. Hintergrund: Wird der Wikipediaartikel gelöscht, ist die Autorenliste über den im Moment geforderten Direktlink auf die Versionsgeschichte nicht mehr einsehbar. Grüßle, 217.86.38.152 12:33, 11. Sep. 2008 (CEST)

Dein Vorschlag ist eigentlich auch jetzt schon Pflicht. Bei der Version mit Link handelt es sich um das so genannte "Gentlemen´s Agreement", das nicht zu 100 % lizenzkonform ist und von vielen Benutzern nicht anerkannt wird. -- Chaddy - DÜP 13:19, 16. Sep. 2008 (CEST)
Hi Chaddy. Erstmal danke für die Antwort. Könntest Du das dann auf der Vorderseite etwas deutlicher machen, und bei der empfohlenen Vorgehensweise für Artikel kennzeichnen, was ok ist, und was nur mit dem GA geht? Grüßle, 217.86.27.49 13:59, 16. Sep. 2008 (CEST)

Museen, Ausstellungen, Schilder etc.

Und gleich noch eine hinterher: In letzter Zeit kam es vermehrt zu Anfragen, wie man Artikel oder Bilder für Ausstellungen oder Hinweisschildern verwenden kann (Siehe diverse Kurierartikel und Anfragen bei WP:FzW). Könnte dazu jemand noch ein paar Zeilen schreiben? Grüßle, 217.86.38.152 12:33, 11. Sep. 2008 (CEST)

Das gibt in der Tat Probleme. Autor, Quelle und Lizenz kann in einer Bildunterschrift o. ä. genannt werden. Für die GFDL muss aber zusätzlich auch noch die Lizenz im vollen englischen Originaltext ausgehängt werden. Das ist dann doch etwas sehr umständlich. Am besten, man vereinbart mit den jeweiligen Urhebern eine Sondergenehmigung. -- Chaddy - DÜP 13:23, 16. Sep. 2008 (CEST)
Auch hier: Kannst Du das vielleicht so oder so ähnlich vorne einfügen? Wie gesagt, die Fälle scheinen sich in letzter Zeit zu häufen, und wenn man dann auf einer Hilfeseite findet "Das ist ziemlich schwierig und sollte mit dem Urheber direkt geklärt werden" ist das m.E. besser, als wenn hier garnix dazu steht. Grüßle, 217.86.27.49 13:59, 16. Sep. 2008 (CEST)
Würde es eigentlich reichen wenn ich eine Ausstellung habe, einen Ordner mit der GDFL und den Autoren vorzuhalten (und auf Wunsch davon Kopien anfertige (gegen Erstattung der angefallenen Kosten))? Und auf den Schildern nur die Lizenz erwähne?--134.2.3.103 14:05, 16. Sep. 2008 (CEST)
Urheberangabe und Lizenztext müssen bei den Bildern sein und natürlich für alle zugänglich. -- Chaddy - DÜP 16:20, 16. Sep. 2008 (CEST)
Am Tresen am Eingang ist doch bei den Bildern. Und es wäre für jeden der fragt zugänglich. Wenn ich den Ordnder neben einem Kopierer ankette ginge es sogar ohne Fragen.--134.2.3.103 09:42, 17. Sep. 2008 (CEST)

Man muss sich das einfach nur vorstellen. Wiedermal ein wunderschönes Beispiel dafür, dass die unsinnige GFDL schnellstens in Richtung ccbysa - wie angekündigt - geändert werden sollte. -jkb- (cs.source) 11:59, 17. Sep. 2008 (CEST)

Wobei mir eine rettende Lösung für Ausstellungen u.ä. einfällt: man unterbringe den GFDL-Text samt Autoren auf Mikrofiche, so 2x2 sm, und läst es mit einer Lupe oder Lesergerät bei jedem Ausstellungsstück. -jkb- (cs.source) 12:01, 17. Sep. 2008 (CEST)

Klartext

Es gibt doch scheinbar eine neue Lizenz. Wann wird hier mal aktualisiert? Das ist dringend nötig. Wikipedia nennt sich doch eine freie Enyklopädie. Allerdings finden sich keinerlei Hinweise wie die Lizenzen korrekt anzuwenden sind. Schimpfen und meckern wenn mal wieder was kopiert wird, da sind alle schnell. Aber tatsächliche und verlässliche Informationen wie man vorzugehen hat sind Mangelware. Mein Englisch ist zwar nicht schlecht, kommt aber beim Lesen der englischen Lizenzseite an seine Grenzen. Obwohl ich jetzt schon seit Tagen (natürlich nicht 24 Stunden pro Tag, meine frei Zeit ist sehr begrenzt) nach Informationen suche, stehe ich fast immer noch so dumm da wie vorher. Zum Beispiel habe ich immer noch keine Information gefunden wie ich vorzugehen habe wenn ich Texte aus der Wikipedia auf meiner Webseite verwende, diese aber abändere. Klar, wieder unter die gleiche Lizenz. Und mit Hinweis, Link usw auf WIkipedia. Ich poste mal die Englischen Texte:

To re-distribute a text page in any form, provide credit to the authors either by including a) a hyperlink (where possible) or URL to the page or pages you are re-using, b) a hyperlink (where possible) or URL to an alternative, stable online copy which is freely accessible, which conforms with the license, and which provides credit to the authors in a manner equivalent to the credit given on this website, or c) a list of all authors.

OK, kein Problem, habe ich verstanden.

Indicate changes: If you make modifications or additions, you must indicate in a reasonable fashion that the original work has been modified.

Auch kein Problem

Aber diese beiden Punkte:

Copyleft/Share Alike: If you make modifications or additions to the page you re-use, you must license them under the Creative Commons Attribution-Share-Alike License 3.0 or later.

Licensing notice: Each copy or modified version that you distribute must include a licensing notice stating that the work is released under CC-BY-SA and either a) a hyperlink or URL to the text of the license or b) a copy of the license. For this purpose, a suitable URL is: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/

Klar, ich stelle den Text wieder unter die gleiche Lizenz, und mache einen entsprechenden Hinweis. Aber wer ist denn nun der Autor des neuen Textes? Bzw. wen muss ich in der Lizenz als Urheber angeben? Denn wenn nun jemand diesen Text wieder verwenden will, muss er ja einen Hinweis auf den Urheber geben, so wie ich es auch getan habe. Aber wen muss er da angeben? Bei diesem Punkt bleibe ich immer hängen... Vieleicht kann mich mal jemand aufklären. --Palli 19:31, 1. Jul. 2009 (CEST)

Abgeschrieben aus der Wikipedia!

Mich interessiert die Vorgehensweise bei Verstoß gegen die Lizentbestimmungen bei Weiterverwendung von Wikipedia-Inhalten in Printmedian. Es geht im konkreten Fall um das Buch von Dieter Gerroldt: Politik und Monarchie in Thailand. Es beginnt auf Seite 12, wo Teile unseres Siam-Artikels wortwörtlich abgeschrieben wurden. Auch im Weiteren sind zahlreiche Passagen aus Wikipedia-Artikeln abgeschrieben. Auf Seite 491 steht nur ganz lakonisch "Wikipedia". Genügt das überhaupt? Muss da nicht auch ein Hinweis auf GNU-Lizent stehen? Ist es überhaupt ein Lizenzverstoß?

Leider finde ich hier bei den Textvorlagen keine passende. Wie ist die passende Vorgehensweise? (Ich habe unter Diskussion:Textvorlagen bereits die gleiche Frage gestellt.) --Hdamm 09:54, 30. Okt. 2009 (CET)

Hier stehen einige Hinweise, dort solltest Du das Buch eintragen. Anschreiben würde ich die Person nur, wenn Du Textteile des Artikels verfasst hast. Bei Buchveröffentlichungen lohnt es aber wohl auch einen Hinweis bei den Hauptautoren des Artikels zu hinterlassen. --Taxman¿Disk? 10:12, 30. Okt. 2009 (CET)

Hallo Leute, gehe ich recht in der Annahme, dass die de-wikipedia üblicherweise verlangt, die komplette Autorenliste (temporär) mit in den neuen Artikel zu kopieren, wenn Texte aus einem Artikel in einen anderen resp. neuen Artikel kopiert werden sollen? Ein link auf die Versionsgeschichte – so wurde mir gesagt – sei nicht ausreichend, da ja der Quellartikel verschoben oder gelöscht werden könne, sodass die ursprüngliche Versionsgeschichte dann nicht mehr zur Verfügung stehe.

Nun ist es so, dass die en-wikipedia dies wohl anders sieht, dort sind sogar cross project history links zulässig, um den Lizenzbestimmungen genüge zu tragen. Da es sich aber zumindest im Falle en:Berlin-Hamburg Railway um ein "copy'n'paste" aus der de-wikipedia handelt (der deutsche Text ist nur auskommentiert und kann im Quelltext eingesehen werden), sollte die de-wikipedia mal ganz klar sagen, ob dieser sogar in {{en:template:translated page}} zementierte Usus mit der deutschen Auffassung der Lizenzbestimmungen konform gehen kann ... Gruß axpdeHallo! 01:00, 12. Okt. 2009 (CEST)

Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/10#Lizenzierung für wikimediainterne Importe: Nein, strenggenommen nicht. Es handelt sich dabei wohl um die Praxis beschrieben hier: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische Anwendung in Online-Medien--141.84.69.20 13:41, 20. Okt. 2009 (CEST)

Die beschriebene en-Handhabung ist nicht korrekt. Korrekt ist der Gang über WP:IMP. Sogar die Autorenliste (temporär) mit in den neuen Artikel zu kopieren, ist nur eine Notlösung. --Martina Nolte Disk. 14:41, 20. Okt. 2009 (CEST)

Das trifft so nicht mehr zu - durch die Doppellizensierung reicht es inzwischen die Hauptautoren nach den Bestimmungen der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 zu nennen und eine Quellenangabe mit Link zum Originalartikel zu machen.Kersti 15:21, 20. Okt. 2009 (CEST)
Innerhalb der Wikimedia-Projekte muss auch weiterhin die GFDL vollständig eingehalten werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:26, 20. Okt. 2009 (CEST)
Tja, was bedeutet dies alles für die praktische Arbeit? Hat irgendjemand die entsprechenden Seiten (Hilfen/Regularien/etc.) denn mal angepasst?? Gruß axpdeHallo! 18:51, 20. Okt. 2009 (CEST)
Dasselbe wie bisher auch: Artikel müssen die vollständige Versionsgeschichte beinhalten.
Für Wikimedia-Internes also: Artikel am besten importieren. Siehe eben z. B. unter Hilfe:Artikel importieren und Hilfe:Artikel zusammenführen.
Für andere Medien: Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:11, 20. Okt. 2009 (CEST)
Ja nee is' klar, ich mein' doch was mit deutschen Artikeln ist, die in der englischen wikipedia landen, ohne diese Lizenzbestimmungen zu beachten? axpdeHallo! 19:49, 20. Okt. 2009 (CEST)
Achso. Naja, das ist nicht wirklich unser Problem, wir können da nicht mal was machen. Da musst du dich an en wenden... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:53, 20. Okt. 2009 (CEST)
Wenn ich feststelle, dass irgendjemand Inhalte der deutschen wikipedia unter Verletzung der Lizenzen verwendet, dann ist es doch nicht meine Aufgabe, den Verursacher zu belangen. Schließlich habe ich weder einen persönlichen Nachteil, noch bin ich befugt, im Namen der deutschen wikipedia zu handeln. Also bleibt mir doch nur, dem Geschädigten (also der deutschen wikipedia) den Verstoß anzuzeigen, den Rest muss der Geschädigte schon selber machen! axpdeHallo! 21:45, 20. Okt. 2009 (CEST)
Wikipedia hat keinerlei Rechte an dem Text und ist daher auch nicht der Geschädigte. Der Geschädigte ist der/die Urheber des lizenzwidrig kopierten Textes. Aber sonst hast du Recht: Du selbst kann die beiden Parteien nur auf die Sache aufmerksam machen, den Rest kann nur der Geschädigte selbst regeln. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:56, 20. Okt. 2009 (CEST)
Der übliche Overkill beziehungsweise die "copyright-Paranoia einiger dafür bekannten Mitarbeiter. Beide Lizenzen (GFDL und CC-by-sa) haben als erklärtes Ziel, die Weiterverwendung von freien Inhalten zu fördern. Diese Weiterverwendung muss daher unter pragmatischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Ein Permanentlink auf die Ursprungsfassung genügt allen sinnvollen Anforderungen, das Einkopieren der Versionsgeschichte ist schon die komfortable Lösung. --h-stt !? 16:07, 6. Nov. 2009 (CET)
Eine - ebenso übliche - Privatmeinung, die mit der tatsächlichen Rechtslage wenig zu tun hat.
@ Axpde: verantwortlich für die Inhalte beider Wikipedias ist der Betreiber von wikipedia.org: die Wikimedia Foundation in den USA. Mike Godwin ist meines Wissens dort Ansprechpartner für rechtliche Grundsatzfragen.--Martina Nolte Disk. 20:27, 6. Nov. 2009 (CET)
Noch einmal zu meinem letzten Beitrag.
Es gibt da zwei verschiedene Aspekte, die eine Roille spielen - einmal das Copyright und zweitens die Wikipediainternen Regelungen wie mit den Versionsgeschichten umgegangen werden soll.
Da die Wikipediaartikel ausdrücklich unter den beiden Lizenzen Creative Commons Attribution/Share-Alike License 3.0 (Unported) und GNU Free Documentation License gestellt sind, reicht es auch innerhalb von Wikipedia rechtlich völlig, sich nur an eine der beiden Lizenzen zu halten, wenn man Texte weiterverwendet.
Unabhängig davon kann allerdings Wikipedia - oder auch jede Sprachversion einzeln entscheiden sich bei der Wikipediainternen Weiterverwendung von Texten an die Regeln der Strikteren Lizenz zu halten.
Das halte ich in einigen Fällen für äußerst sinnvoll - wenn beispielsweise ein Artikel aus der englischen Wikipedia übersetzt wird ist es durchaus sinnvoll die gesamten englischen Artikelversionen mit zu importieren, um für einzelne Inhalte prüfen zu können, wo sie herstammen, falls Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit auftreten.
In anderen Fällen ist der Nutzen zweifelhaft - wenn man aus einem Artikel von 20 Seiten Länge einen Abschnitt von einer halben Seite Länge ausgliedert und diesen dann auf fünf Seiten Länge ausbaut, finde ich es persönlich reichlich übertrieben, das dann mit der gesamten Versionsgeschichte des Ursprungsartikels zu belasten. Stattdessen macht es mehr Sinn, dann auch wirklich jede Einzelheit neu zu prüfen.
Bisher habe ich dann die GDFL oft umgangen indem ich mich darauf berufen habe, daß das Original auch von mir stammte (was der Fall war) und meine eigenen Texte so oft unter so vielen verschiedenen Lizenzen veröffentlichen darf, wie ich will.
Kersti 00:25, 7. Nov. 2009 (CET)

Gentlemen's Agreement: gut gemeint reicht nicht

Warum das GA für Nachnutzer riskant ist zeigt z.B. dieses Beispiel. Wir verschieben und dort fehlt die (indirekte) Autorennennung. Statt dessen wird die Versionsgeschichte der Weiterleitung angezeigt.--Martina Nolte Disk. 13:38, 5. Dez. 2009 (CET)

CC-BY-SA in Printwerken

Es kommt klar zum Ausdruck, dass wenn man ein neues Bild macht, dieses unter derselben Lizenz zur Verfügung gestellt werden muss. Was nicht ganz klar herauskommt ist, was passiert, wenn ich ein BY-SA-Bild etwa in einem Zeitschriftenartikel oder einem Buch verwende. Muss man dann das ganze Buch/Den Artikel unter BY-SA stellen? Oder darf jeder halt das Bild aus dem Artikel verwenden. --Franz (Fg68at) 08:43, 18. Jan. 2010 (CET)

Das Bild ist ein selbständiges Werk, es kann also auch selbständig (weiter-)verwendet werden. Dabei verlangt die Lizenz in 4.2 nur, dass Bearbeitungen wieder unter dieselbe Lizenz gestellt werden müssen. Also kannst du ein CC-by-sa-Foto nehmen und einen herkömmlichen, kommerziellen Artikel damit illustrieren. --h-stt !? 23:34, 18. Jan. 2010 (CET)
Ja, Es sollte auch im Abschnitt auf der Vorderseite etwas klarer zum Ausdruck kommen. --Franz (Fg68at) 09:49, 19. Jan. 2010 (CET)
Die Seite ist ja überhaupt noch nicht an die Lizenz-Migration angepasst. Da sollten wir mal etwas Zeit und Nerven drauf verwenden. --h-stt !? 22:32, 19. Jan. 2010 (CET)
Warum nicht einfach einen Transwikiredir auf http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen legen? So will die WMF das doch eigentlich, deshalb verlinken die Boxen unten auch direkt dorthin. 82.113.106.24 17:07, 20. Jan. 2010 (CET)

Unveränderte Kopien

So wie ich die englischsprachigen Erläuterungen verstehe, müsste auch eine Angabe der Webseite genügen, auf der sich die Versionsliste/Liste der Autoren befindet:

aus: http://wikimediafoundation.org/wiki/Terms_of_Use bzw. http://wikimediafoundation.org/w/index.php?title=Terms_of_Use&oldid=39565:
Attribution: To re-distribute a text page in any form, provide credit to the authors either by including a) a hyperlink (where possible) or URL to the page or pages you are re-using, b) a hyperlink (where possible) or URL to an alternative, stable online copy which is freely accessible, which conforms with the license, and which provides credit to the authors in a manner equivalent to the credit given on this website, or c) a list of all authors. (Any list of authors may be filtered to exclude very small or irrelevant contributions.) This applies to text developed by the Wikimedia community. Text from external sources may attach additional attribution requirements to the work, which we will strive to indicate clearly to you. For example, a page may have a banner or other notation indicating that some or all of its content was originally published somewhere else. Where such notations are visible in the page itself, they should generally be preserved by re-users.

Gilt nach den Regelungen über Urheberrecht(e) im deutschsprachigen Raum etwas anderes? Für diese Art der Nennung der Urheber könnte der Sinn der "Freiheit" im Sinne einer freien Software usw. sprechen, da insbesondere das Ausdrucken sonst kaum praktikabel sein dürfte. Dagegen könnte man anführen, dass dann durch das Löschen (jedenfalls ohne Verschiebung in einen Ersatz-Raum für den Artikelraum) von Artikeln eine Art von Urheberrechtsverletzung in mittelbarer Täterschaft ausgeführt werden könnte. -- pistazienfresser 23:37, 21. Jan. 2010 (CET)