Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Inaktive Funktionsträger

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Stepro in Abschnitt MB starten?
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Blick über den Tellerrand

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Grundsätzlich entspricht dieses MB Erfordernissen die aus früheren/gültigen MB bekannt sind: "Bei längerer Inaktivität eines für die genannten Zusatzfunktionen gewählten Benutzers ist eine Nachwahl einzuleiten. Welcher Zeitraum dabei als Inaktivität zu werten ist und nach welcher Zeitspanne eine Nachwahl eingeleitet werden sollte, ist bei den Zusatzfunktionen sehr unterschiedlich und sollte deshalb jeweils im Einzelfall von der Community oder von der betroffenen Benutzergruppe selbst angeregt werden" vergl. [1] Es wäre gut eine Übersicht der bereits beschlossenen Regelgungen vergleichbarer Thematik zu haben. --Gruß Tom (Diskussion) 10:14, 28. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Danke, ich habe das eingefügt. --Theghaz Disk / Bew 14:15, 28. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Gut. Es lohnt sich offenbar die Texte der MB nochmals genauer zu lesen. u.A.
"Eine Methode analog zum freiwilligen regelmäßigen Wiederwahlsystem für Administratoren (A) gewährleistet das Verfahren der Wiederwahl nach spätestens 24 Monaten. Der Vorteil liegt darin, dass jeder Funktionsträger sich in Abständen des Rückhalts der Community versichert oder, wenn er z.B. im Job neue Prioritäten setzen muss, nicht wieder antritt und automatisch die Möglichkeit der Suche nach Nachfolgern entsteht. Der zweijährige Turnus ist mit weniger Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand verbunden als der jährliche Zeitraum der Stewards. Darüber hinaus ermöglicht die Begrenzung (spätestens) im Gegensatz zu festen Terminen im Bedarfsfall, anders als beim Schiedsgericht Positionen zeitnah neu zu besetzen und ggf. bei Privacy policy-relevanten Funktionen Kontinuität zu wahren." Abschnitt Erläuterung/Wiederwahl alle zwei Jahre[2]
Weitere "Tellerränder" ergeben sich aus Spezial:Gruppenrechte: z.B. Importeure wird nirgens gesondert geregelt (scheinbar klappts auch so). --Gruß Tom (Diskussion) 15:25, 28. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Importeure sind ja auch keine gewählten Vertreter, das sind Funktionen, die bei Bedarf informell vergeben werden (so mein Eindruck). Ansonsten hat dieser Entwurf schon viel Schönes. Ich würde noch einen Hinweis einbauen, daß dieses MB aktuellen Problemen zugrunde liegt und somit kein Kikifax ist, was ja oft als Ablehnungsgrund hergenommen wird. Marcus Cyron Reden 00:39, 30. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Ich würde denken, dass der Abschnitt Problembeschreibung dafür eigentlich reichen sollte. Wenn du das anders siehst, kannst du gerne noch einen deutlicheren Hinweis anbringen.
@Tom: Richtig, es wurde nirgends ausgeschlossen, dass es bei Bedarf auch früher zu Nachwahlen kommen kann. Die grundsätzliche Möglichkeit wurde meines Wissens sogar immer bejaht. Aber konkrete Regelungen dafür gibt es bislang nicht. Dieses MB soll diese fehlenden Regelungen schaffen. --Theghaz Disk / Bew 04:03, 30. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Fristen

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90 Tage ist bei so wichtigen Funktionen zu lange. WB Looking at things 06:40, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Stimmt und zwar insbesondere bei CUB. Begründung: nach 90 Tage sind die Daten die eigentlich bearbeitet werden sollen bereits gelöscht. --Gruß Tom (Diskussion) 08:19, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ein Entzug der Rechte nach 90 Tagen hat doch nix mit der Bearbeitung eines konkreten Falles zu tun, bei dem Daten verloren gehen könnten. Angenommen, der CUB hat 20 Tage nach Stellen einer CU-Anfrage eine Abfrage durchgeführt und wird danach für die nächsten 90 Tage inaktiv (kann dabei aber zum Beispiel noch nach über einem weiteren Monat von den anderen CUBs erreicht werden, sodass anfangs davon ausgegangen wird, dass die Anfrage normal zu Ende bearbeitet wird – so war es ja im aktuell kritisierten Fall auch: Abfrage im Januar, letzter Kontakt zum CUB Anfang März). Dann bekäme er nach Annahme dieses MBs zwar die Rechte entzogen, aber die Abfrageergebnisse muss er trotzdem weiterhin selbst darstellen, denn das kann ja auch dann niemand anders machen, wenn er alleine die Daten abgefragt hat und alle anderen darauf warten, dass er die Ergebnisse bringt. Ob er nun keine CU-Rechte mehr hat oder nicht, ändert nichts daran, dass er alleine die abgefragten Daten hat und auch nur alleine diese noch auswerten kann. Wenn ein Teil der abgefragten Daten beim Stellen der Anfrage bereits über 1 Monat alt sind, bringt es auch schon einen Monat nach Inaktivwerdens des abfragenden CUBs nix mehr, wenn ein anderer CUB die Anfrage übernähme und die Daten abfragen würde, die bereits tw. weg sind. Insofern hat dieses MB auch zukünftig keine Auswirkung darauf, ob eine konkrete Anfrage, bei der Daten abgefragt wurden, zu Ende geführt werden kann oder nicht. Im konkreten Fall gab es noch im März Kontakt zum abfragenden CUB, und zu diesem Zeitpunkt waren ja bereits Daten durch eine erneute Abfrage gar nicht mehr neu zu erhalten. Das MB hätte absolut nichts am Liegenbleiben der Anfrage geändert, selbst wenn die Frist von 90 auf 30 Tage verkürzt würde. Außerdem hätte es bei einer Frist von nur 30 Tagen sicher ein Veto der anderen CUBs gegeben, die zu dem Zeitpunkt offwiki ja noch Kontakt zum onwiki bereits inaktiven CUB hatten und deshalb auch von einer normalen weiteren Bearbeitung ausgingen.
Und wie im Falle einer anderen Anfrage, die Bdk übernommen und noch keine Daten abgefragt hatte, zudem zu sehen war, war es auch ohne Entzug der CU-Rechte bei Inaktivität schon möglich, dass ein anderer CUB (Tinz) die Anfrage eines inaktiven CUBs übernimmt und zu Ende führt, solange noch keine Abfrage stattgefunden hat. Das genau ist auch mit dem Kontrapunkt gemeint, wo steht:
  • „Eine Amtsenthebung und Nachwahl kann nicht verhindern, dass ein Checkuserantrag, bei dem ein später inaktiver Checkuser-Berechtigter den Antrag übernommen und Checkuser durchgeführt hat, von den aktiven Checkuser-Berechtigten nicht weiterbearbeitet werden kann, da sie verloren gegangene Daten nicht mehr abrufen können.“
Wer sich von diesem MB erhofft, dass es zukünftig keinen CU-Antrag mehr geben kann, bei dem Daten abgefragt wurden, der bearbeitende CUB danach dauerhaft inaktiv wird und es am Ende zu keinem Ergebnis kommt, dem sei gesagt, dass dies nicht das Ziel dieses MBs ist oder sein kann. Dieses Problem kann hiermit nicht gelöst werden. Wem es nur um die Lösung dieses speziellen Problems geht, der soll das MB ablehnen, denn dabei kann es gar nicht helfen. Dieses MB kann nur dabei helfen, bei Inaktivität von Funktionsträgern eine bessere Möglichkeit für Nachrücker bzw. Nachwahlen weiterer Funktionsträger zu schaffen, damit die Arbeit sich besser verteilen kann.
Die Lösung des Problems, dass ein bearbeitender CUB mitten in einer Anfrage nach Abfrage der Daten inaktiv wird und die Anfrage später niemand mehr in geeigneter Weise übernehmen kann, kann nur dadurch gelöst werden, dass mindestens 2 CUBs bereits vom Zeitpunkt der Abfrage an die Daten zur Verfügung stehen, damit bei Inaktivwerden nach Abfrage der andere CUB die Auswertung übernehmen kann (oder bei vorheriger gemeinsamer Bearbeitung dann eben alleine). Entweder werden dafür die Daten von 2 CUBs unabhängig voneinander ungefähr parallel abgefragt (dann können sie evtl. auch die Anfrage zusammen weiter bearbeiten) oder es gibt einen sicheren Ort (CU-Wiki), wo die abgefragten Daten stehen und auf die nur die de-CUBs (nicht aber auch die CUBs anderer Wikimedia-Wikis, ein solches Wiki für alle CUBs der WM-Wikis existiert ja bereits) Zugriff haben sollten (und wo es auch eine Möglichkeit zur vollständigen Löschung der abgefragten Daten nach Abschluss der Anfrage geben sollte).
Diese Verbesserungsvorschläge für den Bearbeitungsprozess der einzelnen Abfragen (die zusammen mit den jetzigen CUBs überlegt werden sollten) haben mit einem Entzug der CU-Rechte bei Inaktivität und somit diesem MB aber gar nichts zu tun. Deshalb würde es auch nichts an der Bearbeitung einzelner Anfragen ändern, wenn man die Frist von 90 Tagen auf 30 Tage herabsenken würde. Nur wer die Daten abgefragt hat, kann sie auch auswerten und ein Ergebnis dafür liefern, egal ob mit oder ohne Entzug der CU-Rechte.
Allerdings würden sich andersherum sicher keine Leute mehr für diesen arbeitsaufwändigen Job finden, wenn sie nicht mal mehr 30 Tage Urlaub/Pause machen dürften. Die Fristen für die Daten sind somit völlig unabhängig von den Fristen für einen möglichen Entzug der Rechte bei Inaktivität. Genauso gut könnte man 120 oder 180 Tage als Frist bei Inaktivität nehmen, müsste dann aber eben weiterhin recht lang mit nur wenigen Funktionsträgern auskommen. 90 Tage halte ich hier für eine angemessene Frist, die nicht zu kurz (kürzere Pausen und Urlaub möglich) und nicht so lang wie bisher ist, denn die 1-Jahres-Frist gibt es ja bei CU/OS und auch beim SG (durch die 1-jährige WW) schon, dafür bräuchte es kein MB. --Geitost 14:04, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ufff viel Text (sicher nicht mal eben schnell geschrieben - Danke dafür) Erlaube einige Gedanken meinerseit beizufügen:
  • Speicherung der CU-Daten (für längere Zeit) auf den privaten PC der CUB ist ein heikles Thema (hatten wir schon find die Diffl. nicht mehr)
  • Abruf durch 2 CUB (besser CUB-Wiki-Lösung) zur Sicherheit und schnelleren Bearbeitung ist ein speparates Thema. Den Ansatz finde ich allerdings sehr richtig.
  • Bearbeitungfristen auch ein anderes Thema s. MB Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Frist zur Bearbeitung von Checkuser-Anträgen - es fehlen Mindestvorgaben zum Verarbeitungsprozedere z.B. "Wasserstandsmeldungen" wie dies inzwischen vom SG vorbildlich gehandhabt wird. Ich finde die Community hat einen Anspruch darauf zu wissen wann überhaupt welche CUA berarbeitet wurden. Das nachträglich Meldungen hinterherkleckern wie diese[3][4] stört die Vertrauensbasis.
Hm zeigt also das die Fristen zur Beurteilung ab wann hier als Inaktiv betrachtet wird bei dem komplexen Umfeld schwierig sind. Gedanke anderesherum: wer hat mehr als 1,5 Monate Urlaub, Krankheit, Hausbau, Kinderkriegen oder sonstwas ohne das man sich einmal wie zugesagt um die WP kümmern kann? Sind 45 Tage ein gangbarer Kompromiss? Besten --Gruß Tom (Diskussion) 14:36, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe nun in den verschiedenen Diskussionen den Eindruck gewonnen, dass etliche Leute meinen, dass man mit einem Rechteentzug oder Neuwahlen eine Verbesserung der Bearbeitung einzelner CU-Anfragen und ein Vermeiden des Liegenbleibens von Anfragen erreichen kann. Denn die vielen Diskussionen, MBs und allgemeinen Unsicherheiten bei CU hat doch die eine liegen gebliebene Anfrage ausgelöst (nachdem auch 1 Jahr zuvor bereits eine Anfrage zum selben Komplex ½ Jahr dauerte). Die konkreten Beispiele oben zeigen aber klar auf, dass mit Rechteentzug und Neuwahlen für das eigentlich seit längerer Zeit vielfach kritisierte Thema gar nix gelöst werden kann. Neuwahlen mit Aufstockung der CUB-Anzahl gab es ja zudem auch inzwischen. Also sollte man sich da keine falschen Hoffnungen machen und lieber (zusätzlich) an anderer Stelle in Richtungen weiterdenken, die dann jenes Problem bei CU tatsächlich mal lösen können oder bei denen man zumindest mit einer solchen Situation zukünftig besser umgehen kann.
Die Punkte 1.) und 2.) (Datenspeicherung und Abruf durch mehrere CUBs o. Ä.) sollten lieber ganz ohne MB weiter auf WD:CU in Ruhe diskutieren werden. Die festen Bearbeitungsfristen des anderen MBs halte ich auch für keine Lösung jenes Problems; ich denke, das andere MB hat so keine Chance. Aber das ist auch woanders zu diskutieren.
Was die Fristen für die Inaktivität angeht, halte ich 90 Tage für einen guten Kompromiss zwischen 30/45 Tagen und 1 Jahr wie bisher; eine kürzere Zeitspanne als die 90 Tage wären sicher nicht annahmefähig. Es soll ja auch zumindest vorher mal benachrichtigt werden, das ist jetzt nach 60 Tagen vorgesehen, was eine Zeitspanne ist, die nicht mal so schnell mit Urlaub/Krankheit/u. Ä. am Stück zu erreichen ist. 45 Tage sind eher eine kürzere Pause und keine dauerhafte Inaktivität, um die es hier ja eigentlich gehen sollte. Soll man dann bei einer so kurzen Frist nur 1 Woche vorher benachrichtigen, so wie das auf Meta bei der De-Administrierung bei Fast-Inaktivität üblich ist? Und wie groß ist die Chance, dass ein guter Funktionsträger, der nach so kurzer Zeit bereits die Rechte entzogen bekommt, bei der nächsten Wahl noch einmal neu antritt? Verliert man dadurch nicht unnötig schnell gute Leute und findet man dann auch noch guten Ersatz dafür, wenn nur noch recht kurze Pausen möglich sind, man also noch mehr unter ständigen Handlungsdruck gesetzt wird? Bei 90 Tagen halte ich das schon für wesentlich wahrscheinlicher (insbesondere, dass es tatsächlich auch um eine Dauerinaktivität geht und nicht unnötig guten Leuten zu früh die Rechte entzogen werden).
Außerdem sollte man sich hier allgemeiner ansehen, was die Auswirkungen nicht nur bei CU, sondern auch OS, BÜR und auch SG sind, wenn jemand die Rechte entzogen bekommt. Es geht ja hier eben gerade nicht nur um CU. Wem nützt es denn etwas, wenn ein in die Aufgaben eingearbeiteter Bürokrat schon nach 45 Tagen Inaktivität die Rechte entzogen bekäme? Wenn er 2 Monate inaktiv ist aus irgendwelchen Gründen, warum soll er nicht nach den 2 Monaten einfach normal weiter bürokratisieren können? Eine solche Zeitspanne ist doch noch überschaubar und solche zeitweisen Ausfälle recht leicht aufzufangen. Einem tage- bis wochenlang völlig inaktiven OSler sollte man möglichst keine dringende OS-Anfrage per Mail zusenden, sondern diese sowieso lieber ans ganze Team senden. Also ist auch dies kein Problem, wenn es sich um eine halbwegs überschaubare Zeitspanne handelt. Und bei SG sehe ich das Problem innerhalb so kurzer Zeit sowieso nicht so, das wäre schon sehr ungewöhnlich. Und wo ist das Problem, wenn ein CUB gerade mal 2 Monate lang keine Zeit findet, vorsorglich auch keine Anfragen angenommen hat und sich ausklinkt und danach wieder normal weiter neue Anfragen bearbeitet? Warum sollte er dafür schon nach 45 Tagen die Rechte entzogen bekommen? Wie gesagt kann dieses MB ja eine zügigere Bearbeitung einzelner Anfragen sowieso nicht beeinflussen. Wenn laufende Anfragen zu lange liegen bleiben, sind dafür sowieso die normalen Wiederwahlen zuständig. --Geitost 16:38, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Hm wäre gut weitere Stimmen dazu zu hören - für dieses MB sollte die Frist besser keinen Stolperstein darstellen. Man könnte z.B. auch Zeitrahmen wie 30 / 45 / 90 Tage (o.ä.) zur Abstimmung stellen. Die Querbeeinflussung kann in der Tat hineinspielen eventuell dies auseinanderfieseln? Zu "Wenn laufende Anfragen zu lange liegen bleiben, sind dafür sowieso die normalen Wiederwahlen zuständig. " = stimmt nicht wegen CU-WW gesperrt. --Gruß Tom (Diskussion) 17:11, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Damit meinte ich jetzt die normalen WW für die Funktionsträger, die ja nach spätestens 2 Jahren, bei SG sogar nach 1 Jahr stattfinden und wo man alles berücksichtigen kann, was einem in der Zwischenzeit aufgefallen ist. --Geitost 17:30, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ich halte es auch nicht für schlau, so kurze Fristen mit zur Abstimmung zu stellen (und 30 und auch 45 Tage halte ich einfach für sehr kurz), das führt höchstens zur allgemeinen Ablehnung des ganzen MBs. Genauso gut könnte man auch 60 Tage oder längere Fristen wie 120 oder 180 Tage zur Abstimmung stellen (noch länger wäre Unsinn, weil 1 Jahr eh schon für alle außer BÜR gilt), aber ich weiß nicht, wem das nützen würde, und 90 Tage stellen demgegenüber eine gute Mitte dar (und die 30-Tages-Frist zur Reaktion hat sich auch bei den Admin-WW bereits etabliert), und die zusätzliche Vetomöglichkeit würde dadurch tatsächlich auch überflüssig. Außerdem würde es das MB unnötig verkomplizieren und dann dadurch wieder andere Ablehnungen kassieren, gerade wenn auch sehr kurze Fristen enthalten sind (denn mancher möchte dann lieber gar keine Regelung als eine mit zu kurzer Frist). Das mit dem Vierteljahr erscheint mir bei Abwägen der Argumente für kürzere oder längere Fristen am plausibelsten und sinnvollsten. Und in Ausnahmefällen wie anstehenden Wahlen, wo die Frist knapp nicht erreicht wird, kann man entweder einfach jemanden noch hinzuwählen (und hätte dann temporär eine Person mehr im Amt) oder die restlichen Funktionsträger beschließen nach dem derzeitigen Punkt 3 „einstimmig eine Amtsenthebung“ „[b]ei kürzer andauernder Inaktivität“ kurz vor Wahlbeginn. --Geitost 18:29, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Vetorechte

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hier[5] kam in den Contras eine Begründung die besser im Vorschlag des MB korregiert werden könnte. Das spricht IMHO eher dafür das Vetorecht herauszunehmen. --Gruß Tom (Diskussion) 08:19, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

In der Praxis wäre das wohl dann nützlich, wenn ein Funktionsträger zwar onwiki inaktiv, aber offwiki durchaus noch an der Bearbeitung von Fällen beteiligt ist bzw. weiterhin ein Kontakt zu den anderen Funktionsträgern bestünde. Dann könnte er aber auch einfach mal zwischendurch einen Edit machen, dafür braucht es nicht unbedingt eine solche Vetomöglichkeit.
Oder falls den anderen Funktionsträgern bekannt wäre, dass es besondere Gründe gibt, warum jemand über einen etwas längeren Zeitraum als 90 Tage überhaupt nicht editieren oder Fälle bearbeiten kann (längere Krankheit, kein Internet, Umzug/Urlaub/Arbeitsüberlastung/o. Ä. oder mehreres kombiniert), dies aber anschließend wieder normal zu erwarten ist. Ob dabei nun unbedingt eine solche Vetomöglichkeit hilft oder im Fall der Anwendung nicht auch noch intern schadet, wäre abzuwägen.
Es sollte in den meisten Fällen ja auch nicht so schwierig sein, mal zwischendurch einen Edit onwiki zu tätigen (und sei es in einem Internetcafé) – die Funktionsträger, die aus solchen Gründen ein Veto einlegen wollen, können ihm dies ja offwiki nahelegen. Hierfür wäre das Veto also nicht nötig und kann noch zu einem Zwiespalt zwischen den restlichen Funktionsträgern führen. Wenn ein solcher Edit im Extremfall gar nicht möglich ist, kann der zwischenzeitlich inaktive Funktionsträger auch einfach bei der nächsten Wahl neu antreten und die Situation dort evtl. erklären. Ob man hier unbedingt solche extremen Ausnahmefälle mit einer zusätzlichen Vetomöglichkeit versehen muss, erscheint mir auch zweifelhaft. Der automatische Entzug der Rechte soll ja keine Strafe sein, sondern nur die Arbeitsfähigkeit des jeweiligen Gremiums verbessern. Insofern ist der Grund, warum jemand nicht mehr dabei mithelfen kann, nebensächlich für das Funktionieren des Gremiums (außer es gäbe gravierende Differenzen innerhalb des Gremiums, dabei wäre ein gemeinsames Veto aber eh nicht zu erwarten, eher würde die Vetomöglichkeit erst Differenzen fördern).
Fazit: Besser die Vetomöglichkeit streichen. Oder gibt es noch andere Gründe, die dafür sprächen? --Geitost 14:51, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Das bezog sich jetzt allerdings auf die 90-Tages-Frist. Bei einer weiteren Verkürzung der Frist auf 60 Tage oder weniger fände ich eine Vetomöglichkeit schon wieder sinnvoller, sonst verliert man möglicherweise völlig unnötig zu früh gute Leute. --Geitost 16:55, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Passt so. BTW falls da sowieso Kontakte laufen kann sich der/diejenige kurzfristig mit ein paar Edits wieder als aktiv zeigen was den Vorgang dann eh hinfällig macht. --Gruß Tom (Diskussion) 17:13, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Das wäre wirklich am besten. :-) --Geitost 17:22, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Gedacht ist die Vetooption in erster Linie für den Fall, dass jemand aus wichtigem Grund länger vollständig inaktiv ist. Wenn die Kollegen darüber informiert und der Meinung sind, für diese Zeit auch in kleinerer Besetzung arbeiten zu können, wäre eine Abwahl eher kontraproduktiv, weil ein ggf. neu gewählter Nachfolger oder ein Nachrücker möglicherweise weniger geeignet ist. Eine Nutzung zur Verhinderung notwendiger Veränderungen in der Besetzung eines Gremiums befürchte ich weniger - zum einen soll ja eben der Entzug der Rechte keine Strafe sein und wird hoffentlich auch nicht so verstanden, zum anderen würde eine solche Nutzung der Vetofunktion auch bedeuten, dass die aktiven Kollegen mehr Arbeit zu verrichten haben, weil das Gremium real nicht so besetzt ist wie vorgesehen. Gerade bei arbeitsintensiven Aufgaben wie CU wird man sich das sicherlich gut überlegen. --Theghaz Disk / Bew 00:14, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ich denke, wenn derjenige welche in der Lage ist, sich bei seinen Amtskollegen zu melden, schafft er auch einen Minimaledit (a la "Bin gerade aus persönlichen Gründen verhindert und kann die Funktion in x Wochen wieder ausüben."). Damit wäre für mich diese Vetofunktion bürokratisch überbordend und schlicht überflüssig. --Stepro (Diskussion) 00:58, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
+1. Wenn ich mir überlege, wie normalerweise innerhalb der Gremien kommuniziert wird, so hieß es jetzt zuletzt von den CUBs, dass sie z. B. von Hei_ber nicht mehr als eine Mailadresse hätten (und auch Kontakt via Chat hatten), für beides ist zwingend ein Internetzugang nötig, und dann ist auch ein Miniedit in der WP möglich, also benötigt es kein Veto. Beim SG wird noch via SG-Wiki und Skype kommuniziert, ebenfalls beides internetabhängig. Ich sehe also auch hier keine Notwendigkeit, dass die Funktionsträger nun dafür extra zusammenkommen und abstimmen müssten, wenn doch ein einzelner Miniedit schon ausreicht, um das Verfahren abzubrechen.
Ob Funktionsträger auch normal per Telefon kommunizieren, ist bislang unbekannt, einige tun dies sicher auch, und es gibt ja Internetcafés, wenn jemand mal gar kein Netz hat – dann teilt ihm jemand per Telefon mit, dass er bitte doch bis Zeitpunkt X einen kleinen Edit machen möge. ;-) Bei einer nicht zu kurzen Frist sollte das alles kein Problem sein, dass jemand die betreffende Person auf den üblichen Kommunikationswegen kontaktiert, sodass in einem solchen Fall ein solcher Benachrichtigungsedit nicht übersehen wird, weil grad nicht in der WP unterwegs. Viele (alle?) Funktionsträger (die OSler sowieso, CU/SG wahrscheinlich auch) dürften auch eh die Mailfunktion eingeschaltet haben und bekommen dann direkt die Nachricht auf der Disk. an die Mailadresse geschickt. Ich sehe da kein Problem, das eine Vetomöglichkeit erfordert. Ich sehe auch nicht so das Problem, dass die Funktionsträger da tatsächlich unbedingt immer ein Veto einlegen würden, aber wo ist die Notwendigkeit hierfür? Einen derartigen Extremfall kann ich mir gerade nicht vorstellen. --Geitost 01:39, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe die Vetooption jetzt aus dem Entwurf gestrichen. Ich halte sie zwar nach wie vor für sinnvoll, aber bevor das MB nachher nicht mehrheitsfähig ist, besser so. --Theghaz Disk / Bew 04:15, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Vereinfachung und Start des MB

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Mir erscheint dieses MB wikipediatypisch völlig überladen und um Längen zu kompliziert. Hier wird wieder eine Detailregelungswut für alle möglichen und unmöglichen Eventualitäten eingeführt, die den dann kommenden speziellen Fall unter Garantie wieder sowieso nicht abdeckt weil dieser völlig unerwartet ist.

Ich hatte hier ja einen Vorschlag gemacht, der mir einfach genug erscheint und den nötigen Regelungsbedarf mMn völlig abdeckt. Aufgrund der Anregungen von jkb und der Vorderseite würde ich ihn noch etwas anders formulieren:

„Hat der Inhaber einer höheren Servicefunktion im Sinne des Meinungsbildes zur Aufgabentrennung länger als 3 Monate in der deutschsprachigen Wikipedia keinen Edit und keine Logbuchaktion getätigt, wird ihm eine letzte Antwortfrist auf der Diskussionsseite gesetzt. Gleichzeitig erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail, sofern diese Funktion aktiviert ist. Reagiert er darauf innerhalb von 2 Wochen nicht, ist davon auszugehen, dass derjenige das Projekt zumindest temporär verlassen hat und/oder für längere Zeit nicht in der Lage ist, seine Funktion auszuüben. Daher wird er sofort seiner Funktion enthoben. Ist kein Nachrücker für den entsprechenden Posten vorhanden, wird direkt eine Neuwahl angesetzt, sofern diese nicht sowieso innerhalb der nächsten 2 Monate ansteht.“

Alles andere verkompliziert nach meiner Ansicht die Angelegenheit nur unnötig. Veto braucht kein Mensch, einstimmiges Absetzen durch die anderen Funktionsinhaber halte ich sogar für ausgesprochen gefährlich. Durch beides könnte sich ein Klüngel unter den Funktionsträgern bilden, der nur schwer wieder wegzubekommen wäre.

Detailfragen zu Schiedsgericht, künftigen Amtszeiten etc. muss man hier gar nicht regeln, es gelten einfach die analogen Verfahrensweisen bei Rücktritt eines Funktionsträgers bzw. der gesunde Menschenverstand (TM).

Es liegt mir fern, ein konkurrierendes MB in den Ring zu werfen, allerdings sehe ich für dieses überregulierte MB hier keine Chance. Der Regelungsbedarf ist aber seit der heutigen Entscheidung im CU-Verfahren eindeutig gegeben. Es kann nicht angehen, dass ein CU-Berechtigter völlig verschwunden ist (erneut!) und diese Funktion aber noch über ein Jahr innehat. Hier muss dringend etwas geschehen.

Daher meine Frage an den Initiator: Könntest Du damit leben, diesen MB-Entwurf wie von mir vorgeschlagen deutlichst zu vereinfachen? Falls nicht, würde ich tatsächlich ein eigenes MB entwickeln und sehr zeitnah um Unterstützer werben. Grüße, Stepro (Diskussion) 00:45, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Also ein MB mit dem Satz „Ist kein Nachrücker für den entsprechenden Posten vorhanden, wird direkt eine Neuwahl angesetzt, sofern diese nicht sowieso innerhalb der nächsten 2 Monate ansteht.“ würde ich jedenfalls nicht unterstützen und ablehnen, denn es ist Unsinn, jedes Mal, wenn ein Funktionsinhaber die Rechte verliert, direkt eine Neuwahl anzusetzen. Das würde dann in jedem Fall, wenn es nur noch 4 CUBs gäbe, die bisherigen Wahltermine über Bord werfen, völlig unnötigerweise. Und die Wahltermine beim SG haben sich in den ganzen Jahren gut auf Mai und November eingependelt. Warum sollte nun, nur weil einer inaktiv ist und die SG-Rechte verliert, bei übrig bleibenden 9(!) SGlern die Wahl vorgezogen werden? Außerdem halte ich die Frist von 30 Tagen zur Reaktion schon für sehr sinnvoll. Ich bin dafür, diese nicht weiter zu verkürzen. Aber vielleicht kann man anderes noch vereinfachen.
Die Vetorechte sollte man als Erstes streichen. Den Passus danach, ich weiß nicht, vielleicht. Dann wäre es tatsächlich unabhängig von den Funktionsträgern, das hätte schon was (wenn man den Punkt 2 unter Nachwahl noch mit herausnähme; ich denke, der ist auch nicht unbedingt nötig, das kann man noch gesondert diskutieren). Die haben ja auch schon genug anderes zu tun mit den eigentlichen Aufgaben. ;-) Wenn eine Wahl kurz vor Ablauf der 90 Tage ansteht, kann man auch einfach jemanden hinzuwählen und dann verlöre die inaktive Person die Rechte eben erst kurz nach der Wahl. Und wenn diese Person doch danach wieder auftaucht, hätte man eben eine Person mehr als üblich in der Funktion, wäre auch kein Beinbruch. (Auf die Art könnten die Funktionsträger selbst dann für eine Aufstockung des Gremiums sorgen, wenn sie sich da gut absprechen. ;-) )
Ich verstehe jetzt nicht das „Start des MB“ in der Überschrift. Das klang so, als wolltest du vorschlagen, jetzt mitten in der Diskussion bereits einen Starttermin vorzuschlagen. Das halte ich für völlig verfrüht, da noch etliches geklärt werden sollte, wie du ja selbst schreibst. --Geitost 01:54, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Deinen Halbsatz „sofern diese nicht sowieso innerhalb der nächsten 2 Monate ansteht“ kann man aber gerne anstelle von „zügig, in der Regel spätestens im nächsten Monat“ hineinnehmen, dann braucht man nicht sowieso in Kürze anstehende Wahlen zwingend vorzuziehen. Das wäre dann bei Nachwahl Punkt 3. anstelle von
  • „Sie soll zügig, in der Regel spätestens im nächsten Monat, durchgeführt werden.“
der Satz
  • „Sie soll zügig durchgeführt werden, sofern diese nicht innerhalb der nächsten 2 Monate ansteht.“
Hier aber darauf bezogen, dass sie bei 3 übrig bleibenden Funktionsträgern (oder 6 SGlern) stattfindet. --Geitost 02:03, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Über Punkt 4 unter „Nachwahl“ stolpere ich sowieso, denn wie man in der Übersicht über die Amtszeiten sieht, gibt es weder bei den Bürokraten noch bei den Oversightern solche reguläre Wahlen, wo dann bis zur übernächsten jemand gewählt wäre (wie bei CU und SG). Insofern muss der Punkt sowieso überarbeitet werden oder man erspart sich einfach diese genauen Formulierungen.
Und „Nachwahl“ Punkt 1 ist implizit bereits in Punkt 3 und auch 2 enthalten. Wobei ich auch nicht recht weiß, ob man Punkt 2 nicht auch streichen könnte.
Die Kernpunkte sind ja eigentlich unter „Amtsenthebung“ der Punkt 1 und unter „Nachwahl“ der jetzige Punkt 3, wo potenzielle Nachrücker schon erwähnt werden. --Geitost 02:14, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Mit zügig, in der Regel im nächsten Monat wird nicht ausgeschlossen, dass es auch mal etwas länger dauern kann - wenn sowieso im übernächsten Monat eine planmäßige Wahl ansteht muss man nicht unbedingt sofort nachwählen. Vetooption habe ich gestrichen. Zum einstimmigen Absetzen: Das könnte dann nützlich sein, wenn ein Funktionsträger zwar noch keine drei Monate inaktiv ist, eine baldige Rückkehr aber auch nicht zu erwarten. Man kann damit nicht jeden beliebigen Funktionsträger absetzen - wer nämlich nicht mindestens 14 Tage inaktiv ist, darf selbst gegen die Amtsenthebung stimmen, womit ein einstimmiger Beschluss nicht mehr möglich ist.

Nachwahl Punkt 2 hat den Grund, dass nicht unbedingt erst bei nur noch 6 bzw. 3 Funktionsinhabern Nachwahlen sinnvoll sind. CU und SG sind sehr zeitaufwändige Aufgaben. Da sollte spätestens dann nachgewählt werden, wenn das Gremium selbst der Meinung ist, nicht mehr vernünftig arbeiten zu können. Beim SG kommt das Problem hinzu, dass Fälle unter Umständen nicht mehr angenommen werden können, bei denen mehrere Schiedsrichter befangen sind. --Theghaz Disk / Bew 04:26, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Zu dem neuen Pro-Argument auf der Vorderseite (ist das wirklich eins?):

Temporäre oder dauerhafte Aufstockungen der Anzahl von Funktionsträgern benötigen weitere Diskussionen. Bis es zu dauerhaften Aufstockungen kommt, vergehen manchmal Jahre

<Sarkasmus> Genau, lasst uns das noch 3 Jahre ausdiskutieren, und dem MB noch 17 Unterregelungen hinzufügen, um dann ein dem VwVfG angemessenen Beschluss zur Abstimmung stellen, den alle ablehnen, weil ihn keiner mehr versteht. In der Zwischenzeit gibt es dann noch drölfzig Diskussionen um die Abschaffung des CU-Verfahrens auf de-WP, zig Löschanträge auf CU/A und hmpzig Editwars um die Archivierung unerledigter Anfragen. </Sarkasmus> --Stepro (Diskussion) 18:39, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Na ja, warum denn nicht? Dieses MB versucht die Sache mit der Inaktivität auf einfachere Weise zu klären als durch lange und kontroverse Diskussionen über mögliche Aufstockungen. Also ist es doch ein Argument für das MB. Aber du kannst ja noch ein Argument zur grundsätzlichen Ablehnung von Aufstockungen der Anzahl an Funktionsträgern als Progrund hinzufügen, wenn du willst. Bei Kontra steht jedenfalls, dass man statt des MBs auch die Anzahl aufstocken könnte, also sollte man es doch unter Pro formulieren, wenn das eben gar nicht so einfach ist (oder auch sinnvoll erscheinen mag). --Geitost 19:57, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Außerdem will doch hier niemand weitere Unterregelungen hinzufügen. Ich war oben auf deine Kritik eingegangen, dass das MB zu kompliziert sei und vereinfacht gehörte. Dann sollte man dies aber auch diskutieren, oder wie stellst du dir das sonst vor? Willst du wirklich mal eben einen Gegenvorschlag in den Ring schmeißen, der dann eventuell abgelehnt wird, weil er nicht ausdiskutiert wurde? Das könnte nach hinten losgehen. Warum nicht hier konkret am Text diskutieren? --Geitost 20:01, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

MB starten?

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Ich würde das MB gerne so rechtzeitig starten, dass bei der nächsten CU-Wahl ggf. ein Ersatz für Bdk gewählt werden kann. Da wird langsam die Zeit knapp. Momentan fehlen noch 9 Unterstützer. Es wäre schön, wenn die sich noch finden würden. Oder besteht noch Diskussionsbedarf, oder wird das MB sogar grundsätzlich als nicht sinnvoll angesehen? --Theghaz Disk / Bew 19:44, 11. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Denke es ist so weit und hab mich eingetragen. GGF weitere potentielle Unterstützer direkt ansprechen. Besten --Gruß Tom (Diskussion) 10:44, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ich für meinen Teil werde es nicht unterstützen und vermutlich dagegen stimmen oder mich bestenfalls enthalten, da es mir viel zu kompliziert ist. Nach meiner Ansicht müsste der Text auf maximal die Hälfte eingekürzt werden. Wenn ein Funktionsträger zurücktritt, ist ja auch nicht alles bis ins kleinste Detail jeder Eventualität geregelt, sondern wird pragmatisch verfahren. Ich bitte das als Kritik am konkreten Vorschlag, und nicht etwa an den Initiatoren zu verstehen. Das ist halt nun mal meine Meinung. --Stepro (Diskussion) 21:14, 22. Jul. 2012 (CEST)Beantworten