Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Schiedsgericht als „Begnadigungsinstanz“

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Niki.L in Abschnitt Auswertung
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Dieses Meinungsbild wurde vom Schiedsgericht der deutschsprachigen Wikipedia in seiner Zusammensetzung von Juni bis Dezember 2015 gemeinschaftlich ausgearbeitet. Es soll eine möglichst einfach gehaltene Frage klären und dabei keine komplizierten Regelungen oder Unter-Abstimmungen beinhalten.

Es geht ausschließlich darum, zu erheben, ob die Community der deutschsprachigen Wikipedia meint, das Schiedsgericht soll über Anfragen langfristig gesperrter Benutzer auf Entsperrung auch dann entscheiden, wenn diese keinen Fehler in ihrer ursprünglichen Sperrung behaupten (salopp gesagt, ob das „Schiedsgericht als Begnadigungsinstanz“ tätig werden soll).

Mit diesem Meinungsbild wird nicht entschieden, ob konkrete Benutzer entsperrt werden sollen und unter welchen Voraussetzungen das geschehen soll. Es geht ausschließlich darum, ob das Schiedsgericht solche Anfragen zur Bearbeitung annehmen oder ablehnen soll. Das Schiedsgericht als Gremium enthält sich in dieser Frage jeglicher Meinungsäußerung und steht dem Abstimmungsausgang vollkommen neutral gegenüber – es erhofft sich ausschließlich Klarheit über den Willen der Community in dieser Frage.

Für das Schiedsgericht, der Initiator Plani (Diskussion) 18:58, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten


Ich darf mich abschließend noch bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die umseitig ihre Stimme in diesem Meinungsbild abgegeben haben. Besonders bedanken möchte ich mich bei Funkruf für die rasche und korrekte Auswertung des Meinungsbilds! Beste Grüße, Plani (Diskussion) 22:40, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Schiedsgericht als Initiator

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@Achim Raschka, Alnilam, Codc, DCB, Ghilt, Helfmann, MAGISTER, Plani, THWZ: Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich habe den Meinungsbildvorschlag soeben eingestellt und würde euch bitten, nochmals drüber zu schauen, ob das so in eurem Sinne und wie bereits intern besprochen ist. Für alle anderen hier Mitlesenden: Dieses Meinungsbild wurde auf meine Anregung hin vom Gesamt-SG ausgearbeitet und soll die umseitig angeführte Frage klären, ob das Schiedsgericht als "Gnadeninstanz" tätig werden soll oder nicht. Das Schiedsgericht hat dazu als Gremium explizit keine Meinung, möchte aber wissen, wie die Community über den Sachverhalt denkt und initiiert daher dieses Meinungsbild. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 13:47, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten


@Codc, MGChecker, Der-Wir-Ing, CaZeRillo, MAGISTER:
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
wie ihr auf der Vorderseite erkennen könnt, habe ich soeben in Absprache mit den anderen Kollegen des Schiedsgerichts den Starttermin für dieses Meinungsbild auf heute in einer Woche festgesetzt. Nach intensiven Besprechungen zu allen auf dieser Diskussionsseite vorgebrachten Bedenken und Äußerungen sind wir gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass die ursprünglich erstellte Fassung des Meinungsbilds gerade wegen seiner Klarheit und Eindeutigkeit erhalten bleiben sollte. Aus diesem Grund wurde das Meinungsbild nunmehr so wie es ist zum Start vorgeschlagen. Danke für eure Unterstützung! P.S.: Bei der inhaltlichen Abstimmung wird sich wohl der größere Teil des Schiedsgerichts enthalten – wir stehen dem Ausgang des Meinungsbilds völlig offen gegenüber. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 19:07, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Prima! --CaZeRillo (Diskussion) 02:27, 5. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Dann gleich die erste Korrektur

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MB / das Thema prinzipiell bejahenswert, jedoch würde ich in dieser Form wohl mit Kontra stimmen: es ist eine bewährte nicht Säule sondern Grundsäule des SG, nicht als Sperrprüfung 2.0 aufzutreten. Allerdings, viele werden sich erinnern, habe ich schon häufig bei Sperrüberprüfungen dagegen meine Stimme erhoben, dass unbegrenzt gesperrte Benutzer, deren Sperre schon lange zurückliegt, doch bei der SPP auftauchen. Solche Sperren aufzuheben kann weder per Einzeladminenztschediung noch per "Unter-vier-Augen-Entschediung" geschehen, das ist schon ein Fall für das SG. Aber einfach SP 2.0 einzuführen ist eher problematisch. -jkb- 13:59, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Eben das soll es ja nicht sein. In einer Sperrprüfung haben die Gesperrten einen Fehler in der Abarbeitung ihrer Sperre zu behaupten – im vorgeschlagenen Modell gerade nicht. Sie haben ihre ursprüngliche Sperre zu akzeptieren und zu erkennen, dass diese aufgrund ihres damaligen Verhaltens gerechtfertigt war. Wenn sie sich darüber hinaus während ihrer Sperre wohlverhalten (insbesondere nicht mit Sockenpuppen in das sperrwürdige Verhalten zurückfallen), könnten sie nach dem Vorschlag einen Antrag auf Entsperrung stellen, der sich nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Erstentscheidung stützt. SP 2.0 bleibt weiterhin ein No-Go. Lg, Plani (Diskussion) 14:07, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Es geht grundsätzlich nicht eine erweiterte Sperrprüfung. JKB schildert selbst, dass er langjährig gesperrte Nutzer (nicht über BSV gesperrt)) bei Anfrage ans SG verwiesen hat. SG ist derzeit aber nicht legitimiert, solch Fälle zu bearbeiten und zu entscheiden. Ob das Gremium dazu berechtigt ist, soll die Community über ihr Votum bestimmen. VG--Magister 18:29, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten
@User:Plani: "In einer Sperrprüfung haben die Gesperrten einen Fehler in der Abarbeitung ihrer Sperre zu behaupten" - Ist das so? Wo steht das --> Quelle? Kann das auf WP:SP nicht erkennen. Eine Richtlinie die das fordert ist mir zumindest nicht bekannt. Damit wäre der Rest der Aussage auch hinfällig und es wäre sehr wohl eine SP 2.0 ...Sicherlich Post 19:52, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten
@ Magister: ich habe nicht irgendwelche SP-Konten an das SG verwiesen, sondern solche, die nach einem / zwei /drei Jahren der infiniten Sperre plötzlich eine SP wünschten. Hier ist nicht nur der Admin sondern auch jedes wie auch immer zusammengesetztes Admingremium (gäbe es ein solches) schlicht überfordert, abgesehen davon können wir zig eigenwillige ad-hoc-Adminentscheidungen bei der SP. Das erfordert Recherchen, Analyse, also das, wozu das SG da ist. Und eben dies sollte in dem MB, zumindest als Alternativvorschlag, stehen, was es nicht tut. Gruß -jkb- 20:05, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten
@jkb: Habe ich das net so gesagt? Dann muss ich wohl noch mal an meinen Formulierungsfähigkeiten feilen ... Warum sollte SG Analysekompetenz etc. per MB einfordern, das wird vorausgesetzt, vermeine ich. SG möchte Legitimierung für Annahme von Anfragen vom Gesperrten die, jetzt zitiere ich Dich: "die nach einem / zwei /drei Jahren der infiniten Sperre plötzlich eine SP wünschten", oder eben nicht; als Rechtssicherheit für geschilderte Sachlagen. Da braucht's kein weiterführendes Brimborium und weitere Abstimmungspunkte. Kernfrage ist: Wünscht die Community eine Entscheidungskompetenz durch SG in diesen klar definierten Fällen? So what? VG--Magister 11:35, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Wie Sicherlich. Ich bin sehr erstaunt über dieses MB. Natürlich muss das SG Anfragen annehmen, wenn sich unbegrenzt gesperrte Benutzer an das SG wenden und eine Überprüfung der SP möchten. Das Problem ist, dass SG-Mitglieder häufig ihre Aufgaben nicht richtig wahrnehmen und Anträge gar nicht erst annehmen, für die sie eindeutig zuständig sind. So etwas ist immer ein Kontragrund bei SG-Wahlen, wenn festgestellt wird, dass die Aufgaben nicht richtig wahrgenommen werden. Denn es geht immer um Konflikte mit Adminfunktionen, wenn jemand gesperrt wurde und entsperrt werden möchte. Ausnahmslos. Da kann das SG höchstens sagen, dass man als Sperrumgeher nicht mit einem Sperrumgehungskonto beim SG auftauchen darf und eine solche SG-Anfrage ablehnen. Aber sonst muss es solche Anfragen annehmen. Wie sie dann ausgehen, ist eine ganz andere Frage. Aber Anfragen, für die das SG zuständig ist, einfach immer mal wieder nach Gutdünken abzulehnen, geht überhaupt nicht. Und das MB geht hier völlig in die Irre, da es schon von falschen Grundannahmen ausgeht, die einfach unzutreffend sind und die hier irgendwie zusammenphantasiert werden. Was ist das nur für ein seltsames Verständnis, SG-Anfragen einfach immer mal wieder einfach so abzulehnen, obwohl man eindeutig zuständig ist? Und dann auch noch zu behaupten, man sei gar nicht zuständig. Das ist wirklich ärgerlich. Wozu gibt es überhaupt ein SG, wenn es einfach so Anträge ablehnt? Und dann noch die Zuständigkeit leugnet, obwohl es eindeutig aufgeschrieben wurde, dass es zuständig ist. Wirklich ärgerlich. --Winternacht in Wikimedias nicht mehr supergeschützten Wikis 02:15, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Das SG darf nicht selbst Richtlinien erschaffen und es darf nicht Entscheidungen der Community (≠ einzelne Adminentscheidungen!), insbesondere MBs, overrulen. Also darf es auch keine BSVs overrulen. BSVs sind keine Konflikte um Adminfunktionen, da hat die Community selbst entschieden, ob sie jemanden (nicht ein Konto, sondern eine Person mit all ihren Konten) draußen haben will. Solche unbegrenzten Sperren darf das SG nicht überprüfen. Das gilt genauso auch für Nachfolgekonten dieser per BSV gesperrten Benutzer. Und genauso unsinnig wäre es, Anträge von klar einem gesperrten Konto zuzuordnenden gesperrten Socken anzunehmen (wenn es nicht eindeutig ist, ist es eine Ermessensfrage). Dann müsste dieser Benutzer den SG-Antrag mit seinem gesperrten Vorgängerhauptkonto stellen und nicht mit jedem gesperrten Nachfolgekonto wieder gesondert beim SG auftauchen. Das wären die Ermessensentscheidungen, wo man einen Antrag ablehnen kann. Sonst wäre man ja ständig damit zugange, für alle möglichen neuen gesperrten Konten desselben Benutzers jeweils SG-Anfragen zu bearbeiten.
Andere Anfragen zu Konflikten um Adminknöpfe gerade bei unbegrenzten Sperren sind aber anzunehmen. Wer das anders sieht und meint, er „müsse“ derartige Anfragen ablehnen, für die das SG eindeutig zuständig ist, kriegt dann auch ein Kontra mehr bei der SG-Wahl, da so etwas ein Ausschlusskriterium für das Gremium ist. Und falls dann niemand mehr wählbar sein sollte, dann gibt es eben keine geeigneten Kandidaten. Sehen das Krd und Alnilam auch so? Dann ziehe ich sofort meine Prostimmen zurück. Und wie ist es mit Codc und THWZ? Vielleicht sehe ich noch mal die bisherigen Fälle dazu durch und überdenke meine Stimmabgaben noch mal. Denn dann wäre es tatsächlich fast egal, wer von den Kandidaten gewählt wird. Wenn es das Ziel des SGs ist, sich selbst überflüssig zu machen, indem es die Anfragen mit klarer Zuständigkeit ständig nicht annimmt, dann muss es so weitermachen. Und wie sehen das DerMaxdorfer und All Apatcha als SG-Kandidaten, wo ich schon abgestimmt habe? Ich weiß nicht, was ich von so einem SG halten soll, das seine Aufgaben leugnet. :-( --Winternacht in Wikimedias nicht mehr supergeschützten Wikis 02:45, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ich finde die Frage oben von Sicherlich an Plani wichtig. Wo ist eigentlich geregelt, dass die SP das nicht darf? Auf WP:SP entdecke ich keine explizite Regel dazu. Einzig der Satz "Die Überprüfung kann sich auf die Benutzersperre insgesamt oder ihre Dauer beziehen." scheint anzudeuten, dass man die Länge durchaus prüfen lassen kann, auch wenn man den Sperrgrund und damit die Sperre an sich als korrekt anerkennt. --FeddaHeiko 11:03, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ich habe wirklich keine Lust, jemandem sinnerfassendes Lesen beizubringen. Wer die entsprechenden Absätze auf WP:SPP nicht finden kann, dem werde ich diese sicher nicht hier explizit vorkauen. Schon garnicht, wenn in derart unhöflichem Tonfall danach gefragt und angedeutet wird, das Schiedsgericht betreibe systematisch Rechtsbruch. Für mich ist hier EOD. --Plani (Diskussion) 20:15, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Nachdem ich direkt angesprochen wurde, will ich mich kurz dazu äußern. Dass das Schiedsgericht nicht als Sperrprüfung 2.0 fungiert, ist ja, wie jkb schrieb, „nicht Säule sondern Grundsäule“ und hat auch seinen Sinn. Auf der anderen Seite könnte die im Meinungsbild thematisierte Situation eines „reumütigen“ Benutzers aber auch unter Punkt 4 der SG-Zuständigkeiten – „wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze“ – fallen. Dieser Punkt bedeutet ja offensichtlich zunächst einmal, dass das SG Strafen für die genannten Vergehen verhängt. Fraglich ist jedoch, ob er auch Strafminderungen in diesen Angelegenheiten einschließt und damit der oben erwähnten „Grundsäule“ („wir sind nicht SP 2.0“) widerspricht. Ob dem so ist, und wenn ja, welche Konsequenzen das hat, sollte tatsächlich einmal geklärt werden. Inhaltlich halte ich mich da als voraussichtlich bald Beteiligter aber raus. Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion \ Bewertung) 20:01, 21. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Macht das SG das nicht schon die ganze Zeit?

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Entschuldigt meine Verwirrung, aber macht das das SG nciht schon die ganze Zeit? Beipsielsweise Messina oder Shdow2000 sind doch genau solche Fälle, oder sehe ich da was falsch? --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 14:38, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Teilweise, ja (z.B. Shadow2000 behauptete ja durchaus Fehler bei seiner Sperre, auch Messina war mit Sperrbegründung und -länge durchaus nicht einverstanden). Allerdings immer auf wackeliger „Rechtsgrundlage“ bzw. immer über die Behelfs-Konstruktion „Auseinandersetzung um Adminfunktionen“. Es stellt sich daher für uns die generelle Frage, ob die Community überhaupt will, dass von Administratoren infinit gesperrte Benutzer das Recht bekommen, unabhängig von einer Sperrprüfung ohne Behauptung einer fehlerhaften Sperre, um eine Entsperrung beim Schiedsgericht zu bitten. Es geht uns primär darum, das ein für alle mal (und wohl primär auch für künftige Generationen im Schiedsgericht) zu klären. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 14:41, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten
das SG ignoriert bei Bedarf auch "Rechtsgrundlagen" von daher ist das auch wurscht :D ...Sicherlich Post 19:54, 19. Nov. 2015 (CET) Beantworten
Ich muss mich doch wirklich wundern. Im damaligen MB steht ausdrücklich das:
  • „Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“ – das Schiedsgericht soll erst dann aktiv werden, wenn alle anderen Ansätze zur Konfliktlösung gescheitert sind.“
Das heißt, das SG ist grundsätzlich unzuständig, wenn es bei einer „Auseinandersetzungen um Adminfunktionen“ (Punkt 2 der Zuständigkeit, was alle Benutzersperren betrifft) vor dem SG-Verfahren weder eine SP noch ein AP gegeben hat, denn dann ist es ja nicht die letzte Instanz. Ebenso, wenn es bei einer „kommunikativen Auseinandersetzung zwischen Benutzern“ vor dem SG-Antrag noch keinen VA gegeben hat, auch dann wären die Instanzen nicht ausgeschöpft. Das wurde per MB so beschlossen. Wenn also das SG sich zuständig erklärt, obwohl die Instanzen nicht ausgeschöpft wurden, dann overrult es damit das SG, mit dem es die Aufgaben zugeteilt bekam. Das ist also schon der 2. Punkt, wo das SG die Aufgaben nicht so erfüllt, wie es soll, wenn du hier schreibst „unabhängig von einer Sperrprüfung“.
Eine Überprüfung einer Sperre zur Aufhebung dieser wegen Auseinandersetzung um die Adminfunktion „Sperren“ kann also ausschließlich erfolgen, wenn es vorher eine SP gegeben hat, aber niemals ohne eine solche. Wenn die Admins in der SP dann entscheiden, dass dort nicht nach Jahren eine Sperre plötzlich aufgehoben werden kann, sondern das SG das entscheiden sollte, dann bleibt die Sperre in der SP bestehen und das SG ist danach zuständig. Aber eben nicht vor der SP. Deshalb kann man auch keine SP nicht durchführen und stattdessen zum SG verweisen, da dann das SG automatisch unzuständig wäre und den Antrag tatsächlich gar nicht annehmen soll. Ich habe den Eindruck, dass das SG (oder zumindest viele SG-Mitglieder) sich das MB, das das SG eingesetzt hat, völlig verdreht und somit die eigenen Grundlagen, aufgrund derer es arbeiten soll, verleugnet oder ignoriert. Also das, was Sicherlich schon sagte. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass das SG sich an das MB hält, mit dem es eingesetzt wurde, das ist schlecht und alles andere als vertrauensfördernd. Und genau das macht das MB hier auch, es ignoriert mal eben das MB, aufgrund dessen das SG arbeiten soll. Damit kann so ein MB nur formal abgelehnt werden. Verwunderlich, dass es überhaupt Unterstützer findet, bei derart gravierenden Mängeln. --Winternacht in Wikimedias nicht mehr supergeschützten Wikis 03:27, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten

@ Unterstützer

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Ist da irgendwo im Ablauf eines MB neu bestimmt worden? Ich wundere mich. Das MB ist hier gerade so vor 6 Stunden eingestellt worde, noch überhaupt nicht, nur ansatzweise, andiskutiert, und schon sehe ich da zig Unterstützer, die meinen, so und nicht anders kann es raus. Leute, das ist nicht der Sinn der Sache. -jkb- 20:08, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ich bin der Meinung, dass es so raus kann, finde aber auch dass man ruhig noch diskutieren sollte. Es ist nur ziemlich frustrierend für Initiatoren wenn sich gar keine Unterstüzer finden, was dann oft dazu führt dass am MB nichts mehr verbessert wird. --DWI (Diskussion) 20:14, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Aber man kann doch hier sagen, dass man ein MB gut findet und unterstützen möchte, dafür ist doch diese Seite auch da. Um ein MB zu unterstützen und bei der Ausarbeitung und Diskussion zu helfen. Dazu muss man doch nicht zugleich mitteilen, dass man das MB für fertig und startbereit hält, wenn es noch gar nicht diskutiert wurde. Wenn man natürlich findet, dass nichts mehr verbessert und diskutiert zu werden braucht, sondern es auch einfach so starten kann bzw. soll, dann kann man sich natürlich eintragen. Und sollte dann schauen, was noch geändert wird und ob man das auch weiterhin in Ordnung findet. --Winternacht in Wikimedias nicht mehr supergeschützten Wikis 02:03, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Nein, das ist falsch. Unterstützer sollen sich erst eintragen, wenn sie das MB für fertig = startbereit halten. Zitat von der Vorderseite: "Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist."
Ich halte dieses MB noch nicht für startbereit. Mind. eine Frage muss vorher noch geklärt werden (siehe oben). Auch könnten noch weitere Fragen auftauchen, das MB ist ja gerade einmal 1 Tag alt. --FeddaHeiko 13:08, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Nee, ab 10 kann es losgehen, muss aber nicht, s. Wikipedia:Meinungsbilder/Regelungen, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 13:25, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten
So ist es. Es muss dann nicht losgehen, aber jeder soll sich erst umseitig eintragen, wenn er es für fertig und startbereit hält. FeddaHeiko, hast du auf DWI geantwortet? Oder was meinst du mit „das ist falsch“? Ich stimme dir jedenfalls völlig zu und habe auch nichts anderes gesagt. Hast du falsch eingerückt? --Winternacht in Wikimedias nicht mehr supergeschützten Wikis 02:32, 21. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ich formuliere noch mal um: DWI findet, dass man ruhig noch diskutieren sollte. Dann sollte er sich noch nicht umseitig eintragen, da jedes MB sofort gestartet werden kann, sobald 10 Unterstützer sich eingetragen haben und die Diskussion dann sofort zu Ende ist. Der Sinn der Unterstützerstimmen ist, vorzeitige Starts zu verhindern, aber nicht, unfertige MBs zu befürworten. Wer meint, es soll sofort losgehen und keine weitere Diskussion geben, der kann sich natürlich umseitig eintragen, weil er das MB ja für startbereit hält – auch wenn viele Andere finden, dass es das noch nicht ist. Derjenige kann sich aber auch vorläufig wieder austragen, wenn er durch die Diskussion merkt, dass es doch noch nicht fertig ist. Wer aber nur das MB gut findet, der kann hier sagen, dass er es gut findet und unterstützen möchte, dafür sind die Diskussionsseiten auch da und nicht nur zum Diskutieren von Änderungen oder für grundsätzliche Fragen zum MB. Um die prinzipielle Unterstützung auszudrücken, muss man sich nicht als Unterstützer umseitig eintragen und damit gleichzeitig erklären, dass man das MB für startbereit hält.
Warum sollte es für Initiatoren frustrierend sein, wenn ein Unterstützer hier sagt, dass er das MB gut findet und unterstützen will statt sich direkt umseitig einzutragen und es damit zugleich für startbereit zu erklären? Damit wäre das Ziel der Unterstützerstimme verfehlt, dass das MB nämlich nicht startet, bevor es fertig ist und der Vorschlag diskutiert wurde. Auch wenn die Initiatoren natürlich nicht starten müssen, sobald sich 10 eingetragen haben. Und das ist auch nicht zu empfehlen, gerade weil sich ständig zu viele Leute bei unfertigen MBs eintragen statt ihre grundsätzliche Unterstützung hier auszudrücken und an der Ausarbeitung und Diskussion teilzunehmen. --Winternacht in Wikimedias nicht mehr supergeschützten Wikis 02:58, 21. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Sinn einer Begnadigung

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Ich verstehe den Sinn einer "Begnadigung" nicht und zweifle daher auch an der Notwendigkeit eine "Begnadigungsinstanz". Warum nicht einfach einen neuen Account anlegen und normal mitarbeiten? "Sperrumgehung" allein ist ja bekanntlich kein Sperrgrund, erneut gesperrt wird nur, wenn die Person hinter den Accounts wieder in das alte Muster verfällt.

Also was ist der Vorteil einer Begnadigung im Vergleich zu einem Neuanfang mit einem anderen Account? Hängen diese Personen so an ihrem Benutzernamen oder gibts da noch andere Gründe? --FeddaHeiko 20:23, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Danke, FeddaHeiko. Genau das sind inhaltlichen Kernfragen dieses Meinungsbilds in Vorbereitung. Auch ich habe natürlich eine persönliche Meinung zur inhaltlichen Fragestellung dieses Meinungsbilds. Als Schiedsgericht sind wir aber übereingekommen, dass wir als Gremium keinerlei Empfehlung für dieses Meinungsbild aussprechen möchten – es soll einzig und allein dem Zweck dienen, die Stimmung in der Community einzufangen und verbindliche Regeln für den künftigen Umgang mit administrativ langfristig gesperrten Benutzern zu finden. Ebensowenig soll dieses Meinungsbild an einem Präzedenzfall oder einem Anlassfall aufgehängt werden, weshalb ich explizit keine solchen im Meinungsbild-Text genannt habe. Wir wollen keinesfalls in irgend einer Form Einfluss nehmen auf die Entscheidung der Community für oder gegen die inhaltliche Frage dieses Meinungsbilds.
Sollte das Meinungsbild inhaltlich angenommen werden, kämen auf das Schiedsgericht als Gremium wohl einige unangenehme und arbeitsintensive Fälle zu. Sollte es inhaltlich abgelehnt werden, könnte das Schiedsgericht künftig darauf verweisen, dass solche Anfragen von der Community nicht erwünscht sind. So oder so hätte das Schiedsgericht eine klare Handlungsvorgabe und Argumentationsbasis aufgrund derer es bei solchen Anfragen über Annahme oder Ablehnung entscheiden könnte. Und die Gesamt-Community hätte eine richtungsweisende Entscheidung zum Umgang mit langfristig gesperrten Benutzern getroffen.
Beste Grüße, Plani (Diskussion) 00:20, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten
"Genau das sind inhaltlichen Kernfragen" - ups? Also umseitig wird die frage ob Begnadigungen erlaubt sein sollen überhaupt nicht gestellt. Wenn überhaupt, dann ist das eine Sache die die umseitige MB-Frage voraussetzt. ...Sicherlich Post 08:07, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten
@Sicherlich: Find ich nicht. Wenn man Begnadigungen sinnlos findet, dann stimmt man eben mit Nein. Deine Frage oben find ich dagegen viel interessanter, weil da ggf. wirklich das MB angepasst werden muss. Ich werd die gleich nochmal pushen, damit sie in der nachfolgenden Textwüste nicht untergeht. --FeddaHeiko 10:57, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten
vielleicht finde ich ja begnadigungen sinnlos, aber wenn schon, dann soll das SG das machen? ... aber rum wie num. mein punkt ist, dass die Behauptung von Plani/Frage von FeddaHeiko vom MB gar nicht wirklich behandelt wird. Muss es vielleicht auch nicht oder doch oder vielleicht ...Sicherlich Post 11:42, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Hallo Sicherlich, damit ich Dich besser verstehe, wie möchtest Du es denn formuliert sehen? Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:52, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Gar nicht :D - FeddaHeiko hat eine Frage gestellt. Plani antwortet, dass diese Frage ja durch das MB geklärt würde, das eine "kernfrage" wäre. - Diese Antwort ist IMO nicht korrekt. - Nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen. ...Sicherlich Post 12:18, 20. Nov. 2015 (CET) Ob man die Frage klären will oder nicht; mir herzlich egal. Ich sehe es zwar wie FeddaHeiko (mach halt ein neues Konto auf) aber wenn das SG oder sonstwer noch nicht genug meta-arbeit hat nur zur. Beantworten

M.E. machen Begnadigungen durchaus Sinn. Es geht hier ja sicher nicht um irgendwelche Dauertrolle, sondern um solche Benutzer, die neben einem problematischen Verhalten (für das sie gesperrt wurden) auch enzyklopädisch mitarbeiteten oder solche, bei denen man annehmen kann, dass sie nach entsprechender Zeit dazulernen und ihr Verhalten ändern. Da ist es m.e. einfach offener und ehrlicher gegenüber der Community, wenn derjenige nicht unter einem neuen Konto editiert, sondern offen unter dem schon bekannten (das dann sicher auch intensiver beobachtet werden kann als ein neues). Zudem gibt es auch einige weitere denkbare Fälle, in denen ein Editieren nach Begnadigung unter dem alten Konto sinnvoll ist. Da würde mir bsp. einfallen, wenn der Benutzer unter Klarnamen editiert. Soll man jemanden dazu zwingen, auf diese Möglichkeit zu verzichten? Was ist mit solchen Benutzern, die nicht nur hier aktiv sind, sondern auch auf anderen Projekten, wie z.B. Commons, andere WP-Versionen usw. und dort nicht gesperrt sind? Warum sollte derjenige nach Begnadigung nicht unter dem alten Namen mitmachen dürfen? Die Verbindung wird durch ein solches anderes Projekt eh schnell bekannt. --Orci Disk 00:17, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

OK, Orci, man kan der Tendenz deiner Argumente zustimmen: wenn der Benutzer auch inhaltliche Arbeit leistet usw... Nur haben solche Benuzter, die in der Vergangenheit infinit oder auf zig Jahre gesperrt wurden auch andere Eigenschaften, in der Regel, was in zweierlei Hinsicht zu Gegenargumenten führt. Sie wurden nicht nur für inhaltliche Fehler oder Editwars gesperrt, sondern auch wegen massiven PAs, Beleidigungen von Kollegen, Mobbing u.ä. Nun müsste eine Begnadigung oder wie es auch heißen soll berücksichtigen, wie sie auf solche gemobbte Kollegen wirken würde. Und ferner, um noch einmal den abgedroschenen Zitat vom Gründer zu bringen, man muss immer abwägen und dwenn der Punkt erreicht ist, wo die negative Wirkung solch eines Benutzers größer ist als sein positiver (inhaltlicher) Beitrag, so hat er hier nichts zu suchen. Immer schön daran denken, wie viele Benutzer wir verlieren würden, wenn so ein jemand "begadigt" wird. (Wobei ich im SG auch schon einmal für die Entsperrung eines infinit gesperrten Benutzers votiert habe, und bereue es bis heute nicht.) -jkb- 00:28, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ja, schon klar, dass so etwas immer im Einzelfall genau abgewogen werden muss. Aber genau für solche Abwägungen ist m.e. das Schiedsgericht das geeignete Gremium, denn die können in Ruhe und ohne Druck der jeweiligen Unterstützer (bzw. Ablehner) beraten und dann entscheiden. Hier geht es ja erstmal nur um darum, eine solche Möglichkeit zu schaffen und nicht darum, dass jetzt sofort jeder indefinit gesperrte Problembenutzer begnadigt werden soll. --Orci Disk 01:06, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Wenn dem so wäre, so würde es vermutlich meinen früheren Vorschlägen entsprechen. Nur dann müsste man wirklich noch klar und deutlich und präziseformulieren, insbes. für welche Sperren es gedacht ist (Sperrdauer, Sperre liegt zurück ... Monate/Jahre, wofür usw.). Habe es schon hier irgendwo erwähnt wie auch früher zigmal. So ist es aber eine unbestimmte schwammige Begnadigungsaufgabe (wobei ich ohnehin "Begnadigung" ersetzen würde, eher mit etwas das in Riochtung "Resozialisierung" geht...). -jkb- 01:15, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Unsere Intension hinter dem Meinungsbild ist, es im ersten Schritt so einfach wie möglich zu halten. Eine schlichte Frage an die Community, wollt ihr oder wollt ihr es nicht. Bei Annahme können und müssen dann die Rahmenbedingungen, wie Du sie angesprochen hast, diskutiert und abgestimmt werden. Wir wollten kein überladenes Meinungsbild präsentieren welches zu Beginn bereits zahlreiche Mitglieder abschreckt. Und ja, der Hintergedanke dieser "Begnadigung" ist durchaus eine Art der "Resozialisierung". Benutzer, die nach einiger Zeit des Abstands zum Projekt durchaus Fehler in ihrem damaligen Verhalten erkannt haben, wieder in die Autorengemeinschaft einzubinden. Was es nicht ist, eine erweiterte Sperrprüfung. Anträge der Art "ich wurde zu Unrecht gesperrt" oder "die Anderen haben Schuld" hätten unserer Vorstellung nach keine Change auf Annahme. Gruß, --Helfm@nn -PTT- 07:47, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Zu einfach darf so ein MB aber auch nicht sein, sonst kommen erfahrungsgemäß in der Abstimmung irgendwelche (häufig auch unberechtigte) Extremfälle zur Sprache, vor denen sich dann die Abstimmenden fürchten und lieber das ganze MB ablehnen als solche potentiellen Fälle zuzulassen.
Was mir auffällt ist, dass schon jetzt mitunter solche "Begnadigungsverfahren" von SG durchgeführt werden, etwa bei Gordito, Shdow2000, Messina und anderen. Es wurde häufiger auch mal festgestellt, dass Admins bei Sperre und Sperrprüfung keine Fehler gemacht haben, aber trotzdem der Benutzer (häufig mit Auflagen) entsperrt, genauso gibt es Fälle, bei denen die unbeschränkte Sperre bestätigt wurde. Es werden also schon solche Verfahren durchgeführt. Gleichzeitig werden andere Anträge auf Entsperrung direkt abgelehnt (formal bei der Annahme, nicht inhaltlich nach der Prüfung), Beispiele sind da z.B. Anton-Josef oder Mathmensch.
Wieso wird mal angenommen und mal abgelehnt, was sind die Unterschiede zwischen den Fällen? Und wenn solche Begnadigungsverfahren schon auf Basis der bisherigen MB möglich sind (oder abgelehnt werden können), wieso kann das SG nicht von sich aus zu einer konsistenten Handlungsweise kommen und braucht ein MB dazu? --Orci Disk 11:52, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ja, wenn der "erste Schritt" unkonkret (deutsch:schwammig :-) ) ist, wird es in vielen Fällen Kontrastimmen produzieren. Ich versuche nun einige Kritikpunkte von mir zusammenzufassen: es müsste klar sein, dass nur solche Fälle angenommen werden, wo eine Einzeladminentscheidung nicht in Frage kommt, wobei ich gar nicht darauf Wert legen würde, ob schon eine (alte, zurückliegende) SP stattfand oder nicht. Also: die Sperre muss lange zurückliegen, ich meine so 1 Jahr (das war bei mathmensch nicht, oder?); es muss deutlich sein, dass er im ANR tätig sein kann, also auch war (wer 20 Beiträge im Anr hat, kleine Artikelanlage - der soll sich ein neues Account registrieren und die Sache hat sich); zu überlegen wäre auch die Fürsprache von erfahrenen Benutzern (!) zu verlangen (das war der Fall, über den ich sprach, die Entsperrung wurde per IP zuerst irgendwo auf wp:aa diskutiert, wo sich zwei oder drei etablierte Benutzer quasi als Fürsprecher und Helfer angeboten haben); die "Pöbelquote" muss deutlich gegen Null tendieren (bei A-J oder Gordito war dem sicher nicht so). Das heißt: schon die Aussichten sollten prinzipiell positiv eingeschätzt werden können. Dann hat es Sinn. Aber das kann ich / kann man nicht im Handumdrehen innerhalb von Stunden formulieren. -jkb- 12:09, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Völlig richtig, dass man solche oder ähnliche Kriterien für ein Begnadigung haben sollte, genauso auch Kriterien, wann das SG eine solche Anfrage annehmen sollte und wann nicht (wenn jede SP jedesmal noch vom SG überprüft werden müsste, wären die bald komplett überlastet, zudem könnte man dann eigentlich die SP abschaffen). Ich versuche jetzt erstmal zu ermitteln, ob es solche Kriterien intern beim SG schon gibt (warum z.B. Gordito angenommen wurde, Mathmensch aber nicht, obwohl ich jetzt aktuell keinen gravierenden Unterschied zwischen den Fällen erkenne) oder ob das mehr oder weniger in der Willkür der jeweils aktuellen SG-Besetzung liegt (was ich für schlecht halten würde) und warum im MB behauptet wird, dass die Annahme von solchen Fällen unzulässig ist, obwohl offenbar solche Fälle angenommen wurden. Ich persönlich halte übrigens die Überprüfung von Admin-Benutzersperren (insbesondere unbeschränkten von langjährigen Benutzern, nicht von offenkundigen Socken o.ä.) für eine Kernkompetenz des SG und konnte die Ablehnungsbegründungen bei A-J oder Mathmensch noch nie nachvollziehen (wohlgemerkt nur die Ablehnung, nicht die Sperre an sich). --Orci Disk 13:16, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Die Inkonstitenz kommt genau aus der unklaren Zuständigkeit. Mathemensch war ich nicht dran beteiligt und nach kurzem Überfliegen der Anfrage hätte ich die Anfrage vermutlich angenommen. AJ habe ich nicht angenommen da der Account nach einer CUA und eingestandenen Sockenpuppenmissbrauch gesperrt wurde was ich mit einer Community-Entscheidung gleich setze die ein SG auch nicht anfassen darf. Eine tatsächliche Community-Entscheidung ist es natürlich nicht aber ich denke es ist allgemeiner Konsens, dass überführte Sockenspieler gesperrt werden. Warum dies in neuerer Zeit nicht immer passiert ist Frage ich mich sowieso stelle. Solange ich jedenfalls den Metabereich beobachte wurden bislang überführte Sockenspieler ohne große Diskussion gesperrt. --codc Disk 13:34, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
OK, umfangreichere Sockenspielerei, zumal CU-bewiesene, vor allem wenn Schaden für die WP in Kauf genommen oder gar beabsichtigt wurde, könnte ein weiteres Auschlusskriterieum sein. -jkb- 13:48, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ich halte nur BSV für solche Community-Entscheidungen, für die das SG nicht zuständig ist und eine solche Gleichsetzung von CU-Verfahren nicht für sinnvoll oder zulässig. Natürlich ist umfangreiche Sockenspielerei ein gewichtiges Indiz gegen eine Entsperrung, aber m.e. nicht gegen die Annahme von SG-Fällen ("Sockenpuppenmissbrauch" ist übrigens ein explizites Kriterium, in dem das SG tätig sein darf). Auch bei Sockenpuppereien ist nicht alles Schwarz-Weiß, dass alle Sockenspieler böse sind, es sind auch Fälle denkbar, in denen Socken für legale Zwecke angelegt wurden und im Zuge irgendwelcher Auseinandersetzungen missbräuchlich verwendet wurden. Zudem halte ich gerade bei (reuigen) Sockenpuppenspielern den Aufbau von Vertrauen besonders wichtig und das geht am besten mit einem bekannten Konto und nicht durch die Anlage einer neuen Socke (die dann noch nicht mal missbräuchlich verwendet werden muss, sondern einfach nach Erkennen gesperrt wird, weil es halt eine Socke/Nachfolgeaccount eines bekannten Sockenspielers ist). Gerade da halte ich daher eine Überprüfung durch das SG und ggf. eine Entsperrung eines bekannten Kontos für besonders wichtig. --Orci Disk 14:30, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Also, es ist doch so:

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  • Admins/das SG sperren nicht Benutzer, sondern Benutzerkonten. Wird das eigene Konto gesperrt, kann man jederzeit unter einem anderen Konto wieder/weiter an Wikipedia mitarbeiten. Natürlich bleibt man in diesem Fall „unauffällig“ – was denn sonst?
  • Kommt es mit dem anderen/neuen Konto erneut zu den bekannten Problemen oder zu neuen Problemen, liegt eine Sperrumgehung vor und der Folge-Account wird gesperrt. Das ist okay, denn es gab Probleme, und es gibt nun erneut Probleme, das heißt Konflikte, infolge derer es nicht möglich ist, den Account einfach so weiterwerkeln zu lassen.

Einen Grund für eine „Begnadigung“ durch das SG kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Im Gegenteil: Der Umstand, daß ein langjährig gesperrter Benutzer, der schon alle Instanzen ausgeschöpft hatte, einen neuen Account verwenden muß, ist kein Ärgernis, sondern schlicht der Preis für so ein Verhalten. Es ist die eigentliche Strafe, daß man den alten Account nicht mehr gebrauchen kann und von vorn beginnt. Und wenn einer so verfährt, zeigt er wirkliche Reue und beginnt ein neues Leben, äußerlich unbelastet von den alten Sünden und – soweit unauffällig – auch nicht ohne weiteres identifizierbar. Darin, daß dies von der Community geduldet wird und daß dies langjährig als eine implizite „Begnadigung“ praktiziert wird, liegt die eigentliche Offenheit und Liberalität des Projekts. Einen radikaleren Entwurf zur Resozialisierung gibt es im wirklichen Leben an keiner Stelle.

Einen Grund, einen alten Problem-Account unter altem Namen wieder auf die Community „loszulassen“, sehe ich dagegen nicht. Das wäre auch aus psychologischen Gründen nicht sinnvoll, denn nomen est omen, und der Name ist eben der Auftritt in einem rein textbasierten Medium wie einem Wiki, womit immer auch das alte Denken und Verhalten wieder aktiviert würde – beim Betroffenen ebenso wie in den negativen Erinnerungen der anderen Autoren. Auch für sie wäre ein Neuanfang unter anderem Namen daher die bessere Wahl, um Vorbehalte zurückstellen zu können und die Belastungen im gegenseitigen Umgang so gering wie möglich zu halten, wenn ein neuer Anfang vorliegt.

Deshalb wäre mein Vorschlag, das MB bitte nicht zu starten und beim status quo dieses Verfahrens und der Zuständigkeiten des SG zu bleiben.--Aschmidt (Diskussion) 00:44, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Das Meinungsbild hat schon seinen Sinn denn damit möchte das SG nur ein Argument an die Hand bekommen eine entsprechende Anfrage, die in der jüngeren Vergangenheit öfter gekommen sind, um diese Anzunehmen oder Abzulehnen. Wenn die Community dem SG diese Kompetenz nicht gibt ist es gut und anderenfalls muss das SG solche Anfragen bearbeiten. Wie die Entscheidung dazu dann aussieht wird davon nicht betroffen. Die Mitglieder des SGs unter diesen dieses MB diskutiert wurde (das waren alle SG-Mitglieder des noch amtierenden SGs) sehen das Ergebnis emotionslos und mir persönlich ist es recht egal wie es ausgeht und werde dort auch nicht abstimmen. Was ich mir jedoch wünschen würde wäre eine eindeutige Aussage der Community. Wo es hier nicht drum geht ist eine Kompetenzerweiterung des SGs sondern nur um eine Frage die sich des öfteren in der Praxis schon gestellt hat.
Ein fiktives Beispiel dafür wäre wenn sich Benutzer:Max Mustermann gegen 2010 in der WP unter Realnamen angemeldet hat und nach drei Seitenlöschungen infinit von Admin XY, der längst nicht mehr Admin und aktiv ist, gesperrt worden ist. Heute Ende 2015 kommt der Benutzer und sagt er hätte seine Pupertät gut überstanden und würde jetzt gerne was sinnvolles in der WP erledigen. Hier hängt das SG in einem Vakuum ohne Argumente ob es da eine Entscheidung treffen dürfte. --codc Disk 01:38, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Das Beispiel scheint mir nun aber sehr fiktiv = konstruiert. Ich gehe vom Regelfall aus, und ich meine auch in dem fiktiven Fall, daß es zumutbar wäre, unter einem anderen Namen zu arbeiten. Ich glaube Dir schon, daß Ihr das vorher diskutiert habt und daß Ihr dazu die Community befragen möchtet. Aber Du siehst ja auch, daß sich durch eine Annahme des MB nicht nur die Kompetenzen des SG ändern würden, sondern das ganze Spiel der Mitarbeit an Wikipedia, Fragen der Offenheit der Community und daß man immer wieder neu anfangen kann (es gibt keinen ban, sondern nur einen block). Wenn man das ändern würde, würden die Nachteile und der Schaden für die Community den Nutzen für den einzelnen überwiegen. Beides habe ich beschrieben, aber auch dem betroffenen Benutzer würde man keinen Gefallen tun, auch darauf bin ich eingegangen. Ein Neuanfang als Autor sollte stets frei und, wenn auch mit Erfahrung, so doch bezogen auf das Account und die diversen Logfiles bei null beginnen.--Aschmidt (Diskussion) 02:40, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Hallo Aschmidt, nicht ganz, ohne BSV infinit gesperrte Benutzerkonten (ohne Verfahrensfehler bei der Sperrung) erhielten eine Berufungsmöglichkeit, nicht mehr und nicht weniger, der 'ban' existiert weiter. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 10:10, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Frage-Fokus verschieben

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Ich denke, es wäre sinnvoll, den Fokus der Frage vom SG auf das Thema Begnadigung zu verschieben. Vorschlag:

1.: Soll eine Begnadigung von administrativ längerfristig gesperrten Benutzern grundsätzlich möglich sein?

A) Ja, Begnadigungen sollen generell möglich sein
B) Nein, Begnadigungen soll es generell nicht geben

2. (Nur von Bedeutung, falls die Mehrheit in Frage 1 für "Ja" stimmt): Wer soll Begnadigungen entscheiden?

A) Die Entscheidung soll von Admins in der SP getroffen werden
B) Die Entscheidung soll durch das SG getroffen werden

Auf die Weise wäre das Thema grundsätzlich behandelt und nicht nur die Rolle des SGs dabei. --FeddaHeiko 15:47, 20. Nov. 2015 (CET)--FeddaHeiko 13:28, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Interessante Variante. Wir hatten durchaus bei der Ausarbeitung des MBs primär eine eventuelle Zuständigkeit des SGs im Fokus, Dein Vorschlag gefällt mir. Gruß, --Helfm@nn -PTT- 19:39, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Also ich halte diese Variante auch für viel sinnvoller. Möchte jemand umbauen? --DWI (Diskussion) 17:16, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten
es müsste sehr genau definiert werden, was man unter "langähriger Benutzer" verstehen will. Aus meiner Sicht so was in der >5000-10000 Edits und >3..5 Jahre aktive Mitarbeit, da gibst aber dann nicht mehr viele potenziell zu begnadigen. Die Möglichkeit wäre auf 1 x pro Menschenleben (egal unter welchem neuen Socken-Account) zu beschränken und es müsste eine Bewährungszeit und straffe Auflagen angesetzt werden, während der bei einem Bewährungsverstoß der vorhergehende Zustand (z.B. infinite Sperre) ohne große Diskussion wieder eingesetzt wird, diesmal ohne weitere Gnadenerweise. Da Extremmaßnahmen wie infinite oder sehr lange Sperren nur nach unerträglich renitentem und monatelang wiederholtem Störverhalten verhängt werden, richtet sich das MB m.E. auf den Schutz der falschen Personengruppe. Die Gefahr ist hoch dass wie damit gerade die Personen wieder ins Boot holen, die wir grade zu Recht über Bord geschmissen haben. Wenn jemand unter einem anderen Usernamen künftig ohne auffällig zu werden mitarbeitet, kann und will man es ja ohnehin nicht verhindern. Es geht also darum dass User, die seit Jahren dabei sind, sich also auskennen, dennoch vielfach wiederholt und renitent erheblich störend wirken, auch noch irgend welchen Schutz geniessen sollen, um ihren subjektiven Besitzstand am Usernamen wiederzuerlangen. Sorry aber da fehlt mir jegliches Verständnis. - andy_king50 (Diskussion) 23:18, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Hallo, das Meinungsbild wurde nach einigen Diskussionen bewusst so formuliert, damit das Meinungsbild möglichst nur Auswirkungen auf das Schiedsgericht und nicht auf die Administratoren hat. Bezüglich der Evaluierung der nützlichen Beiträge eines Benutzers denke ich, dass wir alle tagtäglich dabei ähnlich verfahren und auch zu ähnlichen Ergebnissen kommen, unter Einschränkung der jeweiligen persönlichen Emphase des Bewertenden. Die Metrisierung der Benutzerbeiträge in Kennzahlen ist dabei ein Faktor, aber m.E. wichtiger ist eine Durchsicht der Benutzerbeiträge, die ohnehin bei jeder SG-Anfrage vorkommt. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 20:40, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Anmerkung

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Hallo! Entschuldigt, aber so wird das MB scheitern! Es geht hier um eine wirklich wichtige Frage für die Zukunft des Rechtssystems der Wikipedia, und es wird dafür keine 2 Zeilen Text verwendet? Mal eine Checkliste aus meiner Sicht was fehlt:

  • 1. Ab wann ist das SG zuständig? Wenn man über dauerhaft Gesperrte spricht, wäre hier dringend eine Festlegung auf eine Mindestfrist wie 3,6 oder 12 Monate nötig.
  • 2. Bei "langfristig" Gesperrten ist auch eine Mindestfrist wie die Hälfte oder Zwei Drittel nötig, damit das SG nicht als Berufungsinstanz sondern wirklich nur als "Begnadigungsinstitution" agieren kann.
  • 3. Mehrheiten - ich halte diese Frage schon für so bedeutsam, daß ein Quorum wie 6 oder 7 Stimmen festzulegen ist, und nicht nur eine einfache Mehrheit der nicht Befangenen ausreicht.
  • 4. Aktuell hat das SG nur über einen Antrag zu entscheiden. Es bekommt damit keine Kompetenz, darüber hinausgehende Festlegungen wie Auflagen zu erteilen.
  • 5. Aus meiner schlechten Erfahrung mit SG-Anfragen sollte vorab klargestellt werden, ob es sich um ein direktes Verfahren Antragsteller-SG handeln soll, eine allgemeine Anhörung, wo sich tatsächlich aber auch vermeintlich Betroffene in die Diskussion einklinken können, oder ein geordnetes Verfahren, wo neben dem Antragsteller A, nur der bzw. die Melder der zugrundeliegenden Sperre als "Kläger" B, der Admin welcher die VM bearbeitet hat als Richter C und ggf. der entscheidende Admin aus der Sperrprüfung als Richter D teilnehmen können. Denn viel zu oft gerarten diese Diskussionen aus den Fugen, und die Antragsteller fühlen sich so provoziert/herausgefordert, daß sie sich um Kopf und Kragen schreiben. Einen Verteidiger E für den Antragsteller würde ich begrüßen, ist aber zur Zeit nicht umsetzbar.Oliver S.Y. (Diskussion) 00:37, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Hallo Oliver S.Y., die Punkte 1 und 2 werden wir eingehend besprechen. Bei Punkt 3 denke ich persönlich, dass die übliche Quote von 50 % annehmender SG-Mitglieder ausreicht, da es sich nicht um BSV-gesperrte Benutzer handelt. Den Punkt 4 verstehe ich noch nicht so ganz, könntest Du ihn mir bitte etwas ausführen? Zu Punkt 5: Es handelt sich um eine limitierte Zuständigkeitserweiterung für SG-Anfragen, und die Form von SG-Anfragen bleibt durch dieses Meinungsbild unangetastet. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 20:29, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
"Das Schiedsgericht soll zukünftig bei administrativ langfristig gesperrten Benutzern über einen Antrag auf vorzeitige Entsperrung und Fortsetzung der Mitarbeit entscheiden." Nach meinem Verständnis kann das SG nicht wie bei anderen Fällen, oder in der SPP üblich, eigene Lösungen finden, sondern ja oder nein zum Antrag sagen. Wenn ein Regulierungsspielraum erwünscht ist (wie ich annehmen), muß dies im Vorschlag ausdrücklich stehen. Es ist ja das typische an Begnadigungen, das diese absoult sind. Strafminderungen oder die Aussetzung zur Bewährung unterliegen der Justiz, hier also der SPP. Zu 5, das würde ich für extrem schlecht halten. Es ist unüblich im Rechtssystem, daß Opfer über die Begnadigung von Tätern befinden, und sei es wie hier üblich durch Stellungnahmen Einfluss auf die Entscheidung nehmen. Darum halte ich hier einen anderen Ablauf für zwingend geboten, wenn man wirklich etwas Neues schaffen will, das funktioniert, also wo auch eine Begnadigung absehbar ist. Oliver S.Y. (Diskussion) 20:37, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Hmm, infinite Sanktionen sind im Strafrecht eher unüblich (X Jahre, bzw. 2/3 bei guter Führung), daher hinkt der Vergleich ein wenig. Und Opfer können sich in SG-Anfragen nur äußern, die SG-Mitglieder befinden. Dies gesagt, was wäre an einer Opferanhörung falsch? Grüße, --Ghilt (Diskussion) 20:46, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Bislang steht Opfern auch ein eigener Lösungsvorschlag zu, was sehr oft als Mittel zur Rache verstanden wird, egal ob sich das SG dann daran hält. Wenn ich jemand wie Gordito nehme, was sollen da Opfer mit 12 Monaten Abstand noch zur Sache beitragen können? Das sie Gordito vergeben? Es gibt seit der Sperre bzw. Sperrprüfung keinerlei neue Fakten, welche die Gruppe der Opfer beisteuern kann. Darum wäre ich ja gerade dafür, daß der sperrende Admin als eine Art Staatsanwalt zentral die Vertretung der Opferinteressen übernimmt.Oliver S.Y. (Diskussion) 20:51, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Meinst Du nicht, dass olle Kamellen als solche erkannt würden? Grüße, --Ghilt (Diskussion) 21:00, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Natürlich, weil es ja keine neuen Kamellen gibt. Was sollte also ein Opfer bei einem Begnadigungsantrag zur Sache beitragen können? Oliver S.Y. (Diskussion) 21:23, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Die Opferanhörung ist m.E. an sich sinnvoll, zudem gilt bezüglich der Vollständigkeit der Bewertungsgrundlage das Mehraugenprinzip, also je mehr Teilnehmer eine Anfrage hat, desto weniger wird übersehen. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 21:34, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Dann ist das aber doch eine Sperrprüfung 2.0, nicht eine eigenständige "Gerichtsentscheidung".Oliver S.Y. (Diskussion) 21:44, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Nicht ganz, denn ich denke, Revision trifft es besser. Die Revision wird im Strafrecht judikativ behandelt, nicht exekutiv. Aber inhaltlich bin ich in dieser Frage eher leidenschaftslos, das soll die Community entscheiden. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 21:52, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
sehe ich anders, bei einer Revision wird durch eine höhere Instanz über die formale Korrektheit des Urteils (hier die Sperre) befunden. Hier geht es eher um die Aufhebung/Aushebelung einer (in ihrem Ermessensspielraum) korrekten Einscheidung der Administratoren durch eine auf die Einzelperson bezogene Privatamnestie für meist renitente Intensivstraftäter. So was kennt das Justizsystem anscheinend kaum - andy_king50 (Diskussion) 22:24, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Erst ein befristeter Versuch

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Ob das Ganze Sinn macht, kann wohl nur empirisch ermittelt werden. Der Versuch sollte befristet (1 Jahr?) sein. Danach soll es eine Auswertung geben und in einem Folgemeinungsbild die endgültige Einführung abgestimmt werden. Grüße, -- Hans Koberger 23:28, 29. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Klingt auch gut. Wie wäre es wenn man mal wieder WP:Umfragen auspakt und so herausfindet wo die Community gerade steht? Dann können wir dieses MB auch je nach Ausgang schnell beerdigen oder schnell konkretisieren. --DWI (Diskussion) 16:33, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Befristete Versuche sind eigentlich generell unnötig, da man ja auch nach 1-2 Jahren ein MB initiieren kann, das ganze wieder aufzuheben/abzuschaffen. --Thogo 20:49, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Der Sinn von befristeten Regeln besteht darin, einen Zwang und eine Pflicht zu ihrer Überprüfung zu schaffen. So weiß jeder, daß man nach einem Jahr über die Fortsetzung abstimmen muß.--Aschmidt (Diskussion) 21:11, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ja, so ist es. Das Schiedsgericht selbst wurde auch auf diese Weise installiert und man ist gut mit dieser Vorgangsweise gefahren. -- Hans Koberger 21:34, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Als befristeter Versuch wären wohl die Chancen für eine Annahme größer gewesen. Sollte das MB knapp nicht angenommen werden, was ich nicht hoffe und schade wäre, hat das SG seinen Teil dazu beigetragen. -- Hans Koberger 09:00, 5. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Problembeschreibung

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Benutzer, die durch Administratoren der Wikipedia langfristig gesperrt wurden, haben aktuell keine Möglichkeit, unter dem selben Account wieder in der Wikipedia tätig zu werden. - Diese Möglichkeit brauchen sie auch nicht, um Inhalte zur Wikipedia beizutragen. Sie brauchen sie nur, wenn sie Wikipedia als Rollenspiel begreifen und einen bereits hochgelevelten Charakter, der von einem Gamemaster gesperrt wurde, reaktivieren möchten. Oft resultiert das darin, dass solche Benutzer zu multiplen Sockenpuppenspielern werden und Administratoren und Community in der Folge mit massiven und mehrfachen Sperrumgehungen auf Trab halten. - Was ist mit "oft" gemeint? Die letzten Wochen über habe ich nur Betram als quantitativ signifikanten Troll wahrgenommen. Ich hatte nicht den Eindruck, dass Sperrumgehungen, die nicht auf Bertram zurückgehen, eine kapazitative Belastung der Admins darstellen, kann mich aber natürlich auch täuschen. Administrative Sperrungen sind aber keine solchen Gesamt-Community-Entscheide - Ich war bisher der Meinung, dass die Wikipedia wie eine repräsentative Demokratie funktionieren solle, dass Admins mithin den Willen der Community umsetzen sollen und das Admins, die ihren eigenen Willen gegen den der Community umsetzen, halt schlechte Admins sind. Ich kann natürlich mit dieser Meinung danebenliegen, aber wenn dem so ist, dann sind administrative Sperrungen die Umsetzung von Community-Entscheiden.
Just my 2ct. Viele Grüße, Grueslayer 08:03, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Das SG hat das nötige Recht bereits

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Laut den Regeln kann das SG alle Entscheidungen in Bezug auf Benutzersperren treffen. Es gibt da keinen Bedarf für Regeländerungen. Das MB ist daher völlig falsch begründet. Wenn überhaupt könnte man dem SG vorwerfen, dass es bisher dieses ihm zustehende Recht nicht genutzt hat und könnte es in einem MB verpflichten, entsprechende Anträge zu bearbeiten. Das müsste aber anders formuliert und ausgestaltet sein. Bitte brecht dieses MB ab, es ist offenkundig ungeeignet. Grüße --h-stt !? 16:32, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Sehe ich auch so. Irgendwann hat mal eine SG-Besetzung (weil es evtl. keine Lust hatte, sich mit einem umstrittenen Benutzer zu beschäftigen?) einen Überprüfungs-Antrag einer Sperre mit der Begründung abgelehnt, dass es angeblich nicht zuständig sei. Das zog sich dann durch. Konnte ich weder damals noch heute nachvollziehen. --Orci Disk 18:04, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Pragmatisch gesehen habt ihr recht; das SG darf Benutzersperren aufheben. Die Befragung der Community (als zusätzliche Rückendeckung), für den „Sonderfall Begnadigung“ – d. h., die langzeitige Benutzersperre war eindeutig berechtigt und soll aufgrund der reellen Chance, dass der Benutzer sich künftig an die Regeln hält, aufgehoben werden – ist mMn aber schon in Ordnung und sinnvoll. -- Hans Koberger 18:40, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Dann muss man das aber auch so formulieren. Dieses MB kann man mit den Formulierungen nicht weiter laufen lassen. Es muss abgebrochen werden. Grüße --h-stt !? 18:54, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ja, die Formulierung ist schlecht; auch dass wichtige Punkte nicht definiert wurden. Ein Probezeit hätte wohl auch noch eine höhere Akzeptanz nach sich gezogen. Naja. -- Hans Koberger 19:27, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Grundsätzlich bedarf es einer Instanz, die die Vorgänge auf WP:VM und WP:SP überprüft.
Die Vorwürfe gegen einen Benutzer müssen ordentlich überprüft werden können. Also gewiss braucht das SG nicht Mob 2.0 zu sein. Das SG ist ein vernünftiger Rahmen. Was das mit Begnadigung zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht.
Die Alternativ ist die Benutzerabstimmung. Vernünftigerweise wäre hier die Quote gleichzusetzen, die für eine Sperre reichen würde, um die Meinung einzelner Administratoren zu überprüfen.
Es geht dabei auch nicht um Fehler, sondern um Bewertungen.
Die Einschätzung "Einzige Möglichkeit zur Mitarbeit bleibt für solche Benutzer, einen unauffälligen Neuanfang unter einem neuen Benutzerkonto zu starten." ist nur bedingt gültig, solche Benutzer bleiben letztlich vogelfrei.
Inbesondere kann dieses Argument nicht legitimieren, warum ein Benutzer und somit auch Urheber unter seinem Namen bzw. Pseudonym nicht mehr ansprechbar für seine Arbeit sein soll.
Insofern wäre hier einfach mal eine klare Stellungnahme schön: Darf das SG Benutzersperren überprüfen: ja oder nein?
Denkbar wäre es auch, dass die WP:SP für infinite Sperren nicht mehr zuständig wäre, sondern unmittelbar das SG. -- 92.72.164.182 09:44, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Grundsätzlich gilt: Das SG ist legitimiert Benutzersperren aufzuheben (siehe SG-MB Was kann das Schiedsgericht bestimmen? Punkt 4). Die Umgehung von WP:SP fände ich nicht gut. -- Hans Koberger 10:03, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ist dieses Meinungsbild denn noch gültig? Haben wir immer noch (seit diesem MB aus 2007) ein "Schiedsgericht auf Probe"? -- 92.72.164.182 10:57, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Das MB ist gültig und es wurde mit diesem MB das zuvor auf Probe eingesetzte SG endgültig etabliert. -- Hans Koberger 11:17, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Wenn ich mir den Verlauf der Abstimmung so ansehe und mit dem zu erwartenden weiteren Verlauf (zum Ende eher mehr Kontra) dazu packe, wird das MB angenommen und thematisch abgelehnt. Wenn das so ist, ist die Überschrift dieses Abschnittes dann nicht falsch? Richtig wäre dann doch wohl eher:"Das SG hatte das nötige Recht mal". Das bisherige schwache Mandat zu Aufhebung von Sperren ist damit kaum noch begründbar.
Imho hat das MB damit zum genauen Gegenteil dessen geführt, was die Initiatoren bezweckt haben. Das ist aus meine Sicht ja kein unerwünschter Zustand, aber stimmt mich langsam nachdenklich was die generelle Nutzbarkeit von MBs angeht. Es gibt deutlich mehr abgelehnte oder inhaltlich abgelehnte MBs als angenommene. Ist das einfach nur die "Massenträgheit" (haben wir schon immer so gemacht...) oder woran liegt es? An schlechter Vorbereitung eher nicht, den meisten Initiatoren würde ich schon eine tiefe Auseinandersetzung mit dem Thema attestieren wollen (und trotzdem mit Nein stimmen, schon merkwürdig...). --Wassertraeger  07:27, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Faktisch - insbes. in Verbindung mit dem aktuellen Fall MWExpert - "befördert" sich das Schiedsgericht gerade von einer Begnadigungsinstanz zu einer (zweiten) Sperrverlängerungsinstanz. Wer jetzt noch eine Anfrage stellt, muss ja schön blöd sein. Glückwunsch zur Selbstabschaffung. Es bleiben ja die zwei Wahltermine pro Jahr, da kriegen wir wenigstens ab und zu mal was zum Lachen. --Dr. Angelika Rosenberger - in memoriam Autorengilde № 1 09:11, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Dass das SG unbedingt diese Extra-Legitimierung haben wollte und bezweckt hat, ist eine Fehlinterpretation. Das SG wollte die Frage geklärt haben, mehr nicht, und das klappt ganz gut. … «« Man77 »» Ḏū hāḏā t-tawfīʿ 12:05, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Man77 trifft das ganz genau auf den Kopf. Es geht uns ausschließlich um die Klärung dieser Frage – inhaltlich steht das Schiedsgericht dem Ausgang des Meinungsbilds völlig neutral gegenüber. Das mag vielleicht deshalb nicht so rübergekommen sein, weil ein Meinungsbild per definition immer positiv (also als Vorschlag einer Regeländerung) formuliert werden muss. Dies ist jedoch keinesfalls der von uns gewünschte Ausgang dieses Meinungsbilds. Ich persönlich wäre zum Beispiel mit dem aktuellen Ausgang des Meinungsbilds, also der Ablehnung einer solchen Begnadigungsinstanz, mehr als nur glücklich. Das erspart uns und den nachfolgenden SG-Generationen eine Menge (wahrscheinlich sehr zäher) Arbeit. Ich halte mich aber ebenso wie meine Kollegen, die aktuell ins SG gewählt sind, bewusst aus der inhaltlichen Abstimmung völlig heraus, weil mich das momentan direkt betreffen würde. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 14:13, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Wie jetzt? Du bist infinit gesperrt? *scnr* Ja, es war bei mir wirklich so angekommen, dass da der Wunsch bestand eine oder mehrere Begnadigungen in Angriff zu nehmen. Aber das sollte so oder so die Stimme nicht beeinflussen. Ich finde eure Enthaltung aber trotzdem die Disk zu nutzen ein gute Idee. Ganz abtauchen und das Ende abwarten wäre sicher nicht gut angekommen. --Wassertraeger  14:58, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten
@Plani: Du wärest "mehr als glücklich, wenn eine solche Begnadigunsinstanz abgelehnt wird", weil dir das "eine Menge zäher Arbeit erspart"? Ich fasse es nicht: Das MB, mit dem das SG 2007 eingerichtet wurde, hat doch dem SG explizit die Möglichkeit zugewiesen, Sperren aufzuheben. Man kandidiert also für eine Position, für die die Community zähe Arbeit vorgesehen hat. Und ist man in dieser Position, setzt man ein MB auf, in dem die aktuelle Lage so dargestellt wird, als ob man für die zähe Arbeit nie zuständig gewesen sei?? Und wer immer im MB korrekt abstimmen will, kann das gar nicht, weil ihr Pro bzw Kontra untrennbar mit falschen Behauptungen über den Status Quo verknüpft habt. Ich bin inhaltlich für Pro, das heißt für Status Quo. Und kann daher gar nicht abstimmen.., --Niki.L (Diskussion) 21:37, 15. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Auswirkungen des Meinungsbildes

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Es sieht so aus, als würde das MB formal angenommen werden und gleichzeitig inhaltlich abgelehnt werden. Was hat das jetzt für Konsequenzen für das SG? Bislang ist es ja so, dass ein wesentlicher Teil der SG-Fälle Überprüfungsanfragen für Admin-Sperren sind (Beispiele 2015: MWExpert, Gordito, Shdow2000, Politik, Hinkmar, J.Jäger, Löschungen, Eloquenzministerium...). Unter welchen Umständen wird das SG künftig solche Fälle annehmen bzw. ablehnen? Gibt es da irgendwelche Kriterien, nach denen ausgewählt wird? Werden solche Fälle künftig gar nicht mehr angenommen? --Orci Disk 12:24, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Wenn ich das MB richtig verstehe, betrifft es einen Teil der obigen Beispiele doch gar nicht. Zitat von der MB-Seite:
Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob das Schiedsgericht zukünftig auch über Anfragen auf vorzeitige Entsperrung von administrativ längerfristig gesperrten Benutzern entscheiden soll, wenn diese keinen Fehler in ihrer ursprünglichen Sperre behaupten (Schiedsgericht als „Begnadigungsinstanz“).
... Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Anfragen unbeschränkt oder zumindest langjährig gesperrter Benutzer, die um eine Verkürzung ihrer Sperrdauer und eine erneute Möglichkeit zur Mitarbeit baten. ... Die Anfragen stützten sich regelmäßig einzig darauf, dass einige Zeit seit der Sperrung vergangen war und das damalige Verhalten mittlerweile bereut werde. Es handelte sich also um Anträge, die darauf gerichtet waren, trotz zugegebenen Fehlverhaltens in der Vergangenheit wieder mitarbeiten zu dürfen.
Es geht doch nur um unbeschränkt oder langjährig gesperrte Benutzer. die sich ans SG wenden wollen mit der Begründung, die Sperre wäre seinerzeit nicht zu beanstanden gewesen, aber sie wollten jetzt wieder mitarbeiten. --Alraunenstern۞ 13:15, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Hängt es also nur von der Antrags-Begründung ab? Also wenn ein Benutzer behauptet, der Admin hat bei der Sperre Fehler gemacht und die Sperre erfolgte zu unrecht, schaut sich das SG das an und wenn der gleiche Benutzer einsichtig wäre und sagt, OK, die Sperre war in Ordnung, er hat sich aber geändert und würde gerne wieder unter altem Account mitmachen, lehnt das SG ab? --Orci Disk 13:47, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Kurz: Ja. Genau darauf ist das gesamte Meinungsbild ausgerichtet. Es geht hier ausschließlich um die Frage, ob das SG auch für die Überprüfung jener administrativer Sperren zuständig sein soll, bei denen der gesperrte Nutzer KEINE fehlerhafte Sperrung behauptet. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 14:07, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten
OK, finde ich zwar reichlich paradox, aber ist wohl so. --Orci Disk 14:22, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Das finde ich vom Grundgedanken her nicht so verkehrt. So wäre eine Anlaufstelle gegeben um die Entscheidung ohne "Vorwürfe" an den Admin prüfen zu lassen. Allerdings halte ich alle mir bekannten infinit Gesperrten für nicht rückkehrfähig (weniger die Menschen dahinter, sondern im Wesentlichen die Accountnamen). Aus meiner Sicht kann es nur einen Neustart unter neuem Namen geben, da dann die alten "Feinde" nicht gleich wieder zur Stelle sind. Der eine oder andere Name treibt auch heute noch meinen Blutdruck hoch, obwohl ich mich möglichst weit von den Konfliktherden ferngehalten habe. Was also wird wohl die umtreiben, die so richtig im Clinch lagen? --Wassertraeger  15:04, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Mir ist auch klar, dass nur wenige Problem-Accounts für einen Neustart in Frage kommen. Aber wenn es ein Neustart ist, ist es m.e einfach ehrlicher und offener, wenn der unter dem alten, bekannten Account erfolgt, als unter einem neuen, bei dem dann so getan werden muss, als wäre das komplett jemand anderes oder der dann beim ersten leichten Problem wegen Sperrumgehung gesperrt wird. --Orci Disk 20:20, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten
alle durch eine langjährige/infinite Sperre betroffenen User haben durch dutzende Sperrverfahren und Sperren kürzerer Sperrzeit über viele Monate, gar Jahre vielfach Gelegenheit zur Besserung gehabt. Das wird in den Diskussionen hier leider oft unter den Tisch gekehrt. Aus meiner Sicht ist die Folge, dass das SG künftig generell keine derartigen Anfragen annehemen soll. Die Strafzeit und sei sie lebenslang, ist abschließend. Der user kann ja (ohne aufzufallen) unter anderem Usernamen erneut mitarbeiten. Dies können diese Querulanten/Eigenbrödler/Rechthaber oder was auch immer... aber nicht, mit einem Mindestmaß an Anpassungsfähigkeit/-willen wären sie garnnicht in die langfristige/infinite Sperre gelangt. Folglich werden auch alle "Socken" infinite gesperrt, da immer wieder die gleichen Honeypots besucht und die alten Verhaltensmuster ausgelebt werden. - andy_king50 (Diskussion) 20:29, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Butter bei die Fische

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Ohne Bedarf sind solche Meinungsbilder schlicht zeitraubend und überflüssig. Welcher langjährig gesperrte Benutzer soll also auf dem Wege der Begnadigung durch den obersten Kreis der Weisen und Gerechten wieder seinen Platz an Jimmys Tafelrunde finden? Hat es bisher nicht geklappt mit einem neuen Account? Verfiel er wieder in alte Verhaltensweisen? Brauch er etwa das Papperl "Seit 11 Jahren, 11 Monaten, 11 Tagen dabei"? --80.187.100.126 20:55, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Na dann mache es auch komplett: "und 11.111 neu erstellte Artikel". Laut Plani (etwas weiter oben) geht es aber eher um eine generelle Richtungsbestimmung. --Wassertraeger  07:48, 15. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Vergleich

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Der hier getroffene Vergleich einer längerfristigen Sperre mit einer "Todesstrafe" ist für mich widerlich und jenseits des Verträglichen, wenn auch beim betreffenden Benutzer nicht unerwartet. Si! SWamP hier: Inaktive Admins 00:49, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Da ich der User bin der diesen Vergleich gemacht hat, erlaube ich mir eine Antwort dazu...ich wollte mit diesem Vergleich nicht die Todestrafe verharmlosen und auch nicht die Dauerstrafe in der Ansicht verschärft darstellen, ich wollte nur kund tun, dass ich Autoren von Artikeln eine dauerhafte Daseinsberechtigung zuspreche, aus der restlichen Wikipedia können Autoren auch dauerhaft verbannt werden, an ihren eigenen Artikeln besitzen Autoren, meinem Gerechtigkeitsgefühl folgend ein lebenslanges Mitspracherecht, auch wenn sie bei Einstellung des Artikels, einwilligen das Andere damit tun können was sie wollen.... ist nur mein Rechtsempfinden zum Sachverhalt mehr nicht. Ich weiß das Du meine Geschichte kennst, ich habe daher guten Grund Befürworter der Todesstrafe zu sein, bin ich aber nicht.... Wenn ich hier einen Artikel lese der mir gefällt oder auch nicht gefällt, kann es sein das ich mit dem Autor öffentlich diskutieren will, bei einer dauerhaften Sperre ist das nicht möglich.... eine dauerhafte Sperre finde ich für ein solches Forum untauglich...jeder Hauptautor muß dauerhaft die Möglichkeit haben an seinen Artikeln zu arbeiten...man kann einen Autor alles andere verbieten, neue Artikel erstellen, an Diskussionen oder Wahlen teilzunehmen, den Zugang zu den eignen Artikeln zu verbieten kommt einer virtuellen Todesstrafe gleich...das finde ich nicht okay....und drum sage ich das, und vergleiche das auch.... ich habe selber schon mehrere Langzeitsperren gehabt, großflächige Bearbeitungen von mir sind da gelöscht worden, auch daraus resultiert meine Meinung das dauerhaft Gesperrte zumindestens Zugang zu eignen Artikeln haben sollten.....--Markoz (Diskussion) 01:32, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

P.S.: Mir geht es da nicht um meine Mitarbeit, sonst wäre ich längst aktiv in den Artikeln Sakralbau und Krambambuli (1998) geworden, da geht es mir um etwas Grundsätzliches--Markoz (Diskussion) 01:56, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Und wozu solche Geschosse auffahren? Warum nicht gleich die Bücherverbrennungen ins Spiel bringen? Sorry, das ist eine geradezu groteske Wortwahl. Mir als Admin (der ich nicht bin) wären hier die Pferde durchgegangen und Du hättest jetzt exklusive Leserechte für ein paar Stunden.
Wenn Du mal die Intros liest, da steht, dass du sämtliche Rechte an Deinen Texten mit dem Klick auf "Speichern" abgibst. Wenn das für Dich nicht okay ist, dann speichere sie nicht (oh, ups, auch das steht ja da). Es gibt weder ein Hausrecht im Artikel, noch Besitzrechte noch einen Anspruch darauf in der WP editieren zu dürfen, wenn man sich nicht an die Regeln hält.
Wer nachhaltig den Projektfrieden stört (und da rede ich sicher nicht von gelegentlichen Scharmützeln in irgendwelchen Disk, sondern von systematisch-destruktivem Verhalten) der hat nichts in der WP verloren. und gehört entfernt. Gerne auch auf ewig. Einen Wiedereinstieg als Noname kann man tolerieren, wenn er denn nicht wieder auffällt (=grundlegend sein Verhalten geändert hat). Mit Mord, Vergewaltigung, Bücherverbrennungen, Zensur etc. hat das alles nichts zu tun. --Wassertraeger  08:41, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten
@Wassertraeger: ich glaube nicht, das es Sinn macht sich bei Ben. Markoz/Si! SWamP einzumischen. Der eine wählt eine fragwürdige Wortwahl - der andere scheint nur auf Gelegenheit zu warten sich benutzerspezifisch empören zu dürfen ...
Aber deine Ausführungen zu Autorenrechte Abgeben finde ich sehr interessant (keine Ironie). So habe ich auch mal gedacht und formal ist das sicher richtig. Aber die Wiki macht auch hier beliebig Ausnahmen. Mir hat es mal die Schuhe ausgezogen (bildlich - ich trage keine Schuhe), als ich gesehen habe das ein Hauptautor sich verweigern darf, das sein Artiekel als "Artikel des Tages" eingestellt wird. Der Lesenswerte Artikel Olympische Sommerspiele 1940 sollte am 21. Sep. zum 75ig jähigigen Ereignis eingestellt werden. Trotz Betteln mehrer Wikipedianer auf der Vorschlagsseite hat der Hauptautor nein gesagt (ich persönlich habe auch auf seiner Benutzerseite gebettelt - dabei kam eine sehr interessante Auffassung eines Premiumautors zutage: Benutzer Diskussion:Julius1990#AdT Olympische Sommerspiele 1940). Defakto werden also absurder Weise den Hauptautoren weitgehende Rechte nicht nur bei der Artikelgestaltung eingeräumt. Anderes formuliert: die Bildzeitung darf den Artikel jederzeit abdrucken - wir dürfen ihn aber nicht zum AdT wählen. Und wenn die Wiki Absurd ist, warum sollte ich dann -den ebenso absurden Vorschlag von Markoz heftig kritieren. -- SummerStreichelnNote 13:44, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Richtig. Die BLÖD hält sich an die Regeln, intern in der Wikipedia existieren keine. Um genau so etwas geht es in diesem Meinungsbild. Einzelne Benutzer sollen einen Persilschein bekommen, Benutzern wieder Einlass in die Wikipedia zu gestatten, die über einen erweitertes Procedere unter Einbeziehung der Community wahrscheinlich keine Chancen hätten. Man will mehr Freiheitsgrade haben um auch an sich nicht durchsetzbare Entscheidungen treffen zu können. --80.187.108.18 22:07, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Osika und bisherige Rechtsprechung

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Hmk, habt ihr die zurückliegenden Entscheidungen nicht im Blick? Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Sperre Osika beantwortete eure Frage doch schon.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 10:12, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

...und zeigt gleichzeitig, dass die Hürde für eine erneute Mitarbeit sehr hoch anzusetzen ist.
Sperren nach der "Begnadigung"
5.4.2010 Entsperrung nach SG-Begnadigung
26.4. 5 Tage
19.5. 1 Woche
15.6. 2 Wochen
21.8. 1 Tag
22.8 1 Tag
22.10. 6 Stunden
14.12. 1 Woche
3.1.2011 1 Woche
11.3. 12 Stunden
21.3. 1 Tag
5.4. 1 Woche
28.6. 3 Tage
10.11. 1 Tag
14.11. 3 Tage
15.11. 1 Woche
29.11
Hier haben wir ein "schönes" Beispiel dafür, wie es nicht laufen sollte und wie viel Geduld die de-WP hat(te). Imho müsste ein Antrag auf Begnadigung auch sofort abgelehnt werden, da ist so gar keine sinnvolle Mitarbeit zu erwarten und eine Begnadigung führte unmittelbar zu erneuten Problemen.
Hallo, diese Anfrage fiel unter die Zuständigkeitspunkte 'Auseinandersetzungen um Adminfunktionen', 'Konflikte zwischen Benutzern' und 'wiederholte Verstöße'. Hier geht es dagegen um den Fall, dass keiner der vier Zuständigkeitspunkte zutrifft. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:00, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Hast du ein Beispiel für die im MB unter "aktueller Zustand" erwähnten Anfragen, zu denen es "immer wieder kam", wo ein Benutzer längerfristig gesperrt wurde und eine Aufhebung der Sperre wünschte, ohne dass es dabei irgendwie um Auseinandersetzungen zwischen Benutzern, Auseinandersetzungen um Adminfunktionen, Sockenpuppenmissbrauch oder Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze gegangen war oder ging?--Niki.L (Diskussion) 12:39, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Die meisten (Vor-)Anfragen kommen per email, auf diese kann ich leider aus mehreren Gründen nicht weiter eingehen. Auf die Schnelle fand ich noch diesen Fall, an dem ich allerdings nicht beteiligt war. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:52, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Kriddl, warum stimmst Du eigentlich vor einer Antwort ab? Wozu diente dann die Frage? Insbesondere da der Osika-Fall m.E. nicht zutrifft. Nun gut, meine Antwort hast du erhalten, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 13:10, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Beim Gnadengesuch Normalos ging es doch darum, dass er gegen Auflagen aus einem SG-Verfahren verstoßen hatte. Dann muss doch der Grund für jene SG-Auflagen hoffentlich irgeneinen Bezug zu Auseinandersetzungen zwischen Benutzern oder Auseinandersetzungen um Adminfunktionen oder Sockenpuppenmissbrauch oder Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze gehabt haben. Bleibt im Fall Normalo nur mehr strittig, ob ein SG eine frühere SG-Entscheidung revidieren darf. Und dieser Punkt wird auch durch das aktuelle MB nicht klarer werden.--Niki.L (Diskussion) 13:50, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Bevor hier die Gerüchteküche überkocht: Benutzer:Normalo's lebenslänglich wurde dort nach Gnadengesuch aufgehoben. Hättet ihn eigentlich auch selbst fragen können. --Normalo 21:35, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Und wer ist die durchlauchte Katze im Sack, für den hier eigens alles zu einem Meinungsbild antanzen soll? --80.187.108.18 21:55, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Eine Sperre ohne Benutzerkonflikte, ohne Einschaltung eines Admins (auch dauerhafte Sperre kann ein Missbrauch der Adminfunktion sein), ohne Verstöße gegen Grundsätze und ohne Sockenpuppen? Selbst wenn man das annähme gäbe es die Sperrprüfung, die sowieso vorher angerufen werden müsste als vorgeschaltete Instanz zur Problemlösung (spätestens da hat es dann den möglichen Missbrauch von Adminrechten durch eventuelle Verweigerung von Entsperrungen. Wofür dann die Begnadigungskompetenz? Um Fälle offensichtlich berechtigter Sperrung mit offensichtlich begründeter Nichtwiederentsperrung doch noch zu "Begnadigen"? --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 06:14, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Dito. Und ein User, welcher das ganze Gedöns mitgespielt hat und trotzdem zu "Unrecht" (gibt's ja nicht, da in der WP kein Rechswesen oder eine ne Rechtsprechung vorhanden ist) gesperrt wurde, wird sich, wenn er noch ein Funken Selbstachtung hat, nicht auch noch durch die Gebtsmühle einer "Begnadigung" drehen lassen. Überhaupt, dieses Wort! Kommt mal runter von oben auf eurem Schreibtischstuhl mit Tastaturfortsatz. Ihr seid nur User wie der Bäcker von nebenan. --80.187.108.18 21:52, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten
und noch so ein Selbstherrlicher, der aus der ärmlichen Deckung einer IP große Worte schreibt. Ich finde es eigentlich sehr schade, dass Wikimedia nicht die wenigen renitenten Störenfriede so lange mit Anwälten piesackt, dass es ein abschreckendes Beispiel ist. das würde den anderen Usern sehr viel Arbeit ersparen. - andy_king50 (Diskussion) 23:28, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Du bist ja so richtig mutig bei IP-Beiträgen. Hast Du so etwas auch schon bei Accounts geschrieben, die sich wehren können? --91.17.241.188 10:20, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Interessante Logik. Dem Vorwurf, als IP könne man ungestraft die Sau rauslassen wird mit der haarsträubenden Unterstellung begegnet, als IP wäre man schutzlos und könne sich nicht wehren. Das ist schon wieder lustig, so abstrus wie die "Logik" dahinter ist.
Aber die Antwort klautet JA, Andy King50 hat durchaus den "Mut" anderen auch mal die Meinung zu geigen, sogar wenn sie sich nicht eigens abmelden. --Wassertraeger  07:08, 21. Dez. 2015 (CET) P.S.: Schade, das der Kollateralschaden zu groß ist, sonst könnte man in der Tat die IPs aussperren und eine Menge völlig nutzloser Beiträge verhindern. Zum Glück überwiegen die positiven IP-Beiträge bei Weitem.Beantworten
Es wurde darauf verwiesen, dass Gesperrte, insbesondere auch zu Unrecht gesperrte über eine Selbstachtung verfügen und diesen monarchistischen Begnadigungsfirlefanz nicht mitmachen werden. Kein Beitrag also, weshalb man ausfällig werden muss.
Mutig wäre es, wenn die Initiatoren des MBs dazu stehen würden
  • welche Wiki-Rambos wieder rekrutiert werden sollen.
  • mit welchen Wiki-Rambos die Initiatoren, insbesondere jene mit SG-A Rechten, im Kontakt stehen.
Auch auf der VM ist zu beobachten, wie neuerdings (eindeutige Alt-)User als Neuanmeldungen wieder protegiert werden und selbst nach mehrmaligen Sperren innerhalb kürzester Zeit nicht für ever das Wiki-Zeitige segnen. Als Das sind intransparente Hintertürchenspielereien. --80.187.112.70 14:23, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Meine Fresse, da ist doch nichts "Monarchisches" dran! Dein Einlass mit diesem Argument ist mehr als nur unsinnig, sondern vor allem absurd. Begnadigungen sind Bestandteil von jeder Rechtsordnung, auf die Staatsform kommt es dabei überhaupt nicht an. Die SG-Mitglieder und für dieses MB verantwortlich zeichnende Kollegen haben außerdem im Antragstext ausgiebig erörtert, worum es ihnen bei diesem MB geht. Benatrevqre …?! 16:59, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Und weil die Wikipedia keine Staatsform ist und auch nicht den Ansatz einer Rechtsordnung besitzt, existieren auch keine Verurteilungen und der Frisör von Nebenann hinter seinem Sperrknopf hat deshalb auch für Niemanden Begnadigungen auszusprechen. --80.187.112.98 17:42, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Begnadigungen kann man überall aussprechen. Selbst in Familien oder in Unternehmen. Heißen dort nur anders. Für deine Behauptung gibt es daher keinen triftigen Grund. Von "Verurteilungen" spricht der Antragstext zudem ja nicht. Benatrevqre …?! 18:34, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Auswertung

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In die Auswertung "Es gilt weiterhin der Status quo" zu schreiben, ist schlicht falsch. Darauf wurde im Verlauf der obigen Diskussion von mehreren Benutzern hingewiesen. Allenfalls gilt nach dem Meinungsbild das, was im Meinungsbild (fälschlich) als status quo bezeichnet wurde. --Niki.L (Diskussion) 17:37, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Das MB wurde in der inhaltlichen Form nicht gewollt, Vorschlag abgelehnt. Somit ändert sich nichts. Somit Status quo, -jkb- 17:39, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Woher nehme ich nur die Zuversicht, das uns im nächsten Jahr die Themen nicht ausgehen? -- Gerold (Diskussion) 21:07, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Schau doch in die MBs in Vorbereitung, darunter etwa zwei MBs zur Adminwahl, damit's nicht langweilig wird... -jkb- 00:14, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Das Ablenken finde ich jetzt echt doof. Warum kann Funkruf nicht statt „Es gilt weiterhin der Status quo“ schreiben: „Es gilt das, was im Meinungsbild (fälschlich) als status quo bezeichnet wurde“. Der Satz ist nur wenige länger, dafür aber erheblich missverständlicher. Selten gab es soviel Diskussionsbedarf fürs Byte. -- Gerold (Diskussion) 01:56, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Man sollte außerdem noch erwähnen, dass das falsche Ergebnis rausgekommen ist. ;) … «« Man77 »» Ḏū hāḏā t-tawfīʿ 16:38, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Es gibt einen Status Quo? Das ist ja ganz was neues! Wo ist der festgeschrieben und nachlesbar?--80.187.109.98 11:17, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Es ist für dich nicht nachlesbar weil du kein Nachleserecht hast. -- Gerold (Diskussion) 13:20, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Dein Joke müsste Nachlesenrecht heißen und im verlinkten Artikel fehlt der Quellenbaustein. Begnadigungsspielchen kann ansonsten jeder Administrator spielen. Die entsprechende Rechte hat er per Technik. Für alles andere existieren kilometerlange Diskussionsseiten --91.96.170.215 17:10, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ich mache scheiß Witze - nötige aber gerne meine Umgebung das Gegenteil zu behaupten. -- Gerold (Diskussion) 17:36, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Leute, ich schreibe das, was vorgegeben wurde. Ihr habt vorne im Kasten drin zu stehen:

Wenn du hier mit Contra stimmst, stimmst du dagegen, dass das Schiedsgericht zukünftig bei administrativ langfristig gesperrten Benutzern über einen Antrag auf vorzeitige Entsperrung und Fortsetzung der Mitarbeit entscheiden soll. Dies entspricht dem aktuellen Status quo.

Ihr werdet sicher verstehen, dass ich das übernehme. Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 22:46, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Du hast es (soll nicht) nicht übernommen, sondern "darf weiterhin nicht" draus gemacht. Obwohl es das bisher (lt. MB aus 2007 sogar explizit) durfte. Bestenfalls muss es das weiterhin nicht. - Ich kann mit dem Ergebnis des MBs gerne leben, da es offenbar dem Mehrweitswillen entspricht. Bloß ist das ein meines Wissens einmaliger Vorgang, dass durch die Ablehnung eines MB-Vorschlags auch der Status quo geändert wurde. Das will ich bloß für jene festhalten, die früher mal versucht hatten, die Entwicklung der Regeln fürs SG historisch aufzuzeichnen. --Niki.L (Diskussion) 09:18, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Dabei habe ich dir extra noch den Status Quo/Status quo Witz für IP 80.187.109.98 übrig gelassen. -- Gerold (Diskussion) 00:20, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Blöd nur, dass ich den nicht verstehe. ;P Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 02:06, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Und ich sach noch ... ich mach Scheißwitze. Im Ernst: vor ein paar Tagen habe ich den "freundlichen Hinweis" gelesen, das zwischen Status [Q|q]uo ein Unterschied sei (gr. Q = Musikband/kl. q = Zustand). Ich hatte in Erinnerung, das die kluge Bemerkung direkt hier drüber gemacht wurde. War wohl aber nicht so ... Nun hätte man diesen tollen Witz hier wiederholen können weil die IP Quo groß geschrieben hat.
Hoffentlich kann ich wenigsten gut Witze erklären. Gerne auch ausführlicher. -- Gerold (Diskussion) 03:18, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten