Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Politik/Regelkommission Politik
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Hinweis auf Diskussion
[Quelltext bearbeiten]Hallo zusammen! Ich bitte um eure Teilnahme an dieser Diskussion und freue mich über eure inhaltliche Meinungen zum Thema. Vielen Dank und liebe Grüße -- AntonMüllerMeier (Diskussion) 15:12, 9. Jun. 2015 (CEST)
Politische Ausrichtung
[Quelltext bearbeiten]Liebe Wiki-Projektlerinnen und -Projektler, in der Diskussion:Alternative für Deutschland geht es derzeit in Anbetracht der aktuellen Umstände um die politische Ausrichtung der AFD. Vielfach wird auf der Diskussionsseite die Zahl und Auswahl der Einträge in der Kategorie „Ausrichtung“ der Parteien-Infobox kritisiert. Um das auf einer besseren Grundlage diskutieren zu können wäre eine präzisere Beschreibung von „Ausrichtung“ sinnvoll. Gibt es die schon (und niemand weiß das oder weist mich drauf hin)? Und falls nicht: Wäre es nicht auch für die Zukunft sinnvoll, so etwas zu erarbeiten? Zum Beispiel auch für einen Artikel Politische Ausrichtung, den ich dann in dieser Diskussion doch sehr vermisst habe.
Nur ein Beispiel: Konservatismus und Sozialismus zum Beispiel sind Ideologien und (soziale) Bewegungen (s. Kategorien) mit einer Zielvorstellung. EU-Skepsis ist demgegenüber aber eher eine Haltung. Solche Unterscheidungen sind schwer zu treffen, aber sicher belegbar. Und es würde uns und künftigen Wikipedianern wohl sehr weiterhelfen! --filmschreiben – »We can cover that by a line of dialogue...« 00:00, 2. Feb. 2016 (CET)
Sitze bzw. Mandate von Parteien, die sich im Verlauf der Legislaturperioden ergeben
[Quelltext bearbeiten]Unter Diskussion:Piratenpartei Deutschland#Austritt wurde folgende Frage diskutiert: Haben die Piraten nach Julia Redas Parteiaustritt noch ein Mandat im EU-Parlament oder nicht? Dabei wurde von der Mehrheit der Diskutierenden die Meinung vertreten, dass die Parteizugehörigkeit der Sitze, die nach den Wahlergebnissen festgestellt wurden, etwas anderes ist als die Parteizugehörigkeit der Sitze, die sich im Verlauf einer Legislaturperiode ergeben.
User:Harry8 hat sich die Mühe gegeben und eine sehr genaue Definition erstellt, die auch über das konkrete Problem hinaus interessant ist und deshalb als feste Regel angesehen werden könnte:
- "Bei Mitgliedern der jeweiligen Partei gilt:
- Tritt ein Mitglied aus der Partei aus, wird es nicht mehr der jeweiligen Partei zugerechnet.
- Wird ein Mitglied der Partei aus der Fraktion ausgeschlossen und gibt es ein Parteiausschlussverfahren, wird es nicht mehr der jeweiligen Partei zugerechnet.
- Ist ein Mitglied der Partei nicht ein Mitglied der Fraktion, weil aus rechtlichen Gründen keine Fraktion gebildet werden kann, wird es der jeweiligen Partei zugerechnet. Gibt es gegen ein solches Mitglied ein Parteiausschlussverfahren, wird es nicht mehr der jeweiligen Partei zugerechnet.
- Stellt sich ein Mitglied offensiv gegen die Partei, wird es nicht mehr der jeweiligen Partei zugerechnet. In der Regel folgt ein Parteiausschlussverfahren. Weil aber die Hürden für einen Parteiausschluss sehr hoch sind, wird gegebenenfalls auch darauf verzichtet.
- Bei Abgeordneten, die nicht Mitglieder der jeweiligen Partei sind, gilt:
- Wird ein Abgeordneter aus der Fraktion ausgeschlossen, wird er nicht mehr der jeweiligen Partei zugerechnet.
- Ist ein Abgeordneter nicht ein Mitglied der Fraktion, weil aus rechtlichen Gründen keine Fraktion gebildet werden kann, wird er der jeweiligen Partei zugerechnet.
- Stellt sich ein Abgeordneter offensiv gegen die Partei, wird er nicht mehr der jeweiligen Partei zugerechnet.
- Es gibt also zwei Instanzen, die darüber befinden, ob ein Abgeordneter einer bestimmten Partei zuzurechnen ist: der Abgeordnete selbst (auch einseitig) und die Partei (ebenfalls auch einseitig).
- Andererseits können Abgeordnete einer anderen Partei oder auch einer völlig neuen Partei beitreten. Dann werden sie ab dem Zeitpunkt des Beitritts dieser Partei zugerechnet. So wird ein Mandat im Europaparlament den Liberal-Konservativen Reformern zugerechnet, ein weiteres den Blauen. Beide Parteien gab es bei der Europawahl 2014 noch nicht. Die Alternative für Deutschland hat ebenfalls im Europaparlament ein Mandat, das ihr zugerechnet wird. Bei der Wahl hatte die Partei 7 Mandate erhalten.
- Diese Sichtweise gibt es auch in der Presse (vielleicht mit Ausnahmen...), im Radio und im Fernsehen."
--Bernd Bergmann (Diskussion) 19:55, 13. Apr. 2019 (CEST)
- Ehrlich gesagt, verstehe ich den Punkt "Stellt sich ein Abgeordneter offensiv gegen die Partei" nicht. Die Fraktionszugehörigkeit wird amtlich festgestellt: Durch Erklärung des Abgeordneten und/oder der Fraktion gegenüber dem Parlamentspräsidenten. Ab dem Zugang der Erklärung wird die Fraktionsänderung/der Fraktionsaustritt in den Parlamentsprotokollen festgehalten. Allein der Parteiübertritt oder eine "offensive Stellung gegen die Partei" (was auch immer das sein soll) führt nicht automatisch zu einem Austritt aus der Fraktion. Man kann auch als Parteiloser oder sogar als Mitglied einer anderen Partei Fraktionsmitglied sein (bei Fraktionsgemeinschaften wie der Unionsfraktion im Bundestag ist das sogar normal). Klar erfolgt typischerweise nach einem Parteiaustritt/ausschluss auch der Austritt/Ausschluss aus der Partei. Dies ist aber im Regelfall kein Automatismus. Maßgeblich für die Wikipedia ist die amtliche Darstellung als Mitglied/Nicht-Mitglied der Fraktion. Ähnlich ist es mit der Parteimitgliedschaft. Klar wird man typischerweise ausgeschlossen, wenn man für eine andere Partei kandidiert, die Grundsätze der Partei nicht mehr teilt oder sich nicht der Fraktion der Partei anschliesst. Aber auch das ist kein Automatismus: Es bedarf des Parteiaustritts oder -Ausschlusses.--Karsten11 (Diskussion) 23:34, 13. Apr. 2019 (CEST)
- Wenn sich ein Nichtparteimitglied (z.B. als Einzelabgeordneter) einer anderen Fraktion anschließt (oder einer Fraktionsgemeinschaft), dann bedarf es einer solchen Beschreibung. Sofern das im Einklang mit der "eigenen" Partei geschieht, über deren Liste er in das Parlament gelangt ist, solange hätte "seine" Partei weiterhin ein Mandat in diesem Parlament. Ab dem Zeitpunkt, wo er zwar weiter der gleichen Fraktion (oder Fraktionsgemeinschaft) angehört, sich aber dennoch gegen die "eigene" Partei wendet, hätte "seine" Partei kein Mandat mehr in diesem Parlament. --Bernd Bergmann (Diskussion) 15:07, 14. Apr. 2019 (CEST)
- Parteien erringen Mandate in Wahlen. Die Aussage: "Die SPD erhielt bei der XY-Wahl 10 Mandate" ist sinnvoll. Danach geht es bei den Veränderungen nur noch um Fraktionsmitgliedschaft. Nach einem Übertritt eines SPD-Abgeordneten im o.g. Beispiel zu einer anderen Fraktion, ist der Satz "Die SPD-Fraktion besteht aus 9 Mitgliedern" sinnvoll, der Satz "Die SPD hat 9 Mandate" wäre ungenau (weil der 10te noch Parteimitglied ist). Die Aussage: "Die SPD erhielt bei der XY-Wahl 10 Mandate" ist auch sinnvoll, wenn auf der SPD-Liste 2 Nicht-SPD-Mitglieder gewählt wurden. Mit der sauberen Unterscheidung zwischen Fraktion und Partei gibt es imho keinen Interpretationsspielraum. Entsprechend ist der Satz "Ab dem Zeitpunkt, wo er zwar weiter der gleichen Fraktion (oder Fraktionsgemeinschaft) angehört, sich aber dennoch gegen die "eigene" Partei wendet, hätte "seine" Partei kein Mandat mehr in diesem Parlament." unsauber: Er ist Mitglied der Fraktion; auf die Parteimitgliedschaft kommt es genauso wenig an, wie auf die Bereitschaft mit der eigenen Fraktion zu stimmen. --Karsten11 (Diskussion) 16:22, 14. Apr. 2019 (CEST)
- Dann verstehst du offenbar nicht, dass sich Einzelmitglieder auch anderen Fraktionen anschließen. Z.B. hat sich Juliane Reda im Europaparlament der Fraktion "Grüne/EFA" angeschlossen. Wenn man nach deiner Sichtweise geht, hätten die Piraten dann nie einen Vertreter im Europaparlament gehabt, weil sie dort gar keine Fraktion hatten. Du kannst dich auch gerne noch unter Diskussion:Piratenpartei Deutschland#Austritt zum dortigen Streitpunkt äußern, ob die Partei nun noch ein Mandat im Europäischen Parlament hat oder nicht. --Bernd Bergmann (Diskussion) 17:01, 15. Apr. 2019 (CEST)
- Parteien erringen Mandate in Wahlen. Die Aussage: "Die SPD erhielt bei der XY-Wahl 10 Mandate" ist sinnvoll. Danach geht es bei den Veränderungen nur noch um Fraktionsmitgliedschaft. Nach einem Übertritt eines SPD-Abgeordneten im o.g. Beispiel zu einer anderen Fraktion, ist der Satz "Die SPD-Fraktion besteht aus 9 Mitgliedern" sinnvoll, der Satz "Die SPD hat 9 Mandate" wäre ungenau (weil der 10te noch Parteimitglied ist). Die Aussage: "Die SPD erhielt bei der XY-Wahl 10 Mandate" ist auch sinnvoll, wenn auf der SPD-Liste 2 Nicht-SPD-Mitglieder gewählt wurden. Mit der sauberen Unterscheidung zwischen Fraktion und Partei gibt es imho keinen Interpretationsspielraum. Entsprechend ist der Satz "Ab dem Zeitpunkt, wo er zwar weiter der gleichen Fraktion (oder Fraktionsgemeinschaft) angehört, sich aber dennoch gegen die "eigene" Partei wendet, hätte "seine" Partei kein Mandat mehr in diesem Parlament." unsauber: Er ist Mitglied der Fraktion; auf die Parteimitgliedschaft kommt es genauso wenig an, wie auf die Bereitschaft mit der eigenen Fraktion zu stimmen. --Karsten11 (Diskussion) 16:22, 14. Apr. 2019 (CEST)
- Wenn sich ein Nichtparteimitglied (z.B. als Einzelabgeordneter) einer anderen Fraktion anschließt (oder einer Fraktionsgemeinschaft), dann bedarf es einer solchen Beschreibung. Sofern das im Einklang mit der "eigenen" Partei geschieht, über deren Liste er in das Parlament gelangt ist, solange hätte "seine" Partei weiterhin ein Mandat in diesem Parlament. Ab dem Zeitpunkt, wo er zwar weiter der gleichen Fraktion (oder Fraktionsgemeinschaft) angehört, sich aber dennoch gegen die "eigene" Partei wendet, hätte "seine" Partei kein Mandat mehr in diesem Parlament. --Bernd Bergmann (Diskussion) 15:07, 14. Apr. 2019 (CEST)
- Ehrlich gesagt, verstehe ich den Punkt "Stellt sich ein Abgeordneter offensiv gegen die Partei" nicht. Die Fraktionszugehörigkeit wird amtlich festgestellt: Durch Erklärung des Abgeordneten und/oder der Fraktion gegenüber dem Parlamentspräsidenten. Ab dem Zugang der Erklärung wird die Fraktionsänderung/der Fraktionsaustritt in den Parlamentsprotokollen festgehalten. Allein der Parteiübertritt oder eine "offensive Stellung gegen die Partei" (was auch immer das sein soll) führt nicht automatisch zu einem Austritt aus der Fraktion. Man kann auch als Parteiloser oder sogar als Mitglied einer anderen Partei Fraktionsmitglied sein (bei Fraktionsgemeinschaften wie der Unionsfraktion im Bundestag ist das sogar normal). Klar erfolgt typischerweise nach einem Parteiaustritt/ausschluss auch der Austritt/Ausschluss aus der Partei. Dies ist aber im Regelfall kein Automatismus. Maßgeblich für die Wikipedia ist die amtliche Darstellung als Mitglied/Nicht-Mitglied der Fraktion. Ähnlich ist es mit der Parteimitgliedschaft. Klar wird man typischerweise ausgeschlossen, wenn man für eine andere Partei kandidiert, die Grundsätze der Partei nicht mehr teilt oder sich nicht der Fraktion der Partei anschliesst. Aber auch das ist kein Automatismus: Es bedarf des Parteiaustritts oder -Ausschlusses.--Karsten11 (Diskussion) 23:34, 13. Apr. 2019 (CEST)