Wilhelm Mestwerdt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wilhelm Mestwerdt (* 30. Mai 1961[1] in Göttingen) ist ein deutscher Arbeitsrechtler. Er war ab November 2009 bis Mai 2014 Richter am Bundesarbeitsgericht und wurde anschließend Präsident des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen. Im Januar 2023 wurde Wilhelm Mestwerdt zum Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes ernannt.

Wilhelm Mestwerdt bestand das zweite juristische Staatsexamen 1991 in Hannover. Anschließend begann er seine juristische Karriere als Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit am Arbeitsgericht Nienburg. Er wurde von dem Arbeitsgericht von 2001 bis 2003 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. 2005 wurde Mestwerdt Direktor am Arbeitsgericht Nienburg. Im Jahre 2007 wurde er dann Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Am 27. August 2009 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt ernannt, wo er zum 1. November 2009 seinen Dienst aufnahm. Er beeinflusste dort die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu Sondervergütungen und zum Umfang der Arbeitspflicht. Am 19. Mai 2014 wurde er zum Präsidenten am Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover ernannt.[2] Zudem wurde er im Januar 2019 durch den niedersächsischen Landtag zum Richter am Niedersächsischen Staatsgerichtshof gewählt.[3] Am 25. Januar 2023 wurde er zum Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bückeburg ernannt.[4]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Handbuch der Justiz 2006/2007 S. 448
  2. Pressemitteilung des BAG Nr. 23/14 vom 16. Mai 2014.
  3. dpa-Newskanal: Neuer Präsident: Bürger sollen vor Staatsgerichtshof klagen. In: Süddeutsche Zeitung. Januar 2019, abgerufen am 2. November 2019.
  4. Justizministerin Dr. Wahlmann gratuliert neuem Präsidenten am Staatsgerichtshof | Nds. Justizministerium. Abgerufen am 25. Januar 2023.