630-Meter-Band

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Als 630-Meter-Band bezeichnet man den Frequenzbereich von 472 kHz bis 479 kHz. Es liegt im Mittelwellenspektrum. Der Name leitet sich von der Wellenlänge dieses Frequenzbereiches ab.

Ausbreitungsbedingungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Sonnenuntergang sind Reichweiten von mehreren tausend Kilometer möglich, da die D-Schicht der Ionosphäre vollständig verschwunden ist und nun eine Reflexion im unteren Bereich der F-Schicht stattfindet. Die nahe der Erdoberfläche gelegene D-Schicht dämpft die Raumwellen am Tage, wodurch geringere Reichweiten erzielt werden.

630-Meter-Amateurband[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) hat dem Amateurfunkdienst ab dem 1. Januar 2013 den Frequenzbereich 472–479 kHz weltweit mit Sekundärstatus zugewiesen. Das 630-Meter-Band ist damit – nach dem 160-Meter-Band – das zweite Amateurfunkband im Mittelwellenbereich. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hatte sich zuvor gegen eine solche Zuweisung ausgesprochen, weil sie schädliche Störungen existierender und zukünftiger Funksysteme des mobilen Seefunkdienstes befürchtet[1].

Die Implementierung auf nationaler Ebene für Deutschland durch Anpassung der AFuV ist von der Bundesnetzagentur geplant. Mit dem Amtsblatt Nr. 11/2012 vom 13. Juni 2012 wurde im Vorgriff ab sofort die Duldung der Nutzung durch Funkamateure der Klasse A mit einer maximalen Strahlungsleistung von 1 W ERP erklärt[2].

Bandplan[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Amateurfunk-Bandplan sieht wie folgt aus (vorläufig):

Frequenzbereich max. Bandbreite Nutzung Bemerkung
472–479 kHz 0800 Hz Schmalbandbetriebsarten 1 W ERP – Rücksicht auf andere Nutzer

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. IMO-Position, siehe Abschnitt „New maritime mobile systems to be implemented in the 500 kHz band“ (engl.) (Memento vom 30. Juni 2012 im Internet Archive)
  2. Mitteilung Nr. 386/2012 der Bundesnetzagentur