AKV (Planung und Organisation)

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Mit AKV bzw. AKV-Prinzip wird eine Technik zur Analyse und Darstellung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten einer Person bzw. ihrer Funktion oder Stelle bezeichnet.

Dabei liegt zur Ausgestaltung einer Funktionsbeschreibung folgende Unterscheidung zugrunde:

  • Aufgaben: die 3–5 Hauptaufgaben (was ist zu tun)
  • Kompetenz: welche Entscheidungsbefugnis ist zugewiesen und auch einzulösen (was soll entscheiden werden)
  • Verantwortung: welche Erwartung besteht an die Ergebnisse (woran wird der Erfolg des Handelns bemessen / evtl. KPI´s)

Idealerweise stehen die drei Komponenten im Gleichgewicht, d. h. die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten müssen ausreichend sein, um die gestellten Aufgaben erfüllen zu können (Kongruenzprinzip der Organisation). Mit der AKV-Technik können Über- und Unterversorgungen aufgedeckt werden.

Andererseits kann die AKV-Darstellung der Spezifizierung und Dokumentation der Vereinbarungen mit den Beteiligten dienen.

Beispiel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rolle Aufgaben Kompetenzen Verantwortlichkeiten
Auftraggeber Kontrolle des Projektfortschritts Projekt abbrechen Verträglichkeit des Projekts mit der aktuellen Unternehmensstrategie
Projektleiter Gesamtprojekt leiten Unterschriftsvollmacht bis 100.000 € Zeit-, Kosten- und Qualitätsziele für Gesamtprojekt
Teilprojektleiter TP1 Teilprojekt TP1 leiten Unterschriftsvollmacht bis 10.000 € Zeit-, Kosten- und Qualitätsziele für Teilprojekt TP1

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinrich Kessler, Georg Winkelhofer: Projektmanagement: Leitfaden zur Steuerung und Führung von Projekten. Springer, 2004, ISBN 978-3-540-20444-2 Online