Abrüsten (Bahn)

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Mit dem Abrüsten einer Lokomotive bezeichnet man die nach Beendigung eines Einsatzes erforderlichen Arbeiten. Die offizielle Bezeichnung lautet Abschlussdienst, die Arbeitsschritte sind im sogenannten Teilarbeitsverzeichnis A1/A2 für jede Lokomotive detailliert beschrieben.

Bei Dampflokomotiven beinhaltete das Abrüsten das Abschlacken, das Auffüllen von Kohle, Wasser und Bremssand, sowie die Reinigung der Lokomotive.[1]

Bei Diesel- und Elektrolokomotiven werden beim Abrüsten einige Geräte ausgeschaltet, bzw. in Grundstellung gebracht, die Handbremse angezogen und der Stromabnehmer abgelegt, bzw. der Dieselmotor ausgeschaltet.[2][3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. So funktioniert das Bahnbetriebswerk, S. 149–152.
  2. A1-Teilarbeitsverzeichnis für Elok BR 140
  3. A1-Teilarbeitsverzeichnis für Diesellok 290/291