Abschlussprüferaufsichtsstelle

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Die Abschlussprüferaufsichtsstelle, kurz APAS, ist eine deutsche Behörde mit Sitz in Berlin, die für die Aufsicht der Abschlussprüfer zuständig ist. Sie ist organisatorisch in das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegliedert. Zum Jahresende 2021 waren bei der Behörde 52 Personen beschäftigt.[1]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die APAS wurde auf der Grundlage des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) vom 31. März 2016 gegründet. Vorgänger war die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK). Die APAS arbeitet unabhängig vom Berufsstand und selbständig. Grundlage für das Reformgesetz waren entsprechende EU-Regelungen.

Aufgabenbereiche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die APAS hat folgende Aufgaben:[1]

Inspektionen und Qualitätskontrolle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Praxen, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a HGB durchführen, wird ohne Anlass die Arbeitsweise und Qualitätssicherung überprüft und bewertet.

Berufsaufsicht und Marktbeobachtung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei konkreten Anhaltspunkten für Berufspflichtverletzungen ermittelt die Behörde anlassbezogen bei Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB. Festgestellte Verstöße kann sie sanktionieren. Außerdem beobachtete die APAS die Entwicklungen auf dem Markt für die Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen und arbeitet auf ihren Sachgebieten mit internationalen Institutionen zusammen.

Aufsicht Wirtschaftsprüferkammer (WPK)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die APAS übt die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK aus. Sie überwacht, dass die WPK ihre Aufgaben in geeigneter und angemessener Weise ausübt.

Struktur und Finanzierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die beiden Bereiche „Inspektion“ und „Berufsaufsicht“ gibt es jeweils eine fünfköpfige Beschlusskammer. Zusätzlich gibt es einen gemeinsamen Ausschuss und einen Fachbeirat. Die Finanzierung der APAS erfolgt aus kostendeckenden Gebühren und dem Bundeshaushalt.

Kritik im Zusammenhang mit Wirecard[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal wurde kritisiert, dass die APAS trotz Hinweisen, die bereits vom Februar 2019 stammen, nicht aktiv geworden ist.[2] Die APAS entgegnete, sie sei für die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten von Abschlussprüfern zuständig, nicht jedoch für das Aufdecken von Fehlern in der Rechnungslegung börsennotierter Konzerne. Mittlerweile führt die APAS ein Berufsaufsichtsverfahren gegen die Wirecard-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY sowie gegen einzelne dort angestellte Personen durch.[3] Inzwischen haben vier Prüfer ihre Lizenz abgegeben und sich somit einem berufsrechtlichen Verfahren entzogen.[4] Außerdem hatte der Leiter der APAS im parlamentarischen Untersuchungsausschuss um Wirecard in der Sitzung am 11. Dezember 2020 eingeräumt, mit Wirecard-Aktien im Frühjahr 2020 nur wenige Wochen vor der Insolvenz gehandelt zu haben. Er ist daraufhin von seinem Posten freigestellt worden.[5][6]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Die APAS. APAS Website, abgerufen am 14. August 2022.
  2. Jakob Eich: APAS wehrt sich gegen Vorwürfe im Wirecard-Skandal. In: Finance. 21. September 2020, abgerufen am 15. August 2022.
  3. Mark Fehr: Prüferaufsicht APAS führt Mammutverfahren gegen EY. In: Frankfurter Allgemeine. 31. Mai 2022, abgerufen am 15. August 2022.
  4. René Bender: Wirecard-Skandal: Frühere EY-Prüfer geben Lizenzen ab und entziehen sich Aufsichtsverfahren. In: Handelsblatt. 25. Januar 2023, abgerufen am 25. Januar 2023.
  5. Chef der Wirtschaftsprüferaufsicht Apas freigestellt. In: Die Zeit. 14. Dezember 2020, abgerufen am 15. August 2022.
  6. Apas-Chef hat mit Wirecard-Aktien gehandelt. Deutscher Bundestag, 3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss - 11.12.2020 (hib 1374/2020), 11. Dezember 2020, abgerufen am 15. August 2022.