Adelstitel

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Der Adelstitel gab den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Viele Adelstitel waren ursprünglich Funktionsbezeichnungen. Die hier beschriebenen Adelstitel beziehen sich auf Europa im Mittelalter und der Neuzeit. Vom Adelstitel ist die Anrede zu unterscheiden. Adelstitel gehören seit Ende des Ersten Weltkriegs 1918 in Deutschland und Österreich der Vergangenheit an. Sie wurden in Deutschland 1919 durch die Weimarer Reichsverfassung abgeschafft und durch Landesrecht als Bestandteil des Nachnamens überführt. In Österreich wurde die Führung, auch als Namensbestandteil, verboten (siehe auch unten).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Überblick

Im Wesentlichen gab es die folgenden Titel (in absteigender Folge):

Männlicher Titel Weiblicher Titel Anrede Männlicher Nachkomme Weiblicher Nachkomme Anmerkung
Kaiser (auch Zar) Kaiserin (auch Zarin) Majestät (Kron)Prinz, bei den Söhnen des Russischen Zaren jedoch: Großfürst (Kron)Prinzessin, bei den Töchtern des Russischen Zaren jedoch: Großfürstin Für die Prinzen des kaiserlichen Hauses die Anrede Kaiserliche Hoheit.
König Königin Majestät (Kron)Prinz (Kron)Prinzessin Für die Prinzen des königlichen Hauses die Anrede Königliche Hoheit.
Erzherzog Erzherzogin Kaiserliche und Königliche Hoheit Erzherzog Erzherzogin Der Titel stand regelmäßig den Angehörigen des Hauses Habsburg zu
Großfürst Großfürstin Kaiserliche Hoheit Großfürst Großfürstin Titel der nicht regierenden Mitglieder des russischen Kaiserhauses.
Großherzog Großherzogin Königliche Hoheit Prinz/Erbgroßherzog Prinzessin/Erbgroßherzogin Für die Prinzen und Prinzessinen der großherzoglichen Häuser von Luxemburg, Hessen und Baden die Anrede Großherzogliche Hoheit.
Kurfürst Kurfürstin Königliche Hoheit Kurprinz Kurprinzessin Ein Kurfürst war im Heiligen Römischen Reich (HRR) ein zur Königswahl Berechtigter des Hochadels. Kurfürsten trugen unterschiedliche Adelstitel (Könige, Herzöge, Erzbischöfe, Land-, Mark- und Pfalzgrafen). Nach Auflösung des Heiligen Römischen Reiches trug lediglich der Landesherr von Hessen-Kassel diesen Titel bis 1866 weiter. Er galt als gleichrangig mit einem Großherzog. Auf letzteres beziehen sich diese Angaben.
Herzog Herzogin (Königliche) Hoheit Prinz Prinzessin Regierende Herzöge und Mitglieder königlicher Häuser führten die Anrede "Königliche Hoheit".
Fürst Fürstin Durchlaucht (sofern vor 1806 standesherrlich bzw. reichsständisch),
Fürstliche Gnaden
(Erb)-Prinz oder (Erb)-Graf (Erb)-Prinzessin oder (Erb)-Gräfin
Pfalzgraf Pfalzgräfin Hoheit Prinz Prinzessin Der Pfalzgraf bei Rhein war bei Thronvakanz Reichsvikar für die Gebiete fränkischen Rechts. Als souveränem Landesfürsten gebührte ihm die Anrede "Hoheit".Für die Länder sächsischen Rechts war dies der Kurfürst von Sachsen. Ihm gebührte als Kurfürst die Anrede "Königliche Hoheit".
Landgraf Landgräfin Hoheit Prinz Prinzessin Den Titel gibt es nur im deutschen Sprachraum (Beispiele: Thüringen, Hessen). Als souveränen Landesfürsten gebührte ihnen die Anrede "Hoheit".
Markgraf Markgräfin Hoheit Prinz Prinzessin In Deutschland meist souveräne Fürsten, denen teilweise die Kurwürde zugestanden wurde (dem Markgrafen von Brandenburg 1356, dem Markgrafen von Baden 1803).
Graf Gräfin Erlaucht (sofern vor 1806 standesherrlich bzw. reichsständisch),
Hochwohlgeboren
Erbgraf Erbgräfin, Komtess Bei weiblichen Familienmitgliedern: Komtess, solange unverheiratet. Häupter der gräflichen Häuser des Hohen Adels erhalten mit wenigen Ausnahmen die Anrede „Erlaucht“.
Freiherr, Baron Freifrau, Baronin Hoch- und Wohlgeboren, sonst Hochwohlgeboren Freiherr, Baron Freiin, Baronesse Der Titel „Freiherr“ wird in der Regel nur geschrieben, die Anrede lautet „Baron XY“ oder umgangssprachlich heute meistens „Herr von XY“. Die unverheiratete Tochter eines Freiherrn ist eine „Freiin“.
Ritter, Edler, Herr von, Junker von Edle, Frau von, Junkfrau von Hochwohlgeboren Ritter, Edler, Herr von, Junker von Edle, Fräulein/Frau von. Junkfrau von Die Titel „Ritter“ oder „Edler“ werden heute in der Regel nur geschrieben, die Anrede lautet umgangssprachlich heute meistens „Herr von XY“ oder „Junker von XY“. Ebenso wird in der Regel der Titel „Edle“ nur noch geschrieben, die Anrede lautet heute meistens „Frau von XY“.

[Bearbeiten] Rechtsgültigkeit

[Bearbeiten] Deutschland

Im kaiserlichen Deutschen Reich wurde der letzte Adelstitel am 12. November 1918 an Kurt von Kleefeld (1881–1934) verliehen, der jedoch keine Nachkommen hatte.

Im republikanischen Deutschen Reich gab es mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 keine Adelstitel mehr (Artikel 109). Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen.

Am 23. Juni 1920 verabschiedete die preußische Landesversammlung das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Nach diesem Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, wurden die Primogeniturtitel, die auch bisher lediglich den Familienoberhäuptern und Herrschern zustanden, aufgehoben. Die von Familie zu Familie unterschiedlichen allgemeinen Titel, die die übrigen Familienmitglieder trugen, wurden in der Folge nicht mehr als Titel geführt sondern als Teil des neuen Familiennamens definiert. Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Titel Prinz und Graf, die bisher allen Familienmitgliedern zustanden, als Namensbestandteile erhalten blieben, die Titel König, Großherzog oder Fürst usw., welche nur den regierenden Personen (Herrschertitel) oder Familienoberhäuptern zustanden, entfielen ganz. Dies mündete in sehr unterschiedlichen Familiennamen. So tragen etwa die Nachkommen des ehemals königlichen Hauses Württemberg den Familiennamen „Herzog von Württemberg“ oder die Nachkommen des ehemaligen großherzoglichen Hauses Hessen den Familiennamen „Prinz und Landgraf von Hessen“.

In einer Übergangsregelung war festgelegt, dass die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung bereits einen Primogeniturtitel innehatten, diesen persönlich beibehalten durften, was insbesondere die ehemals regierenden Häuser betraf. Da die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es diese Bezeichnungen als Primogeniturtitel heute nicht mehr. Lediglich die von den Familien gewählten ehemaligen allgemeinen Adelstitel sind heute Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens. Eine Sonderregelung erlaubt es Namensträgerinnen, den ehemaligen Titel, jetzigen Namensbestandteil, in der weiblichen Form zu verwenden, sofern dies in der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde oder einer anderen namensregelnden öffentlichen Urkunde eingetragen ist.

Darüber hinausgehende Rechtsfolgen hat ein Adelstitel heute nicht mehr. Allerdings findet er in manchen Gesellschaftskreisen und bei der Ermittlung des Rangs für das Protokoll immer noch Beachtung. Die von Einigen praktizierte Fortführung der historischen Adelstitel im gesellschaftlichen Leben hat insofern keine namensrechtliche Bedeutung, auch ein Anrecht auf die Anrede mit einem Prädikatstitel, wie zum Beispiel „Durchlaucht“, besteht nicht mehr.

[Bearbeiten] Österreich

In der neu entstandenen Republik Deutschösterreich (1918–1919) wurden am 3. April 1919 alle Adelstitel, weltliche Ritter- und Damenorden sowie etliche Titel, Würden und die Privilegien des Adels gesetzlich abgeschafft → Adelsaufhebungsgesetz.

In einer novellierten Gesetzesform der Republik Österreich von 1920, die 1945 von der neuen Republik Österreich übernommen wurde, dürfen Adelsbezeichnungen ebenfalls nicht mehr geführt werden → Habsburger-Gesetz.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz werden Adelstitel nicht als Bestandteil des Familiennamens anerkannt, Adelsbezeichnungen werden in amtlichen Papieren deshalb auch nicht eingetragen. Hingegen wird der Partikel „von“ durchaus von den Schweizer Behörden in Personenstandsakten geführt. Dies mag damit zusammenhängen, dass er nicht immer auf eine adelige Herkunft oder Zugehörigkeit weist.

[Bearbeiten] Kirchliche Titel

Der kirchliche Titel Kardinal wird zwar nach kirchlichem Recht als Teil des Nachnamens verwendet (Joachim Kardinal Meisner und nicht Kardinal Joachim Meisner), ist jedoch im bürgerlichen Recht kein Bestandteil des Familiennamens.

[Bearbeiten] Verwendung

Bei mehreren Titeln zu einem Namen sieht deren Rangfolge folgendermaßen aus:

  1. Personenstandsbezeichnung (Herr, Frau, Fräulein; kirchlich auch Monsignore)
  2. Ehrentitel
  3. Militärischer Rang oder staatlicher Amtstitel
  4. Akademische Titel (Prof., Privatdozent)
  5. Akademische Grade in aufsteigender Folge
  6. Vorname
  7. Adelstitel
  8. Nachname
  9. Ausländische akademische Grade, die hinter dem Namen zu führen sind

(Beispiel: Herr Kommerzienrat Major Prof. Mag.phil. Dr.iur. Ferdinand Freiherr von Strutzenmuus MA oder: Msgr. Ordinariatsrat Dr.theol. Dr.phil. Karl Graf Mustermann).

Die Anrede der Träger einzelner Adelstitel richtet sich nach dem Adelsprädikat (im Sinne seiner Wortbedeutung als Anrede); vgl. Adelsprädikat.

[Bearbeiten] Erblichkeit

Der Titel Kaiser, König und Großherzog stand nur einem regierenden Souverän zu. Er ging im Falle eines Thronverlustes nicht auf den Erben über. Dieser trug den Titel Prinz oder den entsprechenden Titel des Thronfolgers, z.B. Georg Friedrich Prinz von Preußen (statt König von Preußen), Carl Herzog von Württemberg (statt „König von Württemberg“) oder Maxilimilian Markgraf von Baden (statt „Großherzog von Baden“).

[Bearbeiten] Adelstitel in verschiedenen Sprachen

Deutsch Latein Französisch Italienisch Spanisch Englisch Dänisch Niederländisch Arabisch Russisch Chinesisch Japanisch
Kaiser,
Kaiserin
Caesar, Imperator
Imperatrix
Empereur,
Imperatrice
Imperatore,
Imperatrice
Emperador,
Emperatriz
Emperor,
Empress
Kejser,
Kejserinde
Keizer,
Keizerin
Schah,
pl. Qiyâsira
Zar,
Zarin
皇帝,
女皇
天皇,
König,
Königin
Rex,
Regina
Roi,
Reine
Re,
Regina
Rey,
Reina
King,
Queen
Konge,
Dronning
Koning,
Koningin
Malik,
pl.Mulûk
  王,
女王
Vizekönig,
Vizekönigin
  Viceroi,
Vicereine
Viceré,
Viceregina
Virrey,
Virreina
Viceroy,
Vicereine
Vicekonge,
Vicedronning
Onderkoning,
Onderkoningin
Nâ'ib al-Malik,
pl. Nuwwâb al-Malik
     
Erzherzog,
Erzherzogin
Archidux,
Archiducissa
Archiduc,
Archiduchesse
Arciduca,
Arciduchessa
Archiduque,
Archiduquesa
Archduke,
Archduchess
Ærkehertug,
Ærkehertuginde
Aartshertog,
Aartshertogin
       
Großherzog,
(Groß-)Herzogin
Magnus Dux,
Magna Ducissa
Grand Duc,
Grande Duchesse
Gran Duca,
Gran Duchessa
Gran Duque,
Gran Duquesa
Grand Duke,
Grand Duchess
Storhertug,
Storhertuginde
Groothertog,
Groothertogin
       
Herzog,
Herzogin
Dux,
Ducissa
Duc,
Duchesse
Duca,
Duchessa
Duque,
Duquesa
Duke,
Duchess
Hertug,
Hertuginde
Hertog,
Hertogin
Dûq Gertsog  
Großfürst,
Großfürstin
Magnus Princeps Grand Duc,
Grande Duchesse
  Gran Príncipe,
Gran Princesa
Grand Duke,
Grand Duchess
Storfyrste,
Storfyrstinde
    Veliki Knias,    
Kurfürst,
Kurfürstin
Princeps Elector   Principe Elettore Príncipe Elector Elector/Electoral prince Kurfyrste,
Kurfyrstinde
Keurvorst,
Keurvorstin
       
Fürst,
Fürstin
Princeps Prince[1],
Princesse
Principe[1],
Principessa
Príncipe[1],
Princesa
Prince[1],
Princess
Fyrste,
Fyrstinde
Vorst, Prins;
Vorstin, Prinses
Amîr (Emir),
pl. Umru'
Knias,    
Souverän Baron,
Souverän Baroness
        Sovereign Baron /
Sovereign Baroness
           
Markgraf[2],
Markgräfin
Marchio Marquis,
Marquise
Marchese,
Marchesa
Marqués,
Marquesa
Marquess/Margrave,
Marchioness/Margravine
Markgreve,
Markgrevinde
Markies,
Markiezin
    侯,  
Graf,
Gräfin
Comes,
Comitissa
Comte,
Comtesse
Conte,
Contessa
Conde,
Condesa
Earl/Count[3],
Countess
Greve,
Grevinde
Graaf,
Gravin
       
Vizegraf,
Vizegräfin
  Vicomte,
Vicomtesse
Visconte,
Viscontessa
Vizconde,
Vizcondesa
Viscount (früher Sheriff),
Viscountess
Vicegreve,
Vicegrevinde
Burggraaf,
Burggravin
       
Freiherr, Baron
Freifrau, Baronin
Baro Baron,
Baronne
Barone,
Baronessa
Barón,
Baronesa
Baron[4],
Baroness
Baron, Friherre,
Baronesse, Friherreinde
Baron,
Barones
       
Ritter Eques Chevalier Cavaliere Caballero Knight[5] Ridder Ridder,
Jonkvrouw
Fâris,
pl. Firsân
     
Edler,
Edle
  Equité/écuyer[6] Nobiluomo,
Nobildonna;
Noble Nobleman   Jonkheer,
Jonkvrouw
       
Herr, Junker,
Herrin
Dominus Sieur, Seigneur Signor,
Signora
Señor,
Señora
Sir, Dame Herre,
Frue
Jonkheer,
Jonkvrouw
Sayyid,
pl.Sâdat
     

[Bearbeiten] Internationale Unterschiede

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Adelstitel und -systeme verschiedener Länder können zwar miteinander verglichen, nicht aber gleichgesetzt werden:

  • In Polen war jeglicher Titel unter dem eines Prinzen unstatthaft (siehe szlachta). Die kursiven Titel sind Übersetzungen ins Polnische von westlichen Titeln, die von fremden Monarchen an einige polnische Edelleute vergeben wurden, besonders nach der Teilung Polens. Man benutzte nicht den Titel Prinz/ Prinzessin (Szlachcic/szlachcianka) mit dem Nachnamen, sondern sagte Onufry Zagłoba herbu Wczele, herbu Wczele = vom Wappen Wczele.
  • Für den inländischen russischen Adel wurden vor dem 18. Jahrhundert nur die Titel Kniaz und Boyar verwendet. Später wurde der Titel Graf hinzugefügt.
  • Die englische und die französische Sprache kennen keinen Unterschied zwischen „Großherzog“ und „Großfürst“.
  • Die romanischen Sprachen unterschieden im Gegensatz zu den germanischen nicht zwischen dem regierenden Fürsten (Fürst) und den nachgeborenen Mitgliedern fürstlicher Häuser (Prinzen). In selbigen (v.a. in Frankreich) gibt es den Titel „Fürst“ (Prince) ausgesprochen selten (z.B. bei der Nebenlinie der Bourbonen, den Fürsten von Condé), ansonsten ist der Fürstentitel zumeist ausländischen Würdenträgern vorbehalten. Dies unterscheidet den französischen (und den englischen) Adel fundamental vom deutschen. In Frankreich gibt es „Prinzen“ nur im Zusammenhang mit der königlichen Familie (princes du sang), ansonsten ist dieser Titel in Frankreich und Großbritannien nicht vorgesehen. Genauso wenig gibt es in diesen Ländern die „Prinzessin“. Weder die Tochter eines Landedelmannes noch die Tochter eines Herzogs ist – im Gegensatz zu Deutschland – berechtigt, den Titel ihrer Eltern bzw. Vaters zu führen. Dass heißt: Die Tochter des Duc de Grammont ist Mademoiselle de Grammont. In Deutschland wäre sie die „Prinzessin v. Grammont“, mit Prädikat.

[Bearbeiten] Quellen

  1. a b c d Prince/principe kann auch ein Herrschertitel sein, Prinz in Deutsch, Prins in Schwedisch. Im englischen System ist der Titel Prince allein Mitgliedern der Königsfamilie vorbehalten. Die Bezeichnung Prince of Wales für den englischen Thronfolger (der als Erbe der schottischen Krone zugleich den Titel Duke of Rothesay trägt) wird traditionell mit Fürst übersetzt. Aus „Prince Charles the Prince of Wales“ wird „Prinz Charles, der Fürst von Wales“. Charles ist also Prinz (als Sohn der Königin) des Vereinigten Königreiches von GB und Nordirland und zugleich herrschender Fürst eines Landesteils. Ähnlich verhält es sich mit dem Príncipe de Asturias als spanischem Thronerbe. Romanische Sprachen unterscheiden im Gegensatz zu germanischen nicht zwischen einem Fürsten (1. allgemeine Bezeichnung souveräner Herrscher im Gegensatz zu Klerikern, Mitgliedern des niedrigen Adels oder den Bürgern, 2. Adelsstufe zwischen Herzog und Graf für den Chef des Hauses) und einem Prinzen (nichtregierende Mitglieder eines hochadligen Hauses), nur der Kontext zeigt an, um welchen Rang es sich handelt.
  2. Im deutschen System ungefähr dem Landgraf und Pfalzgraf gleichgestellt.
  3. Die Bezeichnung Earl wird in Großbritannien nur für den einheimischen Adel angewendet; hingegen bezeichnet Count den gräflichen Adel außerhalb des Vereinigten Königreichs.
  4. Nicht zu verwechseln mit Baronet.
  5. Wird im englischen System nicht als (hoch)adelig angesehen, d.h. ein Knight (ebenso wie ein Baronet) tragen keine Peerswürde.
  6. Eigentlich: Schildknappe von lat. scutum

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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