Albert Philipp Frick

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Albert Philipp Frick (* 24. April 1733; anderes Datum 28. April 1733 in Esslingen bei Stuttgart; † 21. März 1798 in Helmstedt) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Albert Philipp Frick studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, 1751 an der Universität Helmstedt und der Universität Göttingen. Nach dem Studium unternahm er eine längere Studienreise und promovierte 1756 unter dem Vorsitz von Franz Dominikus Häberlin[1] an der Universität Helmstedt zum Doktor der Rechte.

Er blieb in Helmstedt und hielt als Privatdozent Vorlesungen an der Universität, bis er dort 1761 als außerordentlicher Professor und Beisitzer der Juristenfakultät aufgenommen wurde. 1763 erfolgte seine Ernennung zum ordentlichen Professor.

Er verstarb als erster Professor und Senior der Juristenfakultät.

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herzog Karl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel ernannte ihn 1779 zum Hofrat.

Schriften (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dissertationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Albert Philipp Frick in Gallerie aller juridischen Autoren von der ältesten bis auf die jetzige Zeit, Band 3. Leipzig 1822. S. 121 f.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Johann Gottlieb Krause (Hrsg.): Neue Zeitungen von gelehrten Sachen. Grossens Erben, 1756, S. 140 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).