Albrecht Friedrich von Broecker

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Albrecht Friedrich von Broecker († Mai 1755) war ein preußischer Landrat.

Von 1738 bis zu seinem Tode stand er als Landrat dem Kreis Saatzig in Hinterpommern vor. Im Amt folgte ihm Caspar Heinrich von Mellenthin.

Er war Erbherr auf Buchholz bei Stargard. Buchholz war ein altes Lehen der Familie Borcke gewesen und wurde ihm als neues Lehen verliehen.[1]

Sein einziger Sohn George Friedrich von Broecker (* 1727; † 1791) erbte Buchholz und wurde Jurist und Präsident des Hofgerichts Köslin.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 138 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche – im Artikel über seinen Sohn).

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogtums Pommern und des Fürstentums Rügen. Teil II, Band 4. Anklam 1868, S. 555 (Online).