Alfons Kraft (Rechtswissenschaftler)

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Alfons Kraft (* 29. Oktober 1928 in Wolnzach; † 11. Juni 2013[1]) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kraft studierte von 1948 bis 1951 Jura in München. 1951 legte er das Referendarexamen ab. Seine Promotion zum Dr. iur. in München erlangte er am 20. März 1953 bei Karl Blomeyer. Nach dem Assessorexamen 1955 arbeitete er als Syndikus für ein chemisch-pharmazeutisches Unternehmen. 1962 habilitierte er sich mit Lehrberechtigung für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Erlangen-Nürnberg, wo er anschließend als Privatdozent wirkte. Es folgte 1964 die Berufung als ordentlicher Professor an die TH Darmstadt.[2] Danach war er von 1967 bis 1996 als ordentlicher Professor für Bürgerliches, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Von 1970 bis 1971 war Kraft auch Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.[3]

Seine Forschungsschwerpunkte waren das Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht sowie der Gewerbliche Rechtsschutz.[2]

Unter ihm habilitierten sich Peter Kreutz und Günther Hönn.[4]

Schriften (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Alfons Kraft Deutsche Digitale Bibliothek
  2. a b Kraft, Alfons. In: Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender. Bio-bibliographisches Verzeichnis deutschsprachiger Wissenschaftler der Gegenwart. De Gruyter Saur, 2008, ISBN 3-598-40968-0.
  3. Alfons Kraft, in: Verzeichnis der Professorinnen und Professoren der Universität Mainz. URI: [1]
  4. Kraft, Alfons. In: Hyung-Bae Kim, Wolfgang Freiherr Marschall von Bieberstein (Hrsg.): Zivilrechtslehrer deutscher Sprache: Lehrer, Schüler, Werke. Korea Univ. Press, Seoul 1988.